Ärger bei Neuwagenbestellung
Hallo,
ich habe da einen Bekannten, den habe wir ja alle irgendwie 🙂
Dieser hat sich Anfang November 2011 bei einem großen Mercedes-Händler (insg. 5 Standorte in der Region) einen Neuwagen bestellt (Listenpreis 58.000 Euro). Der Neuwagen wir bar bezahlt. Seinen alten BMW gibt er für 10.000 bei diesem Händler in Zahlung. unverbindlicher Übergabetermin ist Feb. 2012. Bei Übergabe des Neuwagens sind also noch 48.000 Euro zu zahlen. So steht es auch im Vertrag für den Ankauf des gebrauchten BMW.
Nun bekommt er aus direkt aus Stuttgart Post von der Daimler AG
Die teilen ihm mit, dass mit seinem Händler sämtliche Verträge zum Verkauf von Neuwagen gekündigt wurden. Seinen Neuwagen kann er bei einem anderen Händler, ca. 120 Km entfernt von seinem Wohnort, abholen. Daimler weist darauf hin, dass Absprachen mit seinem ursprünglichen Händler, also die Inzahlungnahme des Gebrauchten und etwaige Rabatte, keine Wirkung gegenüber der Daimler AG haben und die Übergabe des Neuwagen nur gegen Zahlung des Listenpreises (58.000 Euro) erfolgt.
Er ist natürlich "etwas" sauer, dass hier Daimler und "sein" Händler ihren internen Streit auf seinem, des Kunden, Rücken austragen.
Anrufe bei beiden brachten keine richtige Klarheit. Er wurde zunächst nur vertröstet. Eigentlich ist er nicht gewillt den Listenpreis von 58.000 Euro zuzahlen. Schließlich hat ihm "sein" Händler zugesichert den Neuwagen gegen Übergabe des alte BMW für 48.000 Euro zu verkaufen.
Ich habe mir seine Unterlagen mal angesehen. Er hat direkt mit der Daimler AG eine Neuwagenbestellung zum Listenpreis abgeschlossen. Weiter hat er einen extra Vertrag mit "seinem" Händler über den Ankauf des BMW und den dann noch zu zahlenden Betrag von 48.000 Euro bei der Übergabe des Mercedes. Ich denke das ist die übliche Praxis bei Mercedes
Meiner Meinung nach wird er nicht umhin kommen, den Mercedes zum Listenpreis beim "neuen" Händler zu übernehmen, schließlich hat er den Mercedes zum Listenpreis direkt bei der Daimler AG bestellt und sobald er den Mercedes hat, muss er zu seinem alten Händler gehen und ihm sein BMW für 10.000 Euro verkaufen.
Mein Bekannter will auf jeden Fall diese Woche noch zu seinem Anwalt. Mal sehen was der dazu meint.
Habt Ihr vielleicht noch Ideen ??
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ich habe da einen Bekannten, den habe wir ja alle irgendwie 🙂
Dieser hat sich Anfang November 2011 bei einem großen Mercedes-Händler (insg. 5 Standorte in der Region) einen Neuwagen bestellt (Listenpreis 58.000 Euro). Der Neuwagen wir bar bezahlt. Seinen alten BMW gibt er für 10.000 bei diesem Händler in Zahlung. unverbindlicher Übergabetermin ist Feb. 2012. Bei Übergabe des Neuwagens sind also noch 48.000 Euro zu zahlen. So steht es auch im Vertrag für den Ankauf des gebrauchten BMW.
Nun bekommt er aus direkt aus Stuttgart Post von der Daimler AG
Die teilen ihm mit, dass mit seinem Händler sämtliche Verträge zum Verkauf von Neuwagen gekündigt wurden. Seinen Neuwagen kann er bei einem anderen Händler, ca. 120 Km entfernt von seinem Wohnort, abholen. Daimler weist darauf hin, dass Absprachen mit seinem ursprünglichen Händler, also die Inzahlungnahme des Gebrauchten und etwaige Rabatte, keine Wirkung gegenüber der Daimler AG haben und die Übergabe des Neuwagen nur gegen Zahlung des Listenpreises (58.000 Euro) erfolgt.
Er ist natürlich "etwas" sauer, dass hier Daimler und "sein" Händler ihren internen Streit auf seinem, des Kunden, Rücken austragen.
Anrufe bei beiden brachten keine richtige Klarheit. Er wurde zunächst nur vertröstet. Eigentlich ist er nicht gewillt den Listenpreis von 58.000 Euro zuzahlen. Schließlich hat ihm "sein" Händler zugesichert den Neuwagen gegen Übergabe des alte BMW für 48.000 Euro zu verkaufen.
Ich habe mir seine Unterlagen mal angesehen. Er hat direkt mit der Daimler AG eine Neuwagenbestellung zum Listenpreis abgeschlossen. Weiter hat er einen extra Vertrag mit "seinem" Händler über den Ankauf des BMW und den dann noch zu zahlenden Betrag von 48.000 Euro bei der Übergabe des Mercedes. Ich denke das ist die übliche Praxis bei Mercedes
Meiner Meinung nach wird er nicht umhin kommen, den Mercedes zum Listenpreis beim "neuen" Händler zu übernehmen, schließlich hat er den Mercedes zum Listenpreis direkt bei der Daimler AG bestellt und sobald er den Mercedes hat, muss er zu seinem alten Händler gehen und ihm sein BMW für 10.000 Euro verkaufen.
Mein Bekannter will auf jeden Fall diese Woche noch zu seinem Anwalt. Mal sehen was der dazu meint.
Habt Ihr vielleicht noch Ideen ??
15 Antworten
Herz haste uns hier neugierig gemacht. Da kannste ja mal ein paar Daten zum BMW angeben. Baujahr, Typ, km und Ausstattung. Ist es z.B ein alter 7er bekommst du keine 4 Scheine (4.000 €) mehr dafür !