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Änderungen zum schnelleren Fahrverbot sollen rückgängig gemacht werden.

Themenstarteram 15. Mai 2020 um 16:34

Ein großer Sieg für die Vernunft steht ins Haus.

Verkehrsminister Scheuer verhandelt mit den Bundesländern über die Entschärfung des vor 3 Wochen in Kraft getretenen Bußgeldkatalogs in Bezug auf die Fahrverbote.

https://www.t-online.de/.../...ertere-strafen-rueckgaengig-machen.html

Beste Antwort im Thema

Gerade in den Nachrichten gesehen :

Fahrverbote sollen wieder bei Überschreitungen ab 31km/h innerorts und 41km/h außerorts gelten. Prima weiterhin freie Fahrt für die absichtlich zu schnell Fahrer.

Ein wenig mehr Vernunft hätte so manchem im Gasfuß nötig getan.

Ich war absolut für die verschärfte Version.

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@ME1200 Die Abzweigung vom Thema Fahrverbot zum Tema Tempolimit führt bei einigen Lesern hier zur Hyperventilation und daher wird der Faden aus Gründen des Gesundheitsschutzes bald geschlossen werden. Ist ja auch irgendwie durch das Thema.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 16. Mai 2020 um 23:02:15 Uhr:

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 16. Mai 2020 um 22:43:34 Uhr:

In Anbetracht dessen, dass die Bundesländer in denen die Grünen an der Regierung beteiligt sind, im Bundesrat die Mehrheit haben, glaube ich nicht, dass eine Rücknahme der Regelungen zustande kommt.

Beiteiligt. In gerade mal einem Bundesland waren sie stärkste Fraktion.

Da werden die großen Koalitionspartner schon noch ein Wörtchen mitreden. Nur weil ein paar Grüne in der Landesregierung sitzen, dürfen die im Bundesrat nicht einfach so für ihr Land entscheiden.

Du weißt nicht so richtig, wie Koalitionen in der Politik funktionieren?

Zitat:

@maja2004 schrieb am 17. Mai 2020 um 07:28:41 Uhr:

@ME1200 Die Abzweigung vom Thema Fahrverbot zum Tema Tempolimit führt bei einigen Lesern hier zur Hyperventilation und daher wird der Faden aus Gründen des Gesundheitsschutzes bald geschlossen werden. Ist ja auch irgendwie durch das Thema.

Ist mir durchaus bewusst.

Dann wäre er halt zu. Was soll's.

 

 

 

Was ich mich schon immer gefragt habe; wenn, auf einer unlimitierten BAB, unangekündigt ein 120er Limit gegeben ist;

innerhalb welcher Entfernung muss ich runtergebremst haben?

Aus ökonomischen Gründen und wenn für mich kein potentieller Gefahrenpunkt erkennbar ist, lasse ich hier meistens ausrollen und lege unter Umständen keine Vollbremsung hin Dann kann es aber, je nach Anfangs-Geschwindigkeit, schon einmal viele Hundertmeter dauern, bis ich die zulässige Geschwindigkeit erreicht habe.

In dem Bereich wäre es dann theoretisch möglich geblitzt zu werden, praktisch habe ich hier noch nie einen Blitzer gesehen.

 

Gruß

Dirk

120 ab Schild, ist doch klar.

Und wenn du vorher mit 250 geblasen bist brauchst du dich eigentlich nicht ökonomisch ausrollen lassen.

Vorher warst du ja auch nicht wirklich am spritsparen.

Themenstarteram 17. Mai 2020 um 6:16

Zitat:

@ME1200 schrieb am 17. Mai 2020 um 08:03:17 Uhr:

120 ab Schild, ist doch klar.

Und wenn du vorher mit 250 geblasen bist...

Beide Sätze zusammen zeigen sehr schön, wie unsinnige die Aussage "ab Schild" ist.

Und da das nicht nur der Autofahrer mit gesundem Menschenverstand erkannt hat, dass keiner an einem Schild eine Vollbremsung hinlegt, sondern auch der Gesetzgeber, haben die Länder dort Vorgaben geschaffen. Leider mal wieder jeder seine Suppe. Von 75m bis 250m ist da alles dabei.

Zitat:

Manche Länder definieren den vorgeschriebenen Abstand in ihren Richtlinien auch vage mit den Worten „nicht unmittelbar dahinter“. Oder sie setzen zum Beispiel eine Distanz von 250 Metern auf Landstraßen und Autobahnen fest. Als Faustregel gilt dem TÜV Nord zufolge allerdings 150 Meter.

Quelle: mz-web.de

Ok, dann lieg ich falsch.

Im Grunde ist hier eh sehr viel Unsinn zu lesen also komm ich damit klar.

Na, dann kümmern wir uns ab jetzt doch besser um andere Themen.

Da wird dann hoffentlich besser nach der Überschrift geschaut.

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