Änderungen Verkehrsrecht..etc. 2012
- Die Rückdatierung bei der Hauptuntersuchung entfällt.
- Einführung des Wechselkennzeichens für mehrere Fahrzeuge.
- Der Feldversuch für Lang-Lkw startet.
- Punktesystem und Verkehrszentralregister sollen reformiert
werden.
- Durch die Umsetzung des Rahmenbeschlusses in den noch fehlenden vier EU-Ländern wird die EU-weite Vollstreckung von Bußgeldern flächendeckend.
- Der EU-weite Austausch von Halterdaten geht an den Start.
- Einige Städte (z.B. Hagen in Nordrhein-Westfalen) schaffen neue
Umweltzonen, zahlreiche andere verschärfen die Einfahrt.
- Österreich führt E10 ein und macht die Rettungsgasse bei jedem
Stau zur Pflicht für Autofahrer.
- Reifen, die ab dem 1. November 2012 hergestellt werden, müssen mit einem Label ausgezeichnet sein, das Angaben zu
Rollwiderstand, Nasshaftung und Rollgeräusch enthält.
-Ab dem 1.Januar gilt die Euro 5a-Abgasnorm für die Zulassung von
Nutzfahrzeugen (für Klasse N1 Gruppe II und III und Klasse N2,
sowie für Fahrzeuge für besondere soziale Erfordernisse).
- Alle neu typgeprüften Pkw müssen ab 1. November 2012 über ein
Reifendruckkontrollsystem verfügen.
- Die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern für Diesel-Pkw und
leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen wird 2012 wieder mit einem
Barzuschuss von 330 Euro gefördert.
Beste Antwort im Thema
- Die Rückdatierung bei der Hauptuntersuchung entfällt.
- Einführung des Wechselkennzeichens für mehrere Fahrzeuge.
- Der Feldversuch für Lang-Lkw startet.
- Punktesystem und Verkehrszentralregister sollen reformiert
werden.
- Durch die Umsetzung des Rahmenbeschlusses in den noch fehlenden vier EU-Ländern wird die EU-weite Vollstreckung von Bußgeldern flächendeckend.
- Der EU-weite Austausch von Halterdaten geht an den Start.
- Einige Städte (z.B. Hagen in Nordrhein-Westfalen) schaffen neue
Umweltzonen, zahlreiche andere verschärfen die Einfahrt.
- Österreich führt E10 ein und macht die Rettungsgasse bei jedem
Stau zur Pflicht für Autofahrer.
- Reifen, die ab dem 1. November 2012 hergestellt werden, müssen mit einem Label ausgezeichnet sein, das Angaben zu
Rollwiderstand, Nasshaftung und Rollgeräusch enthält.
-Ab dem 1.Januar gilt die Euro 5a-Abgasnorm für die Zulassung von
Nutzfahrzeugen (für Klasse N1 Gruppe II und III und Klasse N2,
sowie für Fahrzeuge für besondere soziale Erfordernisse).
- Alle neu typgeprüften Pkw müssen ab 1. November 2012 über ein
Reifendruckkontrollsystem verfügen.
- Die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern für Diesel-Pkw und
leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen wird 2012 wieder mit einem
Barzuschuss von 330 Euro gefördert.
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von transarena
- Österreich ... macht die Rettungsgasse bei jedem Stau zur Pflicht für Autofahrer.
Ich fürchte, die Österreicher werden dazu genauso dämlich sein wie wir. 🙄
Das brauchst du nicht zu befürchten, das ist sicher so!
Ich befürchte, wenn einer Platz macht, fährt der andere gleich vor, oder?
@Dieter
Was soll an Wechselkennzeichen neu sein? 😁
Viktor
Da hast keinen Plan, was eine Rettungsgasse ist oder?????
Wo soll er denn vorfahren????? Maximal steht er in der Gasse zwischen den Autos..........und das habe ich noch nie gesehen, dass jemand in die Gasse fährt. So dämlich ist wohl niemand.......nichtmal Ö[gelöscht].😉😁😎
Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
Das brauchst du nicht zu befürchten, das ist sicher so!
Ich befürchte, wenn einer Platz macht, fährt der andere gleich vor, oder?@Dieter
Was soll an Wechselkennzeichen neu sein? 😁Viktor
@Viktor
Das neue ist "IN DEUTSCHLAND" 😁😁😁
Allerdings wie ich das so verfolgt habe, wird das wohl ein Schuß nach Hinten. Denn die deutschen Versicherer bestehen darauf, das Jedes Fahrzeug, das mit Wechselkennzeichen gefahren wird, komplett das ganze Jahr versichert bleibt.
Also kannst du auch gleich jedes Fahrzeug für sich zulassen.
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Mathias du kennst die Österreicher nicht.
@ Dieter
Achso in D 😁
Bei uns in Esterreich kann man schon seit zig Jahren,
bis zu 3 Fahrzeuge auf ein Kennzeichen zulassen.
Zu bezahlen ist nur für das stärkste Fahrzeug, die anderen sind mitversichert.
Viktor
Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
Mathias du kennst die Österreicher nicht.@ Dieter
Achso in D 😁
Bei uns in Esterreich kann man schon seit zig Jahren,
bis zu 3 Fahrzeuge auf ein Kennzeichen zulassen.
Zu bezahlen ist nur für das stärkste Fahrzeug, die anderen sind mitversichert.Viktor
Ja, habe das zu D. gefunden.
Die Versicherungen, die anfangs recht intensiv gegen das W-Kennzeichen waren scheinen die Einzigen zu sein, die jetzt überhaupt ein Konzept für die Umsetzung haben. Da soll ganz klar wie in AT. auch das jeweils teuerste Fahrzeug bezahlt werden. Also wenn ich 2 Fahrzeuge habe und TK will dann wird der teurere Tarif bezahlt und gilt für beide Fahrzeuge.
Der Staat hat sich noch nicht entschieden, wie er die Steuern handhaben will. Man spricht von 2x Steuern....
Der liebe Herr Ramsauer spricht darüber, dass das W-Kennzeichen nur für umweltbewusste Fahrzeuge gelten soll.
Also wenn ich ein älteres Fahrzeug habe muss ich mir als 2. Fahrzeug fürs W-Kennzeichen ein mindestens Euro 5 oder nach Ramsauer ein Hybridfahrzeug kaufen. Reines E-Mobil geht natürlich auch. Wenn jetzt der ältere verkauft wird will Ramsauer zukünftig kein altes Fahrzeug mehr fürs W-Kennzeichen zulassen. Das W-Kennzeichen soll wenn es nach ihm geht nur für Bestandsfahrzeuge gelten wenn dazu ein "Ökomobil" angeschafft wird. Wieder einen Gebrauchten ohne Euro 5 als Ersatz für dieses Bestandsfahrzeug will er nicht zulassen.
Auch zum TÜV hat man seitens der Regierung noch keine sinnvolle Äußerung gemacht. Wenn das Kennzeichen gewechselt wird ist die Frage ja zu klären wie das mit dem Prüfsiegel aussieht. Muss man die Fahrzeuge gleichzeitig prüfen lassen? Wenn nein: wohin mit dem Prüfsiegel? Wenn ja: wie werden Fahrzeuge angeglichen, die unterschiedliche Termine haben?
Es ist derzeit nicht zulässig ein abgemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum abzustellen. Dazu gehört übrigens auch die eigene Einfahrt, wenn das Grundstück nicht vollkommen eingezäunt ist.
Auch dort darf ein abgemeldetes Fahrzeug heute nicht abgestellt werden.
Wenn das W-Kennzeichen jetzt aber am 2. Fahrzeug hängt - wie erkennt das Ticketgirl jetzt ohne Kennzeichen, dass ein Wechselkennzeichen existiert?
Richitg - gar nicht.
Bei uns darf ein Fahrzeug ohne Kennzeichen auch nicht auf öffentlichen Grund stehen.
Auf Privatgrund schon, bei uns muß das nicht extra eingezäunt sein.
Prüftermin vom jeweiligen Fahrzeug hängt bei uns vom Monat der Erstzulassung ab.
den Schwachsinn, das das andere Fahrzeug ein schadstoffarmes Fahrzeug sein muß,
gibt es bei uns nicht. (noch nicht)
Prüfsiegel ist bei uns anders gelöst.
Bei uns wird auf jedes Fahrzeug ein sogenanntes Pickerl geklebt,
am Kennzeichen klebt bei uns nichts.
Viktor
Zitat:
Original geschrieben von transarena
Ja, habe das zu D. gefunden.Die Versicherungen, die anfangs recht intensiv gegen das W-Kennzeichen waren scheinen die Einzigen zu sein, die jetzt überhaupt ein Konzept für die Umsetzung haben. Da soll ganz klar wie in AT. auch das jeweils teuerste Fahrzeug bezahlt werden. Also wenn ich 2 Fahrzeuge habe und TK will dann wird der teurere Tarif bezahlt und gilt für beide Fahrzeuge.
Es ist derzeit nicht zulässig ein abgemeldetes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum abzustellen. Dazu gehört übrigens auch die eigene Einfahrt, wenn das Grundstück nicht vollkommen eingezäunt ist.
Auch dort darf ein abgemeldetes Fahrzeug heute nicht abgestellt werden.
Wenn das W-Kennzeichen jetzt aber am 2. Fahrzeug hängt - wie erkennt das Ticketgirl jetzt ohne Kennzeichen, dass ein Wechselkennzeichen existiert?
Richitg - gar nicht.
Die ganze Chose ist ein ausgemachter Schmarren, wie käme man in D schließlich dazu, sinnvolle Dinge aus hinterwäldlerischen Schluchtenprovinzen zu übernehmen (vitale Banken mal ausgenommen)?
Das wär ja noch schöner wenn die Almöhis und Heurigenschrammler uns vormachen könnten, wie man so was macht, das war schon bei der Autobahnmaut so.
Das DAS in Deutschland gar nicht geht, daß man das stärkste Auto versichert und versteuert, da sei die Versicherungslobby vor und unser Finanzheini. Ist ja auch klar: Wenn man nur in einem Auto sitzen und fahren kann, kann man in den anderen keinen Unfall bauen, d.h. bares Geld für die Versicherungen.
Das mit dem Privatgrund nicht eingezäunt kann so nicht stimmen, hätte jeder Autohändler Streß, denn dessen Fahrzeuge stehen ja fast immer öffentlich zugänglich, aber auf Privatgrund.
Zitat:
Wenn das Kennzeichen gewechselt wird ist die Frage ja zu klären wie das mit dem Prüfsiegel aussieht. Muss man die Fahrzeuge gleichzeitig prüfen lassen? Wenn nein: wohin mit dem Prüfsiegel?
Du bekommst ja andere Schilder (zweigeteilt)! Ein Teil des Nummernschildes ist Fahrzeugbezogen und verbleibt beim wechseln am Fahrzeug! Dort ist dann die Plakette drauf!
Siehe hier! (Seite 10/11 von 29)
MfG
Zitat:
Original geschrieben von transarena
.
Auch dort darf ein abgemeldetes Fahrzeug heute nicht abgestellt werden.
Ich habe nichts gefunden, wo steht, daß ein abgemeldetes Fahrzeug nicht auf privatem Grund stehen darf. Natürlich darf keine Gefahr für die Umwelt ausgehen, z.B. Öl auslaufen.
Hast du einen Link auf ein Gesetz, wo das steht?
Hagen kriegt ne Umweltzone?
Cool hab ich garnet mitgekriegt.
LKW-Verbot in der Innenstadt bei zu viel Feinstaub haben wir ja schon.
Man mann man das nimmt auch kein Ende. Und am Ende kosten nur die Schilder wieder Geld und gebracht hats gar nichts.
Tach zusammen!
Ein abgemeldetes Fahrzeug darf auf dem Privatgrundstück abgestellt werden, auch wenn es nicht eingezäunt ist!
Und jetzt kommt das Paradoxe:
Wenn ein Fahrzeug, das angemeldet aber TÜV-abgelaufen ist, auf einem privaten Grundstück steht, welches nicht eingzäunt ist, also öffentlich zugänglich ist, bekommt man ein Bußgeld verpasst.
Habe ich leider bezahlen müssen 😠
Allzeit gute Fahrt
GC