Änderung Leasingvertrag 3 Monate vor Auslieferung nicht mehr möglich?
Hallo miteinander,
vor 3 Wochen habe ich meinen A5 SB bestellt (Leasing), eine Auftragsbestätigung habe ich noch nicht bekommen.
Nun habe ich mich entschieden, statt dem ASS doch das B&O reinzunehmen und zum Sportlenkrad auch die Schaltwippen dazu zu nehmen.
Gestern Anruf beim Händler - heute sein Rückruf: Änderung der Konfiguration sei gerade noch so möglich, allerdings müsse ich den Aufpreis zu 100% zahlen, da sich der Leasingvertrag nicht mehr ändern ließe. Ich würde dann eine Rechnung für die zusätzliche Ausstattung bekommen, wo diese komplett berechnet wird. Dadurch wird die Ausstattung natürlich um einiges teurer, als wenn man sie ins Leasing nehmen würde.
Habt ihr eine Ahnung, ob sich ein Leasingvertrag bei der VW Leasing GmbH/ Audi Leasing tatsächlich schon so kurz nach der Bestellung nicht mehr ändern lässt? Oder hat mein Händler evtl. nur keine Lust auf Papierkrieg?
Ich wäre dankbar für schnelle Antworten - ich muss mich hier zügig entscheiden, da wohl schon morgen eine Änderung der Konfig nicht mehr möglich sein kann.
Danke!
dee
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von dee_dd
... der Leasingvertrag nicht mehr. Also laut ihm liegt es an der Audi Leasing.
Hast Du was schwarz auf weis? Nein!
Also: sag Deinem 🙂 oder besser 🙁 was Du willst, er soll es ändern und gut ist.
M.E. hat der keine Lust, die Abfragen zum Leasing nochmal zu machen - faule Socke!
Droh' Ihm doch damit, dass der Anruf des Markforschungsinstitutes im Auftrag der AUDI AG nach dem Kauf von Dir sehr, sehr negativ beantwortet wird! Dann bekommt er nämlich sein Gutschrift für gute Verkäufer nicht 😉
Ich weiß grad nicht, ob ich lachen soll oder vor Wut schäumen:
Mit einer Freundin in einem anderen Audi-AH gesprochen: laut ihr können Änderungen am Leasingvertrag bis zum letzten Tag vorgenommen werden.
Mit der Audi Leasing telefoniert: Änderungen am Leasingvertrag sind kein Problem - aber Aufwand für den Händler. Hier auch noch mal die Bestätigung: Fahrzeug kann so zurück gefordert werden, wie es im Vertrag steht! Also Rückbau auf wessen Kosten?
Anruf beim Händler: ihn mit der Aussage konfrontiert, dass anderer AH das können und dass ich bitte den Leasingvertrag geändert haben möchte. Seine Antwort: aber das ist ein Riesen-Aufwand. Da muss ich die ganze Bestellung noch mal neu anlegen! Worauf ich nur entgegnete, dass die Bestellung des Fahrzeugs davon ja unberührt bleiben dürfte - nur das Leasing muss neu beantragt werden. Mit Zähneknirschen hat er dann zugestimmt - ich habe jetzt morgen Vormittag einen Termin bei ihm, um den neuen Antrag auf's Leasing zu unterschreiben. Geht doch! Aber erstmal auf Dummfang gehen...
Mal schauen, wo ich mein nächstes Auto bestelle.
Danke für eure rege Beteiligung an der Diskussion - ihr habt mir den Rücken gestärkt für die Verhandlung!
Daniel
Zitat:
Original geschrieben von dee_dd
theoretisch sicherlich möglich - schließlich steht ja von der Ausstattung nichts im Leasingvertrag. Ich möchte das Gesicht meines 🙂 sehen, wenn der den Wagen ohne Lautsprecher zurück bekommt. Das ist dann bestimmt nicht mehr so freundlich 😉Zitat:
Original geschrieben von Geronimo001
genau so sehe ich das auch. B&O + Schaltwippen vor Rückgabe ausbauen. Audi kann ja das ASS einlagern und dann wieder rück-rüsten. Geldwerter Vorteil ist auch ein Argument. Dann könnten wir doch zukünftig nur in Grundausstattung ordern und alle Optionen gesondert bezahlen bzw. finanzieren. 😁😁
Sicherlich ein lustiger Gedanke, aber im Leasingvertrag steht ja das ASS drin welches dann vom Leasingnehmer geliefert werden muss 😉
Totaler Blödsinn !!!
Habe erst gestern die Laufzeit meines Leasingvertrages geändert. Änderung ist möglich.
Der Wagen wurde im März bestellt und kommt leider erst in der KW38. 🙁
Gruß Oliver
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Zitat:
Original geschrieben von dee_dd
... ich habe jetzt morgen Vormittag einen Termin bei ihm, um den neuen Antrag auf's Leasing zu unterschreiben.
Kopie mitnehmen!! Denn was Du schwarz auf weis besitzt...
Dann hast Du auch endlich mal was in der Hand!
Mit einem vernünftigen Autohaus sind auch nachträglich Änderungen möglich - auch beim Leasingvertrag.
Beispiele:
- Bei unseren beiden Smarts habe ich schon 2 x eine Verlängerung der Leasinglaufzeit um jeweils 12 Monate durchgeführt
- Bei meinem Mercedes wurde die Laufleistung während der Laufzeit des Leasingvertrages von 20.000 km p.a. auf 50.000 km p.a. angepasst, da ich in den Vertrieb wechselte
- Bei meinem A6 wurde die ABT Leistungssteigerung nach Abschluss des Leasingvertrages, aber vor Erstauslieferung mit in den Leasingvertrag aufgenommen
- Bei meinem Q7 habe ich nach 6 Monaten eine Anhängerkupplung nachrüsten und in den Leasingvertrag aufnehmen lassen
Geht also alles. Macht halt dem 🙂 etwas Arbeit. Aber wie Du schon geschrieben hast, scheint es ja jetzt wohl doch zu klappen.
Zitat:
Original geschrieben von dee_dd
Ich weiß grad nicht, ob ich lachen soll oder vor Wut schäumen:
(...) Da muss ich die ganze Bestellung noch mal neu anlegen! Worauf ich nur entgegnete, dass die Bestellung des Fahrzeugs davon ja unberührt bleiben dürfte - nur das Leasing muss neu beantragt werden. Mit Zähneknirschen hat er dann zugestimmt (...)
Also bei so einer Aussage würde ich auf jeden Fall vor Wut schäumen, das ist nicht mehr lustig. Was ist denn das für eine Kundenbetreuung? Ich hoffe, dass Du ihn entsprechend bewertest bei dem bekannten Audi-Anruf...das geht ja echt gar nicht.
Trotzdem gut, dass Du Dein Recht durchgesetzt hast! Alles Andere wäre in der Tat Quatsch gewesen...