Ähnlichkeit des eigenen Autos zu Polizeifahrzeugen - was ist erlaubt?

Hallo allerseits,

mich würde mal interessieren, wie sehr die eigene Lackierung einem Polizeifahrzeug ähneln darf. Ich kann mich erinnern, dass ich auf einer Reise mal im Rückspiegel ein Auto hatte, das zumindest auf den ersten Blick wie ein Polizeiauto aussah. Sogar die weiße Schrift war da. Nachdem er mich dann aber überholt hatte, sah ich, dass da nicht "Polizei", sondern "Rennleitung" stand. 😁 Auch bei der Lackierung mag es Unterschiede zu echten Polizeiwagen gegeben haben; so genau konnte ich das dann in der Situation auch nicht studieren.

Der Vorteil liegt auf der Hand und ist in meinen Augen riesig: Alle umgebenden Verkehrsteilnehmer machen Platz und fahren äußerst zuvorkommend. Dauerlinksschleicher vor der Nase gehören der Vergangenheit an. Sowas würde mich auch sehr reizen. Aber wie weit darf man gehen? Welche Ähnlichkeit mit Polizeifahrzeugen wird noch hingenommen? Ich unterstelle mal, dass jenes Fahrzeug eine gültige Zulassung hatte.

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Na ja, wer so etwas braucht.....

so ein wenig Amtsschimmel spielen, damit man schneller vorbeikommt oder die anderen mehr Respekt zollen vor der angallopierenden Obrigkeit...

Ist was für Leute mit wenig Selbstbewusstsein.

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Egal, ob Polizei, BGS, BW, FW, Rettungsdienst, Strassenmeistereien, die Farben der Fahrzeuge sind auch im Zivilen erlaubt, man man halt nur auf Schriften und Signaleinrichtungen verzichten..

Einige Kollegen haben Oldtimer, die früher Feldjäger- oder Sanitätsfahrzeuge bei verschiedenen Armeen waren. Also meistens Blaulicht dran. Manche TÜVen und Zulassungsstellen sind tolerant, Blaulicht darf auf öffentlichen Straßen nicht eingeschaltet werden, andere fordern ein durchzwicken des Kabels, wieder andere Komplettdemontage. Anscheinend wie der Amtsleiter so drauf ist.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Unglaublich, wie viele nicht zum Thema gehörende Beiträge eine solch simple Frage hervorrufen kann. Er wollte weder etwas über Obrigkeitshörigkeit noch sonstwas in dieser Richtung und schon gar nichts über Panzer wissen 🙄 Kann man denn nicht einmal hier eine Frage beantworten, ohne dass auf den TE immer gleich eingeknüppelt wird? Ist schon mehr als traurig, was hier manchmal zu lesen ist...

Da der TE die Motivation für die gewünschte Farbgebung ausführlich beschrieben hat (Tip: Ästhetik war keiner der Gründe) ist es meiner Meinung nach schon legitim, darauf einzugehen.

bei uns fährt auch einer mit nem vw-bus rum. der hat weiß-grüne lackierung und als schriftzug "bullizei" 😁 😁

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Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Egal, ob Polizei, BGS, BW, FW, Rettungsdienst, Strassenmeistereien, die Farben der Fahrzeuge sind auch im Zivilen erlaubt, man man halt nur auf Schriften und Signaleinrichtungen verzichten..

Anmerkung: Tagesleuchtfarbe (z.B. RAL 3024) nicht.

der ?
http://bullizei.de.tf/

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


der ?
http://bullizei.de.tf/

😁 ROFL 😁 das Leuchtband 😁 "Stop Bullizei" ich leg mich weg 😁

Auch Ral 3024 ist erlaubt und getüvt, denn auch meinen D-Kadett hatte ich in Ral 3024 lackieren dürfen, wie der Halter dieses Feuerwehr-Roten Autos aus dem GM-Konzern.
http://www.darkroses.net/html/sir_blob_.html

Zudem muss niemand eine ex-Feuerwehr umlackieren, wenn er sie aus dem Bestand erworben hat.

Spinnen wir den Faden weiter: Ich erinnere mich an einen Thread, wo es um den llegalen Erwerb von irgendwelchem "Blaulicht" ging - so auf das Armaturenbrett gestellt oder gar ein wenig aufs Dach und sich daran freuen, wie einem dadurch die Bahn frei gemacht wird. Da hört für mich einfach der Spaß auf!

Signaleinrichtungen sind und bleiben verboten, wie auch die "Kojak"-Lampen.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Auch Ral 3024 ist erlaubt und getüvt, denn auch meinen D-Kadett hatte ich in Ral 3024 lackieren dürfen, wie der Halter dieses Feuerwehr-Roten Autos aus dem GM-Konzern.
http://www.darkroses.net/html/sir_blob_.html

Zudem muss niemand eine ex-Feuerwehr umlackieren, wenn er sie aus dem Bestand erworben hat.

das aktuelle Leuchtorange ist aber, wie alle selbstleuchtenden neonRALfarben (gelb, grünr usw) nicht tüvbar 😉

Niemand ist nach Ausserdienststellung und Erwerb eines dieser Fahrzeuge gezwungen umzufärben und oder auch bei Lackierung seines Fahrzeuges auf einen dieser Farbtöne zu verzichten, die heute rund 76 Euro/L kosten, statt, ~60DM/L
Neongelb, Mintgrün oder ähnliches sind in den 90ern der Renner gewesen und auch in Verbindung mit Umbauten abgenommen worden.
Im Zeitalter des schwarz/graumetallic Kontrast, statt Farbe- Modebewusstseins traut sich keiner mehr, etwas zu machen, was nicht dem Zeitgeist entspricht.

Zitat:

Original geschrieben von alex_astragt


das aktuelle Leuchtorange ist aber, wie alle selbstleuchtenden neonRALfarben (gelb, grünr usw) nicht tüvbar 😉

Genauer gesagt sind Tagesleuchtfarben gem. §49a StVO genehmigungspflichtig 🙂

guck mal nach, um was es im §49 und §49a StVO geht.
http://dejure.org/gesetze/StVO/49.html
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.php

Um lichttechnische Einrichtungen.

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