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Achslast hinten und Reifenwahl (Lastindex) für den s212

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 6. August 2013 um 8:46

Ich starte einmal dieses Thema, um die gesammelten Informationen aus anderen Threads hier zusammenzuführen.

Es geht darum, was man offiziell auf dem s212 fahren darf und was man kaufen kann.

Alpha Lyrae hat dazu schon in diesem Thread viel geschrieben, was ich hier einmal zitieren möchte:

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Hallo zusammen,

es ist in der Tat nicht immer leicht, einen Typ 212 mit größeren Rädern auszustatten, vor allem dann nicht, wenn es sich um T-Modelle und/oder Fahrzeuge mit Anhängevorrichtung geht.

Reifen einer bestimmten Dimension können nach ETRTO-Norm höchstens zwei Lastindizes haben, einen für die Standardausführung, den anderen für die verstärkte (XL-)Ausführung.

Reifen mit anderem Lastindex sind Exoten, die nicht der Norm entsprechen. Man findet sie gelegentlich bei Herstellern aus Fernost.

Hier einmal die Belastbarkeiten von den für einen Typ 212 passenden Reifengrößen gemäß der Norm, dabei in Klammern die maximale Achslast:

Reifengröße LI Std LI XL
225/55 R 16 95 (1380 kg) 99 (1550 kg)
245/50 R 16 *) 97 (1460 kg) ---
245/45 R 17 95 (1380 kg) 99 (1550 kg)
245/40 R 18 93 (1300 kg) 97 (1460 kg)
245/35 R 19 89 (1160 kg) 93 (1300 kg)
245/30 R 20 *) 86 (1060 kg) 90 (1200 kg)

*) keine werkseitig freigegebene Bereifung

Man kann sehen, dass die Tragfähigkeiten der Reifen ab Durchmesser 18 um ca. 6% nachlassen, darüber hinaus noch deutlich stärker. Durchmesser 19 und höher sind daher auf einem 212er nicht mehr besonders sinnvoll. Und schon Durchmesser 18 kann im Einzelfall nicht mehr gut realisierbar sein.

Es wäre wohl schöner gewesen, wenn die Daimler AG für den 212er die Abrollumfänge der Reifengrößen von mindestens einem CLS vorgesehen hätte. Hoffentlich werden dem Nachfolgemodell höhere Reifenvolumen spendiert.

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Zitat:

Für den Fall mit AHK gibt es dann diesen Sonderfall aus einem EU-Papier, dass man den Lastindex um 15% überschreiten darf bei Anhängerbetrieb und 100km/h Maximaler Geschwindigkeit.

+ 15% Toleranz beim Anhängerbetrieb bis 100 km/h

siehe Auszug aus der entsprechenden Europäischen Richtlinie 92/23/EWG

> Punkt 3.7.3

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=718002

Ich habe den Beitrag gelesen, in dem das angeführt wurde. Es handelte sich dabei aber nur um einen Auszug aus einem Amtsblatt der EU aus dem Jahr 1992. Dies hat keinen Gesetzescharakter, geschweige dass sich daraus eine Übernahme in nationales Recht ableiten ließe.

Nach der diesbezüglich heute vorliegenden Rechtslage suche ich immer noch. Leider habe ich dazu weder im EU-Recht, noch im nationalen Recht eine Bestätigung dafür finden können. Auch meine Anfrage bei der örtlichen TÜV-Prüfstelle diesbezüglich ergab keine gute Antwort. Ich bleibe aber an diesem Thema.

 

Gruß

Alpha Lyrae

[...]

* Das führt dazu, dass man im Anhänger Betrieb eigentlich nur 17 Zoll Felgen nutzen darf.

* 18 Zoll sind nur über die Sonderregelung des EU-Paiers (Amtsblatt der europäischen Gemeinschaften Nr. L 129/152 §3.7.3 :

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=718002) möglich, welches aber in der deutschen Rechtsprechung nicht auftaucht. Zur Selbstberuhigung wenigstens: Es ist nur eine Überlastung von 3% und damit im Toleranzbereich des Reifens selbst. Gerade auch bei nur maximal 100 km/h ist es technisch kein Problem.

* 19 Zoll Felgen sind mit AHK nicht möglich!

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

ich schrieb ja schon, dass mich solche Themen nicht wirklich ruhen lassen.

Ein paar Dinge möchte ich daher dazu noch schreiben, wenn auch teilweise nur vorläufig.

 

Aber vorab eine dringende Bitte an Euch:

Dieser Beitrag von mir ist etwas lang geraten.

Seht daher unbedingt davon ab, ihn in voller Länge zu zitieren!

Es würde die Lesbarkeit dieses Threads sehr verschlechtern.

 

Das "Abschlagsdreieck"

Zitat:

Original geschrieben von Marvelman

Die Reifen für den Winter haben nun Lastindex 99 sind aber auf 240 beschränkt (V Reifen), was bedeutet dass sie ab 210 km/h Einschränkungen im Lastindex haben, die bei der zugel. Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h ganze 9% betragen. Dann werden aus den 1550 kg plötzlich nur noch 1410 kg, was sogar die Max Traglast die ohne Anhängerbetrieb möglich ist um 50 kg unterschreitet.

In der Tat muss man bei V-, W- und Y-Reifen bei den letzten 30 km/h ihres zulässigen Geschwindigkeitsbereichs eine Reduzierung der Tragfähigkeit berücksichtigen (das ist das so genannte Abschlagsdreick).

ZR(Y)-Reifen lasse ich ich bei 212ern jetzt einmal unberücksichtigt.

(Oder fährt hier jemand eine E-Klasse mit einer bbH von mehr als 300 km/h?)

Je nach Achslast und Höchstgeschwindigkeit kann also schon früher Schluss sein. Bei Winterreifen ist das nicht schlimm, denn bei ihnen muss ja ohnehin meistens ein Aufkleber mit der Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden. Wenn darauf ein kleinerer Wert steht als der, der dem Geschwindigkeitssymbol der Reifen entspricht, ist das völlig legal. Welcher Wert im Einzelfall benötigt wird, kann ich bei Bedarf berechnen. Und da keine strengen Vorschriften zur Gestaltung des Aufklebers bestehen, kann man sich selbst einen anfertigen, auch mit Zwischenwerten, die man beim Reifenhändler nicht bekommt. Beispiele dazu im Anhang.

Und sogar ein selbst geschriebenes Post-It wäre in Ordnung. Na gut, schön ist anders...

 

AHK-Stützlast und Auswirkung auf die Achslasten

Bei diesem Thema musste ich aus meiner Erinnerung zurückholen, was ich in meiner Schul- und Studentenzeit gelernt habe. Dieses physikalische Problem entspricht dem eines Balkens (dem Fahrzeugaufbau), der durch zwei Lager gestützt wird (die Achsen) und an einem Ende zusätzlich belastet wird.

Dies habe ich dafür anhand der Abmessungen eines 212er T-Modells in guter Näherung errechnen können:

Stützlast +85 kg
Laständerung Achse 1 -26 kg
Laständerung Achse 2 +111 kg

Daran kann man die Auswirkung der Hebelgesetze sehen. So ist es auch erklärlich, warum die erhöhte Last auf Achse 2 bei Anhängerbetrieb in der Zulassungsbescheinigung höher ist als die darin genannte maximale Last auf der Anhängerkupplung.

Weiterhin führt die Entlastung von Achse 1 und die zusätzliche Belastung von Achse 2 zu einer Veränderung des Fahrverhaltens in Richtung Übersteuern. Das heißt, dass das Fahrzeug durch die zusätzliche Stützlast in Kurven bei geringeren Geschwindigkeiten die Haftung verliert als im Betrieb ohne Anhänger. Was längst bekannt ist, lässt sich so auch belegen.

 

"LI-Rabatt" bei AHK

Hierzu nur ein Zwischenstand.

Das VdTÜV-Merkblatt Kraftfahrwesen 751 mit derzeit aktuellem Stand 2008-08 fordert für die Reifen des Zugfahrzeugs einen Lastindex, der mindestens der durch Anhängerbetrieb erhöhten Radlast entspricht. Allerdings gilt dieses Merkblatt für nachträgliche Änderungen, nicht für Fahrzeuge im Serien- bzw. Auslieferungszustand.

Das zuvor erwähnte EU-Amtsblatt von 1992 in vollständiger Form konnte ich leider noch nicht finden.

Ich vermag bisher allerdings auch noch nicht verstehen, warum werkseitig Fahrzeuge mit AHK ausgeliefert werden, bei denen die erhöhte Achslast nicht zum Lastindex der Reifen passt.

Aber, wer weiß...

Möglicherweise gab es eine Änderung in den Vorschriften für die EU-Zulassung von Fahrzeugen, die einen geringen Lastindex bei Anhängerbetrieb ermöglicht. Einen dazu passenden Text habe ich in EUR-Lex noch nicht gefunden, was allerdings nichts bedeutet. Ich halte es aber nicht für ausgeschlossen, dass dieser Punkt aus dem erwähnten EU-Amtsblatt darin Eingang gefunden hat. Was allerdings nachzuweisen wäre.

Möglicherweise gibt die Lektüre der EU-Zulassung des Fahrzeugs Aufschlüsse dazu. Dieses Papier dürfte aber wahrscheinlich kaum zu bekommen sein.

Ich denke auch, dass Anfragen bei Verkäufern oder Werkstattmeistern kaum eine gute Antwort ergeben. Bestenfalls kommt sie nach einem Anruf beim CAC Maastricht, und wenn, möglicherweise erst nach mehreren Wochen. Aber immerhin.

Sei's drum, ich suche weiter.

Es ist nicht immer leicht, zu einem Thema wie diesem Rechtssicherheit zu erlangen. Ich bin jedem dankbar, der mit Nachweisen zur Klärung beiträgt und damit möglicherweise die Bedenken von MT-Nutzern ausräumen kann.

 

Und nochmals zur Erinnerung:

Bitte keinesfalls Vollzitate dieses Beitrags, zum Wohl aller MT-Leser!

 

Gruß

Alpha Lyrae

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Zitat:

@Eggi57 schrieb am 3. August 2017 um 20:46:47 Uhr:

@AtzeKalle

Hab mir mal die Freigabe von Hankook durchgelesen. Gilt ja aber nur bis max. 1405kg an der Hinterachse. Ich habe ja aber max. 1465kg. Aber vom LI wäre es ja ok. Blick da so langsam au nimmer durch...

Da steht auch nur Typ 212K

D.h.?

es ist nur ein Typ angegeben, eben Kombi. Die Freigabe bezieht sich auf einen bestimmten Reifen und einer bestimmten Felge, weil ein 275/35/18 eigentlich auf eine 9,5" Felge gehört.

Vllt. kannst den Tüv-Onkel ja überzeugen, die Dachlast abzulasten, dass sich die Stützlast dadurcherhöhen lässt, falls nötig.

Vllt. macht es Conti oder Michelin auch anders in ihrer Freigabe.

Bei mir hat es der GTÜ so gereicht und ist eingetragen.

Alles klar. Ich Versuch mein Glück. Danke Dir

Zitat:

@Marvelman schrieb am 6. August 2013 um 16:23:53 Uhr:

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Kane

Wie du aus der Tabelle im ersten Beitrag ersehen kannst, gibt es keine Reifen für den s212 mit einem größeren Lastindex als 99.

Rein Formal ist 1550 nunmal nicht 1560 kg, aber es gibt nichts anderes auf dem deutschen Markt für dieses Fahrzeug!

Das ist schon kurios und wäre mir nicht sicher dass diese Argument einen deutschen TÜV Prüfer überzeugen würde. Ich denke, dass es hier noch eine geschwindigkeitsabhängige Regel geben muß, welche die Reifenwahl mit LastIndex 99 im Anhängebetrieb bis 100km/h erlaubt.

Interessanterweise habe ich jetzt in meinem Fahrzeugschein gesehen, dass unter 15.1 und 15.2 die Größen 245/40 R18 97Y XL bzw. 265/35 R18 97Y XL eingetragen. Hier ist scheint sogar der LASTINDEX 97 bei den Sommerreifen zulässig... ich werde mal schauen was montiert ist.

Fährst du einen 212er T-Modell mit werkseitiger AHK?

Das ist 5Jahre her........;)

Ich hab mal im Internet nach Radreifenkombinationen für den 212er T-Modell gesucht und bin auf folgende Tabelle gestoßen. Siehe Fotos.

 

Leider steht da nirgend was von AHK oder Traglastindex.

 

Bevor ich die Tabelle fand hab ich bei der MB Kundenbetreuung eine Anfrage bezüglich der Problematik mit 18“ und ausreichender Traglastfähigkeit gestellt.

Nach mehreren Wochen erhielt ich heute allen ernstes eine Antwort von MB mit der Tabelle für den !W212! also die Limo!! Obwohl ich meine FIN mitangegeben habe. Totale Schaafsscheiße! Ließt sich das denn keiner richtig durch?!

 

Da wurde überhaupt nicht auf die Problematik der Hinterachslast mit den 120kg mehr bei Anhängebetrieb eingegangen.

 

CS-1-18122916665

Zitat: „Sie fragen, ob die Rad- und Reifenkombination 245/40 R18 97Y im Hinblick auf Ihren Mercedes-Benz E 250 CDI, insbesondere unter Anhängerbetrieb, ausreichend ist. Gerne habe ich Ihr Anliegen aufgegriffen. Wie Sie dem beigefügten Dokument entnehmen können, ist dies ohne Weiteres möglich.“

 

Er geht also in meinem Fall von einer W212 Limousine aus.

 

Also zack auf Email Antworten gedrückt, nochmals die Problematik geschildert und darauf hingewiesen, dass ich doch ein Touristik und Transport Modell besitze. Als Anhang noch den Fzg-Schein mit angehangen und gesendet. Mal gucken wie lange die jetzt für die Antwort brauchen und vor allem ob sie mich befriedigt. Ich werde euch auf dem laufenden halten.

Asset.PNG.jpg
Asset.PNG.jpg
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Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 26. Juni 2018 um 20:55:57 Uhr:

Das ist 5Jahre her........;)

Das tut ja nichts zur Sache. Die Problematik scheint ja bis heute noch nicht gelöst zu sein.

Denkst du........

Habe ja selbst ohne Probleme eine AHK nachgerüstet und habe die SA 18" AMG montiert

Mit 97 biste bei besagten max1460kg Achslast

Also Ausreichend............

20171026-130620
20170817-003735

Zitat:

@Ich kann alles schrieb am 26. Juni 2018 um 22:11:37 Uhr:

Denkst du........

Habe ja selbst ohne Probleme eine AHK nachgerüstet und habe die SA 18" AMG montiert

Mit 97 biste bei besagten max1460kg Achslast

Also Ausreichend............

Wie verhält es sich denn mit der Traglast der Felgen, darf da auch um 15% das Gewicht überschritten werden?

 

Hintergrund:

Ich wollte mir gerne die Keskin KT16 in 8x18 ET30 holen.

Die haben eine Traglast von 690kg. Also pro Achse 1380kg.

 

Wäre auch ohne Anhängerbetrieb kein Problem. Da die HA Last ohne Anhänger bei mir 1360kg ist.

 

Mit Anfänger erhöht sie sich um 120kg auf 1480kg und somit wären die Felgen nicht mehr dafür zulässig.

 

Wenn ich rechne 1380kg + 15% (207kg) = 1587kg die ich im Anhängerbetrieb bei max. 100km/h fahren dürfte oder irre ich mich?

 

 

Geht nur bei den Reifen, die Felgen müssen die Notwendige Traglast erfüllen.

Guck mal in deinen Fzg-Schein, unten im Bemerkungsfeld steht die zul.Gesamt-Achslast bei Anhängerbetrieb.

Bei mir normal vo 1100 + hi 1380Kg = 2480Kg

Bei AHK max2580Kg, die 100Kg teilen sich vo 40% + hi 60% auf, also 1440Kg sprich 720Kg/Rad

Bei Reifen 97 Index

20180627-131228

Bei mir ist normal vo. 1120kg, hi. 1360kg = 2480kg

 

Bei AHK Betrieb 2580kg. Sind laut meiner Rechnung 100Kg mehr als ohne AHK Betrieb.

 

ABER:

meine Achslast hi erhöht sich komischerweise um 120kg auf 1480kg.

 

Aber warum steht dann beim AHK Betrieb maximales gewicht von 2580kg? Müssten es dann nicht 2600kg sein?

 

Ist da irgend wo ein Fehler?

 

In deinem Fzg Schein erhöht sich die Achslast hinten bei AHK Betrieb auch um 120kg, von 1380 auf 1500kg. Kannst du mir das erklären?

 

Hast du Original Mercedes Felgen? Wieviel kg haben die Traglast?

Habe die Avantgarde (W) und die 18"AMG (S) am laufen, sind beide freigegeben für Fzg mit Code 550 (AHK)

somit müssen sie die 750Kg Traglast erfüllen!

Dass mit den 1500kg hab ich mal bei die im Fzg-Schein markiert. Schau mal.

 

 

Hast du einen 212er Mopf? Hast du die 17“ Avantgarde Felgen?

Asset.JPG

Hatte ich auch gesehen..........deswegen die 750 Kg

Alles 18", Mopf

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