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Achse gebrochen?

Audi A4 B8/8K

Hallo zusammen,

so, nun ist mein neuer A4 keine 5 Wochen und 3.000 km alt und schon ist mir jemand voll in das geparkte Auto reingerauscht.

Dabei muß der Typ so da draufgeknallt sein, dass es an der kompletten Seite, allen Rädern (Weil mein Audi durch den Aufprall an den Bordstein gedrückt wurde), Achsen, etc. schwere Schäden hinterlassen hat: von hinten hat man erkannt, dass die hinterräder nicht mehr parallel stehen, sondern beide quasi oben nach innen geneigt sind. Nicht so extrem wie bei einem richtigen Achsbruch, aber doch deutlich sichtbar.

Okay, das waren niemals 30km/h mit der da gerammt wurde ... der Audihändler hat auch schon gemeint, dass bei solchen Schäden die Leasingfirmen auch öfter mal sagen: lohnt sich für die nicht mehr ... aber meine Frage ist nun:

- Ferndiagnosen sind schwierig, ich weiß, und ein Gutachter ist auch beauftragt, aber jetzt mal angenommen die Hinterachse hat wirklich massiv was mitbekommen: über was für einen Betrag reden wir hier? Quattro macht es sicher nicht billiger.

- Und jemand erfahrung ab was für Reparaturkosten die Leasingfirmen sagen: das wars?

Denn ich habe folgende Sorge: wenn die das nun reparieren und da wirklich was an Achse oder Karroserie ernsthaft beschädigt wurde, dass ich mich dann die verbleibenden 2 Jahre und 11 Monate mit irgendwelche Folgeerscheinungen rumärgern muß, die nicht wirklich ein Defekt sind aber davon kommen (sowas wie schwammiger bei 200 km/h oder so). Und halt nicht repariert werden.

Was ist eure Meinung?

Viele Grüße

Gregor

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Beste Antwort im Thema

Auch von mir mein Beileid. Die von dr-a4 genannte Neuwagenversicherung hat mit der Sache nichts zu tun. Wenn du sie hast, dann ist das ein Teil deiner Vollkaskoversicherung. Die greift aber nur dann, wenn du den Schaden verursacht hast.

Für den vorliegenden Schaden muß die Haftpflicht des Unfallgegners aufkommen. In diesem Fall gibt es Urteile, wann du für einen Totalschaden den Zeitwert bzw. den Neuwert bekommst.

Ich würde mir auf jeden Fall auch einen Anwalt nehmen. Die gegnerische Versicherung wird versuchen, ihre Kosten so gering wie möglich zu halten. Das kann nur zu deinem Nachteil funktionieren.

Gruß

Christian

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Mein Beileid erstmal dazu,

aber schau doch mal in deine Neuwagenversicherung rein ob da nicht was geregelt ist, denn so wie es ausschaut wird es bestimmt richtig Teuer.

MfG

Hallo Gregor,

mein Beileid dazu.Ich teile absolut Deine Befürchtungen. Es wird repariert und was danach nicht mehr 100%-ig ist, bleibt an Dir hängen (nicht finanziell aber der Ärger und das ungute Gefühl ab 200 km/h). Natürlich hat Dein Händler ein gewisses Interesse, dass alles wieder 100%-ig ist, da er die Rücknahmeverpflichtung gegenüber der Leasing hat. Viele Versicherungen bieten zwar diese Neuwagenversicherung an von der dr-a4 gesprochen hat, ob das dann als selbstverschuldeter Schaden betrachtet wird und Du hochgestuft wirst, weiß ich allerdings nicht.

Wenn Du eine Rechtsschtzversicherung hast, oder Mitglied in einem Automobilclub bist, könnest Du eventuell von denen unterstützt werden. Denn je nach Schadenshöhe würde ich Dir empfehlen, einen Anwalt einzuschalten.

Viele Grüße
Martin

Auch von mir mein Beileid. Die von dr-a4 genannte Neuwagenversicherung hat mit der Sache nichts zu tun. Wenn du sie hast, dann ist das ein Teil deiner Vollkaskoversicherung. Die greift aber nur dann, wenn du den Schaden verursacht hast.

Für den vorliegenden Schaden muß die Haftpflicht des Unfallgegners aufkommen. In diesem Fall gibt es Urteile, wann du für einen Totalschaden den Zeitwert bzw. den Neuwert bekommst.

Ich würde mir auf jeden Fall auch einen Anwalt nehmen. Die gegnerische Versicherung wird versuchen, ihre Kosten so gering wie möglich zu halten. Das kann nur zu deinem Nachteil funktionieren.

Gruß

Christian

Beileid gibts doch nur bei Toten?

Der Gutachter wird sich das anschauen, dann sagt er dir iwann obs ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Das wird anhand des Reparaturpreises im Verhältnis zum aktuellen Marktwert (bei dir wohl Neupreis) entschieden. In diesem Fall wird dann nicht repariert und die Leasingfirma wird den Vertrag außerordentlich beenden. So lief das bei uns, es handelte sich dabei ums Mitarbeiterleasing und wir waren Unfallopfer (Gegner hat Rotlicht übersehen). Neupreis 50000 Euro, Reperaturkosten 12000 Euro; Auto war 1 Tag, lief 90 km

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Zitat:

Original geschrieben von powow


Beileid gibts doch nur bei Toten?

Vielen Dank für die Beleerung 😁

Ach ne, Belehrung

Zitat:

Original geschrieben von powow


Beileid gibts doch nur bei Toten?

Der Gutachter wird sich das anschauen, dann sagt er dir iwann obs ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Das wird anhand des Reparaturpreises im Verhältnis zum aktuellen Marktwert (bei dir wohl Neupreis) entschieden. In diesem Fall wird dann nicht repariert und die Leasingfirma wird den Vertrag außerordentlich beenden. So lief das bei uns, es handelte sich dabei ums Mitarbeiterleasing und wir waren Unfallopfer (Gegner hat Rotlicht übersehen). Neupreis 50000 Euro, Reperaturkosten 12000 Euro; Auto war 1 Tag, lief 90 km

Naja, ich glaube der ist tot ... Beileid daher willkommen :-(

Denn: Der Kostenvoranschlag lt. Gutachter 15.000€. Jetzt liegts bei der Leasingfirma.

Gregor

Geh mal davon aus, das die Leasing Dir ein neues Auto bestellt. Problem wird nur sein, in wie weit Du die Kosten für einen Leihwagen für die Lieferzeit selbst tragen musst. Bei mir war der Fall damals ähnlich: Auto 4 Wochen alt und Schaden jenseits der 25.000€. Vier Wochen zahlt die gegn. Versicherung, den Rest von 6 Wochen bis der Neue da war mein Arbeitgeber.

Grüße

sline27

@ sline27
Vielen Dank für die Info - wusste ich nicht.

@ kroec
Sprich mal mit deinem 🙂. Vielleicht kennt der Mittel und Wege dir entgegen zu kommen.

Gruß,
Martin

Zitat:

Original geschrieben von sline27


Geh mal davon aus, das die Leasing Dir ein neues Auto bestellt. Problem wird nur sein, in wie weit Du die Kosten für einen Leihwagen für die Lieferzeit selbst tragen musst. Bei mir war der Fall damals ähnlich: Auto 4 Wochen alt und Schaden jenseits der 25.000€. Vier Wochen zahlt die gegn. Versicherung, den Rest von 6 Wochen bis der Neue da war mein Arbeitgeber.

Grüße

sline27

Grmpf. Problem ist nun, dass die Leasingfirma von uns bei einer Neubestellung des Fahrzeugs das Delta zwischen Buchwert und tatsächlichem Verkaufswert haben will. Also:

"Rest-"Wert vor dem Unfall ca. 45.000€ minus Reparatur 15.000€ gleich 30.000€. Fahrzeugwert ist laut Schwacke so um die 20.000€. Wenn die das dann also verkaufen müssen, weil ich nen neues will (bzw. nicht glaube, dass die das jemals wieder 100%ig hinkriegen), müsste meine Firma 30k€ - 20k€ = 10k€ zahlen.

Ist sowas üblich? Ich finde das macht inhaltlich gar keinen Sinn :-(

Gregor

Zitat:

Original geschrieben von kroec


["Rest-"Wert vor dem Unfall ca. 45.000€ minus Reparatur 15.000€ gleich 30.000€. Fahrzeugwert ist laut Schwacke so um die 20.000€. Wenn die das dann also verkaufen müssen, weil ich nen neues will (bzw. nicht glaube, dass die das jemals wieder 100%ig hinkriegen), müsste meine Firma 30k€ - 20k€ = 10k€ zahlen.

Ist sowas üblich? Ich finde das macht inhaltlich gar keinen Sinn :-(

Gregor

Hi Gregor,

ja, das ist üblich, wobei ich der Meinung bin, dass Deine Berechnung falsch ist.

Bei mir ging es damals um die Differenz zwischen Buchwert laut Leasing und Zeitwert vor Unfall, weil das der Wert ist, der üblicherweise bei einem Totalschaden bezahlt wird.

Beispiel: Leasingrate 600€ davon 100€ Zinsen, 500€ Tilgung.
Fahrzeugpreis 50K€, Schwackewert 43K€ nach 6 Monaten
==> 50000 - 6*500= 47K€ - 43k€ Schwacke) = 4k€ und diese Differenz müsste deine Firma übernehmen.

Gruß,
Martin

Halt!!!!

Es gibt da meines Wissens einen Paragraphen, der es Dir erlaubt bis zu einem gewissen Fahrzeugalter und dementsprechender Schadenshöhe der gegnerischen Versicherung ein Neufahrzeug abzuverlangen. Ich muss mich da nochmal schlau machen.....bei uns war immer von der 6 Wochen-Frist die Rede.

Melde mich morgen dazu nochmal....

Grüße

sline27

Zitat:

Original geschrieben von sline27


Halt!!!!

Es gibt da meines Wissens einen Paragraphen, der es Dir erlaubt bis zu einem gewissen Fahrzeugalter und dementsprechender Schadenshöhe der gegnerischen Versicherung ein Neufahrzeug abzuverlangen. Ich muss mich da nochmal schlau machen.....bei uns war immer von der 6 Wochen-Frist die Rede.

Melde mich morgen dazu nochmal....

Grüße

sline27

Danke, wäre gut wenn Du da was findest! Ich halte dann mal so lange die Fuhrparkleute zurück ...

Hallo,
Bei uns in Ö gibt es Versicherungen, bei denen man bis zu einem Fahrzeugalter von 12 Monaten den Neupreis bekommt.
Ich habe z.B. eine Versicherung, bei der ich bis zu 6 Monate Alter 100% vom Fahrzeugpreis erhalte und bei 12 Monaten Fahrzeugalter noch immer 90%.

Zitat:

Original geschrieben von kroec



Zitat:

Original geschrieben von sline27


Halt!!!!

Es gibt da meines Wissens einen Paragraphen, der es Dir erlaubt bis zu einem gewissen Fahrzeugalter und dementsprechender Schadenshöhe der gegnerischen Versicherung ein Neufahrzeug abzuverlangen. Ich muss mich da nochmal schlau machen.....bei uns war immer von der 6 Wochen-Frist die Rede.

Melde mich morgen dazu nochmal....

Grüße

sline27

Danke, wäre gut wenn Du da was findest! Ich halte dann mal so lange die Fuhrparkleute zurück ...

Schade, funktioniert nur bei Schäden an tragenen Teilen. Bei mir war es die A-Säule. Bei Dir sieht es nicht nach einem beschädigten tragenem Teil aus.....

Grüße

sline27

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