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ACC Defekt, BMW Lehnt Garantie ab

BMW 4er F36 (Gran Coupé)
Themenstarteram 7. Oktober 2017 um 12:36

Hallo Allerseits,

 

ich bin eigentlich ganz zufriedener Erstbesitzer und Fahrer eines 435i xdrive Gran Coupé (BJ 12/2015), habe aber gerade etwas Ärger mit der BMW Garantie.

 

Im Frühjahr ging plötzlich und ohne vorherige Vorkommnisse eine Warnmeldung an, dass der ACC Sensor defekt ist und daher der Tempomat nicht mehr eingesetzt werden kann. Der Fehler verschwand zunächst nach dem an und ausmachen immer wieder, bis er gar nicht mehr verschwand. Also Termin gemacht beim Händler über den ich auch gekauft hatte. Dort probierte man mehrere Anläufe von neu programmieren, justieren, aus- und einbauen bis man schließlich einen neuen ACC Sensor verbaute. Nach 3 Wochen in der Werkstatt konnte ich mein geliebtes Stück endlich repariert abholen. Sowohl der Händler, als auch ich gingen von einem klaren Garantiefall aus, da das Fahrzeug nie einen Unfall hatte. Nach 4 Monaten bekomme ich nun kommentarlos eine Rechnung über 5.500 €. Beim Anruf im Autohaus meinte man, BMW habe die Garantie abgelehnt und es bliebe dem Autohaus nichts anderes übrig als die Reparatur in Rechnung zu stellen.

 

Hat jemand von euch Erfahrungen mit einem solchen oder ähnlichen Fall? Ich habe jetzt erst mal BMW einen langen Brief geschickt in dem ich meine Sicht der Dinge erklärt habe und mich auf die Beweislastumkehr aus dem Garantievertrag berufen.

 

Danke für eure Tips und Anregungen!

 

Gruß,

 

Stephan

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@starblizzard schrieb am 10. November 2017 um 10:08:15 Uhr:

Werde mich bessern. Dachte nicht, dass der Lesefluss durch generelle Kleinschreibung so gestört wird ;-)

Ich schreibe sonst im Netz generell alles klein :D

Danke.. isso, dazu gibt es ausreichend Hintergrundinfos im Netz, die ich Euch gerne erspare und Euch lieber damit erheitere...

Die Spinnen!

Die spinnen!

Er hatte liebe Genossen.

Er hatte Liebe genossen.

Wäre er doch nur Dichter!

Wäre er doch nur dichter!

Sich brüsten und anderem zuwenden.

Sich Brüsten und anderem zuwenden.

Die nackte Sucht zu quälen.

Die Nackte sucht zu quälen.

Sie konnte geschickt Blasen und Glieder behandeln.

Sie konnte geschickt blasen und Glieder behandeln.

Der Gefangene floh.

Der gefangene Floh.

Helft den armen Vögeln.

Helft den Armen vögeln.

Wenn Du nun alles klein schreibst, kann man den unterschiedlichen Sinn nicht so leicht erfassen...

:D

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Zitat:

@St.Scheer schrieb am 7. Oktober 2017 um 21:13:27 Uhr:

Den defekten Sensor habe ich natürlich nie zu Gesicht bekommen. Der Händler hat diesen vermutlich zu BMW geschickt für die Garantie. Ich habe einen Qualitätsbrief, der mir die Beweislastumkehr für 2 Jahre zusichert. Der Händler hat. Mir lediglich mitgeteilt, dass BMW die Garantie ablehnt aufgrund von Eigenverschuldung. Mein Händler hat mir ausschließlich die Rechnung ohne jeglichen Begleitbrief geschickt und am Telefon erklärt, dass er nichts tun könne und ich mich an BMW wenden müsse.

So ein Blödsinn: Der Händler ist Dein Vertragspartner und er ist für die Garantie verantwortlich. Ich würde auf jeden Fall den defekten Sensor einfordern. Sie können nicht einfach was austauschen und das defekte Teil vorenthalten. Angenommen, es wäre durch Eigenveschulden defekt, so gehört auch das defekte Teil erst einmal Dir. Sonst kann ja jeder Teile tauschen und einem Kunden in Rechnung stellen und der Kunde hat keinen Beweis, dass das Teil wirklich defekt war.

Wo ist denn der Händler, damit man ihn gleich auf die „Blacklist“ setzen kann? Sehr unseriös und nicht professionell.

Themenstarteram 8. Oktober 2017 um 16:43

Karl + Co. Wiesbaden. Bin bisher aber immer recht zufrieden gewesen mit denen.

Die wirkliche Qualität zeigt sich leider erst immer bei Problemen. Bin mal gespannt, was Du weiter berichtest.

@Bavarian

"mittlerweile auf 36 Monate angehoben. Dies ist mit Garantien anderer Hersteller gleichzusetzen und ebenfalls eine freiwillige Leistung"

Richtig - aber die gesetzliche gilt auch für BMW. Einen Anwalt einzuschalten ist meiner Erfahrung nach ratsam - sonst schütteln die sich nur vor Lachen.

Hab' das ja selbst erlebt: Thema DVBT2 Einführung. Was hab' ich hier nicht alles für tolle Kommentare dafür geerntet als ich erwähnte einen Anwalt hinzu zu ziehen.

Na jedenfalls hab' ich mir so rd. 1.300,- € gespart - (Kostenvoranschlag BMW AG)

Warum soll man denn nicht erstmal die Kundenbetreuung anschreiben? Wenn die sich dann quer stellen kann man immer noch einen Anwalt einschalten. Miteinander reden hilft manchmal :eek:

am 10. Oktober 2017 um 7:13

Zitat:

@Momortui schrieb am 10. Oktober 2017 um 01:48:04 Uhr:

Richtig - aber die gesetzliche gilt auch für BMW. Einen Anwalt einzuschalten ist meiner Erfahrung nach ratsam - sonst schütteln die sich nur vor Lachen.

Etwas anderes habe ich auch nicht geschrieben, also richtig lesen und komplett zitieren. In meinem Post steht, dass die Beweislastumkehr der gesetzlichen Gewährleistung nach 6 Monaten endet. Bei BMW wurde die vollständige Beweislastumkehr zugunsten des Käufers auf 36 Monate angehoben.

Das war mir auch neu. In dem Fall muss BMW doch aber die Beweise auf den Tisch legen, dass es keine Garantie ist und nicht der Kunde - na da bin ich mal gespannt, wie die das beweisen wollen.

Themenstarteram 10. Oktober 2017 um 17:07

Exakt. Deshalb auch erst einmal die freundliche Stellungnahme und bitte um den Nachweis der angeblichen Eigenverschuldung. Wenn das nicht funktioniert werde ich selbstverständlich einen Rechtsbeistand hinzu ziehen.

Aber schon sehr ärgerlich... drück Dir die Daumen.

Themenstarteram 10. Oktober 2017 um 22:19

Bin auch gespannt wie es weiter geht. Klar ist für mich, dass es für mich mit BMW vorbei ist wenn ich das juristisch klären lassen muss, unabhängig vom Ausgang.

Das würde ich nicht so pauschal sagen, auch wenn ich Deinen Ärger verstehe.

Hatte schon ähnliche Fälle im Bekanntenkreis von anderen Herstellern gehört. Manchmal hat man einfach Pech und gelangt an einen Spinner beim Hersteller, der so tut, als würde das Geld von seinem Gehalt abgezogen.

Ich habe bei BMW und VW schon mal Ärger gehabt und einen freundlichen aber forschen Brief an den technischen Vorstand geschrieben (Thema Kundenbindung, Qualität und ob das wirklich Premiumherstellerservice ist); kurz danach kam ein Anruf und plötzlich ging es doch, was vorher unmöglich war. Wüde das vor einem Bsuch beim Anwalt vorziehen. Anwalt geht immer noch, wenn das nicht klappt. Manchmal sind es einfach die falschen Bearbeiter, an die man geraten ist.

Themenstarteram 11. Oktober 2017 um 21:44

Genau das mache ich ja gerade und hatte es auch so geschrieben :-). Erstmal freundlicher Brief an BMW, kommt man aufgrund des Briefes zum Ergebnis, dass es doch ein Garantiefall ist, kaufe ich liebend gerne nächste Jahr wieder einen Neuwagen aus dem Hause BMW. Lässt man es jedoch auf eine juristische Auseinandersetzung ankommen, dann bin ich weg unabhängig wie die Sache am Ende ausgeht. Ich bin ja ansonsten super zufrieden mit BMW und auch mit dem Autohaus. Aber hier in diesem Fall entscheidet sich meine Liebe zu BMW.

Mmmh, ich wäre mit dem Autobaus nicht zufrieden. Meine Erwartung wäre, dass sich ein Autohaus direkt mit BMW in Verbindung setzt. Es muss doch auch in der Regel eine Freigabe von BMW zur Reparatur erfolgen und erst danach wird ein Austausch durchgeführt.

So kundenorientiert muss das Autohaus aber nicht sein. Ein Bekannter fluchte zwar nur wegen Kleinigkeiten wie z.b. das kein mitgebrachtes Öl akzeptiert wird etc., aber das nächste BMW Autohaus ist zu weit weg.

Als erstes wundert es mich, das eine Reparatur über 5.500,00€ ausgeführt wird, ohne jemals mit dem Fahrzeugbesitzer Rücksprache zu halten. Dies ist eigentlich schon ein Indiz, dass das Autohaus doch nicht so gut sein kann. Zweitens hätte man natürlich bei einer Beschädigung den Fahrzeuginhaber damit konfrontieren müssen, wiederrum ein Indiz für keine solide Arbeit. Somit hätte ich die Rechnung ohne entsprechende Nachweise seitens des Autohauses niemals bezahlt. Dies kann aber letztendlich auch noch heute eingefordert werden, bedeutet, dass Autohaus muss den Nachweis bringen, warum der Sensor nicht im Rahmen der Gewährleistung kostenlos ausgetauscht wurde, wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass dieser dämliche Radarsensor im Plastikgehäuse 5.500,00€ kosten soll.

Irgendwie das ganze kommisch. Zumindest bei Leebmann kostet das Ding 2.250,00€, was waren dann die restlichen 3.250,00€ ?

Zitat:

@harald335i schrieb am 12. Okt. 2017 um 01:6:20 Uhr:

was waren dann die restlichen 3.250,00€

Ähhh, hatten wir das nicht auf S.1 am 7.10.?

Laut TE sind da 1.000 Euro Mietwagen und drei Wochen Fehlersuche dabei...

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