Abzocke oder gerechtfertigt ?
Hallo liebe A6 Gemeinde,
habe nun endlich meinen A6 in Empfang nehmen können, allerdings wurde die Stimmung schnell getrübt.
Ich war also gestern beim Händler um meinen neuen abzuholen und meinen alten ( Passat 3c ) abzuliefern, da teilte mir mein Verkäufer mit, dass er den Preis den er vor noch nicht ganz 2 1/2 Monaten für den Passat kalkulierte nicht zahlen würde, weil er zu viele Kilometer drauf bekommen hätte.
Es sind knapp 2000 km dazu gekommen, eigentlich nicht viel für 2 1/2 Monate find ich und auf Arbeit muss ich ja kommen, jedenfalls hat Er mir damals bei der Schätzung gesagt wenn ich den Passat innerhalb der nächsten drei Monate abgebe ( solange ist eine Schätzung gültig ) bleibt der Preis wie abgemacht und jetzt sowas ?
Hat jemand von euch auch schon diese Erfahrung gemacht und kann mir weiterhelfen, oder hat der Verkäufer sogar Recht ?
Bin dankbar für jeden Ratschlag
Beste Antwort im Thema
Hallo
ja bin am Dienstag schon da gewesen, hatte aber leider noch keine Zeit für die Berichterstattung, aber das werd ich gleich mal nachholen.
Also ich muss sagen ich war überrascht, als ich ankam wurde ich erstmal ganz freundlich empfangen, als wenn nie etwas gewesen wäre.
Dann gings gleich zum Thema. Der Verkäufer vertrat weiterhin seinen Standpunkt und ich natürlich meinen. Nach langem hin und her sagte ich ihm wenn er sich nicht an die abgemachte Summe hält trete ich von meinem Kauf zurück und alles andere läuft dann über den Anwalt.
Da verschwand er kurz, nach 10 min. kam er wieder und sagte es läuft alles wie besprochen.
Ich hab die Verträge unterzeichnet und bin nun stolzer Besitzer eines A6.🙂
26 Antworten
In den Ankaufsverträgen ist ganz unten ein Feld: Maximale Fahrleistung bis zur Übergabe oder ähnlich formuliert. Steht da ein KM-Stand drin gilt der, wenn das Feld leer ist kann der Verkäufer dir mal rein gar nichts. Und wegen 2000KM finde ich das ziemlich lächerlich. Sind ausser den Kilometern andersweitige Schäden dazugekommen oder ist das Auto 1:1 in dem Zustand wie der Händler es zum Besichtigen hatte bei Vertragsabschluss des Neuwagens?
Das Fahrzeug befindet sich exakt in dem selben Zustand wie bei der letzten Besichtigung und auf eine Kilometerlaufleistung die der Wagen maximal noch haben darf wurde ich nicht hingewiesen, lediglich das so eine Bewertung eben eine Gültigkeit von 3 Monaten hat.
Sicherlich überkulant, hat mein Händler anstandslos bei Lieferung meines neuen A6 in 11/2011 meinen A4 Avant zu dem Preis in Zahlung genommen, der bei Vertragsabschluss in 07/2011 vereinbart worden war. In der Zwischenzeit hatte ich weitere 20tkm runtergespult, 5tkm mehr als ich erwartet und angekündigt hatte. Das geht also auch...
Hast Du Deinen 🙂 denn mit einem Konkurrenzangebot "ausgequetscht" oder wie kam euer Vertrag zu Stande?
Ein Freund (wird sich sicher dazu melden) hat bei Vorstellung zum Ankauf seinen Schätzen lassen, da der neue noch nicht fertig war (4f-FL) hat ihm der Verkäufer gesagt (auch schriftlich festgehalten) bis max km Zahl gilt der abgemachte Preis...darüber wären (glaube) 1500,- weniger fällig !
Das ist eine korrekte Aussage.... daran hat er sich gehalten und alles wie abgesprochen abgehandelt !
Wie "Sau0r" schon schrieb....wenn es ein Ankaufsformular gibt... gilt was drin steht.... nicht die Laune des Verkäufers !!
mfg Senti
Zitat:
Original geschrieben von ich-bins.
Das Fahrzeug befindet sich exakt in dem selben Zustand wie bei der letzten Besichtigung und auf eine Kilometerlaufleistung die der Wagen maximal noch haben darf wurde ich nicht hingewiesen, lediglich das so eine Bewertung eben eine Gültigkeit von 3 Monaten hat.
Steht das irgendwo ?? also..in Deinen oder seinen Unterlagen... oder waren das seine Worte ??
Also das mit der Gültigkeit der 3 Monate waren seine Worte habe eben nocheinmal alles bei mir durchgeschaut und nichts dazu gefunden. Die Sache mit dem Ankaufsformular ist die, habe den Wagen technisch bewerten lassen dazu wurde ein Protokoll ausgefüllt und die Schäden, die festgestellt wurden eingetragen. Dannach dauerte es 3 Tage bis mir per E-mail der Einkaufspreis mitgeteilt wurde. Bin dann gleich noch einmal zum Händler gefahren und habe mir den Preis persönlich bestätigen lassen.
Er sagte zu mir die Verträge machen wir wenn der A6 da ist und auch hier wieder kein Hinweis auf irgendwelche km -Leistungen.
Zitat:
Original geschrieben von ich-bins.
Also das mit der Gültigkeit der 3 Monate waren seine Worte habe eben nocheinmal alles bei mir durchgeschaut und nichts dazu gefunden. Die Sache mit dem Ankaufsformular ist die, habe den Wagen technisch bewerten lassen dazu wurde ein Protokoll ausgefüllt und die Schäden, die festgestellt wurden eingetragen. Dannach dauerte es 3 Tage bis mir per E-mail der Einkaufspreis mitgeteilt wurde. Bin dann gleich noch einmal zum Händler gefahren und habe mir den Preis persönlich bestätigen lassen.
Er sagte zu mir die Verträge machen wir wenn der A6 da ist und auch hier wieder kein Hinweis auf irgendwelche km -Leistungen.
Wenn da nun "viel" Geld im Spiel ist lohnt es sich eventuell einen Rechtsbeistand zu befragen ! Die wissen es sicher GENAU !! (ADAC Verkehrsrechtschutz übernimmt das auch)
mfg Senti
Naja es sind immerhin über 1000 € .
Habt Ihr immer gleich nach der Beurteilung eures Alten einen Ankaufsvertrag erhalten, in dem alle Vertragsvereinbarungen standen ?
Zitat:
Original geschrieben von ich-bins.
Habt Ihr immer gleich nach der Beurteilung eures Alten einen Ankaufsvertrag erhalten, in dem alle Vertragsvereinbarungen standen ?
Darauf bestehe ich
grundsätzlich. Wer darauf nicht eingeht, muß auf einen Deal mit mir verzichten.
Zitat:
Original geschrieben von ich-bins.
Naja es sind immerhin über 1000 € .
Habt Ihr immer gleich nach der Beurteilung eures Alten einen Ankaufsvertrag erhalten, in dem alle Vertragsvereinbarungen standen ?
Zur Sicherheit beider Parteien immer
allemündlichen Absprachen sofort schriftlich dokumentieren,idealerweise auf der Ankaufbewertung mit entspr. Ergänzungen, notfalls auf einem Notizzettel, den man sich quittieren lässt oder auch nachträglich brieflich/per Mail, bspw. wie folgt: "Ich bestätige unsere heute getroffenen mündlichen Absprachen der guten Ordnung halber wie folgt:...... . Sollten irgendwelche Vereinbarungen Ihrer Auffassung nach ggf. nicht zutreffen, lassen Sie mir bitte Ihre Korrekturwünsche unverzüglich schriftlich zukommen. Ansonsten sehe ich diese Korrespondenz als integralen Bestandteil unseres Kaufvertrags vom ...... an."
Wer saubere Geschäfte macht, hat mit der Schriftform nicht die geringsten Probleme, wer sich hingegen nicht darauf einlassen will oder auf "später" vertröstet, weiß nur zu genau, warum ......
Nottfalls reichen auch (möglichst viele unabhängige) Zeugen (also idealer Weise nicht der Ehepartner/Verlobte oder Verwandtschaft) zur Glaubhaftmachung eines Gesprächsinhaltes.
Dies für die Zukunft, aktuell hilft -bei sturem Verhalten des Freundlichen- zur exakten Beurteilung der Lage wohl nur ein (Fach)Anwalt (für Vertragsrecht).
Im übrigen ist das Festschreiben eines Inzahlungnahmepreises (bei mir sogar volle 6 Monate) unter Benennung einer maximalen Kilometerleistung gang und gäbe; wenn man vorher völlig sichergehen will, fixiert man dann gleichzeitig auch schon die Abzüge für eventuelle Mehrkilometer und/oder längere Nutzung, falls man kein Sonderkündigungsrecht bei Überschreitung des spätesten Liefertermins vereinbart hat (und dafür muss man auch kein Großkunde sein).
M.E. ist Deine aktuelle Position schon dadurch etwas geschwächt, dass Du unter den gegebenen Voraussetzungen den Neuen vermutlich ohne jeglichen Vorbehalt übernommen hast, oder?? (was ich andererseits aufgrund der Vorfreude/Aufregung nur allzu gut nachvollziehen kann).
Ich drücke Dir jedenfalls die Daumen, dass Du möglichst rasch eine annnehmbare Lösung ohne einen riesigen juristischen Aufwand erzielen kannst. Viel Glück dabei!!
Ist der Verkäufer ein Praktikant? Sowas freches habe ich ja lang nicht mehr gehört. Erstens, wie gesagt, steht drunter dass man glaub ich 1500 KM in der Lieferzeit noch fahren darf, weiterhin sagte mir mein Verkäufer dass bei Schätzungen 5 tsd KM plus/minus gar keine Rolle spielen.
Du hast einen NEUWAGEN gekauft!! Selbst wenn du am Passat noch irgendwo Kratzer hättest, würde ein guter Händler dies dir nicht mal melden. Bei einer Aufbereitung wird eh so viel behoben, da macht ein guter Händler dies gleich mit.
Ich würde dem Verkäufer sagen er soll machen was er für richtig hält, den Laden würde ich aber NIE wieder betreten UND es gibt ja den bekannten Anruf der AUDI AG bezüglich deiner Zufriedenheit, dort kannste deiner Wut freien Lauf lassen, dies wirkt sich sehr negativ auf den Laden aus..
Zitat:
Original geschrieben von insyder19
... UND es gibt ja den bekannten Anruf der AUDI AG bezüglich deiner Zufriedenheit ...
Wann soll der kommen ? 4 Monate nach dem Kauf hat sich noch niemand gemeldet.
Deshalb war ich schon beim 🙂 , um ihn zu sagen, wie unzufrieden ich teilweise bin ...
Zitat:
Original geschrieben von timilila
Wann soll der kommen ? 4 Monate nach dem Kauf hat sich noch niemand gemeldet.Zitat:
Original geschrieben von insyder19
... UND es gibt ja den bekannten Anruf der AUDI AG bezüglich deiner Zufriedenheit ...
Deshalb war ich schon beim 🙂 , um ihn zu sagen, wie unzufrieden ich teilweise bin ...
Sollte zeitnah nach der Übergabe des Fahrzeugs sein. Du kannst aber auch sicherlich selbst in IN anrufen. Ich bin inzwischen soweit, ich geh direkt zum Juristen bzw. drohe dieses an, in unserer Geldgeilen Gesellschaft kann man lieb und nett doch nichts bewirken.
Zitat:
Original geschrieben von derSentinel
Ein Freund (wird sich sicher dazu melden) hat bei Vorstellung zum Ankauf seinen Schätzen lassen, da der neue noch nicht fertig war (4f-FL) hat ihm der Verkäufer gesagt (auch schriftlich festgehalten) bis max km Zahl gilt der abgemachte Preis...darüber wären (glaube) 1500,- weniger fällig !
Das ist eine korrekte Aussage.... daran hat er sich gehalten und alles wie abgesprochen abgehandelt !Wie "Sau0r" schon schrieb....wenn es ein Ankaufsformular gibt... gilt was drin steht.... nicht die Laune des Verkäufers !!
mfg Senti
Ich wars 🙂
Bei mir lief es doch etwas anders als beim TE. Bei mir wurde von anfang an alles auf papier festgehalten und auch direkt ausgemacht was die end km zahl werden darf.
Ich dürfte eigentlich nicht über die 150er hürde drüber, da das auto bis 150tkm noch vom autohaus selber verkauft werden könnte. Wäre ich drüber dann mussten die das auto weiterverkaufen. Deshalb ein unterschied von 2000€.
Mein neuer sollte in etwa 2 wochen da sein und mein tacho war schon auf 148tkm. Normalerweise fahre ich etwa 900-1000km der woche.
Haben uns also drauf geeinigt dass ich die 150 nicht überschreiten sollte.
Da aber mein auto etwas länger auf sich warten liess, habe ich in der zwischenzeit immer mit meinem verkäufer gemaild. Auch wo es noch eine woche länger dauern würde und ich in die woche die 150 knacken würde.
Hab dann von ihm entwarnung gekriegt, es wurde einfach gesagt, mag dir keine sorgen, das kriegen wir hin.
So war es dann auch. Auto mit 151500 abgegeben und neu(er)es mitgenommen.
(hatte aber den kaufpreis minus mein auto schon ein paar wochen davor überwiesen)
BTT, so wie es aber beim TE gelaufen ist. Ich glaube ich wäre wieder mit dem alten losgefahren und hätte ihm mit dem neuen sitzen lassen.
Sowas geht heutzutage schon gar nicht mehr. Alsob die keine kunden brauchen!