Abzocke in Umweltzone!

Vor kurzem habe ich einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen, ich soll ein Bußgeld zahlen, weil mein Fahrzeug in einer Umweltzone stand und auf der grünen Plakette noch das Kennzeichen vom Vorbesitzer eingetragen war.

Das Auto ist so was von offensichtlich als neuerer Benziner zu erkennen (BJ 2000), dass es überhaupt keinen Zweifel daran gibt, dass er zu unrecht die grüne Plakette tragen würde.

Zwei Tage später kam erneut ein Anhörungsbogen ins Haus geflattert, weil ich drei Tage nach dem ersten mal wieder in der Umweltzone mit nicht übereinstimmendem Kennzeichen geparkt hatte.

Habe voller Wut auf der Bußgeldstelle angerufen und mich beschwert, dass wir das Auto erst seit kurzem haben und deshalb noch die Plakette vom Vorbesitzer drin hängt, was aber an der Schadstoffeinstufung des Autos absolut nichts ändert.

Darauf nur die patzige Antwort, dass die Gesetze nun mal so sind und der Fahrzeugführer jeweils 108 € (216 € gesamt) zahlen muss. 😠 Da das Fahrzeug jedoch in der Familie von jedem genutzt wird lässt sich nicht mehr rekonstruieren, wer an diesen Tagen mit dem Auto dort geparkt hat.

In diesem Fall muss der Fahrzeughalter jeweils 23 € pro "Vergehen" (eigentlich ist es ja überhaupt keins) zahlen. 😠

In jedem Fall ist es an Unverschämtheit nicht zu überbieten, ich soll Geld für etwas Verbotenes zahlen, obwohl ich nichts Verbotenes getan habe. 😠 Da könnt ich echt explodieren!
Nur weil die Kennzeichen nicht übereinstimmten.

Jetzt meine Frage an Euch, ist irgendjemandem so etwas schon passiert, oder bin ich der Erste.
Und vor allem was haltet ihr von solch einer unverschämten Art der Abzocke?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Der Autoversteher schrieb am 16. Juni 2015 um 21:38:04 Uhr:


Das Auto ist so was von offensichtlich als neuerer Benziner zu erkennen (BJ 2000), dass es überhaupt keinen Zweifel daran gibt, dass er zu unrecht die grüne Plakette tragen würde.

Habe voller Wut auf der Bußgeldstelle angerufen und mich beschwert, dass wir das Auto erst seit kurzem haben und deshalb noch die Plakette vom Vorbesitzer drin hängt, was aber an der Schadstoffeinstufung des Autos absolut nichts ändert.

Die Schadstoffeinstufung wird im Anhörungsbogen ja auch

nicht

in Zweifel gezogen.

Der Verstoß, der dir vorgeworfen wird, bezieht sich auf die fehlende bzw. falsche Dokumentation der Schadstoffeinstufung auf der im Fahrzeug mitgeführten Umweltplakette.

Das Problem hättest du mit sehr geringem Aufwand im Vorfeld vermeiden können.

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Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 26. September 2017 um 16:44:16 Uhr:


...sollte im Wege der Vermögensabschöpfung EUR 2.500,00 an die Staatskasse zahlen, weil er ordnungswidrig mit ...

Das wird doch auch in ähnlicher Form schon mit den LKW, die überladen auf der AB erwischt werden, praktiziert.

Zitat:

@reox schrieb am 27. September 2017 um 16:06:09 Uhr:



Das wird doch auch in ähnlicher Form schon mit den LKW, die überladen auf der AB erwischt werden, praktiziert.

Ja, aber da ist es irgendwie eher verständlich. Wobei die Berechnung des Betrages auch da schwierig ist.

Wieder mal ein "schönes" Beispiel, was in diesem Lande zu abgeht. Die Rechtsgrundlage würde mich mal interessieren, aber das interessiert hier eh keinen mehr. Ich nenne so was "Willkür".

Im Gegenteil. Die "checks & balances" funktionieren hier. Und zwar GANZ OFFENSICHTLICH.

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Zitat:

@Erwachsener schrieb am 27. September 2017 um 21:31:54 Uhr:


Im Gegenteil. Die "checks & balances" funktionieren hier. Und zwar GANZ OFFENSICHTLICH.

Von Verwaltung und Gesetzen wenig Ahnung, wie?😁 Ich kenne keine einzige Vorschrift, die dieses hirnrissige Amtsgerichtsurteil bestätigen würde.

Du hast mich nicht verstanden, daher gern noch mal in einfacheren Worten.

Institution A hat Mist gebaut (nehmen wir an). Es gibt aber eine Institution B, die sehr gut in der Lage ist, diesen möglichen Mist zu korrigieren.

Darauf kommt es an.

Für den Kenner: Das mit den "checks & balances" versteht sich sinngemäß. Ist ja eigentlich ein US-amerikanischer Begriff mit Bezug auf politische Gleichgewichte.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 28. September 2017 um 13:55:32 Uhr:


Du hast mich nicht verstanden, daher gern noch mal in einfacheren Worten.

Eben. Ich liebe es eben unkompliziert 😁 Also: Friede, Freude und Eierkuchen. Trotzdem ist es bezeichnend, daß so ein Misgt überhaupt verzapft wird.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 28. September 2017 um 06:42:44 Uhr:



... Ich kenne keine einzige Vorschrift, die dieses hirnrissige Amtsgerichtsurteil bestätigen würde.

Hmmmm... § 29a OwiG:

(1) Hat der Täter durch eine mit Geldbuße bedrohte Handlung oder für sie etwas erlangt und wird gegen ihn wegen der Handlung eine Geldbuße nicht festgesetzt, so kann gegen ihn die Einziehung eines Geldbetrages bis zu der Höhe angeordnet werden, die dem Wert des Erlangten entspricht.

(2) Die Anordnung der Einziehung eines Geldbetrages bis zu der in Absatz 1 genannten Höhe kann sich gegen einen anderen, der nicht Täter ist, richten, wenn

1. er durch eine mit Geldbuße bedrohte Handlung etwas erlangt hat und der Täter für ihn gehandelt hat,
2. ihm das Erlangte

a) unentgeltlich oder ohne rechtlichen Grund übertragen wurde oder
b) übertragen wurde und er erkannt hat oder hätte erkennen müssen, dass das Erlangte aus einer mit Geldbuße bedrohten Handlung herrührt, oder

3. das Erlangte auf ihn

a) als Erbe übergegangen ist oder
b) als Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer übertragen worden ist.

Satz 1 Nummer 2 und 3 findet keine Anwendung, wenn das Erlangte zuvor einem Dritten, der nicht erkannt hat oder hätte erkennen müssen, dass das Erlangte aus einer mit Geldbuße bedrohten Handlung herrührt, entgeltlich und mit rechtlichem Grund übertragen wurde.

(3) Bei der Bestimmung des Wertes des Erlangten sind die Aufwendungen des Täters oder des anderen abzuziehen. Außer Betracht bleibt jedoch das, was für die Begehung der Tat oder für ihre Vorbereitung aufgewendet oder eingesetzt worden ist.

(4) Umfang und Wert des Erlangten einschließlich der abzuziehenden Aufwendungen können geschätzt werden. § 18 gilt entsprechend.

(5) Wird gegen den Täter ein Bußgeldverfahren nicht eingeleitet oder wird es eingestellt, so kann die Einziehung selbständig angeordnet werden.

Eine geradezu reizende Vorschrift. 🙄
Grundsätzlich geht das schon... nur ist immer die Frage: Wie?

Zitat:

@Der Autoversteher schrieb am 16. Juni 2015 um 21:38:04 Uhr:


Vor kurzem habe ich einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen, ich soll ein Bußgeld zahlen, weil mein Fahrzeug in einer Umweltzone stand und auf der grünen Plakette noch das Kennzeichen vom Vorbesitzer eingetragen war.

Das Auto ist so was von offensichtlich als neuerer Benziner zu erkennen (BJ 2000), dass es überhaupt keinen Zweifel daran gibt, dass er zu unrecht die grüne Plakette tragen würde.

Zwei Tage später kam erneut ein Anhörungsbogen ins Haus geflattert, weil ich drei Tage nach dem ersten mal wieder in der Umweltzone mit nicht übereinstimmendem Kennzeichen geparkt hatte.

Habe voller Wut auf der Bußgeldstelle angerufen und mich beschwert, dass wir das Auto erst seit kurzem haben und deshalb noch die Plakette vom Vorbesitzer drin hängt, was aber an der Schadstoffeinstufung des Autos absolut nichts ändert.

Darauf nur die patzige Antwort, dass die Gesetze nun mal so sind und der Fahrzeugführer jeweils 108 € (216 € gesamt) zahlen muss. 😠 Da das Fahrzeug jedoch in der Familie von jedem genutzt wird lässt sich nicht mehr rekonstruieren, wer an diesen Tagen mit dem Auto dort geparkt hat.

In diesem Fall muss der Fahrzeughalter jeweils 23 € pro "Vergehen" (eigentlich ist es ja überhaupt keins) zahlen. 😠

In jedem Fall ist es an Unverschämtheit nicht zu überbieten, ich soll Geld für etwas Verbotenes zahlen, obwohl ich nichts Verbotenes getan habe. 😠 Da könnt ich echt explodieren!
Nur weil die Kennzeichen nicht übereinstimmten.

Jetzt meine Frage an Euch, ist irgendjemandem so etwas schon passiert, oder bin ich der Erste.
Und vor allem was haltet ihr von solch einer unverschämten Art der Abzocke?

Ja, ist mir schon mal passiert, genau das gleiche.

Habe einen Kaufvertrag an die Behörde geschickt, dass ich das Fahrzeug kurz vor dem Verstoß an ein Polen verkauft habe, und damit war die Sache erledigt. Vor erst erledigt.

Die Behörde hat er sich dann noch einmal gemeldet, weil die festgestellt hatten, dass das Auto immer noch auf meinen Namen lief. Ich hatte dann der Behörde mitgeteilt, dass der Pole das Auto nach einer Woche zurück gebracht hatte, und ich in das Geld zurückzahlen mussTe.

Nach alledem musst du die Behörde denn das Verfahren einstellen.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 28. September 2017 um 15:29:30 Uhr:


Hmmmm... § 29a OwiG:

(1) Hat der Täter durch eine mit Geldbuße bedrohte Handlung oder für sie etwas erlangt und wird gegen ihn wegen der Handlung eine Geldbuße nicht festgesetzt, so kann gegen ihn die Einziehung eines Geldbetrages bis zu der Höhe angeordnet werden, die dem Wert des Erlangten entspricht.

Eine geradezu reizende Vorschrift. 🙄
Grundsätzlich geht das schon... nur ist immer die Frage: Wie?

Das setzt vorraus, daß kein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde, was garantiert nie der Fall ist. Deswegen ist die Klamotte wohl geplatzt. Hier wollte man wohl wieder doppelt kassieren.

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 28. September 2017 um 15:53:49 Uhr:


Habe einen Kaufvertrag an die Behörde geschickt, dass ich das Fahrzeug kurz vor dem Verstoß an ein Polen verkauft habe [...] Nach alledem musst du die Behörde denn das Verfahren einstellen.

Nicht schlecht. Aber das klappt nur einmal. 😎

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 28. September 2017 um 23:16:02 Uhr:



Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 28. September 2017 um 15:53:49 Uhr:


Habe einen Kaufvertrag an die Behörde geschickt, dass ich das Fahrzeug kurz vor dem Verstoß an ein Polen verkauft habe [...] Nach alledem musst du die Behörde denn das Verfahren einstellen.
Nicht schlecht. Aber das klappt nur einmal. 😎

Es klappt doch öfters, da Bußgeldstelle nichts weiter als Wirtschafts Betriebe sind, die nach dem Kosten nutzen Prinzip arbeiten. Ein großer Aufwand im Verhältnis zum möglichen nutzen, d.h. der Zahlung des Buss- oder Verwarngeldes, und schon wird eingestellt.

Im übrigen ist es ja auch nicht verboten öfters mal ein Auto ins Ausland zu verkaufen, und die Gesetzeslage gibt ja sowieso den Käufer immer mehr Rechte, und da kann man das natürlich dann auch so verkaufen gegenüber einer Behörde.

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 29. September 2017 um 00:12:25 Uhr:


Es klappt doch öfters, da Bußgeldstelle nichts weiter als Wirtschafts Betriebe sind, die nach dem Kosten nutzen Prinzip arbeiten.

Das ist bißchen zu einfach gedacht. Der Ansatz ist etwas anders, es gibt einen gewissen Entscheidungsspielraum anhand zu erwartender Rechtsverfolgungskosten. Und als Sachbearbeiter würde ich mir schon den Spaß machen, mal GANZ genau hinzugucken, wenn ein gewisser X. zum dritten Mal mit derselben Masche kommt.

Man darf aber auch nicht verkennen, dass so mancher Sachbearbeiter einfach nur wahnsinnig glücklich ist, wenn er Gott spielen darf.

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 29. September 2017 um 00:12:25 Uhr:


... die nach dem Kosten nutzen Prinzip arbeiten. Ein großer Aufwand im Verhältnis zum möglichen nutzen, d.h. der Zahlung des Buss- oder Verwarngeldes, und schon wird eingestellt.

Neeeee! Die haben nur den Nutzen (bezahltes Bußgeld) die Kosten (Gerichtskosten) hat nicht mehr die Gemeinde die den Bußgeldbescheid ausstellt!

Hatte ich schon zwei mal (völlig an den Haaren herbeigezogene Vorwürfe) und jedes mal ging es zum Gericht und wurde da eingestellt.

Gruß Metalhead

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