Abzocke durch FOH?

Opel Vectra B

Hallo!
Ich habe im Juni 2003 meinen Vectra B Elegance beim FOH in Köln gekauft.
Er war damals ca. 9 Monate alt (EZ: 03/2002) und war 14.192 km gelaufen.
Preis: 15.900 €.
Bezahlt hab ich 15.300 € , obwohl ich bar bezahlt habe. Der Händler ist nur 600 € runtergegangen.
Dass ich damals zu viel bezahlt hab, ist mir jetzt klar auch wenns zu spät ist. Aber nochmal passiert mir das nicht! Aus Fehlern lernt man!

Beim Unterschreiben des Kaufvertrags erwähnte er kurz, dass der Vecci beim Parken im eigenen Hof einen Parkrempler hatte. Deshalb wurde die Heckstoßstange und der hintere linke Kotflügel lackiert. Da wurde ich mißtrauisch, doch er versicherte mir, dass es garantiert kein Unfallwagen sei.

Daraufhin habe ich beim ADAC einen Gebrauchtwagen-Check machen lassen (für 89 € glaub ich) und hab dem Mann auch gesagt, dass er prüfen soll, ob der Wagen schon mal einen Unfall hatte.
Er konnte nichts feststellen und sagte mir, dass mein Vecci unfallfrei sei. Auffällig war jedoch, dass irgend ein Teil (unter dem Wagen, am linken Vorderrad, irgendein Verbindungsstück, ich glaube in Form eines Dreiecks) neu ausgewechselt worden sei, da es auffällig neu aussah und auch noch ein neues Etikett draufklebte. "Der hatte da mal was ", sagte mir der Mann vom ADAC lediglich.

Einige Wochen nach dem Kauf bemerkte
ich, dass der Wagen an einigen Stellen farblich unterscheidlich war. Die untere Hälfte der Beifahrertür und die obere Hälfte des linken Kotflügels waren einen Tick dunkler als der Rest des Fahrzeug. Als ich mir die Kanten der Türe und des Kotflügels ansah, bemerkte ich auch, dass min. einmal drüberlackiert worden war. Es war ein "Rand" zwischen der unteren und oberen Hälfte der Türe zu erkennen.
Auch die komplette Stoßstange fiel oft durch einen dunkleren Silberton auf, jedoch nur je nach Lichteinfall. Habe mal einen Bekannten gefragt, der beruflich KFZ-Lackierer ist und er meinte dass es wegen dem Lichteinfall so wäre. Außerdem würde man gerade bei helleren Farbtöne leichte Farbunterschiede eher erkennen als bei dunkeleren Farbtönen. Aber ich bin immernoch fest überzeugt, dass der Wagen an mehreren Stellen lackiert worden ist.
Denn an Stellen sieht der Lack bei wirklich sehr genauem Hinsehen "dicker" aus als an anderen Stellen, genau so wie bei einer Nachlackierung. Es gibt auch einige Stellen (z.B. Rand der Motorhaube), wo der Lack zu dick ist und etwas "ausgelaufen" ist.
Auf jeden Fall habe ich große Bedenken, dass der mein FOH auch alles im Kaufvertrag erwähnt hat.

Meine Frage ist nun: KAnn ich nach 3,5 Jahren noch irgendwas machen. Ich fühle mich irgendwie ver******. 😉
Ich hab echt keinen Plan mehr aber es nervt, wenn ich ständig diese Farbunterschiede an der rechten Seite und mir einreden muss "Das ist normal". Das kann nicht normal sein. Hier mal einige Bilder....

Sorry, ist bischen lang geworden aber das musste einfach mal raus....

Gruß

silverminer

34 Antworten

Es bringt dir rein garnichts. Du kannst ja schlecht nachweisen, dass du den Unfall nicht in den 3,5 Jahren hattest.

Genau das ist ja das Problem. Die Frage war ja halt obs was bringt.... Anscheinend nicht 🙁

es gibt so etwas wie einen dachverband der versicherungen
wenn du einen anwalt hast kann er so viel ich weiß über den dachverband die ehemalige versicherung des vorbitzers ausfindig machen
dann kann man prüfen lassen ob er einen unfall hatte
veraußetzung ist dann natürlich das er den schaden auch gemeldet hat

oder rufe den vorbesitzer an und frage ihn einfach

wobei ich auch nicht verstehe warum du 3,5 jahre wartest besonders nach dem der adac den dreieckslencker erwähnte

Hi,

wenn du mal einwenig Zeit hast, dann liest dir mal den von mir geposteten Link durch:

http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

Dort ist in der "GRUNDLAGE" der Sache, dem Threadsteller ein ähnlicher Vorfall passiert, vielleicht kannst du etwas damit anfangen....🙂

Gruß Bär

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das du 3,5 jahre gewartet hast ist wirklich nicht allzu gut, das der lichteinfall dran schuld ist, ist auch gut möglich... aber immerhin hast du ja relativ gute indizien dafür das da mal was war. du hast auch geschrieben das du rechtsschutzversichert bist, den könntest du ja mal anrufen wie es aussieht ob da noch was zu holen wäre (nach 3,5 jahren), der weiß das bestimmt aus dem FF.
aber es gibt ja auch die fälle (zwar ganz was anderes aber vllt. "artverwand"😉 wo ein arzt/chirurg bei der operation was im körper "vergisst", das wird durch andere beschwerden (folgebeschwerden) beim nächsten arzt/gutachter erkannt und bescheinigt. wenn ich dann 3monate oder waren es jahre (?) warte ist es verjährt....
soll heißen: evtl. kann man dieses bis zu 3 monaten/jahren (?) NACH der FESTSTELLUNG noch reklamieren....

gruß christian

Hallo,

aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen , das du gute Chancen auch noch nach 3,5 Jahren hast, wenn DU nachweisen kannst das ein Unfallschade war.

Es kann durchaus sein, das der FOH gar nichts weiß von dem Unfall, weil er den Wagen nur aufgekauft und nicht richtig geprüft hat.

Lasse erst mal ordentlich prüfen ob Unfallschäden sind.
(z.Bsp. Kofferaumteppich entfernen und Nähte prüfen , ob die originalverkittet sind oder ob man vielleicht unansehnliche Schweißraupen erkennt.)
Vielleicht kann dir ein Versicherungsgutachter helfen .
Die haben ein Auge für so was, da sie tagtäglich unfallfahrzeuge untersuchen (die können auch lackdichte messen).

Sicherlich kostet das am Anfang etwsa Geld , aber wenn nichts festgestellt wird vom Fachmann, war immerhin eine Investition, die einen ruhiger schlafen läßt.
Sollte sich was herausstellen war es sogar eine lohnende Investition.

Ich selber hatte so einen fall beim FOH. Der warb sogar noch mit einem GEBRAUCHTWAGENSIEGEL .
Nach 3 Jahren habe ich dann das erste mal das Ersatzrad rausnehmen müssen und beim Anheben des Kofferaumteppichs links am Radkasten eine häßliche sChweißraupe gesehen. Ein Besuch bei einer freien Werkstatt schaffte Klarheit. Bei dem Kadett CC Bj.91 wurde der komplette Seitenkotflügel hinten Fahrerseite bis hoch zum Dach getauscht.
Da habe ich ein fettes Schreiben an den FOH geschrieben und mit Anwalt gedroht.

Dann kam Besuch vom WErkstattleiter, Geschäftsfüher und Verkäufer.
Die haben mir dann den Ankaufvertrag vom Vorbesitzer gezeigt, der Unfallfrei ausgesagt hat.
Dann habe ich Sie vor die Wahl gestellt :
Entweder sie prüfen Ihre Gebrauchten nicht , wie im Gebrauchtwagensiegel angegeben oder sie vertuschen arglistig einen Mangel.

Übrigens hat man bei arglistig verschweigenden Mängeln 30 Jahre Rekklamationszeit.

Da haben sie dann zugegeben, das sie den wagen niht ganz ordnungsgemäß geprüft haben und sich auf die Aussagen vom Verkäufer damals verlassen haben.

Jedenfallst haben wir ne ganze Stange Kohle zurückgekriegt.
Den wagen haben wir behalten, weil er gut gefahren ist.

Ich will damit sagen, das die (FOH) das vielleicht gar nicht so genau kontrollieren.

Nimm alle Kraft zusammen und kämpfe .
Man darf sich nicht alles bieten lassen.
Du solltest auch mal nachsehen, ob sich Kleinigkeiten zwischen Fahrer und Beifahrerseite unterscheiden.
Normal müßten die immer symmetrisch sein.

Wenn du eine Kfz-Rechtschutz hast kann doch gar nichts passieren . Dann mußt du im schlimmsten Fall eben klagen.

In der Hoffnung Dir Mut zugesprochen zu haben :

chribu1977

Hätte er den evt. Mangel am Fahrzeug nach 3 Monaten gemeldet,hätte ich vielleicht gute Chancen dafür gesehen, dies zu einer guten Reklamation zu bringen,aber nach 3,5j, glaube ich es ehrlich gesagt, eher weniger...🙁

"Silverminer" ist als vermeintlicher Ankläger, in der sog. Beweispflicht. Sprich ER muss beweisen, dass dieser "Mangel" schon vor dem eigentlichen Kauf von vor 3,5j da gewesen ist...
Ferner muss er dann ebenfalls noch beweisen, dass ER NICHT vielleicht doch evt. in den 3,5j einen eigenen Unfall damit gehabt hat...

Das Fahrzeug ist laut Kaufvertrag als Unfallfrei verkauft worden, dennoch ist ein nach so langer Zeit zu reklamierender Mangel, erstmal zu BEWEISEN...🙂

Und das ist nach 3,5j fast unmöglich, selbst wenn man noch so viele Gutachten schreiben lässt, eine endgültige und zweifelsfreie Anschuldigung seitens des Ankläger (silverminer) lässt sich nicht zu 100% beweisen...LEIDER....🙁

So leid wie es mir tut, aber ich sehe da nur sehr wenig Chancen nach so langer Zeit für dich...🙁

Bär

Ich wollte mit meinem Fall eigentlich nur darlegen, das es nicht immer zur Klage kommen muß.

Manchmal regeln sich die Sachen besser als gedacht.

Ich hatte mich damals auch schon seelig und moralig auf einen Gerichtstermin eingestellt.

Davon aber mal abgesehen , die Rechtschutzversicherungen prüfen anhand der angegebenen fakten sowieso erstmal ob ein Prozeß sinn macht.

Wenn die Versicherungen einen Sieg für ausgeschlossen halten, werden sie keine Deckungszusage zum Prozeß geben.

Sollten sie jedoch anhand der Fakten gute Chancen sehen .
muß Dir nur noch ein guten anwalt helfen die Fakten ordentlich darzulegen (dazu ist er ja da).

Den Nachweis , keine Unfall gehabt zu haben , kann dir sicherlich jemand aus deinem engsten Familienkreis BEZEUGEN und das auch vor Gericht schwören.

Wenn das jemand vor Gericht bezeugen kann, das du nie einen Unfall gehabt hast muß auch ein Richter diesen Fakt
erstmal mit Berücksichtigen .
Er darf dich nicht gleich "verurteilen" weil du erst 4 Jahre danach kommst.
Er mußsich beide Seite gleichermaßen anhören und sich als außenstehender machen.

Ich an deiner Stelle hätte es versucht - wozu hast du eine Kfz-Rechtschutz denn.

Hi

ein ADAC Prüfer hat doch vor 3,5 Jahren schon festgestellt, dass der Wagen unfallfrei ist, wozu jetzt die Zweifel? Unfallfrei heißt ja nicht, das evtl. doch größere Kratzer oder Beulen beseitigt wurden und Teile neu lackiert sind. Es kann sogar sein, dass das schon im Werk passiert ist. Dieses Bild ist aus dem Astra H Forum, und so ab Werk, der Astra hatte keinen Unfall.

Gruß
Steve

hatte bei meinem auch schonmal gedacht, dass ein kotflügel nachlackiert worden ist, aber der lackierer meines vertrauens hat gesagt, dass gerade bei den hellen farben viel vom lichteinfall abhängt.

und wenn man lange genug sucht, wird man auch irgendwas finden, was nicht zu 100% stimmt.

vielleicht hatte der wagen ja mal einen kleinen bumms oder so...
es gibt auch andere ursachen für verschrammten lack. muss ja kein unfall gewesen sein.

Zitat:

Original geschrieben von chribu1977


Ich wollte mit meinem Fall eigentlich nur darlegen, das es nicht immer zur Klage kommen muß.

Manchmal regeln sich die Sachen besser als gedacht.

Ich hatte mich damals auch schon seelig und moralig auf einen Gerichtstermin eingestellt.

OK das wäre natürlich eine Möglichkeit, sowas zu regeln...

Nur das Fahrzeug wurde damals als UNFALLFREI von dem Händler verkauft, WIESO sollten DIESER dann jetzt evt. zugeben das der Wagen mal einen Unfall gehabt hat???

Außer der Vorbesitzer hat es verschwiegen, aber dann ist nicht das Autohaus dafür haftbar zu machen, sondern eher der Vorbesitzer...😉

Zitat:

Davon aber mal abgesehen , die Rechtschutzversicherungen prüfen anhand der angegebenen fakten sowieso erstmal ob ein Prozeß sinn macht.

Wenn die Versicherungen einen Sieg für ausgeschlossen halten, werden sie keine Deckungszusage zum Prozeß geben.

Sollten sie jedoch anhand der Fakten gute Chancen sehen .
muß Dir nur noch ein guten anwalt helfen die Fakten ordentlich darzulegen (dazu ist er ja da).

Naja sorry, aber das ist irgendwie ein Widerspruch...🙁

Du willst versuchen dieses Problem mit dem Autohaus auf "NORMALE" Weise zu regeln, schaltest aber zur gleichen Zeit deine Rechtschutzversicherung mit ein, welche man ja eigentlich nur benötigt, um seine Rechtsansprüche vor einem Gericht durchzusetzen...😕

Zitat:

Den Nachweis , keinen Unfall gehabt zu haben , kann dir sicherlich jemand aus deinem engsten Familienkreis BEZEUGEN und das auch vor Gericht schwören.

Wenn das jemand vor Gericht bezeugen kann, das du nie einen Unfall gehabt hast muß auch ein Richter diesen Fakt
erstmal mit Berücksichtigen .
Er darf dich nicht gleich "verurteilen" weil du erst 4 Jahre danach kommst.
Er muß sich beide Seite gleichermaßen anhören und sich als außenstehender machen.

Sicherlich könnte ich so einen "Zeugen" benennen und auch das Gericht muss sowas dann natürlich mit berücksichtigen, wenn es ANSTEHT...

Wahrscheinlich würde dann aber die Frage des Richters lauten:

"Ist dieser benannten Zeuge, auch ständig mit ihnen und ihrem Fahrzeug, in den 3,5j unterwegs gewesen...?
Sprich kann eine lückenlose 100% Aufklärung erfolgen, ob das Fahrzeug nicht doch einen Unfall in dem Zeitraum ghabt hatte u.s.w."
Die Gerichte heutzutage, sind da nicht mehr so eindeutig von überzeugt, wenn du „NUR“ einen mündlichen Zeugen aufweisen kannst.

Ich habe diese Erfahrung leider auch vor 1,5j machen müssen, da ich den Händler, wo ich mein Auto gekauft habe, auf verschwiegene Sachmängelhaftung verklagt habe…
Meine Frau und ihre Schwester, sind damals als Zeugin vor Gericht aufgetreten. Der Händler dagegen, hatte nur den Kaufvertrag als Beweismittel vorgelegt. Dieses Beweismittel von ihm, hat dann aber leider auch eindeutig ausgereicht, um zu seinen Gunsten zu entscheiden…
(Es ging bei mir damals um die Klausel „Von Händler zu Händler verkauft“ welche der damalige Verkäufer bei mir in den Kaufvertrag mit eingefügt hatte, obwohl ich kein Händler bin/war und den Wagen als Privatmann erstanden habe. Somit ist die Sachmängelhaftung leider weggefallen.Und ich war damls so "blauäugig" gewesen, dass ich diese Klausel leider nicht richtig verstanden habe)
Der Kaufvertrag wurde also als sog. Schriftliche Urkunde angesehen und das hatte damals eben mehr Gewichtung vor dem Gericht gehabt, als wie die mündlichen Zeugenaussagen von meiner Frau und ihrer Schwester…

Möchte damit nur ausdrücken, dass IN dem damals geschlossenen Kaufvertrag zwischen "silverminer" und dem Händler, die Klausel „UNFALLFREI“ eingetragen/festgehalten wurde, sprich er etwas schriftliche hat…
So und um diese wichtige schriftliche Klausel in dem Kaufvertrag zu erschüttern, muss „silverminer“ erstmal beweisen das der Wagen einen Schaden gehabt hat und nachlackiert worden ist, ob nun vom Vorbesitzer oder vom Autohaus selber. Er als Kläger ist in der Beweispflicht und muss diese Beweise erbringen und das dürfte nach 3,5j sehr schwer sein.Zumal "silverminer" so wie "vectar steve65" es ja schon richtig gesagt hat, den Wagen durch einen "ADAC Sachverständigen" hat prüfen lassen und der scheinbar keine Unfallspuren fesgestellt hat...🙁

Zitat:

Ich an deiner Stelle hätte es versucht - wozu hast du eine Kfz-Rechtschutz denn.

Klar versuchen kann man es natürlich,ich würde dann aber vorher allerdings meine Rechtschutz über den bereits verstrichtenden Zeitraum informieren,damit diese dann eine evt. Chance mit einkalkulieren kann...😉

Bär

Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.
Ich denke, dass ich wohl doch damit leben muss. Ich denke immer noch, dass es nicht (nur) vom Lichteinfall abhängt. Die Sache mit dem Nachlackieren im Werk hatte ich mir auch schon überlegt. Übrigends: Beim Vorbesitzer handelt es sich um ein Unternehmen names "Panopa Logistics". Zugelassen wurde der Wagen erstmals in Duisburg. Anscheinend war es ein Firmenwagen. Bisher hatte ich keine Probleme mit Wagen und hoffe, dass es auch so bleibt. Weiss jemand etwas über dieses Unternehmen?

Ich werde mir jetzt nicht mehr den Kopf über die Sache zerbrechen und den Wagen noch einmal 3-4 Jahre fahren. Dann kommt eh was anderes 😉

Nochmals vielen Dank und ein schönes Wochenende noch!!!

Na dann ruf doch mal einfach bei der Firma an!!! Denen kann das doch egal sein wenn die dir sagen das der Wagen einen Unfall hatte! Fragen kostet ja nix!

EDIT: Scheint ne größere Firma zu sein 😉

Panopa Logistik GmbH
Kasteelstraße 2
47119 Duisburg
Telefon: +49 203 8005-195
Telefax: +49 203 8005-168

Gute Idee, werd ich machen! Vielen Dank!!!!

Gruß

silverminer29

Gut, schreib mal was die gesagt haben!

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