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Abwrackprämie - Zuerst verschrotten dann abmelden?

Themenstarteram 29. März 2009 um 21:08

Hallo,

in diversen Forenposts und Seiten im Internet konnte ich lesen, dass man das zu verschrottende Auto tunlichst zuerst verschrotten sollte und dann danach erst abmelden sollte, da man sonst die Abwrackprämie nicht bekommt.

Auf der Bafa - Seite FAQ (http://www.bafa.de/.../index.html) steht aber eigentlich klipp und klar:

"Ist eine zeitliche Abfolge zwischen Abmeldung und Verschrottung des Altfahrzeugs festgelegt?

Nein, beides hat jedoch zwischen dem 14.01.2009 und 31.12.2009 zu erfolgen."

Ist das nun wirklich so?

Hier mal ein Link, der das Gegenteil behaupten:

http://...tsche-handwerks-zeitung.de/.../...dann-abmelden_3234073.html

 

Beste Antwort im Thema
am 2. April 2009 um 22:12

Guten Tag, alle Forumsteilnehmer,

seit dem 30. März bin ich jetzt regelmäßiger Leser dieses Forums, was dann heute in einer Anmeldung mündete. Also, Tach erst mal.

So, nun zum Thema :

Nach meinem Rechtsempfinden gibt es nur eine Stelle, die verbindliche Aussagen zu diesem Thema erstellt und erstellen kann. Und die heißt BAFA. Mit allen Unzulänglichkeiten, mit denen diese Behörde momentan von sich reden macht. Was dort steht, dass sollte auch "verbindlich" genannt werden.

Alles andere wäre absurd.

Und dort steht eigentlich in den Richtlinen zur Umweltprämie in Bezug auf das Altfahrzeug nur :

4.2 Voraussetzungen bezüglich des Altfahrzeugs

• Bei dem Altfahrzeug muss es sich um einen Personenkraftwagen handeln.

Das Fahrzeug muss nach den Anforderungen der Altfahrzeug-Verordnung einer

ordnungsgemäßen Verwertung sowie die Restkarosse einer ordnungsgemäßen weiteren

Behandlung in einer Schredderanlage zugeführt werden.

Als Zeitpunkt der Verschrottung gilt das im Verwertungsnachweis für die Überlassung

des Fahrzeugs an den Demontagebetrieb aufgeführte Datum.

• Die Verschrottung des Fahrzeugs muss zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 31.

Dezember 2009 erfolgen.

• Die Erstzulassung muss mindestens neun Jahre vor dem Zeitpunkt der Verschrottung

erfolgt sein.

• Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung - für die

Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der

Antragstellerin gemäß Nummer 2.2 in Deutschland zugelassen sein.

 

Dort steht meines Erachtens nichts darüber, das der Wagen erst verschrottet und dann abgemeldet werden muss. Oder umgekehrt !

Oder kann mir einer der anderen Forumsteilnehmer anhand dieser Angaben erklären, wo hier eine bestimmte Reihenfolge einzuhalten ist. Ich sehe da keine.

Und das, was täglich in Funk, Fernsehen und Presse veröffentlicht wird, halte ich für großen Humbuck und Irreführung aller Personen, die sich mit dem Thema beschäftigen. Alle Sekunden neue News, die vorne und hinten nicht stimmen. Hier kann ich nur einen Fernsehbericht auf RTL vom 29.03.2009 erwähnen, in der sogar die Reservierung der Umweltprämie erst der 01. April sein sollte.

Und auch die Zulassungsstelle ist für mich mit Ihren Infounterlagen nicht "verbindlich".

Verbindlich kann nur das sein, was die BAFA schreibt. Ansonsten könnten wir uns alle gemeinsam Texte ausdenken und dann wäre alles gültig. O.k. manchmal komme ich mir auch so vor, das unsere Regierung dies auch so handhabt. Aber hoffen wir einfach mal, dass wir der BAFA doch ein wenig vertrauen können und deren Aussagen auch eine gewisse Gültigkeit haben.

 

Gruss

Matti2009

 

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38 Antworten
am 25. Mai 2009 um 17:44

Dein Kentnissstand galt früher auch, aber auf drängen einiger Organisationen hat dies die BAFA geändert. Diese Regelung gab es nämlich nichtmal offiziell, sondern nur ein internes Papier bei den Zulassungsstellen, die das so rum geregelt hat.

Aber, dies ist hinfällig, und damit die Aussage der BAFA derzeit richtig.

am 28. Mai 2009 um 11:12

Muss man eigentlich das "Abwrackauto" sofort abmelden, oder kann man es es noch ein paar Wochen weiter fahren?

 

Folgende Situation:

Man kauft ein Lagerfahrzeug beim Händler und kann dies sofort mitnehmen.

Allerdings braucht der Reservierungsbescheid für die Umweltprämie noch Wochen.

 

Sollte man in diesem Fall wirklich sofort wie vom Händler gewünscht das Altauto abmelden und auf den Hof stellen?

So wie ich die Fristen versteh, könnte man durchaus auch den alten Wagen max. 6 Monate (Reservierungsfrist) weiterfahren

am 28. Mai 2009 um 12:12

Zitat:

Original geschrieben von martin1405

Muss man eigentlich das "Abwrackauto" sofort abmelden, oder kann man es es noch ein paar Wochen weiter fahren?

 

Folgende Situation:

Man kauft ein Lagerfahrzeug beim Händler und kann dies sofort mitnehmen.

Allerdings braucht der Reservierungsbescheid für die Umweltprämie noch Wochen.

 

Sollte man in diesem Fall wirklich sofort wie vom Händler gewünscht das Altauto abmelden und auf den Hof stellen?

So wie ich die Fristen versteh, könnte man durchaus auch den alten Wagen max. 6 Monate (Reservierungsfrist) weiterfahren

Kannst du machen - das Problem ist nur, dass du in der Zwischenzeit 2 Autos finanzieren musst und dass du in der Regel deine Versicherung auf den neuen nur umschreiben kannst, wenn du da auch eine Frist einhälst (glaub 4 Wochen)

am 1. Juni 2009 um 8:17

Zitat:

Original geschrieben von CaptainPIVO

Zitat:

Original geschrieben von martin1405

Muss man eigentlich das "Abwrackauto" sofort abmelden, oder kann man es es noch ein paar Wochen weiter fahren?

 

Folgende Situation:

Man kauft ein Lagerfahrzeug beim Händler und kann dies sofort mitnehmen.

Allerdings braucht der Reservierungsbescheid für die Umweltprämie noch Wochen.

 

Sollte man in diesem Fall wirklich sofort wie vom Händler gewünscht das Altauto abmelden und auf den Hof stellen?

So wie ich die Fristen versteh, könnte man durchaus auch den alten Wagen max. 6 Monate (Reservierungsfrist) weiterfahren

Kannst du machen - das Problem ist nur, dass du in der Zwischenzeit 2 Autos finanzieren musst und dass du in der Regel deine Versicherung auf den neuen nur umschreiben kannst, wenn du da auch eine Frist einhälst (glaub 4 Wochen)

@martin: Wie CaptainPIVO schon sagt: Das Hauptproblem dürfte die Versicherung sein, denn die wenigsten Versicherer lassen Dich einen weiteren Wagen mit der SF-Klasse des bisherigen fahren, d.h., Du müsstest beim Anmelden des Neuen auf diesen eine Versicherung abschließen, die viel teuerer sein kann, als wenn Du den Alten abmeldest und auf dessen Versicherung weiter fährst. Rechne es einfach mal für Dich durch, ob es Dir die Sache wert ist, und vor allem sprich mit Deiner Versicherung. Soweit ich weiß, hat mein Vater mal die Policen zwischen zwei Wagen gewechselt. Zu welchen Anlässen das möglich ist und wie das dabei mit Fristen ist, kann ich nicht sagen. Wenn Du vor weniger als sieben Jahren mal einen Zweitwagen hattest, kannst Du auch dessen Versicherung als Vorversicherung verwenden, d.h. in dessen erreichter SF-Klasse weiter fahren, wobei auch das wahrscheinlich nur interessant ist, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt auch das Wechseln der Versicherungspolicen möglich ist, denn i.d.R. wird die alte teurer sein. Und dann kommt natürlich noch die Steuer dazu, die bei einem kleinen Benziner für die sechs Monate eher nicht am Weiterfahren des Alten hindert, bei einem größeren Diesel vielleicht schon.

am 16. Juni 2009 um 15:44

Hallo,

ist die reihenfolge jetzt egal oder nicht?

Habe mir einen neuen Golf bestellt - die AB liegt noch nicht vor.

Wollte das Auto jetzt abmelden und dann in ein paar Wochen das Auto verschrotten und bei der Bafa die Umweltprämie beantragen.

Danke im Voraus für eure Hilfe

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Prepse

Hallo,

ist die reihenfolge jetzt egal oder nicht?

Habe mir einen neuen Golf bestellt - die AB liegt noch nicht vor.

Wollte das Auto jetzt abmelden und dann in ein paar Wochen das Auto verschrotten und bei der Bafa die Umweltprämie beantragen.

Danke im Voraus für eure Hilfe

Gruß

Reihenfolge ist egal, so lange das Auto NACH dem 14.01. abgelmeldet wurde.

Dies sagte mir das BAFA direkt !

Zitat:

Original geschrieben von TheShortOfIt

 

1.) Auto beim Schrotti und Verwertungsnachweis mitgenommen

2.) Verwertungsnachweis beim KFZ Amt abstempeln lassen und Papiere entwerten

3.) Dem Schrotti den Durchschlag vorbeibringen

hab mal dazu paar fragen.

ist dies form des verwertungsnachweis' vorgeschrieben bzw. wie hat er auszusehen.

ist es ein spezielles formular der bafa oder ein eigenes formular des verwerters. worauf sollte man achten, was sollte draufstehen?

 

zu 1: will der schrotti irgendwelche papiere haben, schein, brief o.ä. ?

zu 2: für den endgültigen antrag brauche ich also 2 dinge, verwertungsnachweis von zul.stelle und vom verweter?

zu 3: bekomm ich dann vom schrotti noch etwas oder nur durchschalg vorbeibringen?

am 24. Juli 2009 um 12:10

Der Schrotti gibt dir ein zwei-seitiges rotes Vewertungsnachweisformular mit Stempel und Unterschrift.

Darüber hinaus muss der Schrotti das Verwendungsnachweisformular, welches Dir das BAFA zusendet, abstempeln und unterschreiben.

So das Prozedere, ist halt umständlich.

Hallo,

nur um auf Nr. sicher zu gehen.......

Wenn die schriftl. Bestätigung der Bafa April 2010 als Endtermin angibt. Muss das Fhrzg. nicht bis 31.12.2009 verschrottet werden oder?

Danke!

Gruss

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