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Abwrackprämie - Zuerst verschrotten dann abmelden?

Themenstarteram 29. März 2009 um 21:08

Hallo,

in diversen Forenposts und Seiten im Internet konnte ich lesen, dass man das zu verschrottende Auto tunlichst zuerst verschrotten sollte und dann danach erst abmelden sollte, da man sonst die Abwrackprämie nicht bekommt.

Auf der Bafa - Seite FAQ (http://www.bafa.de/.../index.html) steht aber eigentlich klipp und klar:

"Ist eine zeitliche Abfolge zwischen Abmeldung und Verschrottung des Altfahrzeugs festgelegt?

Nein, beides hat jedoch zwischen dem 14.01.2009 und 31.12.2009 zu erfolgen."

Ist das nun wirklich so?

Hier mal ein Link, der das Gegenteil behaupten:

http://...tsche-handwerks-zeitung.de/.../...dann-abmelden_3234073.html

 

Beste Antwort im Thema
am 2. April 2009 um 22:12

Guten Tag, alle Forumsteilnehmer,

seit dem 30. März bin ich jetzt regelmäßiger Leser dieses Forums, was dann heute in einer Anmeldung mündete. Also, Tach erst mal.

So, nun zum Thema :

Nach meinem Rechtsempfinden gibt es nur eine Stelle, die verbindliche Aussagen zu diesem Thema erstellt und erstellen kann. Und die heißt BAFA. Mit allen Unzulänglichkeiten, mit denen diese Behörde momentan von sich reden macht. Was dort steht, dass sollte auch "verbindlich" genannt werden.

Alles andere wäre absurd.

Und dort steht eigentlich in den Richtlinen zur Umweltprämie in Bezug auf das Altfahrzeug nur :

4.2 Voraussetzungen bezüglich des Altfahrzeugs

• Bei dem Altfahrzeug muss es sich um einen Personenkraftwagen handeln.

Das Fahrzeug muss nach den Anforderungen der Altfahrzeug-Verordnung einer

ordnungsgemäßen Verwertung sowie die Restkarosse einer ordnungsgemäßen weiteren

Behandlung in einer Schredderanlage zugeführt werden.

Als Zeitpunkt der Verschrottung gilt das im Verwertungsnachweis für die Überlassung

des Fahrzeugs an den Demontagebetrieb aufgeführte Datum.

• Die Verschrottung des Fahrzeugs muss zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 31.

Dezember 2009 erfolgen.

• Die Erstzulassung muss mindestens neun Jahre vor dem Zeitpunkt der Verschrottung

erfolgt sein.

• Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung - für die

Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der

Antragstellerin gemäß Nummer 2.2 in Deutschland zugelassen sein.

 

Dort steht meines Erachtens nichts darüber, das der Wagen erst verschrottet und dann abgemeldet werden muss. Oder umgekehrt !

Oder kann mir einer der anderen Forumsteilnehmer anhand dieser Angaben erklären, wo hier eine bestimmte Reihenfolge einzuhalten ist. Ich sehe da keine.

Und das, was täglich in Funk, Fernsehen und Presse veröffentlicht wird, halte ich für großen Humbuck und Irreführung aller Personen, die sich mit dem Thema beschäftigen. Alle Sekunden neue News, die vorne und hinten nicht stimmen. Hier kann ich nur einen Fernsehbericht auf RTL vom 29.03.2009 erwähnen, in der sogar die Reservierung der Umweltprämie erst der 01. April sein sollte.

Und auch die Zulassungsstelle ist für mich mit Ihren Infounterlagen nicht "verbindlich".

Verbindlich kann nur das sein, was die BAFA schreibt. Ansonsten könnten wir uns alle gemeinsam Texte ausdenken und dann wäre alles gültig. O.k. manchmal komme ich mir auch so vor, das unsere Regierung dies auch so handhabt. Aber hoffen wir einfach mal, dass wir der BAFA doch ein wenig vertrauen können und deren Aussagen auch eine gewisse Gültigkeit haben.

 

Gruss

Matti2009

 

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38 Antworten
am 22. April 2009 um 19:55

Zitat:

...

Wenn das Verwendungsnachweisformular ab 16.04 eintrifft, geh ich damit einfach nochmal zum Schrotti und der knallt mir da auch nochmal Stempel und Unterschrift drauf -> FERTIG :)

 

Sollte denke ich keine Probleme geben...

Bekam am 20.4 Post von der Bafa :D

 

War eben auch beim Schrotti. Blätter Gold und Braun hat er behalten. Nun habe ich nun noch das Original "Rot" und einen Durchschlag "Weis" des Verwertungsnachweises hier bei mir liegen und möchte den Antrag fertigmachen.

Gehen nun beide zur BAFA oder nur das Original?

Hat schon jemand den Antrag mit allen Unterlagen abgesendet?

Schon mal Danke für ne Antwort.

 

intrinsi

am 23. April 2009 um 17:58

... also ich habe heute nach mehrmaligem probieren die BAFA Hotline erreicht: Man muss das Rosa (rote) Original des Verwertungsnachweises an die Bafa senden. Den weissen Durchschlag kann man behalten.

Jetzt pack ich noch alles zusammen und dann mal sehn wie lange es braucht bis die Prämie gebucht wird.

 

Steht eigentlichauf den einzelnen Durchschlägen drauf für wen sie sind-oder!?!

Vielleicht kann mir mal einer erklären wie man ein AUTO VERSCHROTTEN WILL WAS NOCH ANGEMELDET IST?????????????

Wir machen es für unsere Kunden gleichzeitig-nur einmal zur Zulassungsstelle und einmal die Kosten.

Zitat:

Original geschrieben von atze1111

Steht eigentlichauf den einzelnen Durchschlägen drauf für wen sie sind-oder!?!

Vielleicht kann mir mal einer erklären wie man ein AUTO VERSCHROTTEN WILL WAS NOCH ANGEMELDET IST?????????????

Wir machen es für unsere Kunden gleichzeitig-nur einmal zur Zulassungsstelle und einmal die Kosten.

Du fährst mit dem Auto zum Schrottplatz und lässt dir die Dokumente ausstellen - dann Kennzeichen abschrauben und mit den ganzen Dokumenten zum Strassenverkehrsamt - ist doch nich so schwer o.O

Zitat:

Original geschrieben von CaptainPIVO

Zitat:

Original geschrieben von atze1111

Steht eigentlichauf den einzelnen Durchschlägen drauf für wen sie sind-oder!?!

Vielleicht kann mir mal einer erklären wie man ein AUTO VERSCHROTTEN WILL WAS NOCH ANGEMELDET IST?????????????

Wir machen es für unsere Kunden gleichzeitig-nur einmal zur Zulassungsstelle und einmal die Kosten.

Du fährst mit dem Auto zum Schrottplatz und lässt dir die Dokumente ausstellen - dann Kennzeichen abschrauben und mit den ganzen Dokumenten zum Strassenverkehrsamt - ist doch nich so schwer o.O

Das war keine Frage von mir,habe seit März ca 120 Verwertungsnachweise ausgestellt-deshalb versteh ich die Fragen hier nicht!!!!!Manche tun sich hier schwer,ich mit Sicherheit nicht.

Sorry, dann hab ich das falsch verstanden ;-)

Zitat:

Original geschrieben von CaptainPIVO

Sorry, dann hab ich das falsch verstanden ;-)

Kein Problem,bei manchen Beiträgen kommt man hier auch durcheinander.;)

am 26. April 2009 um 7:11

Hallo zusammen,

folgende Internet-Seite dürfte das Thema nochmals abschließend klären:

http://www.autohaus-dressler.de/.../Detailfragen_Rundschreiben.pdf

Auf der ersten Seite wird wohl alles gesagt, denke ich...

VG

am 8. Mai 2009 um 9:25

Hallo,

wollte gerne mein Nummernschild behalten. Mein Problem dabei ist, dass ich in meinem Landkreis erst das alte Auto abmelden muss und erst am nächsten Tag das neue Auto zulassen kann.

Habe das Forum hier schon immer etwas verfolgt nur wollte ich noch eine Bestätigung für mein Tun. Ich müsste es nächste Woche über die Bühne bringen. Nach der Aussage der Vorredner dürfte es doch kein Problem mehr geben wenn ich zuerst abmelde dann das neue anmelde und zu einem späteren Zeitpunkt verschrotte? Sehe ich das richtig?

Danke für Eure Hilfe.

mfg RS909

am 11. Mai 2009 um 10:14

Zitat:

Original geschrieben von RS909

 

Hallo,

wollte gerne mein Nummernschild behalten. Mein Problem dabei ist, dass ich in meinem Landkreis erst das alte Auto abmelden muss und erst am nächsten Tag das neue Auto zulassen kann.

Habe das Forum hier schon immer etwas verfolgt nur wollte ich noch eine Bestätigung für mein Tun. Ich müsste es nächste Woche über die Bühne bringen. Nach der Aussage der Vorredner dürfte es doch kein Problem mehr geben wenn ich zuerst abmelde dann das neue anmelde und zu einem späteren Zeitpunkt verschrotte? Sehe ich das richtig?

Danke für Eure Hilfe.

mfg RS909

Was hat das Behalten des Nummernschilds mit der Reihenfolge abmelden <-> verschrotten zu tun? Vor wenigen Monaten gab es noch von verschiedenen Seiten (z.B. ADAC) die Information, dass zuerst verschrottet werden müsse, denn zum Zeitpunkt der Verschrottung (bzw. Übergabe an den Verwerter und Ausstellung des Nachweises) müsse der Wagen noch auf den Antragsteller zugelassen sein. Wenn jetzt auf der BAFA-Seite steht, dass die Reihenfolge keine Rolle spielt, sollte man sich eigentlich darauf verlassen können, sicherheitshalber würde ich aber empfehlen, die Richtlinie selbst (http://www.bafa.de/.../foederrichtlinie_umweltpraemie.pdf) dahingehend zu studieren. Trotzdem kann man das Nummernschild auch bei der anderen Reihenfolge behalten (habe das selbst auch gemacht):

- Altes Auto beim Verwerter zur Verschrottung abgeben

- Nummernschilder von dort mitnehmen und das alte Auto bei der Zulassungsstelle abmelden (dabei die Nummernschilder ohne Plaketten wieder mit nach Hause nehmen)

- mindestens einen Tag später das neue Auto mit den alten Nummernschildern anmelden

Zusätzlicher Vorteil: Man muss sich keine Gedanken darüber machen, wie man ein bereits abgemeldetes Auto zum Verwerter transportiert oder wo man es in der Zwischenzeit abstellt.

Themenstarteram 25. Mai 2009 um 16:50

Auf Focus Online ist heute ein Artikel, der behauptet, dass zuerst verschrottet, dann abgemeldet werden muss: http://www.focus.de/.../...-verschrotten-dann-abmelden_aid_402348.html

?

Haben die einfach schlecht nachgeforscht, oder hat sich wieder etwas geändert?

am 25. Mai 2009 um 17:02

Zitat:

Original geschrieben von georgi74

 

Haben die einfach schlecht nachgeforscht, oder hat sich wieder etwas geändert?

Hast du gelesen, worum es ging? Es geht dabei um 12 Monate durchgängig auf den Antragssteller angemeldet.

am 25. Mai 2009 um 17:32

Zitat:

Original geschrieben von georgi74

Auf Focus Online ist heute ein Artikel, der behauptet, dass zuerst verschrottet, dann abgemeldet werden muss: http://www.focus.de/.../...-verschrotten-dann-abmelden_aid_402348.html

?

Haben die einfach schlecht nachgeforscht, oder hat sich wieder etwas geändert?

Wenn ich mich richtig erinner, muss das SVA die Stillegung auf den Fahrzeugpapieren vermerken und dafür muss zumindest das Verwertungsformular vorliegen - wenn der Wagen schon abgemeldet ist, dann musst du evtl. noch ein zweites mal zum SVA?

am 25. Mai 2009 um 17:36

http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/faq/index.html sagt:

Ist eine zeitliche Abfolge zwischen Abmeldung und Verschrottung des Altfahrzeugs festgelegt?

Nein, beides hat jedoch zwischen dem 14.01.2009 und 31.12.2009 zu erfolgen.

Ich denke, damit sind alle Klarheiten beseitigt, oder? ;)

Also hätte man den Wagen ohne weiteres am 14.01.2009 stillegen können und kann ihn dann auch noch am 31.12.2009 verschrotten (sofern die Reservierung solange gilt).

am 25. Mai 2009 um 17:40

Mir kommt es so vor, als würden sie sich teilweise auf veraltete Informationen stützen. Der Artikel ist auch irgendwie nicht so schlüssig geschrieben.

@call0174: Du hast die Aussage verkürzt wieder gegeben, denn es geht in dem Zitat nicht nur um "zwölf Monate durchgängig", sondern um "zum Zeitpunkt der Entsorgung [...] zugelassen sein".

Zitat:

Der Altwagen muss nämlich zum Zeitpunkt der Entsorgung mindestens zwölf Monate durchgehend auf den Antragsteller zugelassen sein.

Nach meinem Kenntnisstand galt diese Aussage früher, aber jetzt nicht mehr. Aber mein Antrag ist inzwischen komplett und eingereicht, deshalb spare ich es mir, alles nochmal zu lesen. Jeder ist selbst dafür verantwortlich, alle Regeln einzuhalten und die stehen nun mal verbindlich nur in der Richtlinie (den Link hab ich letztens schon gepostet) und weder in Foren-Antworten, noch auf den Webseiten von Zeitschriften oder Autohäusern. In Zweifelsfällen also einfach mal gründlich lesen, auch, wenn es mühsam ist. Wer sich das Lesen oder das Interpretieren des Gelesenen von anderen abnehmen lässt, kann die nicht verantwortlich für die eigenen Fehler machen. Und da sich bei der Sache nunmal zwischendurch Dinge geändert haben, kann es immer sein, dass jemand einen veralteten Kenntnisstand hat.

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