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Abwrackprämie: Datum Kaufvertrag?

Themenstarteram 21. Februar 2009 um 15:32

Hallo zusammen,

Die Meinungen wann die Prämie ausgeschöpft sein soll gehen ja ziemlich auseinander.

Daher muss muss ich Euch mal ne Frage stellen:

Mein Händler sagte, dass es bald ne Regelung geben wird, wonach nicht das Datum der Neuzulassung sondern der Tag des Neuwagenkaufs (Vertragsabschluss) zählen soll.

Wisst ihr da was drüber?

 

Gruß,

duffy6

Beste Antwort im Thema
am 11. März 2009 um 21:04

Du kannst am 29.3 ein Auto kaufen, und am 30.03 dann reservieren... und genau das ist es, was vielen aufstößt... Ich habe am 29.1 - 2 Tage nach Kabinettsbeschluss bestellt...

Bis Ende März werden ca 360.000 Anträge weg sein, wenn sich das ganze bei aktuellen 10k Anträgen im Schnitt täglich einpendelt.

Es ist wohl stark davon auszugehen, dass spätestens bis Mitte April alles wegreserviert ist... DENN: Der Kfz-Bund gibt 420.000 Kaufverträge GEKOPPELT! mit der Abwrackprämie an... Was ist mit den ganzen Leuten, die die Abwrackprämie NICHT über den Händler abwickeln?

Ich z.B. regele das alles selber, der Händler weis quasi garnicht, dass ich die Prämie in Anspruch nehme... Wenn man jetzt davon ausgeht, dass nur jeder 4. sich das mit der Prämie selber regelt und der Kauf dadurch für den Verband nicht auf die Prämie zurückzuverfolgen ist, da wird mir schwindelig :D

Dazu kommt, dass mein Auto für Ende März bis Mitte April avisiert ist... Klasse.... Soll ich jetzt reservieren und 3 Tage später kommt das Auto? Soll ich nicht reservieren, das Auto kommt aber doch später und ich bin der gelackmeierte?

Es ist genial, wie die Regierung aus einer eh schon bescheuerten Regelung eine noch bescheuerte Regelung machen kann.... Jetzt wird für viel Geld bei der BAFA die "technik" umgestellt - sprich neue Software programmiert (geh ich mal von aus) anstatt zu sagen:

Wer bis 31.06.2009 ein Auto kauft und nen KV vorweisen kann bekommt die Prämie gesichert...

Nein... das is viiiiiiiiiiel zu leicht.... Gott.. ich muss ins Bett.. ich reg mich wieder auf....

So einen Schwachsinn findet man wirklich nur in deutschland!

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am 1. März 2009 um 9:55

Zitat:

Original geschrieben von Kermit00

quote]

Steinbrück habe nach (Link bereits oben gepostet:

http://www.rp-online.de/.../...tzt-bei-der-Abwrackpraemie-aendert.html) gesagt, das künftig das Kaufdatum gelten würde. Steinbrück ist Mitglied der Regierung. Wenn er nicht zu seinen Wort steht, soll er zurücktreten!

Ob Steinbrück "Morgen" noch weiß was er "Gestern" gesagt hat? Ist wie im richtigen Leben. Nur das geschrieben/festgelegte zählt. Und selbst da.......:D

Wenn jeder Politiker zurücktreten würde der Schmarn erzählt, würden wir sicher alle Politiker mit Vornamen kennen. Gäbe ja nicht mehr so viele. :D

Gruß

Frank

am 1. März 2009 um 10:05

Zitat:

Original geschrieben von Kermit00

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

2. Wer hat sein Versprechen nicht eingehalten. Es gibt einen Topf mit Geld. Ist er leer, Ende der Geschichte. Wer zuerst kommt kassiert zuerst.

Steinbrück habe nach (Link bereits oben gepostet:

http://www.rp-online.de/.../...tzt-bei-der-Abwrackpraemie-aendert.html) gesagt, das künftig das Kaufdatum gelten würde. Steinbrück ist Mitglied der Regierung. Wenn er nicht zu seinen Wort steht, soll er zurücktreten!

Spricht dort jetzt Starrsinn, Naivität oder Realitätsferne bzw. eine Kombination aus allem? ;)

 

Natürlich steht es dir (und jedem anderen) frei, darüber eine Petition zu starten oder andere demokratische Mitbestimmungswege zu gehen. Oder auch den juristischen Weg einzuschlagen, wenn du dich unrecht behandelt fühlst.

Die Erfolgschancen sind jedoch nicht besonders hoch...

 

Im übrigen kann Herr Steinbrück zur Umweltprämie erzählen, soviel er will - er ist nicht der dafür zuständige Bundesminister. Die Umweltprämie liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums...

Und vor einigen Monaten haben mehrere Mitglieder des Bundeskabinetts und Abgeordnete der Regierungsparteien gesagt, es würde keine Abwrackprämie oder dgl. geben. Kann man da jetzt auch gegen vorgehen...? ;)

 

Die Regeln zur Erhaltung der UWP sind klar formuliert, und jeder weiß, dass es ein Risiko gibt, wenn er ein Auto mit längerer Lieferzeit bestellt. Punkt. Aus. Niemand wird gezwungen, seinen Alten zu verschrotten und einen Neuwagen zu kaufen.

Was hätten die "UWP-Jammerlappen" nur gemacht, wenn der Staat gar keine Umweltprämie eingeführt hätte? Oh mein Gott, nicht auszudenken... :D

 

P.S. Ich habe auch ein gewisses Risiko, die Prämie nicht zu bekommen - allerdings mache ich mich deswegen nicht verrückt. Viele der jetztigen Autokäufer verfallen in Panik, die man mit dem Chaos früherer Schlussverkäufe oder neu eröffneter Schnäppchenmarke vergleichen kann. Jeder hat Angst, dass ihm ein Schnäppchen durch die Lappen gehen könnte - und setzt dabei sein Hirn außer Kraft...

Zitat:

Original geschrieben von motorcaster

Was hätten die "UWP-Jammerlappen" nur gemacht, wenn der Staat gar keine Umweltprämie eingeführt hätte? Oh mein Gott, nicht auszudenken... :D

Ganz einfach: Ich und sicher viele andere hätten keinen Neuwagen gekauft.

 

Zitat:

Jeder hat Angst, dass ihm ein Schnäppchen durch die Lappen gehen könnte - und setzt dabei sein Hirn außer Kraft...

Wenn "nur ein Schnäppchen durch die Lappen geht", ist das i.d.R. ärgerlich. Aber einige, wie auch ich, haben die 2500EUR schlicht und einfach nicht und müssten sich entweder verschulden (sofern man bei geringen Einkommen unter der Pfändungsgrenze überhaupt Kredit bekommt - gerade jetzt zu Zeiten der Bankenkrise) oder den Neuwagen direkt mit Verlust verkaufen.

Als ich den Kaufvertrag Anfang Februar geschlossen habe, hieß es noch, dass die Prämie bis September reicht oder sogar das ganze Jahr (die Händler wollten ja noch eine Verlängerung rausholen, bis der Topf wirklich leer ist). Vor 1-2Wochen sagte ja auch der ADAC die Prämie reiche locker das ganze Jahr. Nun sind die Antragseingänge aber nicht wie erwartet nach dem ersten Run zurückgegangen, sondern sogar noch gestiegen! Alle Kleinwagen bei den Händlern sind schon lange weg. Ich verstehe nicht, wie diese hohen Zahlen momentan überhaupt zustande kommen. Für die Neuwagenlieferungen ist es eigentlich noch zu früh

 

 

 

Für den Fall, daß das Altfahrzeug bereits verschrottet wurde, der Neuwagenkäufer aber auf Grund zu langer Lieferzeit nicht mehr in den Genuß der Abwrackprämie kommt (weil der Prämientopf leer ist), scheint mir auch die Frage noch nicht hinreichend geklärt zu sein, wer in diesem Fall für den durch die Verschrottung entstandenen Schaden am Altfahrzeug aufkommt.

Wieso sollte jemand dafür aufkommen?

Weil der Vorgang in der Reihenfolge, wie er von der Prämienverordnung vorgegeben ist, nicht reversibel ist, wenn der Prämientopf leer sein sollte.

am 1. März 2009 um 15:54

Man kann doch mit der Verschrottung warten, bis der neue da ist? Zwingt einem doch niemand, den alten zu Verschrotten, wenn der neue noch gar net da ist...

Es wird ja keiner gezwungen auf den letzten Drücker zu verschrotten. Kann man an der Anzeige doch gut ablesen.

Wer so unbedingt auf die Prämie angewiesen ist, der hätte eben wirklich nen Jahrenswagen oder Lagerwagen nehmen sollen.

Zwei Verwandte von mir haben ihre Autos gleich noch im Januar gekauft. 1x Jahreswagen Hyundai Getz und 1x Neuwagen/Lagerwagen Hyundai I10.

Edit:

du bringst da oben aber was anderes rein - die Lieferfrist. Da könnte man vielleicht was drehen - ABER wieviele hier haben nen Vertrag mit verbindlichem Liefertermin...?

am 1. März 2009 um 17:49

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Zitat:

Original geschrieben von Kermit00

quote]

Steinbrück habe nach (Link bereits oben gepostet:

http://www.rp-online.de/.../...tzt-bei-der-Abwrackpraemie-aendert.html) gesagt, das künftig das Kaufdatum gelten würde. Steinbrück ist Mitglied der Regierung. Wenn er nicht zu seinen Wort steht, soll er zurücktreten!

Ob Steinbrück "Morgen" noch weiß was er "Gestern" gesagt hat? Ist wie im richtigen Leben. Nur das geschrieben/festgelegte zählt. Und selbst da.......:D

Wenn jeder Politiker zurücktreten würde der Schmarn erzählt, würden wir sicher alle Politiker mit Vornamen kennen. Gäbe ja nicht mehr so viele. :D

Gruß

Frank

Grundsätzlich gilt im Geschäftsleben auch eine Zusage welche nicht in Schriftform festgehalten wurde. Z.B. die Beauftragung eines Handwerkers erfolgt auch heute noch oft "per Handschlag". Ein solcher Vertrag ist dann geschlossen und gültig, es gelten die entsprechenden Gesetze, da keine AGB u.s.w. greifen. Problematisch bei dieser Art der Zusagen/Vereinbarungen ist nur die Beweisbarkeit.

Steinbrück ist amtierender Finanzminister und Regierungsmitglied. Damit halte ich seine nachweislichen Aussagen durchaus für verbindlich. Anders wäre es, wenn nun die Presse erklären würde, den Minister falsch zitiert/verstanden zu haben.

Mein Eos sollte erst eine Lieferzeit von 12-14 Wochen haben, im Vertrag steht jetzt unverbindlich 07.2009, damit werde ich die 2500Eur aller Voraussicht nach nicht erhalten. Und auch wenn ich die 2500,- Eur bezahlen kann, hätte ich sie eben lieber auf meinem Konto als woanders.

Gruß

Klaus

am 1. März 2009 um 22:31

Zitat:

Original geschrieben von klaussc

Grundsätzlich gilt im Geschäftsleben auch eine Zusage welche nicht in Schriftform festgehalten wurde. Z.B. die Beauftragung eines Handwerkers erfolgt auch heute noch oft "per Handschlag". Ein solcher Vertrag ist dann geschlossen und gültig, es gelten die entsprechenden Gesetze, da keine AGB u.s.w. greifen. Problematisch bei dieser Art der Zusagen/Vereinbarungen ist nur die Beweisbarkeit.

 

Steinbrück ist amtierender Finanzminister und Regierungsmitglied. Damit halte ich seine nachweislichen Aussagen durchaus für verbindlich. Anders wäre es, wenn nun die Presse erklären würde, den Minister falsch zitiert/verstanden zu haben.

Und dabei stützt du dich auf einen Artikel der RP (Online)?

 

Wo hast du die letzten Jahrzehnte verbracht? Als mündiger Bürger sollte man wissen, dass man nicht alles glauben sollte, was die Politiker (ob Minister oder nicht) so mündlich von sich gibt. Wir haben in unserer Republik einige demokratische und verwaltungstechnische Verfahren, die zu durchlaufen sind, bevor bestimmte Änderungen oder Richtlinien umgesetzt werden. Und das Vorhaben, das Bestelldatum bereits für die UWP verbindlich gelten zu lassen, zählt nicht dazu.

 

Im übrigen gehören zu einem Handschlagvertrag immer noch zwei Parteien, die sich einig sind - ist also nicht vergleichbar.

 

Warum gibt keiner dem Volk die Schuld an der jetztigen Unsicherheit, das in den ersten paar Wochen der UWP wie blöd die Autohäuser gestürmt und teilweise unüberlegt gekauft oder bestellt hat?? Dass sich daraus längere Lieferzeiten ergeben, ist ganz normal.

Aber bleibt doch mal cool: Der erste Andrang ist vorbei, die Höfe der Kleinwagenhersteller sind leer, und früher oder später wird der Antragseingang abebben und sich verlangsamen.

 

Zu Kermit00: War reichlich riskant von dir, oder? Im Zweifel hätte man vielleicht erstmal abwarten sollen oder ein anderes Auto mit kürzerer Lieferzeit kaufen sollen. Aber Schuld haben ja immer die anderen (der Staat)...

am 2. März 2009 um 22:31

Zitat:

Original geschrieben von klaussc

Kann man die Prämie einklagen, wenn sich der Minister nicht an sein Wort gebunden fühlen sollte und mich dann sozusagen mit einer "Unwahrheit" zum Abschluss eines Kaufvertrages "gedrängt" hat?

Stichwort "Schadenersatz"

Hallöchen,

na das ist ja cool. Nen EOS für mind. 27.000,-€ bestellen und dann wegen 2.500,-€ nach Gerichten rufen. Welcher "Schaden" ist dir denn enstanden das du auf Schadensersatz klagen möchtest?

Und noch was allegemeines zu der ganzen Problematik:

Meine Oma hat immer gesagt "Junge, wenn du dir was kaufen willst dann spare dafür.". Und das habe ich bis zum heutigen Tage (fast) immer getan und bin gut damit gefahren. Ich weiß nicht warum viele Leute glauben, sie haben zu viele Ausgaben um für ein Auto zu sparen, aber glauben gleichzeitig nach einer Bankfinanzierung hätten sie plötzlich den großen Geldüberfluss, der es erlaubt, die Raten für den Kredit abzahlen zu können.

Wenn man es mal nüchtern durchrechnet kann man das Geld was man für die Abzahlung nach dem Kauf ausgibt auch schon vorher sparen. Im Normalfall nennt man sein Auto dann viel eher sein Eigen als bei einer Kreditfinanzierung (Rabatt bei Barzahlung, Zinsen, usw).

Wenn ich so auf die Umweltprämie angewiesen bin, dass ich Angst haben muss, das ich mich verschulden muss wenn ich sie nicht bekomme, dann darf ich mir kein Auto kaufen. So einfach ist die Sache.

Die Umweltprämie ist vergleichbar mit nem Aktiengeschäft. Das alte Auto ist mein Kapital was ich anlege. Entweder 1000,- € sicher durch Verkauf oder hohes Risiko durch verschrottung mit Aussicht auf 2500,-€. Da kann jeder das Risiko selber einschätzen.

Von "gedrängt" oder "genötigt" kann hier keine Rede sein. Es wird niemand gezwungen gegen seinen Willen ein Auto zu kaufen. Oder hat hinter irgendwem beim Unterschreiben des Kaufvertrags der Herr Steinbrück mit nem Messer gesessen?

MfG Zille1976

am 3. März 2009 um 7:34

@motorcaster

Das Beispiel "Handschlaggeschäft" sollte lediglich verdeutlichen, dass verbindliche Zusagen im "Geschäftsleben" nicht unbedingt der Schriftform bedürfen, vielmehr stellt sich in der Praxis oft das Problem der Nachweisbarkeit.

Die Frage um die es hier aus meiner Sicht geht, ist vielmehr die, ob selbst die "Verantwortlichen" (also nicht irgendwelche Abgeordnete aus Hintertupfingen) sondern die Regierungsmitglieder und Minister, Zusagen jeglicher Art geben können, ohne jedwede Verantwortung dafür übernehmen zu müssen. Ich habe es zuvor bereits angesprochen, die großzügige Garantie von Frau Merkel, dass der Staat für alle Sparguthaben gerade steht, ist vor diesem Hintergrund ebenfalls wertlos (ja, ich kenne auch die Einlagensicherung der Banken, nein, das hat damit doch jetzt gar nichts zu tun ;-)

@zille1976

"gedrängt" oder "genötigt" fühle ich mich nicht. Ob ich das Auto bezahlen kann oder nicht ist hier doch "am Thema vorbei", außerdem hatte ich dazu schon vorbeugend etwas geschrieben: "Und auch wenn ich die 2500,- Eur bezahlen kann, hätte ich sie eben lieber auf meinem Konto als woanders"

Zum Aktiengeschäft: Die Vorstände geben die aktuellen Zahlen heraus und darauf hin kann ich entscheiden, ob ich "einsteige" oder nicht. Sollte eine Vorstand falsche Geschäftszahlen vorlegen, geht er dafür vor den Kadi (Stichwort "Moorhuhn")und ist natürlich auch "Schadenersatzpflichtig", denn (scheinbar) im Gegensatz zur Politik gibt es bei einer AG diesbezügliche Regeln.

Wenn ich also einen EOS bestelle, weil man mir eine Zusage (z.B. von 4000Eur "Rückvergütung" von Volkswagen) gemacht hat, kann ich sicherlich auch diesen Betrag einklagen, das Gleiche müsste m.E. auch für die 2500,- Eur vom Staat gelten, wenn sie, wie von Steinbrück, für meinen Fall zugesagt wurden.

Und wenn Du demnächst mal bei deiner Oma bist frage sie doch einfach mal, ob man Geld, nur weil man es hat, direkt wieder heraushauen sollte. Ich sage immer, reich kann man nur werden, wenn man weniger ausgibt als man einnimmt ;-)

Gruß

Klaus

 

am 3. März 2009 um 11:33

Zitat:

Original geschrieben von klaussc

 

Wenn ich also einen EOS bestelle, weil man mir eine Zusage (z.B. von 4000Eur "Rückvergütung" von Volkswagen) gemacht hat, kann ich sicherlich auch diesen Betrag einklagen, das Gleiche müsste m.E. auch für die 2500,- Eur vom Staat gelten, wenn sie, wie von Steinbrück, für meinen Fall zugesagt wurden.

Dir wurden aber keine 2500 EUR zugesagt!!! Weder vom Bundesfinanzminister (der zwar dem Kabinett angehört, aber nicht der verantwortliche Bundesminister ist) noch vom zuständigen BMWi oder vom BAFA!

Auf welcher Grundlage denn auch? Nur weil der Bundesfinanzminister angekündigt hat, es solle Änderungen geben (falls er es überhaupt gesagt hat und die RP nicht falsch zitiert hat)? Ein Minister allein kann mündlich verkünden, was er will - deswegen ist es noch lange kein gültiger Beschluss (zu dem es in Deutschland immer noch einige demokratischer und bürokratischer Vorgänge braucht).

Noch dazu besteht generell sowieso kein Rechtsanspruch auf die Prämie.

 

Aber bitte: Lass dich nicht abhalten und zieh vor Gericht - vielleicht sehen wir dich ja irgendwann im TV.... :o

Es gibt aktuell heute am 3.3. Neuigkeiten von Herr Oppermann auf abgeordnetenwatch.de

Zitat: "Oppermann ist außerordentlich zuversichtlich, dass eine Änderung der Richtlinie erreicht werden wird, die Rechtssicherheit für Käufer bei der Beantragung der Umweltprämie bereits mit dem Kaufabschluss schafft und nicht erst mit der Zulassung."

Also scheinbar ist das Thema noch nicht ad acta gelegt und es wird Bemühungen geben, die Richtline zumindest seitens SPD noch anzupassen!

am 3. März 2009 um 15:25

das wäre doch mal was, ich nehme, mal an die Verantwortlichen lesen hier mit und fürchten nun den Aufstand "des kleinen Mannes" ;-)

Gruß

Klaus

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