Abwrack-Prämie
Hey Leute mal eine frage gibt es die Abwrack-Prämie auch für EU Wagen, also mein Händler sagt nein und eben bei Grip (RTL II)wurde ja gesagt.
Jetzt weiß ich nicht wie das ist, finde auch auf schnelle nichts im netz
mfg
slex
Beste Antwort im Thema
Mein Gott, was für ein Schwach...t
Zum Thema: Du redest einen Quatsch: Herr Kirmesdoktor... Der Karren heißt „Dacia Logan“
Die rede war erstens nicht von Dacia sondern von Astra. Und zweitens war dies ein Rechenbeispiel, bei dem verdeutlicht werden sollte, daß Ihr euch gerade mal so die Steuern spart, (wo wir ja dann bei besagtem Netto wären) hättest dir deinen „Ach so Schlauen Beitrag“ also sparen können...
17489,- minus 19 % Steuer = 14166,09
14166,09 minus deiner 2500,- = na? Na? Richtig! 11666,09 (bitte keine Teufelsanbetung)
11666,09 wieder plus 19 % Märchen = 13882,65
Je günstiger der Neuwagen also ist, um so mehr hat der KÄUFER natürlich davon, da aber am Anfang die rede von einem Astra war, habe ich es auch mal mit einem Astra vorgerechnet. Nicht mit einem A8 (der noch schlechter abschneidet) und auch nicht mit deinem Dacia Logan, den du hier mit 7500 anpreist, wo übrigens die Märchen auch schon mit drin sind. Der Tausender ist Natürlich nicht zu verachten, hält den Untergang der (heiligen) BRD aber auch nicht mehr auf... ein Hoch, Brust!
Gemeint war damit: wenn dein Alter noch gut im Blechle steht, dann nimm rund 5000,- von der Summe des Neuwagens, steck sie in den „Alten“, laß ihn richtig überholen, dann hast du immer noch gespart und trotzdem noch lange etwas von deinem „Karren“, und, kannst dir und deiner Kehte am 14. einen richtig schönen Tag mit Blümchen, Essen, Bla, Bla, Bla machen und hast immer noch was übrig. MEINE MEINUNG, es lohnt sich nicht, sich einen Neuwagen zu holen. Das ist eine Milchmännchenrechnung, denn selbst nach deinem „Netto“ sind es immer noch rund 14000 (für einen ASTRA mit RABAT) und die muß man natürlich auch erst mal haben, sowohl die 14000,- als auch den Rabat... und Dacia ist nun mal auch nicht jedermanns fall, verstehen Sie das Paradoxon? Also Ihre Meinung wurde zur Kenntnis genommen, aber das war es dann (für mich) auch schon... und genau so sollte es auch mit meiner Meinung gehandhabt werden, wer sie gut findet, der Denkt mal drüber nach, wer nicht, für den gilt die Devise: ZUR KENNTNIS GENOMMEN und nicht, „du redes einen quatsch" und dann nicht mal Dacia (und anderes) schreiben können.
Guten Tag.
70 Antworten
Eben in der Sendung mit drehendem Euro (weiß der Teufel wie die heißt) gesehen: Umweltprämie abgesagt, demnach auch die Umweltprämie von Audi, der arme Schwein bleibt jetzt auf 5000 Euros sitzen. Ende des Monats hat er auch noch keine Arbeit mehr. Rücktritt vom Vertrag kostet laut Audi auch 5000.
Moin!
Weiß jemand, ob man zum Abwracken bzw zum Abgeben des
Altfahrzeugs beim Schrottplatz Papiere mitbringen muss,
die der Verschrotter einsieht? (Fz-Schein, Brief)??
Zitat:
Original geschrieben von BSTiger
Moin!Weiß jemand, ob man zum Abwracken bzw zum Abgeben des
Altfahrzeugs beim Schrottplatz Papiere mitbringen muss,
die der Verschrotter einsieht? (Fz-Schein, Brief)??
der schein wird vom amt bei der abmeldung eingezogen, der brief wird entwertet dann gehst du zum schrotti und läßt dir die verschrottung bestätigen.
der schrotti bekommt dein auto mit dem brief.
du kannst auch zu ihm hinfahren, die schilder ab machen dann das auto abmelden, anschließend gehst du zum schrotti und gibst ihm den brief dann bekommst du die bestätigung
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von pc-bastler1
der schein wird vom amt bei der abmeldung eingezogen, der brief wird entwertet dann gehst du zum schrotti und läßt dir die verschrottung bestätigen.Zitat:
Original geschrieben von BSTiger
Moin!Weiß jemand, ob man zum Abwracken bzw zum Abgeben des
Altfahrzeugs beim Schrottplatz Papiere mitbringen muss,
die der Verschrotter einsieht? (Fz-Schein, Brief)??
der schrotti bekommt dein auto mit dem brief.
du kannst auch zu ihm hinfahren, die schilder ab machen dann das auto abmelden, anschließend gehst du zum schrotti und gibst ihm den brief dann bekommst du die bestätigung
Danke für die Antwort aber das verstehe ich nun gar nicht. Man muss doch das Auto erst verschrotten lassen, und danach abmelden, so schreibt es zumindest die bafa vor..??
Vom Schrotti krieg ich gleich beim Abgeben nen Nachweis mit. Und muss ja dann nochmal hin mit dem Verwendungsnachweisformular von der bafa zwecks Abstempeln.
Ich frage mich nur, ob ich beim Schrotthändler beim Abgeben des Pkw den Brief vorlegen muss. Einbehalten wird der Schrotti ihn ja wohl echt nicht?! Weil du schreibst: "..gibts dem Schrotti den Brief"
das auto muß abgemeldet werden und nicht stillgelegt.
dann muß es verschrottet werde, dabei übergibst du dem schrotthändler das auto und den ungültig gemachten brief.
sonst könnte jeder ein geklautes auto verschrotten lassen, den brief bekommst du mit der bescheinigung zurück
Zitat:
Original geschrieben von pc-bastler1
das auto muß abgemeldet werden und nicht stillgelegt.
dann muß es verschrottet werde, dabei übergibst du dem schrotthändler das auto und den ungültig gemachten brief.
sonst könnte jeder ein geklautes auto verschrotten lassen, den brief bekommst du mit der bescheinigung zurück
alles klar. allerdings muss das auto im falle der abwrackprämie erst nach der verschrottung abgemeldet werden. siehe hier:
http://www.welt.de/.../...-Autos-erst-Abwracken-und-dann-abmelden.html
Zitat:
Original geschrieben von BSTiger
alles klar. allerdings muss das auto im falle der abwrackprämie erst nach der verschrottung abgemeldet werden. siehe hier:Zitat:
Original geschrieben von pc-bastler1
das auto muß abgemeldet werden und nicht stillgelegt.
dann muß es verschrottet werde, dabei übergibst du dem schrotthändler das auto und den ungültig gemachten brief.
sonst könnte jeder ein geklautes auto verschrotten lassen, den brief bekommst du mit der bescheinigung zurückhttp://www.welt.de/.../...-Autos-erst-Abwracken-und-dann-abmelden.html
dann lese es dir noch mal genau durch.
da geht es um fahrzeuge die abgemeldet werden und erst später verschrottet werden und nicht um fahrzeuge die abgemeldet werden und sofort verschrottet werden.
das heist auf deutsch:
fahrzeug abmelden und sofort zum schrotthändler damit, wer dann damit wartet verliert den anspruch.
oder
fahrzeug verschrotten dopelt versicherung und steuern bezahlen und später abmelden, dann nochmal zum schrottie und hoffen das er dir die verschrottung noch bestätigt
na was macht den mehr sinn😕
Zitat:
Original geschrieben von pc-bastler1
dann lese es dir noch mal genau durch.Zitat:
Original geschrieben von BSTiger
alles klar. allerdings muss das auto im falle der abwrackprämie erst nach der verschrottung abgemeldet werden. siehe hier:
http://www.welt.de/.../...-Autos-erst-Abwracken-und-dann-abmelden.html
da geht es um fahrzeuge die abgemeldet werden und erst später verschrottet werden und nicht um fahrzeuge die abgemeldet werden und sofort verschrottet werden.das heist auf deutsch:
fahrzeug abmelden und sofort zum schrotthändler damit, wer dann damit wartet verliert den anspruch.oder
fahrzeug verschrotten dopelt versicherung und steuern bezahlen und später abmelden, dann nochmal zum schrottie und hoffen das er dir die verschrottung noch bestätigtna was macht den mehr sinn😕
naja, von doppelt kann ja keine rede sein, da ich sofort nach dem abliefern beim schrotti zum abmelden fahre.
ich weiß ansonsten nicht, ob wir uns evtl. falsch verstehen: nach UMP-Neu hab ich ja keine Wahl:ich MUSS nochmal zum Schrotti, und mir auf dem Formular was ich noch von der BAFA kriege die Verschrottung bestätigen lassen...
Hallo ich hätte auch mal 2 fragen zum Thema Abwracken.
1. Welchen Zustand muss das auto haben das ich Abwracke möchte ,hintergrund : Mein Vater hatte einen Unfall mit seinem alten auto der hat jetzt ein paar größere kratzer ne kaputte seitescheibe sowie eine defekten scheinwerfer und der linke außenspiegel ist ab.(Fährt aber noch)
Kann man ein Wagen in diesem Zustand abwracken???? (also er ist über 1 Jahr in seinem besitz und älter als 9Jahre).
2. Da mein Vater aber leider wohl nie wieder fahren kann, stellt sich mir jetzt die Frage ob ich über ihn ein Neues Auto kaufen kann und dann später das Auto auf mich umschreiben kann??? (Er würde den Kaufvertrag unterschreiben damit ich ggf seine Abwrackprämie nutzen kann, das auto sollte dann aber so schnell wie möglich auf mich umgeschrieben werden das ich der Eigentümer werde) geht das??.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
gruß twobi
Zitat:
Original geschrieben von Tw0bi
Hallo ich hätte auch mal 2 fragen zum Thema Abwracken.1. Welchen Zustand muss das auto haben das ich Abwracke möchte ,hintergrund : Mein Vater hatte einen Unfall mit seinem alten auto der hat jetzt ein paar größere kratzer ne kaputte seitescheibe sowie eine defekten scheinwerfer und der linke außenspiegel ist ab.(Fährt aber noch)
Kann man ein Wagen in diesem Zustand abwracken???? (also er ist über 1 Jahr in seinem besitz und älter als 9Jahre).2. Da mein Vater aber leider wohl nie wieder fahren kann, stellt sich mir jetzt die Frage ob ich über ihn ein Neues Auto kaufen kann und dann später das Auto auf mich umschreiben kann??? (Er würde den Kaufvertrag unterschreiben damit ich ggf seine Abwrackprämie nutzen kann, das auto sollte dann aber so schnell wie möglich auf mich umgeschrieben werden das ich der Eigentümer werde) geht das??.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
gruß twobi
1. es reicht die nackte rohkarosse.
2. das auto muß dein vater kaufen und zulassen, wem er es nach zuteilung der prämie giebt ist völlig egal nur wie lange er der besitzer sein muß kann ich auch nicht sagen.
aber da gibt es den link zum bafg dort steht eigentlich alles drinn