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Abstellen eines Anhängers ohne Zugfahrzeug, Zwei-Wochen-Frist

Themenstarteram 23. Juli 2023 um 6:15

Moin, wie wird die 2 Wochenfrist berechnet?

Wenn ich heute, Sonntag um 12:00 den Anhänger abstelle überschreite ich dann die Frist, wenn der Anhänger dann am Sonntag in 2 Wochen um 12:01 da noch steht?

Oder werden z. B. nur ganze Tage ( von 0:00 bis 24:00 Uhr ) gezählt?

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29 Antworten

Das solltest Du bei Deinem zuständigen StVA erfragen. Ich könnte mir vorstellen, dass das von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt wird. Ich kann mir aber auch vorstellen, dass am Sonntag gar nicht kontrolliert wird.

 

Achja, die zwei Wochen sind natürlich um 12:01 Uhr überschritten;).

Zitat:

@Rolf D schrieb am 23. Juli 2023 um 08:15:24 Uhr:

Wenn ich heute, Sonntag um 12:00 den Anhänger abstelle überschreite ich dann die Frist, wenn der Anhänger dann am Sonntag in 2 Wochen um 12:01 da noch steht?

Wer soll das denn mitbekommen, es sei denn man hat einen Hobbysheriff und Anzeigefreak in der Nachbarschaft? Solange man die Nachbarschaft nicht mit dem Anhänger (z.B. Anhänger ragt in die Einfahrt, Wohnwagen verdunkelt Wohnzimmerfenster) gegen sich auf die Palme bringt, dürfte deutliche Toleranz in den zwei Wochen sein.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 23. Juli 2023 um 09:10:41 Uhr:

Wer soll das denn mitbekommen, es sei denn man hat einen Hobbysheriff und Anzeigefreak in der Nachbarschaft

Haha. Im Gewerbegebiet in WÜ wird regelmäßig kontrolliert und Bußgeld verhängt

Themenstarteram 23. Juli 2023 um 7:25

Ich hatte einen Verwarnungsgeldbescheid über 55,00€ bekommen. Dagegen habe Widerspruch eingelegt, weil nicht genug begründet. Dem Widerspruch wurde statt gegeben. Nun möchte ich herausfinden wie der Zeitraum berechnet wird, da ich weiterhin den Anhänger ohne Zugfahrzeug abstellen möchte.

Dem Einspruch wurde stattgegeben, weil der Tatvorwurf falsch war. Der Preis für das Abstellen von Anhängern ist 20 €.

Da Du jetzt bei der Behörde bekannt bist, würde ich mir das mit dem Abstellen des Anhängers nochmal überlegen.

Edith: Zur Berechnung des Zeitpunkts: was ist an der Zweiwochenfrist nicht zu verstehen?

Zitat:

@nogel schrieb am 23. Juli 2023 um 09:20:11 Uhr:

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 23. Juli 2023 um 09:10:41 Uhr:

Wer soll das denn mitbekommen, es sei denn man hat einen Hobbysheriff und Anzeigefreak in der Nachbarschaft

Haha. Im Gewerbegebiet in WÜ wird regelmäßig kontrolliert und Bußgeld verhängt

Trotzdem wird wohl kaum jemand auf die Minute genau die Parkzeiten notieren. An Orten, wo es (gefühlt) Überhand mit abgestellten Anhängern nimmt, kann natürlich sehr regelmäßig patrolliert werden, während anders wo auch nach 4Wochen noch keinen der Anhänger interessiert.

@Rolf D: Danke für den Hintergrund der Frage. In dem Fall würde ich tatsächlich mal beim StVA nachfragen.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 23. Juli 2023 um 09:47:37 Uhr:

Zitat:

@nogel schrieb am 23. Juli 2023 um 09:20:11 Uhr:

 

Haha. Im Gewerbegebiet in WÜ wird regelmäßig kontrolliert und Bußgeld verhängt

Trotzdem wird wohl kaum jemand auf die Minute genau die Parkzeiten notieren.

Da muß nix minutengenau notiert werden. Der/die Übewacher gehen am Tag x durch und markieren die Reifen mit einem Kreidestrich und/oder schießen Fotos, und (mehr als) zwei Wochen später machen sie dieselbe Runde.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 23. Juli 2023 um 09:47:37 Uhr:

Trotzdem wird wohl kaum jemand auf die Minute genau die Parkzeiten notieren.

Unwahrscheinlich, wenn das 1 Minute späger jemand macht hast 2 Wochen und eine Minute.

Wenn das nach 3 Tagen einer aufschreibt hast 2 Wochen und 3 Tage.

Wissen kannst du das nicht.

Gruß Metalhead

Zitat:

@nogel schrieb am 23. Juli 2023 um 10:26:02 Uhr:

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 23. Juli 2023 um 09:47:37 Uhr:

Trotzdem wird wohl kaum jemand auf die Minute genau die Parkzeiten notieren.

Da muß nix minutengenau notiert werden. Der/die Übewacher gehen am Tag x durch und markieren die Reifen mit einem Kreidestrich und/oder schießen Fotos, und (mehr als) zwei Wochen später machen sie dieselbe Runde.

Aber genau das war doch in der Frage des TE., ob es auf die Minute ankommt

(12.00 Tag X- 12.01, Tag X+14Tage).

Zitat:

@Rolf D schrieb am 23. Juli 2023 um 08:15:24 Uhr:

Moin, wie wird die 2 Wochenfrist berechnet?

Wie schon an anderer Stelle hier im Thread geschrieben, hängt das in der Praxis von der Überwachungsfrequenz der Behörden bzw. der selbsternannten Hilfssheriffs ab.

Aber ist es dir zuviel Aufwand, den Anhänger rechtzeitig an einer anderen Stelle abzustellen, damit die Frist von neuem beginnt oder dir einen Parkplatz auf einem privaten Grundstück zu suchen?

Was evtl. auch eine interessante Frage wäre: Risikiert man ein Bußgeld, wenn man ein billiges Auto mit zu wenig Anhängelast davorhängt? Weil mit Auto dran gilt die Frist ja nicht bzw. dürfte auch immer von neuem beginnen, wenn man den Anhänger vom Auto abkoppelt?

notting

Man könnte auch einen Stellplatz mieten, aber das ist wahrscheinlich teurer als ab und zu mal 20€ zu zahlen :rolleyes:

Es muss aber auch Stellplätze geben. Bei mir an der Straße stehen aus der Nachbarschaft eiinige Anhänger. Trotzdem gibt es nicht im entferntesten Parkplatznot. Die Anhänger sind auch mal deutlich länger als 2Wochen unbewegt. Da ich seit Herbst einen Wohnwagen habe, suche ich nach einem Stellplatz. Unter 5km Entfernung ist da Fehlanzeige. So habe ich vor 2Wochen den Wohnwagen aus seinem entfernten Stellplatz geholt um ihn vor der Haustür ein paar Reparaturen machen zu können und reisefertig zu machen. So wird er insgesamt 3Wochen stehen. Hätte ich was leicht zugängliches in der Nachbarschaft, würde der Anhänger bestimmt nicht drei Wochen an der Straße vor der Tür stehen.

Zitat:

@notting schrieb am 23. Juli 2023 um 10:55:45 Uhr:

Zitat:

@Rolf D schrieb am 23. Juli 2023 um 08:15:24 Uhr:

Moin, wie wird die 2 Wochenfrist berechnet?

Was evtl. auch eine interessante Frage wäre: Risikiert man ein Bußgeld, wenn man ein billiges Auto mit zu wenig Anhängelast davorhängt? Weil mit Auto dran gilt die Frist ja nicht bzw. dürfte auch immer von neuem beginnen, wenn man den Anhänger vom Auto abkoppelt?

notting

Ich versuche mir das gerade mal vorzustellen : ein Smart vor einem 9m Wohnwagen ...

Um mal die eigenetliche Frage des TE zu beantworten versuche ich mal die passende Rechtsgrundlage zu finden:

- Mangels eigener Festlegung im Straßenverkehrsrecht sind die Regelungen aus §§186ff BGB anzuwenden.

- Da die Frist mit dem Abstellen des Anhängers beginnt, also mit einem in den Lauf eines Tages fallenden Zeitpunkt, wird dieser Tag nicht mitgerechnet (§187 Abs. 1).

- Die Frist endet nach §188 Absatz 2 mit Ablauf des gleichen Wochentages der zweiten Woche.

Zwei Wochen sind also 14 ganze Tage plus den Rest des Tages, an dem der Anhänger abgestellt wurde.

Konkret: Wenn der Anhänger heute (23.07.) irgendwann im Laufe des Tages geparkt wird endet die Frist am übernächsten Sonntag (06.08.) mit Ablauf des Tages. Er muss also spätestens am 07.08. um 0:00 Uhr wieder weg sein.

Allerdings: IANAL ;)

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