Abstandsmessung Vordermann bremst!
Ich habe Post bekommen vom Bayerischen Polizeiverwaltungsamt.
Ich wurde in Erlangen A3 Richtung Passau, Abschnitt 700, km 1485 gemessen.
Geschwindigkeit 137 Abstand 31m.
Beweismittel: Video, Foto
Bemerkung: Keine Abstandsverringerung durch Abbremsen des vorausfahrenden oder Einscheren eines anderen Kfz
Verkehrskontrollsystem VKS3
Wie oben erwähnt steht in der Bemerkung der Hinweis das der Vordermann nicht gebremst hat.
Aber genau das hat ein weißer Audi Q7 vor mir gemacht. Beziehungsweise dessen Vordermann hat stark gebremst. Jedoch befand sich der Audi Q7 unmittelbar vor der Brücke. Es besteht also die möglich das die Aufnahme unmittelbar davor statt gefunden hat. Jedoch verwundern mich dann die 31m. Laut meiner Einschätzung wahren es knappe 50m erst als der Vordermann gebremst hat kam ich nach meiner Einschätzung auf die Gemessenen 31m. Da jedoch ausdrücklich drin steht das der Vordermann nicht gebremst hat. Stellt sich mir die Frage habe ich überhaupt eine Chance von der Strafe wegzukommen oder ist es einfacher die 100 Euro zu blechen. "Und das nächste mal leg ich dann auch einfach Grundlos vor der Brücke eine Vollbremsung hin." -nicht ernst gemeint!!!
MfG,
Chris737
Beste Antwort im Thema
Der Vorwurf einer Abstandsunterschreitung ist keine Momentsaufnahme, sondern über eine längere Zeit bzw. einen längeren Weg. Meines Wissens wird das in einem Filmchen festgehalten. Nur das Filmchen gilt als Beweis. Wenn dem so ist muss auf dem Filmchen alles zu sehen sein und sicherlich auch das Du sofort wieder den Sicherheitsabstand hergestellt hast. Dann wird alles gut.
68 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Chris737
Es ist nicht erlaubt 101 km/h zu fahren wenn 100 erlaubt sind bestraft wirst du dafür nicht.
Da sind sowohl Gesetzgeber, Bußgeldkatalog, wie auch Richter aber ganz anderer Meinung.
+1 (ein) km/h als Tatvorwurf - gemessen nach Toleranzabzug 61 km/h bei soll 60 km/h - haben mich mal 15 Euro Bußgeld und etwas über 50 Euro Prozessgebühren gekostet.
Vielleicht mal beachten, was Archduchess geschrieben hat:
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Und nebenbei, auch 101 bei 100 ist nicht erlaubt. Es wird jedoch üblicherweise erst ab 106 geahndet.
"Üblicherweise" ist das hässliche Wort, was dann doch für eine Strafe sorgt, wo es üblicherweise keine gibt.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Da sind sowohl Gesetzgeber, Bußgeldkatalog, wie auch Richter aber ganz anderer Meinung.Zitat:
Original geschrieben von Chris737
Es ist nicht erlaubt 101 km/h zu fahren wenn 100 erlaubt sind bestraft wirst du dafür nicht.+1 (ein) km/h als Tatvorwurf - gemessen nach Toleranzabzug 61 km/h bei soll 60 km/h - haben mich mal 15 Euro Bußgeld und etwas über 50 Euro Prozessgebühren gekostet.
Vielleicht mal beachten, was Archduchess geschrieben hat:
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
"Üblicherweise" ist das hässliche Wort, was dann doch für eine Strafe sorgt, wo es üblicherweise keine gibt.Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Und nebenbei, auch 101 bei 100 ist nicht erlaubt. Es wird jedoch üblicherweise erst ab 106 geahndet.
Erstmal Glückwunsch du bist auch ein Krimineller😁
Du bist 64km/h gefahren mit Abzug -3km/h waren es 61. Sprich wärst du nur 63 gefahren dann hättest du keine Strafe bekommen obwohl du zu schnell warst.
Zum Thema was Archduchess geschrieben hat:
Liegt der Denkfehler dabei das wie bei dir Vergehen ab 1km/h bestraft werden nicht ab 3km/h. Es werden lediglich -3km/h Toleranz abgezogen also. 63-3=60 OK 64-3=61 nicht OK.
Und im meinen Fall soll 68,5m
Unter 34,25m erst Strafstufe 100Euro 1Punkt.
Archduess was du schreibst gilt für schneller als 80 km/h es gibt aber noch 130 Km/h und da sind die Strafen höher. Jedoch finde ich im Gesamten Katalog nirgendwo welches Bussgeld fällig ist bei über 34,25m. Denn so wie ich es verstanden habe beginnt es erst bei 5/10 unter halben Tacho. Für unter 6/10 gibt es keine Strafe.
Das ist der generelle Tatbestand für eine Verwarnung zwischen Viertel (5/10 des halben) und dem halben Tachoabstand - bei allem über 80 km/h - auch bei 200 km/h...
Für unter 80 gibts 25 €. Für über 80 gibts 35 €.
Wird es bei über 80 "kriminell" 😁 also weniger als Viertel (5/10 des halben) dann gibt es Bußgeld.
Und es gibt Abstufungen (81-100 ...).
Aber für den Verwarngeldbereich ist nur interessant über oder unter 80.
Keine weiteren Abstufungen.
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Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Das ist der generelle Tatbestand für eine Verwarnung zwischen Viertel (5/10 des halben) und dem halben Tachoabstand - bei allem über 80 km/h - auch bei 200 km/h...Für unter 80 gibts 25 €. Für über 80 gibts 35 €.
Wird es bei über 80 "kriminell" 😁 also weniger als Viertel (5/10 des halben) dann gibt es Bußgeld.
Und es gibt Abstufungen (81-100 ...).Aber für den Verwarngeldbereich ist nur interessant über oder unter 80.
Keine weiteren Abstufungen.
Ok, gut dann hab ich das mit Kriminell und Verwarnung falsch gesehen. Im Umkehrschluss heißt das aber das wenn es so dumm läuft wie bei mir man eine Verwarnung auch bekommen kann wenn mach den halben Tachoabstand hält den ich bezweifle das man auf der Videoaufnahme leichte Bremsvorgänge sehen kann. Also muss ich vor jeder Brücke die Autobahn verlassen.😁
Wobei anderseits wenn ich in Unwissenheit darüber das ich zu wenig Abstand hatte erst nach 8 Jahren erwüscht wurde. Müsste es jetzt wo ich mir darüber in klaren bin mindestens weitere 8 Jahre schaffen ohne Post zu bekommen. Wenn man es auf einen Monat runter rechnet beträgt ja die Strafe nur 1 Euro. Damit kann man leben. Also wenn man einen Tanklaster von einem Mineralöl-Konzern sieht sollte ich mich mehr ärgern als bei der Rennleitung😁
Ok ich bin Einsichtig gewordenauch wenn ich der Meinung bin 35 wären es bei meinen Vergehen. So mit beträgt die Spanne nur noch 65 Euro. und weiterer Ärger spar ich mir wart auf meine Rechnung!
Hör einfach auf den Abstand so gering zu halten... dann braucht man sich sowas hier auch nicht durchzulesen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Man muß als Fahrzeugführer stets auf Bremsmanöver des Vordermanns vorbereitet sein (egal aus welchem Grund der bremst) und wenn man da reaktionsmäßig etwas langsamer drauf ist, dann muß man den Sicherheitsabstand zum Vordermann etwas größer wählen, um eben gerade zu verhindern, daß bei einem Bremsmanöver des Vordermanns auf Grund der Reaktionsverzögerung der Sicherheitsabstand maßgeblich unterschritten wird. Dies und nur dies wird bei einer Abstandskontrolle gemessen und protokolliert.
???
Hier forderst Du aber etwas viel. Das Unterschreiten des Sicherheitsabstands bei Bremsmanövern ist selbstverständlich "erlaubt", der Sicherheitsabstand muss dann nur so schnell wie möglich wieder hergestellt werden. Irgendwo hier im Forum war mal zu lesen, dass erst eine wesentliche Unterschreitung des Sicherheitsabstands für mehr als 3 Sekunden als Drängeln gewertet wird.
Nirgendwo steht geschrieben, dass der Abstand so groß gewählt werden muss, dass nach einer Vollbremsung des Vordermanns immer noch der halbe Tacho als Abstand vorhanden sein muss. Nicht umsonst steht im Anschreiben, dass auf dem Video Bremsmanöver oder einscherende Fahrzeuge nicht erkannt wurden...
Übrigens: Wie schon geschrieben ist nicht erst der "halbe halbe" Tachowert als Abstand strafwürdig, hier beginnt nur der Punktebereich. Andererseits kenne ich aber keinen einzigen Fall, in dem bereits der Bereich zwischen halben und viertel Tacho, also der zwar verbotene aber punktefreie Bereich, bestraft worden wäre. Ich vermute mal dass das daran liegt, dass die Auswertung der Abstände recht aufwändig ist und dass ansonsten fast jeder Verkehrsteilnehmer ein Bußgeld zu erwarten hätte...
Ich habe nicht alles was hier geschrieben wurde gelesen, aber wenn es sich so zugetragen hat wie Du (TE) es schilderst, dann schalte einen Anwalt ein. Ich hatte mal ein ähnliches "Phänomen" an einer roten Ampel. Wenn man zu Unrecht beschuldigt wird, sollte und darf man sich auch wehren. Vergiss erstmal den Mist mit "sei ein Mann und zahl". Das ist typisch Deutsch. Jaaa nicht aufmucken 🙄
Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Hör einfach auf den Abstand so gering zu halten... dann braucht man sich sowas hier auch nicht durchzulesen.
So ein Unsinn 🙄. Ich halte extreme Abstände und dennoch kann es zu Situationen kommen, in denen man aufgrund des Verkehrsflusses o.ä. einmal etwas dichter herankommt. Und genau dann, darf man sich im Zweifel auch dagegen wehren. Wir sind keine Maschinen, sondern Menschen. Sowohl die, die fahren, als auch die, die das Gemessene auswerten.
Zitat:
Original geschrieben von dodo32
Ich halte extreme Abstände und dennoch kann es zu Situationen kommen, in denen man aufgrund des Verkehrsflusses o.ä. einmal etwas dichter herankommt.
Yep, genau dafür ist der Abstand ja auch gedacht. Ansonsten müsste ich bei Tempo 100 mit 50m Abstand ja sofort eine Vollbremsung machen wenn der Vordermann die Bremse antippt (könnte ja eine Vollbremsung sein).
Gruß Metalhead
Moin, hat man als Privatperson eigentlich ein Recht darauf die Beweise anzusehen? Ist es also möglich das Video zu bekommen oder geht das nur über einen Anwalt?
Moorteufelchen
Da gibt es hier widersprüchkiche Ansichten, wobei irgendwo im Gesetz steht, dass du als Privatperson Einsicht hast, auch ohne Anwalt. Wurde hier auch mehrfach schon gepostet.
Wie das mit so einem Video ist, weiß ich nicht, aber Fotos bekommst du generell entweder schon im Brief, Online oder wenn du zur Bußgeldstelle fährst.
Beim Video weiß ich das nicht ganz genau, ein Anruf bei der Bußgeldstelle sollte jedoch reichen, um zumindest an die Info zu kommen.
Jede Bußgeldstelle hat Telefon- und Öffnungszeiten und gesetzeswidrige Aussagen nach dem Motto "die Beweise dürfen wir Ihnen nicht zeigen, die darf nur Ihr Anwalt einsehen" können die sich nicht leisten und wenn, dann würde ich einmal nach der Gesetzespassage fragen. 😉
Grundsätzlich neige ich dazu, solche Knöllchen kommentarlos zu bezahlen...
Alledings habe ich selbst gerade in Bayern (und ja... nur dort!) auch schon die Erfahrung machen dürfen, dass die Abstandsmessungen etwas verwunderlich sind.
Beispielsweise macht es bereits stutzig, wenn schon in der Anhörung oder im Bußgeldbescheid steht, dass der Vordermann nicht gebremst habe oder dass der Vordermann nicht die Spur gewechselt und damit den Abstand verkürzt habe... wieso schreibt das eine Bußgeldstelle, wenn sie aus dem Filmausschnitt, den sie verwertet, nicht gerade Anhaltspunkte für einen solchen Vorgang hat?
Bei meinem letzten Fall ist ein Vordermann von der rechten auf die linke Spur gewechselt, weil er zu dicht auf einen Bootstrailer aufgefahren war und nun "spontan" noch überholen wollte, ohne den fließenden Verkehr zu berücksichtigen. Und genau diese Erläuterung stand im Bußgeldbescheid... Vordermann hat nicht bei Bootsanhänger die Spur gewechselt. Aha... es war also zu sehen, denn sonst hätte man kein Wort dazu verloren.
Zitat:
Original geschrieben von dodo32
So ein Unsinn 🙄. Ich halte extreme Abstände und dennoch kann es zu Situationen kommen, in denen man aufgrund des Verkehrsflusses o.ä. einmal etwas dichter herankommt. Und genau dann, darf man sich im Zweifel auch dagegen wehren. Wir sind keine Maschinen, sondern Menschen. Sowohl die, die fahren, als auch die, die das Gemessene auswerten.Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Hör einfach auf den Abstand so gering zu halten... dann braucht man sich sowas hier auch nicht durchzulesen.
Hast du auch gelesen, dass solche Windschattenfahrten beim TE eher die Regel sind und keine Ausnahme?
Natürlich kann sowas immer mal passieren, aber die Schuld immer direkt auf andere zu schieben und hier zu rumzuheulen...aaah WIR SIND WELTMEISTER!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
DasZitat:
Original geschrieben von mattalf
Viele verschaetzen sich eh mit dem Abstand. Sieht man jeden Tag. Da meinen Viele das sie 50m haben, tatsaechlich sind es aber 25-30m 😉
würde
ichmich jetzt nicht zu behaupten trauen.
Nicht dass ich bezweifeln möchte, dass Du erkennst dass es 25-30m sind. Aber woher sollte ich (oder Du) wissen dass diese "vielen"
denken50m Abstand zu halten?😕