Abstandsmessung
Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage bzgl einer Abstandsmessung, und nein ich hatte genug Abstand etc. 😁 geht einfach nur ums Wissen. Kann im netz nicht genau dazu was raus lesen.
Ich bin heute bei der A5 gefahren,Höhe Bühl waren auf der Brücke zwei Kameras (abstandsmessungen) bei der drei spurigen Autobahn waren die so aufgestellt das eine die Linke Spur filmt und eine die mittlere Spur.
Aber diese Querstreifen wo vor den Brücken sind waren nur auf der mittleren Spur angezeichnet.
Können sie nur die mittlere Spur messen? Falls ja, für was ist die zweite Kamera auf der linken Spur ?
Oder können diese zwei Kameras alle drei Spuren gleichzeitig messen?
Ich habe diese Querstreifen normalerweise immer über die komplette Fahrbahn gesehen, dort sind diese aber nur auf der mittleren Spur. Neue Technik oder wird da einfach nur eine Spur gemessen?
Falls sich jemand damit auskennt wäre ich um eine Antwort dankbar.
Grüße
??
46 Antworten
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 16. November 2022 um 09:11:21 Uhr:
Heutzutage werden auch Drohnen zur Abstandsmessung eingesetzt.
Quark.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 16. November 2022 um 11:56:32 Uhr:
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 16. November 2022 um 09:11:21 Uhr:
Heutzutage werden auch Drohnen zur Abstandsmessung eingesetzt.Quark.
Na wenn du meinst…
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 16. November 2022 um 08:51:30 Uhr:
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 16. November 2022 um 08:19:45 Uhr:
Nur eben nicht Gerichtsfest.
Da würde mich mal die Argumentation interessieren warum das nicht klappen sollte.
Wurden ja schon Delinquenten aufgrund von Youtube-Videos verurteilt.Gruß Metalhead
Nicht geeicht, Zugelassen von den Zuständigen Amtsstellen.
Das zerreisst dir jeder anständige Anwalt vor Gericht.
Höchstens mit Gutachten vom Gericht angeordnet.
Das entscheidende ist nicht ob Drohne, Brücke, Mast oder Gebäude ... das entscheidende ist der zuverlässige Abstand von Verhleichsmarkierungen. Im Gegensatz zu den normalen Farbahnmarkierungen mit "Bierflaschengenauigkeit" und evtl. Spargeiz dürften die Markierungen an offizielen Meßstellen wirklich gerichtsfest aufgebracht worden sein.
Ansonsten muß man größere Fehlerabzüge machen.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 16. November 2022 um 12:14:46 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 16. November 2022 um 11:56:32 Uhr:
Quark.
Na wenn du meinst…
Ah, ok. Bei LKW mit einem von der Geschwindigkeit unabhängig vorgeschriebenen Mindestabstand von 50 m funktioniert das anhand von Abstandsmarkierungen am Fahrbahnrand.
Beim PKW aber nicht, da hier nicht nur das Unterschreiten eines fixen Abstands dokumentiert werden muss, sondern der exakte Abstand und die zu diesem Zeitpunkt gefahrene Geschwindigkeit, da der vorgeschriebene Abstand von der Geschwindigkeit abhängt. Und alles geeicht bitteschön. Das haut mit der Drohne nicht hin.
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 16. November 2022 um 12:30:06 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 16. November 2022 um 08:51:30 Uhr:
Da würde mich mal die Argumentation interessieren warum das nicht klappen sollte.
Wurden ja schon Delinquenten aufgrund von Youtube-Videos verurteilt.Gruß Metalhead
Nicht geeicht, Zugelassen von den Zuständigen Amtsstellen.
Das zerreisst dir jeder anständige Anwalt vor Gericht.
Höchstens mit Gutachten vom Gericht angeordnet.
Was willst du denn an einer Kamera eichen? Die Auswertung erfolgt ja im Endeffekt manuell (v=s/t).
Gruß Metalhead
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 16. November 2022 um 14:14:22 Uhr:
Ah, ok. Bei LKW mit einem von der Geschwindigkeit unabhängig vorgeschriebenen Mindestabstand von 50 m funktioniert das anhand von Abstandsmarkierungen am Fahrbahnrand.
Der Abstand von 50m gilt auch erst ab >50km/h (gut auf der Autobahn anzunehmen, aber das müsste auch erst mal festgestellt werden, aber auch die Geschwindigkeit kann man problemlos errechnen).
Gruß Metalhead
Bildfrequenz und optische Genauigkeit müssen bei allen Systemen definiert, konstant eigehalten und regelmäßig geprüft werden, weil es sonst kein standardisiertes Messverfahren ist und jede einzelne Messung manuell mit Gutachten ausgewertet werden müsste.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 16. November 2022 um 15:20:24 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 16. November 2022 um 14:14:22 Uhr:
Ah, ok. Bei LKW mit einem von der Geschwindigkeit unabhängig vorgeschriebenen Mindestabstand von 50 m funktioniert das anhand von Abstandsmarkierungen am Fahrbahnrand.
Der Abstand von 50m gilt auch erst ab >50km/h (gut auf der Autobahn anzunehmen, aber das müsste auch erst mal festgestellt werden, aber auch die Geschwindigkeit kann man problemlos errechnen).
Es ist aber deutlich einfacher zu bestimmen, ob zwei Faktoren erfüllt werden: Geschwindigkeit > 50 km/h J/N + Abstand < 50 m J/N als den exakten Abstand und die exakte Geschwindigkeit zum selben Zeitpunkt zu ermitteln, wie das beim PKW-Abstand gemacht werden muss.
Beim PKW kann ja der gleiche Abstand (50 m) bei 100 km/h i.O. sein, bei 105 km/h schon nicht mehr. Die Problemstellung hast Du beim LKW nicht.
Mich haben vor Jahren mal 40 cm (!) vor einem Fahrverbot bewahrt. Zum Glück gibt es jetzt ACC...
Zitat:
@Goify schrieb am 14. November 2022 um 10:11:45 Uhr:
Die kaufen doch aber keine alten, gebrauchten Digitalkameras für die Abstandsmessung, sondern Neuware.Ich halte die Querstriche auch für entbehrlich, wenn es Längsstriche gibt.
Das mag richtig sein, aber wir leben hier in Deutschland. Das Land der Dichter und Bürokratien.
Wenn Kameras beschafft werden, die keine Linien mehr benötigen, bleibt die Information erstmal innerhalb der Polizei, Gutachter, und sonstigen Leuten. Aber die Leute der Autobahn GMBH wissen erstmal von nix, und pinseln beim austausch des Fahrbahnlegals fleißig weiter die Linien. Wenn man denen bescheid sagt, dass keine Linien mehr benötigt werden, pinseln die aber weiterhin welche auf die Straße, weil es Vorschrift ist. Bis die Vorschrift geändert wird vergehen jahrzehnte. 😉
Die Querlinien dienen dem aufmerksamen PKW Fahrer zu erkennen,
das hier Abstandsmessungen ab und an durchgeführt werden.
Ist das Buschwerk im Mittelteil der BAB aber so hochgewuchert, das ein
Kamerasystem zum erkennen des PKW Fahrer nicht installiert werden kann,
wird da auch nicht gemessen.
Tom
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 19. November 2022 um 18:13:53 Uhr:
Die Querlinien dienen dem aufmerksamen PKW Fahrer zu erkennen,
das hier Abstandsmessungen ab und an durchgeführt werden.
Dienen die dazu, und hast du einen Beleg dafür?
Ich glaube nicht dass es Linien gibt die angebracht werden um einen PKW-Fahrer oder PKW-Fahrerin darauf aufmerksam zu machen dass Abstandsmessungen durchgeführt werden könnten.
Das würde ich sogar als Ablenkung sehen!
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 19. November 2022 um 18:13:53 Uhr:
Die Querlinien dienen dem aufmerksamen PKW Fahrer zu erkennen,
das hier Abstandsmessungen ab und an durchgeführt werden.Ist das Buschwerk im Mittelteil der BAB aber so hochgewuchert, das ein
Kamerasystem zum erkennen des PKW Fahrer nicht installiert werden kann,
wird da auch nicht gemessen.Tom
Also da ich täglich sehe das sich da zwischen den Markierungen oft 2 bis 3 Fahrzeuge befinden, in der Regel auf der linken Spur, scheint es ja mit der Aufmerksamkeit der PKW Fahrer nicht so dolle zu sein.
Ansonsten passt dein Post zu 100% zu dir.
Auch gibt es inzwischen Systeme die benötigen diese Linien überhaupt nicht mehr. Ist das deiner Aufmerksamkeit entgangen ?
Was will mir der Dicke mit seinem Kommentar mitteilen ?
Tom
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 19. November 2022 um 23:42:18 Uhr:
Was will mir der Dicke mit seinem Kommentar mitteilen ?Tom
Er ist vielfahrer und teilt dir mit, dass deine Theorie in der Praxis nicht hilfreich ist. Hält man die Abstände ein, sieht man oft die Kontrolle, so wie du es beschrieben hast. Aber das ist dann unwichtig, weil man eh nix zu befürchten hat.
Das Problem sind z.B. die übervorsichtigen Fahrer. Wird die Markierung gesehen gehen die gerne vom Gas, oder treten auf die Bremse (passiert auch, wenn der Abstand genau richtig ist), und der Abstand zu den hinterherfahrenden Fahrzeugen wird geringer. Ist der Abstand zu gering (gilt auch, wenn es schon vor der Kontrolle zu gering war) muss man sich mehr auf den Vordermann konzentrieren. Die Kontrolle wird dann von vielen übersehen.
Außerdem stehen die Kamerasysteme auch auf der Brücke, fallen dort aber wegen des Geländers erst sehr spät auf. Da ist das Buschwerk am Mittelstreifen relativ uninteressant. Dies muss (falls noch erforderlich) nur zur indifikation des Fahrers dienen, aber nicht der eigentlichen Abstandsmessung. Sieht der Fahrer diese Kamera, kan die Messung schon längst erfolgt sein. Das die Extralinien bei Fahrbahnerneuerungen nicht mehr ersetzt werden, lässt die Kontrolle dort noch schlechter erkennen.