Abstandsblitzer mit PKW als LKW geblitzt
Guten Abend ihr schlauen Internet-Menschen,
zu meiner großen Freude drückte mir mein Vater heute Abend ein Schreiben vom Bayrischen Polizeiverwaltungsamt in die Hand.
Neben einer wirklich mehr als gelungenen Aufnahme meiner Langnasigkeit war auch der Vorwurf einer Abstandsunterschreitung aufgeführt. 🙄
Nun scheinen die lieben Bayern aber nicht gut über die von ihnen gefertigten Fahrzeuge informiert zu sein, da in dem freundlichen Brief mein kleiner, süßer A6 Avant als KFZ über 7,5 Tonnen bezeichnet wird.
Bei meiner momentanen Führerscheinsituation würde das sogar einen weiteren Verstoß bedeuten, da ich keinen LKW-Führerschein besitze. Das ist den Herren und Herrinnen aber ebensowenig aufgefallen, wie mir das hohe Gewicht meines Wagens aufgefallen ist.
Lange Rede, eigentliche Frage:
Ich wurde mit einer Geschwindigkeit von 102 km/h und einem Abstand von 22 Metern gemessen, mit meinem "LKW" hätte ich aber 50 Meter abstand halten müssen. Mein PKW hätte aber meines Wissens nach nur "5/10 des halben Tachowertes" Abstand halten müssen. Nach Abzug der Toleranz müsste ich doch also eigentlich eine realistische Chance haben?
Da ich Fahranfänger bin (2 Monate bis zum Ende der Probezeit), wäre ein Punkteverstoß für mich mehr als ärgerlich. Aus eben genanntem Grund ist mein Wissen und meine Erfahrung aber auch beschränkt. Außerdem handelt es sich hierbei um meine erste Auseinandersetzung mit der Schutzmacht, abgesehen von 3 Verkehrskontrollen, eine davon mit dem Vorwurf der Autoschieberei als ich meinen Wagen von Hand abschließen musste, da die Batterie meiner Fernbedienung leer war...ich lasse mich also gerne belehren.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Danke für alle Antworten im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Wie geht das bitte? Also ich bin zwar Perfekt aber 2 Fahrzeuge gleichzeitig fahren habe ich noch nicht geschafft.
Kann es sein das du ein Bierchen zu viel getrunken hast??? 🙂 Es sei dir gegönnt .... aber bitte nicht beim schreiben ... 😉
Sag mal, stellst du dich eigentlich absichtlich dumm und zerstörst damit nahezu jeden Thread, in dem du mitschreibst? Oder nimmst du irgendwas, bevor du den Rechner anschaltest, um hierher zu surfen? Anders kann ich mir es einfach nicht mehr erklären, denn so viele Verständnisprobleme zu jedwedem Sachverhalt kann ein einzelner Mensch doch gar nicht haben 😕
Um dich nicht völlig ahnungslos sterben zu lassen, mal die Erklärung, warum nach der Ähnlichkeit gefragt wurde: ggf. kann der Vater den Verstoß zugeben, denn er tritt nur einmal in Erscheinung in dem ganzen Verfahren. Also nix von wegen zwei Autos gefahren. Wäre das vordere Fahrzeug, gesteuert vom Vater, auch gemessen worden, dann sähe das vielleicht anders aus...aber so halt nicht...aber was schreib ich, das verstehst du ja doch wieder falsch (absichtlich oder nicht...).
51 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Was und an wen ist die wichtigste Fragestellung, die beantwortet werden müsste:Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Oh Papa hat einen Bußgeldbescheid bekommen?Anhörungsbogen, Zeugenbefragungsbogen oder Bußgeldbescheid, und an den schon richtigen Fahrer (Sohnemann) oder an den Papa weil Halter, der den Wagen nicht gefahren ist?
Also Seite zwei trägt die klangvolle Überschrift "Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit".
Also wohl der Anhörungsbogen...Der Brief ging an meinen lieben Papa, auf den der Kleine auch zugelassen ist.
Zitat:
Original geschrieben von Trizi
@Kowalski,Aber auch, falls das Schreiben direkt an Dich gegangen ist, denk' mal nach, ob tatsächlich du gefahren bist, oder Dein Papa.
Deshalb nochmals meine Frage - siehst Du Deinem Papa ähnlich?
...ääääähem ... ist das nun ein Aufmerksamkeitstest von dir? Vielelicht hast du es überlesen?
Zitat:
Original geschrieben von Kowalski92
Das hübsche Foto ist auf einer Fahrt in den Skiurlaub entstanden, bei der ich mit meinem Vater Kolonne gefahren bin. Mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit bin ich also meinem Vater beim Versuch an ihm dranzubleiben zu dicht aufgefahren.
Wie geht das bitte? Also ich bin zwar Perfekt aber 2 Fahrzeuge gleichzeitig fahren habe ich noch nicht geschafft.
Kann es sein das du ein Bierchen zu viel getrunken hast??? 🙂 Es sei dir gegönnt .... aber bitte nicht beim schreiben ... 😉
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
...ääääähem ... ist das nun ein Aufmerksamkeitstest von dir? Vielelicht hast du es überlesen?Zitat:
Original geschrieben von Trizi
@Kowalski,Aber auch, falls das Schreiben direkt an Dich gegangen ist, denk' mal nach, ob tatsächlich du gefahren bist, oder Dein Papa.
Deshalb nochmals meine Frage - siehst Du Deinem Papa ähnlich?
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Wie geht das bitte? Also ich bin zwar Perfekt aber 2 Fahrzeuge gleichzeitig fahren habe ich noch nicht geschafft.Zitat:
Original geschrieben von Kowalski92
Das hübsche Foto ist auf einer Fahrt in den Skiurlaub entstanden, bei der ich mit meinem Vater Kolonne gefahren bin. Mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit bin ich also meinem Vater beim Versuch an ihm dranzubleiben zu dicht aufgefahren.
Kann es sein das du ein Bierchen zu viel getrunken hast??? 🙂 Es sei dir gegönnt .... aber bitte nicht beim schreiben ... 😉
Danke für dein Gönnertum 😁 ich komme morgen abend vielleicht drauf zurück.
Also zur Erklärung:
Es gibt tatsächlich Menschen die mit zwei Autos in den Urlaub fahren (war mir bis zu besagtem Tag auch nicht klar). Dabei verteilen sich die Familienmitglieder entweder gleichmäßig oder ungleichmäßig auf die beiden Fahrzeuge.
Das kann unterschiedlichste Ursachen haben.
Zum einen können schlicht die Platzverhältnisse in der Langversion eines A8 sehr kümmerlich werden...zumindest wenn frau sich Mühe gibt, zum anderen muss ein Familienmitglied vielleicht früher aus dem Urlaub zurück.
Ist ja auch Lachs.
Zwei Autos gleichzeitig zu fahren ist mir bisher auch nicht gelungen, ich meine aber mich an eine Top Gear Folge zu erinnern. Da sind die guten Herren mit einer S-Klasse-Golf-Kombination angetreten.
Da du ja perfekt bist muss ich als Anfänger das ganze garnicht erst probieren 😁 😁 da hast du mich vor weiterem Unheil bewahrt!
Zitat:
Original geschrieben von Kowalski92
Also wohl der Anhörungsbogen...Der Brief ging an meinen lieben Papa, auf den der Kleine auch zugelassen ist.
Dann könnte der geliebte Papa einen unbegründeten oder nichtssagenden Widerspruch (vielleicht sowas wie: notwendige Rücksprache mit derzeit urlaubenden Anwalt) einlegen und den Kleinen zulässig und ungestört im Garten spielen lassen.
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Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Wie geht das bitte? Also ich bin zwar Perfekt aber 2 Fahrzeuge gleichzeitig fahren habe ich noch nicht geschafft.
Kann es sein das du ein Bierchen zu viel getrunken hast??? 🙂 Es sei dir gegönnt .... aber bitte nicht beim schreiben ... 😉
Sag mal, stellst du dich eigentlich absichtlich dumm und zerstörst damit nahezu jeden Thread, in dem du mitschreibst? Oder nimmst du irgendwas, bevor du den Rechner anschaltest, um hierher zu surfen? Anders kann ich mir es einfach nicht mehr erklären, denn so viele Verständnisprobleme zu jedwedem Sachverhalt kann ein einzelner Mensch doch gar nicht haben 😕
Um dich nicht völlig ahnungslos sterben zu lassen, mal die Erklärung, warum nach der Ähnlichkeit gefragt wurde: ggf. kann der Vater den Verstoß zugeben, denn er tritt nur einmal in Erscheinung in dem ganzen Verfahren. Also nix von wegen zwei Autos gefahren. Wäre das vordere Fahrzeug, gesteuert vom Vater, auch gemessen worden, dann sähe das vielleicht anders aus...aber so halt nicht...aber was schreib ich, das verstehst du ja doch wieder falsch (absichtlich oder nicht...).
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Dann könnte der geliebte Papa einen unbegründeten oder nichtssagenden Widerspruch (vielleicht sowas wie: notwendige Rücksprache mit derzeit urlaubenden Anwalt) einlegen und den Kleinen zulässig und ungestört im Garten spielen lassen.
Wurde ja schon geschrieben.
Und das schöne ist, es ist kein klassischer Alberto, es gibt ne wirkliche Begründung für einen Einspruch. Die muß man natürlich nicht gleich angeben...
Dann könnte man noch irgendwann nen korrigierten Bußgeldbescheid auslösen nach Begründung (evtl. kommt die Bußgeldstelle auch selber drauf). Dann könnte man draufkommen, außerdem ist man gar nicht gefahren. (Da wäre dann Alberto vielleicht interessant).
1 Monat ist auch schon vorbei...
Gute Aussichten.
Zitat:
Original geschrieben von einsdreivier
Die Kamera mitten auf der Brücke und der weiße Lieferwagen waren doch nicht zu übersehen...
Habe heute erst wieder eine Abstandsmessung auf der A5 (Bereich Karlsruhe) gesehen. Nix mehr mit weißem Lieferwagen. Eine Videokamera, einsam und alleine auf einem Stativ hinter dem Geländer und ein Blitzer am Pfeiler auf dem Mittelstreifen. Mehr nicht. Wäre ich jemandem dicht aufgefahren, wäre es im Moment des Erkennens der Abstandsmessung schon zu spät gewesen, irgendwie zu reagieren.
Ich möchte mal wissen, an wie vielen Messungen ich schon vorbei gefahren bin, ohne sie zu erkennen...
Ich denke mal, dass ein Widerspruch gute Chancen hat. Selbst, wenn es ein Foto gibt, entsprechen die Angaben zum Kraftfahrzeug nicht der Realität. Und wenn schon die Fahrzeugbeschreibung eklatante Fehler enthält, dürften diese als Formfehler gewertet werden.
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Habe heute erst wieder eine Abstandsmessung auf der A5 (Bereich Karlsruhe) gesehen. Nix mehr mit weißem Lieferwagen. Eine Videokamera, einsam und alleine auf einem Stativ hinter dem Geländer und ein Blitzer am Pfeiler auf dem Mittelstreifen. Mehr nicht. Wäre ich jemandem dicht aufgefahren, wäre es im Moment des Erkennens der Abstandsmessung schon zu spät gewesen, irgendwie zu reagieren.Zitat:
Original geschrieben von einsdreivier
Die Kamera mitten auf der Brücke und der weiße Lieferwagen waren doch nicht zu übersehen...Ich möchte mal wissen, an wie vielen Messungen ich schon vorbei gefahren bin, ohne sie zu erkennen...
Mitten auf der Brücke stand der weiße Lieferwagen bei meinen Beobachtungen natürlich auch nicht (da stand tatsächlich nur die Kamera auf dem Stativ), nur war der Lieferwagen am Ende der Brücke damals noch recht gut erkennbar, als die Bäume und Büsche noch etwas lichter waren. 😉
....ich weiß ja nicht was diese Empfehlungen mit dem "Widerspruch", "Einspruch" etc. hier sollen. Zum positiven Eintritt der Verfolgungsverjährung tragen sie auf jeden Fall nicht bei.
Wie bereits gesagt, auf den Anhörungsbogen nicht reagieren!!!! Der TE sollte die Ermittlungsmaschinerie jetzt nicht vorsätzlich in Bewegung setzen.
Ich denke, der TE hat gute Chancen, dass die Behörde den Halter auch als Fahrer sieht und schickt dem Halter in drei bis vier Wochen einen Bußgeldbescheid. Gegen den kann der Papa dann kurz vor Ablauf der Einspruchsfrist einen Einspruch einlegen - aber erst dann!
Dann hat die Behörde im besten Fall evtl. noch zwei Wochen zum ermitteln des verantwortlichen Fahrer´s.
N.T.
Es ist kein Anhörungsbogen.
Es ist ein Bußgeldbescheid gegen Papa.
Edit:
gestrichen weil falsch
Zitat:
Original geschrieben von einsdreivier
Mitten auf der Brücke stand der weiße Lieferwagen bei meinen Beobachtungen natürlich auch nicht (da stand tatsächlich nur die Kamera auf dem Stativ), nur war der Lieferwagen am Ende der Brücke damals noch recht gut erkennbar, als die Bäume und Büsche noch etwas lichter waren. 😉
Vor einigen Jahren habe ich tatsächlich mal eine Abstandsmessung aus dem Lieferwagen gesehen: mittig auf der Brücke geparkt, die Kamera stand in der offenen Schiebetür. Da hat nur noch das Transparent "Achtung, Abstandsmessung" gefehlt, um es noch auffälliger zu machen...
Nö, es geht erstmal nur um den Anhörungsbogen. Steht zumindest weiter vorne.
Upps sorry - übersehen. 🙂
Hast recht.
Zitat:
Original geschrieben von Kowalski92
Also Seite zwei trägt die klangvolle Überschrift "Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit".
Also wohl der Anhörungsbogen...Der Brief ging an meinen lieben Papa, auf den der Kleine auch zugelassen ist.
Gut, Anhörungsbogen kann man ignorieren.
-------
Dann gefällt mir der Rest des Anhörungsbogens aber nicht. Das passt vielleicht bei nem Verwarngeld-Angebot, aber nicht wirklich in dem Bereich.
....es spricht schon im Eingangspost eigentlich alles für einen Anhörungsbogen:
- die Owi liegt nur vier Wochen zurück
- vor jedem Bußgeldbescheid
mußdem Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden sich zur Sache zu äußern - mit Frist etc. müssten die Bayern schon sehr schnell sein für einen Bußgeldbescheid
- auf einem
Bußgeldbescheidgibt es kein Foto!
Zitat:
....mehr als gelungenen Aufnahme meiner Langnasigkeit
N.T.