Abstandmessung - Fahrverbot
Hallo zusammen,
ich hab etwas in die Scheiße gegriffen, und mir ein Monat Fahrverbot eingehandelt (noch nichts Rechtskräftig).
Ich hab mir nun das Beweisbild etwas genauer angeschaut, und wollte noch eure Meinung hören.
Meinen Infos nach ist der Abstand zwischen den Leitlinie 12m, und die Linien ansich 6m lang.
Mir wird vorgehalten, nur einen Abstand von 14m gehabt zu haben. Ich komme aber eher auf 15m.
Beste Antwort im Thema
Park mal ein Auto 14m hinter deinem. Dann setzt dich rein und schaust in den Innenspiegel. Wenns dein Hirn mitmacht, stellt dir das ganze jetzt noch mit Autobahngeschwindikeit vor. Klasse, mich nerven solche Clowns die denken das es schneller geht je kuerzer der Abstand ist. Ob nun 14 oder 15m ist Scheiss egal.
Ob die Anlage falsch gemessen oder der Beamte einen Fehler gemacht hat, wird ein Anwalt rausfinden koennen.
70 Antworten
Zitat:
@AMenge schrieb am 24. März 2017 um 11:57:11 Uhr:
Der TE hat bereits im ersten Satz eingeräumt, dass er Mist gebaut hat. Das kann man auch einfach mal zur Kenntnis nehmen.
..ne hat er nicht, er hat lediglich bemerkt das er in die Scheiße gegriffen hat.
Zitat:
@mariozankl schrieb am 24. März 2017 um 07:06:14 Uhr:
Ich würde auch sagen dass das eher 10 - 11 Meter waren und keine 15. Das vorausfahrende Fahrzeug wird vermutlich 4 - 4,5 Meter lang sein.
Nein, das würde ich mit "Pech gehabt" übersetzten und halt auch das Einscheren das Vordermanns in die Lücke subsumieren. "Scheiße gebaut" dürfte deiner Interpretation näher kommen:-)
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 24. März 2017 um 12:01:24 Uhr:
..ne hat er nicht, er hat lediglich bemerkt das er in die Scheiße gegriffen hat.
Klar, man kann natürlich jede Formulierung negativ zu Lasten eines TE auslegen. Das ist hier bei MT ja leider Volkssport.
Ist ja rührend, wie Du Dich in die Abstandsberechnung reinhängst. Das der TE ja auf Grund eines nicht unerheblichen Fehlverhaltens abgestraft wurde, scheint Dich weniger zu stören. Interessanter findest Du halt, andere als Moralapostel zu bezeichnen. Deine Ansicht, ich kann damit leben. Daher bin ich auch noch weit von dem Wunsch entfernt, dass Dir mal so ein Drängler hinten reinknallt. Selbst wenn es noch glimpflich ausgehen sollte, würdest dann aber auch Du Deine Meinung ganz sicher ändern.
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Zitat:
@AMenge schrieb am 24. März 2017 um 13:00:48 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 24. März 2017 um 12:01:24 Uhr:
..ne hat er nicht, er hat lediglich bemerkt das er in die Scheiße gegriffen hat.
Klar, man kann natürlich jede Formulierung negativ zu Lasten eines TE auslegen. Das ist hier bei MT ja leider Volkssport.
Ich gehe da immer von meiner Art und Weise aus zu formulieren. "Voll in die Scheiße greifen" heißt bei mir "Pech gehabt".
Wenn ich Reue zeige würde ich das anders formulieren.
Und es liegt mir fern hier alles ins negative zu ziehen, im Gegenteil, Leute die zu ihrem Mist stehen sind mir sehr sympathisch.
Zitat:
@Andi_08 schrieb am 24. März 2017 um 08:44:35 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 24. März 2017 um 00:36:30 Uhr:
Ich sehe auf dem Foto keinen einzigen lesbaren Bezugspunkt einer Messstelleneinmessung. Das 2D Verfahren erfordert den Einsatz einer Tat- und einer weiteren Kamera (die Täterkamera). Auch rein formelle Gründe reichen zum Kippen eines solchen Vorwurfs. Es droht eine "Fußgängerbedenkzeit" und da würde ich schon kämpfen wollen.Also bei dem Bild sieht jeder Blinde dass der nötige Abstand weit unterschritten ist.
Und genau so etwas ist einer der größten Unfallursachen.
Wenn man da noch "kämpfen" würde, dann würde ich die Strafe wegen Uneinsichtigkeit noch mal raufsetzen.
Das ist eben deine dümmliche Stammtischparolenansicht. Die darfst Du auch haben und äußern.
Blinde erkennen nichts auf dem Foto. Der notwendige Abstand richtet sich nach der nachgewiesenen Geschwindigkeit. Sind die Vorgaben des standardisierten Messverfahrens nicht eingehalten worden, dann kann man den Tatnachweis nach rechststaatlichen Kriterien nunmal nicht führen. Der TE fragt nach Meinungen zu dieser konkreten Messung und nicht nach Meinungen, wie sehr der ihm gemachte Tatvorwurf von anderen als verwerflich, blutrünstig oder in sonstiger Weise verwerflich angesehen wird.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 24. März 2017 um 13:09:59 Uhr:
Zitat:
@Andi_08 schrieb am 24. März 2017 um 08:44:35 Uhr:
Also bei dem Bild sieht jeder Blinde dass der nötige Abstand weit unterschritten ist.
Und genau so etwas ist einer der größten Unfallursachen.
Wenn man da noch "kämpfen" würde, dann würde ich die Strafe wegen Uneinsichtigkeit noch mal raufsetzen.Das ist eben deine dümmliche Stammtischparolenansicht. Die darfst Du auch haben und äußern.
Blinde erkennen nichts auf dem Foto. Der notwendige Abstand richtet sich nach der nachgewiesenen Geschwindigkeit. Sind die Vorgaben des standardisierten Messverfahrens nicht eingehalten worden, dann kann man den Tatnachweis nach rechststaatlichen Kriterien nunmal nicht führen. Der TE fragt nach Meinungen zu dieser konkreten Messung und nicht nach Meinungen, wie sehr der ihm gemachte Tatvorwurf von anderen als verwerflich, blutrünstig oder in sonstiger Weise verwerflich angesehen wird.
Das hat nix mit Stammtischparolen zu tun.
Als er die Frage gestellt hat weiß er selbst wie schnell er gefahren ist und er hat es auch schon geschrieben. Und genau dann kann ich auch bei diesem Bild sagen dass der Abstand mehr als gefährlich ist und wissentlich andere Menschen gefährdet.
Und da braucht man nicht nach Ausreden suchen um noch mal mit einem blauen Auge davon zu kommen.
OK Abstand stark unterschritten. Das führt zu einem Fahrverbot. Berechtigterweise, da der Verkehrssünder dies wusste und in Kauf genommen hat. Er hat eben darauf vertraut das er in keine Kontrolle gerät.
Aber ist ein dichtes Auffahren bei voller Konzentration denn nicht weniger schlimm als ein einscheren in einen Sicherheitsabstand welches ich täglich mehrmals erlebe.
Da klemmt sich ein Kleinwagen bei Tempo 150 in eine Lücke von unter 40 m ( ich bin eben auch kein Engel aber bei grösserem Sicherheitsabstand würden etliche rechts überholen und vor mir einscheren )
Da der Spurwechsler auch noch beschleunigen muss, ist da der Sicherheitsabstand gleich mal ganz schnell unter einer Wagenlänge.
Genau dies führt zu erheblich mehr und schwereren Unfällen, wird aber kaum verfolgt, da die Beweislage nicht so zu 100 % klar ist wie bei einer stationären Abstandskontrolle.
Mir wären da Videoaufzeichnungen von Zivilfahrzeugen ( und nicht nur auf der Autobahn ) sowie die Zulassung von Dashcams als Beweismittel, geeigneter die wirklichen Verkehrsrowdys zur Besinnung zu bringen.
Allein mit einer Dashcam kann man nach dem Unfall über die Kennzeichen eventuelle Unfallzeugen ermitteln.
Ich hatte so einen Unfall als sich ein Vectra Fahrer beim Rechtsüberholen arg verschätzt hatte und dann frech behauptet hat ich wäre aus Unachtsamkeit auf die rechte Spur gewechselt.
Die Dashcam wurde nicht als Beweismittel anerkannt, aber die von der Polizei an Hand der Kennzeichen ermittelten Zeugen sehr wohl.
Ich suche hier schon einige Zeit nach einem Thread über Dashcams, Vor und Nachteile sowie aktuelle Gesetzeslage einmal zu Diskutieren fände ich ganz sinnvoll.
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 24. März 2017 um 13:37:00 Uhr:
.......
Ich suche hier schon einige Zeit nach einem Thread über Dashcams, Vor und Nachteile sowie aktuelle Gesetzeslage einmal zu Diskutieren fände ich ganz sinnvoll.
Mach halt einen auf ...... man kann doch nicht immer warten bis andere etwas für einen erledigen ...
Gibt's alles schon
---> http://search.motortalk.net/?...
Zitat:
@Harig58 schrieb am 24. März 2017 um 13:03:50 Uhr:
Ist ja rührend, wie Du Dich in die Abstandsberechnung reinhängst.
Boah, ich habe mich da ja voll reingehängt ... 🙄
Zitat:
@Harig58 schrieb am 24. März 2017 um 13:03:50 Uhr:
Das der TE ja auf Grund eines nicht unerheblichen Fehlverhaltens abgestraft wurde, scheint Dich weniger zu stören. Interessanter findest Du halt, andere als Moralapostel zu bezeichnen.
Es nervt einfach bei MT. Ich meine, ich persönlich käme nie auf die Idee, nach einem Bußgeldbescheid bei MT nachzufragen. In rechtlicher Hinsicht bekommt man hier nur von wenigen Leuten eine korrekte Auskunft, stattdessen freut sich die Meute, dass sie wieder mal ihre eigenen Belehrungen loslassen darf. Manchmal wäre es sinnvoll, wenn man einfach "nur" die Frage des TO beantworten würde. Diese Frage ist meistens der rechtliche Aspekt (Punkte, Bußgeld, Fahrverbot, Probezeit usw.). Deine Belehrungen will der TO gar nicht lesen. Er wird seine Fahrweise wegen dir auch nicht ändern.
Sorry, aber allein die Aussage, dass dichtes Auffahren weniger schlimm sei, wenn.....
Hier wird von vornherein schon impliziert, dass dies ja prinzipiell schon möglich sein darf. Und schon kommen alle Hochkonzentrierten, Keinedazwischendränglermöger, Rennerprobten, Sichauskenner und weiß ich noch wer alles und werden versuchen, eine der größten Gefahren auf der BAB zu legitimieren: Schuld wird immer der andere sein, denn der zu kurze Abstand hätte mir locker gereicht. Das kann ich sogar mit der Dashcam beweisen.
Einige hier sollten mal wieder den Sticky-Thread ganz oben im V&S lesen (und verstehen)
Wenn man zum Thema nix beitragen kann: Pfoten weg vom Keyboard, auch wenn es noch so juckt.
So, da ich zum Thema nichts neues sagen kann, bin ich auch schon wieder ruhig...😮
Zitat:
@Andi_08 schrieb am 24. März 2017 um 13:30:36 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 24. März 2017 um 13:09:59 Uhr:
Das ist eben deine dümmliche Stammtischparolenansicht. Die darfst Du auch haben und äußern.
....Das hat nix mit Stammtischparolen zu tun.
....
Und da braucht man nicht nach Ausreden suchen um noch mal mit einem blauen Auge davon zu kommen.
Das hat ausschließlich mit dümmlichen Stammtischparolen zu tun. Wenn die Verfolgungsbehörde sich bei solchen Messungen nicht an die Regeln hält, dann ist ein Verstoß eben nicht nachgewiesen. Das hat nichts mit Ausreden zu tun. So läuft das halt im Rechtsstaat. Willkür und "Volksgerichte" fände ich persönlich nicht so gut. 🙂
Nix gegen den Rechtsstaat, aber nicht zu (s)einem Fehler zu stehen und sich nur aufgrund von Juristerei rauswinden zu wollen find ich aber auch nicht gut.
Hat was mit Moral, Anstand und Ehrlichkeit zu tun . . . aber gilt heutzutage anscheinend auch nimmer so viel.