Abstandmessung - Fahrverbot

Hallo zusammen,

ich hab etwas in die Scheiße gegriffen, und mir ein Monat Fahrverbot eingehandelt (noch nichts Rechtskräftig).

Ich hab mir nun das Beweisbild etwas genauer angeschaut, und wollte noch eure Meinung hören.

Meinen Infos nach ist der Abstand zwischen den Leitlinie 12m, und die Linien ansich 6m lang.

Mir wird vorgehalten, nur einen Abstand von 14m gehabt zu haben. Ich komme aber eher auf 15m.

Sdasd
Beste Antwort im Thema

Park mal ein Auto 14m hinter deinem. Dann setzt dich rein und schaust in den Innenspiegel. Wenns dein Hirn mitmacht, stellt dir das ganze jetzt noch mit Autobahngeschwindikeit vor. Klasse, mich nerven solche Clowns die denken das es schneller geht je kuerzer der Abstand ist. Ob nun 14 oder 15m ist Scheiss egal.
Ob die Anlage falsch gemessen oder der Beamte einen Fehler gemacht hat, wird ein Anwalt rausfinden koennen.

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Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 24. März 2017 um 14:07:56 Uhr:


Nicht zu seinem Fehler zu stehen und sich nur aufgrund von Juristerei rauswinden zu wollen find ich aber auch nicht gut.

....wird von der "Politik" jeden Tag praktiziert. Der Fisch beginnt am Kopf zuerst zu stinken.

@Florian333

Und was soll dann Deine Berechnung helfen? Die ist rein spekulativ und hilft ohnehin nicht weiter, weil sich der Abstandsverstoß innerhalb einer Zone befindet, wo es auf den einen oder anderen Meter ohnehin nicht mehr ankommt. Im Gegenteil, denn er hat mächtig Glück gehabt.
Das heißt für mich jetzt, dass Du genau das, was Du bei anderen beklagst, selbst machst und dabei Dich jetzt Deiner eigene n Ansage stellen musst: "Manchmal wäre es sinnvoll, wenn man einfach "nur" die Frage des TO beantworten würde". Urteile mal selbst: hat der TE eine sinnvolle Antwort von Dir erhalten bzw. hat er die überhaupt gewollt?

Ich finde es als das Recht des TEs, Möglichkeiten zu suchen, um glimpflicher aus der Sache raus zu kommen. Es ist bekannt, dass wenn erstmal gezahlt wurde, der Verstoß damit rechtswirksam ist. Wenn sich nachher raus stellt, dass die Messung falsch war, weil Aufbau fehlerhaft, wars das. Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat.
Es ist auch bekannt, dass die Messungen sehr häufig anzuzweifeln sind.
Hier die Moralkeule auszupacken ist mindestens genauso schlimm. Ansonsten dürften Schwerverbrecher nicht mehr verteidigt werden. Auch diese haben ein Recht darauf, einen fairen Prozess zu bekommen.
Gruß Wensi

Zitat:

@Harig58 schrieb am 24. März 2017 um 14:12:39 Uhr:


Und was soll dann Deine Berechnung helfen?

Die sollte die Frage des TO beantworten. Seiner Meinung nach war der Abstand nicht 14 Meter, sondern 15 Meter. Nun hätte es ja sein können, dass dieser eine Meter tatsächlich einen Unterschied beim Bußgeld ausmacht. Ich habe nun für seine gefahrenen 114 km/h geprüft, ob es ihm etwas bringen würde, wenn er 15 statt 14 Metern Abstand gehabt hätte. Das Ergebnis war, dass es nichts bringen würde, weil auch der zusätzliche Meter noch im gleichen Bereich des Bußgeldkatalogs liegt. Und damit, so hoffe ich jedenfalls, habe ich seine Frage beantwortet.

Warum meinst, dass meine Berechnung "spekulativ" sei?

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Ich sehe hier keinen Abstandsverstoß sondern fahren im Windschatten und das ist aus ökologischer Sicht völlig in Ordnung. Dass diese umweltschonende Fahrweise bestraft wird, ist wieder typisch Deutsch.

😁😁😁
So gesehen ist das auch ein Aspekt.

Zitat:

@wensi1974 schrieb am 24. März 2017 um 14:23:16 Uhr:


Ich finde es als das Recht des TEs, Möglichkeiten zu suchen, um glimpflicher aus der Sache raus zu kommen. Es ist bekannt, dass wenn erstmal gezahlt wurde, der Verstoß damit rechtswirksam ist. Wenn sich nachher raus stellt, dass die Messung falsch war, weil Aufbau fehlerhaft, wars das. Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat.
Es ist auch bekannt, dass die Messungen sehr häufig anzuzweifeln sind.
Hier die Moralkeule auszupacken ist mindestens genauso schlimm. Ansonsten dürften Schwerverbrecher nicht mehr verteidigt werden. Auch diese haben ein Recht darauf, einen fairen Prozess zu bekommen.

Allerdings sollte dann auch zumindest eine begründete Wahrscheinlichkeit bestehen bzw. der Verdächtigte sich relativ sicher sein, dass er sich nichts vorzuwerfen hat. In diesem Fall, wo der TE ja selber sagt, dass er den Abstand nicht eingehalten hat, wäre es doch reines Glück/Zufall, wenn ausgerechnet hier ein Grund vorliegen würde, die Messung dennoch anzuzweifeln. Dem Anwalt kann es egal sein, er verdient sein Geld so oder so.

Ich für meinen Teil würde so einen Widerspruch nur dann einlegen, wenn ich mir ziemlich sicher wäre, dass der Vorwurf tatsächlich falsch ist. Ansonsten besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass mir das außer noch mehr Geld zu kosten nichts bringt. So dämlich werden sich die Messtrupps auch nicht anstellen, dass überwiegend anfechtbare Messungen produziert werden...

Ich kann aus den Postings des TE jetzt auch nicht herauslesen, daß er seiner Strafe entgehen möchte oder sie abmildern will. Was wird hier eigentlich immer reininterpretiert?

Und was hat er eigentlich für Haare?😁

Zitat:

@wensi1974 schrieb am 24. März 2017 um 14:23:16 Uhr:


Ich finde es als das Recht des TEs, Möglichkeiten zu suchen, um glimpflicher aus der Sache raus zu kommen. Es ist bekannt, dass wenn erstmal gezahlt wurde, der Verstoß damit rechtswirksam ist. Wenn sich nachher raus stellt, dass die Messung falsch war, weil Aufbau fehlerhaft, wars das. Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat.
Es ist auch bekannt, dass die Messungen sehr häufig anzuzweifeln sind.
Hier die Moralkeule auszupacken ist mindestens genauso schlimm. Ansonsten dürften Schwerverbrecher nicht mehr verteidigt werden. Auch diese haben ein Recht darauf, einen fairen Prozess zu bekommen.
Gruß Wensi

Ja der Rechtsstaat muss immer herhalten wenn es mal eng wird und man Unrecht getan hat. Davor ist man immer der Größte und über jeden Zweifel erhaben. Klar der Rechtsstaat wird finanziert von Leuten die sich auch ans Recht halten, und das wissen auch die Leute denen das Recht egal ist, die nur auf ihr eigenen Vorteil fixiert sind, denen das Recht egal ist.

Und was es bei bei über 100 Kmh an 14 oder 15 Meter Abstand zu deuteln gibt erschließt sich meiner Rechtsauffassung nicht wirklich. Aber wir leben ja in einem Rechtsstaat, da hat jeder das Recht sich auf Kosten der anderen zu seinem Recht verhelfen zu lassen.

Ist schon Recht so !

Wer ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein!

Bei soviel Unschuldslämmern ist das hier Massentierhaltung:-)

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 24. März 2017 um 20:42:09 Uhr:


Wer ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein!

Bei soviel Unschuldslämmern ist das hier Massentierhaltung:-)

Du hast deinen Post unter meinen gesetzt. Gibt es einen Zusammenhang zu mir in dem was Du sagen willst ?

Ich bin auch kein Unschuldslamm, aber ich habe immer zu dem Mist gestanden den ich gebaut habe. Da fühle ich mich viel wohler.

Schöne These, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Leider aber auch nur eine These. Vielleicht (noch) nicht so schlimm wie in anderen Ländern, aber wir sind auf bestem Weg dahin. Ist ja schließlich vieles einfach nur alternativlos.

Einfaches Bespiel für meine negative Meinung: Nach den Datenschutzbestimmungen dürfen Bußgeldstellen erst ganz zum Schluss ein Passfoto des "Verdächtigen" anfordern. Zunächst müssen andere Ermittlungsbemühungen erfolglos geblieben sein. In der Praxis hingegen wird schon sehr früh das Foto vom EMA angefordert und kackdreist versichert, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anforderung vorliegen.

Im Kern eine Aufgabe der Datenschützer, dieses Prozedere wieder gerade zu rücken.

Ich möchte dringlich darum bitten, sich auf die Fragestellung des TE zu beschränken. Es geht weder um die moralische Bewertung noch um eine Generaldebatte zu politischen oder datenschutzrechtlichen Aspekten!

Dann etwas zum eigentlichen Thema: klick mich

Vielleicht hilft es Ronon_Dex ja weiter.

Gruß

Uwe

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