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Abstandmessung - Fahrverbot

Themenstarteram 23. März 2017 um 22:06

Hallo zusammen,

ich hab etwas in die Scheiße gegriffen, und mir ein Monat Fahrverbot eingehandelt (noch nichts Rechtskräftig).

Ich hab mir nun das Beweisbild etwas genauer angeschaut, und wollte noch eure Meinung hören.

Meinen Infos nach ist der Abstand zwischen den Leitlinie 12m, und die Linien ansich 6m lang.

Mir wird vorgehalten, nur einen Abstand von 14m gehabt zu haben. Ich komme aber eher auf 15m.

 

 

Sdasd
Beste Antwort im Thema
am 24. März 2017 um 5:30

Park mal ein Auto 14m hinter deinem. Dann setzt dich rein und schaust in den Innenspiegel. Wenns dein Hirn mitmacht, stellt dir das ganze jetzt noch mit Autobahngeschwindikeit vor. Klasse, mich nerven solche Clowns die denken das es schneller geht je kuerzer der Abstand ist. Ob nun 14 oder 15m ist Scheiss egal.

Ob die Anlage falsch gemessen oder der Beamte einen Fehler gemacht hat, wird ein Anwalt rausfinden koennen.

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Ist das Bild Spiegelverkehrt, oder warum fahren die 2 krassen BMW bei freier Bahn links?

Wie schnell warst Du?

Weil es BMW's sind.

Der Abstand ist doch auf dem Bild nicht nach zu messen.

Wenn der TE das meint, muss er es per Gericht überprüfen lassen.

Ob nun 14 oder 15 Meter dürfte für die Strafe keine Rolle spielen. Wenn ich das grad richtig gegoogelt hab, gibts ein Fahrverbot bei weniger wie 3/10 des halben Tachowertes. Autobahn linke Spur bist also sicherlich mindestens 100km/h gefahren. Davon die hälfte macht 50. Davon 3/10 sind 15m. Wenn Du nun 120 gefahren bist sinds sogar schon 18m.

Themenstarteram 23. März 2017 um 22:39

Ich hab nur den relevanten Teil ausgeschnitten. Was vor uns los war, ist auf dem Original auch nicht zu sehen. Wird aber einen Grund gehabt haben, wieso wir links fuhren.

Nach Toleranzabzug bin ich 114 gefahren.

Bleibt die 2. Frage. Wie schnell?

Edit: ok 114 km/h

Da sollte der Abstand etwas größer als 14-15 meter sein.

Dieses Videomessverfahren ist nicht unangreifbar und es gibt Fehlerquellen. Falls eine Verkehrsrechtsschutzversicherung vorhanden ist, solltest Du das überprüfen lassen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. März 2017 um 00:06:47 Uhr:

Dieses Videomessverfahren ist nicht unangreifbar und es gibt Fehlerquellen. Falls eine Verkehrsrechtsschutzversicherung vorhanden ist, solltest Du das überprüfen lassen.

Ähm, bei dem Abstand und der Geschwindigkeit kann er sich das überprüfen sparen.

114 km/h und nur 14 Meter Abstand, da kommt nichts besseres raus.

Als Abstand gilt der Abstand von Frontstoßfänger zu Heckstoßfänger des Vordermanns. Wenn man davon ausgeht, dass das vordere Fahrzeug ca. 4,70m lang ist....ist der Vorwurf noch sehr human...

Ich komme da auf einen geringeren Nettoabstand...

Ich sehe auf dem Foto keinen einzigen lesbaren Bezugspunkt einer Messstelleneinmessung. Das 2D Verfahren erfordert den Einsatz einer Tat- und einer weiteren Kamera (die Täterkamera). Auch rein formelle Gründe reichen zum Kippen eines solchen Vorwurfs. Es droht eine "Fußgängerbedenkzeit" und da würde ich schon kämpfen wollen.

Akteneinsicht durch den Anwalt des Vertrauens wird vermutlich Klarheit bringen....

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 23. März 2017 um 23:10:21 Uhr:

Ist das Bild Spiegelverkehrt, oder warum fahren die 2 krassen BMW bei freier Bahn links?

Wie kannst du erkennen, dass die Bahn frei war? Man sieht doch nicht mal einen Meter weit, was sich vor dem ersten Fahrzeug abspielt.

Zitat:

@Ronon_Dex schrieb am 23. März 2017 um 23:06:06 Uhr:

Mir wird vorgehalten, nur einen Abstand von 14m gehabt zu haben. Ich komme aber eher auf 15m.

Bei 114 km/h umfasst der Bereich des vorgesehenen Bußgeldes einen Abstand von 11,4 Metern bis 17,1 Metern. Es würde sich also am Bußgeldbescheid nichts ändern.

15m ?

12m (Zwischenraum)

+ 3m (halber Strich)

- 4m (Fahrzeuglänge des silbernen - das kurze Stück Strich)

--------------------------

= 11m

. . . so seh ich das jedenfalls.

am 24. März 2017 um 5:30

Park mal ein Auto 14m hinter deinem. Dann setzt dich rein und schaust in den Innenspiegel. Wenns dein Hirn mitmacht, stellt dir das ganze jetzt noch mit Autobahngeschwindikeit vor. Klasse, mich nerven solche Clowns die denken das es schneller geht je kuerzer der Abstand ist. Ob nun 14 oder 15m ist Scheiss egal.

Ob die Anlage falsch gemessen oder der Beamte einen Fehler gemacht hat, wird ein Anwalt rausfinden koennen.

Ich würde auch sagen dass das eher 10 - 11 Meter waren und keine 15. Das vorausfahrende Fahrzeug wird vermutlich 4 - 4,5 Meter lang sein.

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