Abstandmessung - Fahrverbot
Hallo zusammen,
ich hab etwas in die Scheiße gegriffen, und mir ein Monat Fahrverbot eingehandelt (noch nichts Rechtskräftig).
Ich hab mir nun das Beweisbild etwas genauer angeschaut, und wollte noch eure Meinung hören.
Meinen Infos nach ist der Abstand zwischen den Leitlinie 12m, und die Linien ansich 6m lang.
Mir wird vorgehalten, nur einen Abstand von 14m gehabt zu haben. Ich komme aber eher auf 15m.
Beste Antwort im Thema
Park mal ein Auto 14m hinter deinem. Dann setzt dich rein und schaust in den Innenspiegel. Wenns dein Hirn mitmacht, stellt dir das ganze jetzt noch mit Autobahngeschwindikeit vor. Klasse, mich nerven solche Clowns die denken das es schneller geht je kuerzer der Abstand ist. Ob nun 14 oder 15m ist Scheiss egal.
Ob die Anlage falsch gemessen oder der Beamte einen Fehler gemacht hat, wird ein Anwalt rausfinden koennen.
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70 Antworten
Zitat:
@Ronon_Dex schrieb am 23. März 2017 um 23:06:06 Uhr:
Hallo zusammen,... und wollte noch eure Meinung hören.
....
Egal ob nun 12,13,14,15....Meter, es war für die gefahrene Geaschwindigkeit zu dicht.
Die kleine Verwarnung ist voll und ganz gerechtfertigt.
Zitat:
@OO--II--OO schrieb am 24. März 2017 um 01:48:09 Uhr:
15m ?12m (Zwischenraum)
+ 3m (halber Strich)
- 4m (Fahrzeuglänge des silbernen - das kurze Stück Strich)
--------------------------
= 11m
. . . so seh ich das jedenfalls.
Das kommt ja auch ungefähr hin. Es wird aber immer von vorderer zu vorderer Stoßstange gemessen, wie man auch an den weißen Linien im Foto erkennt. Die Länge des vorausfahrenden Fahrzeugs wird also zu Gunsten des Betroffenen hinzu gerechnet.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 24. März 2017 um 08:21:33 Uhr:
Zitat:
@OO--II--OO schrieb am 24. März 2017 um 01:48:09 Uhr:
15m ?12m (Zwischenraum)
+ 3m (halber Strich)
- 4m (Fahrzeuglänge des silbernen - das kurze Stück Strich)
--------------------------
= 11m
. . . so seh ich das jedenfalls.Das kommt ja auch ungefähr hin. Es wird aber immer von vorderer zu vorderer Stoßstange gemessen, wie man auch an den weißen Linien im Foto erkennt. Die Länge des vorausfahrenden Fahrzeugs wird also zu Gunsten des Betroffenen hinzu gerechnet.
Wenn der Vordermann ein Smart ist, hilft das dem Hintermann nicht so viel. Wenn vorne ein Sattelzug fährt, kann dafür der Mindestabstand bei dieser Rechnungsweise selbst an der Stoßstange klebend nicht auf 3/10 unterschritten werden :-)
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 24. März 2017 um 00:36:30 Uhr:
Ich sehe auf dem Foto keinen einzigen lesbaren Bezugspunkt einer Messstelleneinmessung. Das 2D Verfahren erfordert den Einsatz einer Tat- und einer weiteren Kamera (die Täterkamera). Auch rein formelle Gründe reichen zum Kippen eines solchen Vorwurfs. Es droht eine "Fußgängerbedenkzeit" und da würde ich schon kämpfen wollen.
Also bei dem Bild sieht jeder Blinde dass der nötige Abstand weit unterschritten ist.
Und genau so etwas ist einer der größten Unfallursachen.
Wenn man da noch "kämpfen" würde, dann würde ich die Strafe wegen Uneinsichtigkeit noch mal raufsetzen.
Hat sich das böse silberne Auto evtl.. in die Lücke gedrängt und ist damit Verursacher?😉
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 24. März 2017 um 08:55:39 Uhr:
Hat sich das böse silberne Auto evtl.. in die Lücke gedrängt und ist damit Verursacher?😉
Das würde man dann auf dem Video sehen und sowas wird auch berücksichtigt ...... 😉
Zitat:
Das würde man dann auf dem Video sehen und sowas wird auch berücksichtigt ...... 😉
Damit wollte ich eher auf die Feststellung einer Verkehrswidrigkeit durch die anderen Foristen hier eingehen. Ist halt so im Forum nicht abschließend feststellbar:-)
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 24. März 2017 um 08:55:39 Uhr:
Hat sich das böse silberne Auto evtl.. in die Lücke gedrängt und ist damit Verursacher?😉
Ich denke nein, ansonsten hätte dies der TE mit Sicherheit erwähnt und auf dem gedrehten Filmchen wäre dies zu sehen, und somit auch kein Grund zur Sorge vorhanden.
Eingangs war ja nach unserer Meinung gefragt, daher möchte ich meine auch kurz äußern:
Offensichtlich ist dem TE gar nicht bewusst, welche Auswirkungen sein Verhalten haben kann. Noch schlimmer wäre sogar, wenn er sich dieser Gefahren bewusst wäre und sie billigend in Kauf nähme.
Die Strafe für den hier gezeigten, weit unterschrittenen Mindestabstand betrachte ich als wirklich "mit blauem Auge davongekommen" und sollte dem TE eine echte Lehre sein.
Warum man aber so etwas veröffentlicht und nach Meinungen dazu fragt, bleibt mit leider völlig verschlossen. Und hoffentlich kommt jetzt niemand mit Hilfsargumenten wie "Auto voll im Griff", "genug Platz" und Ähnlichem. Das haben andere auch mal gedacht...
Ein Strich der Fahrbahnmarkierung auf der Autobahn ist sechs Meter lang, der Zwischenraum zwischen zwei Strichen beträgt zwölf Meter.
Wenn ich mir das Bild anschaue, passt der Vorwurf der Polizei schon, es ist eher sogar noch zu Deinen Gunsten gerechnet.
Da kann Dir nur ein Anwalt Deines Vertrauens helfen. Informier Dich vorher über den Anwalt, denn die Anwälte die im Internet auf Mandantenjagd in Sachen Bußgeldbescheide sind hab ich als üble Abzocker erlebt.
Akteneinsicht und ein Schreiben kostet schnell mal 500 € und dann kommt der Rat das es sich nicht lohnt Einspruch einzulegen. Lass Dir die Kosten schriftlich zusagen bevor Du ein Mandat erteilst.
Falls Du nicht Fehler im Messverfahren nachweisen kannst oder besondere Umstände wie: der vor Dir ist vor Dir in Deinen Sicherheitsabstand eingeschert vorbringen kannst sehe ich da wenig Erfolgsaussichten.
Würde auch zum Anwalt gehen, Video kann man im Schreiben immer schlecht ausdrucken. Da sich ja der Vordermann reingedrängt haben kann ist ein reiner Fotobeweis nicht ausreichend. Lass sich den das Beweisvideo angucken, der wird dir dann schon sagen ob Rechtsmittel Chancen haben oder nicht.
Wobei 10-15m schon heftig wenig bei >100km/h sind.
Zitat:
@Ronon_Dex schrieb am 23. März 2017 um 23:06:06 Uhr:
Mir wird vorgehalten, nur einen Abstand von 14m gehabt zu haben. Ich komme aber eher auf 15m.
Welchen Unterschied würde das für dich machen?
Unabhängig davon: Messergebnisse stellen üblicherweise keine Verhandlungsbasis dar. 😉 Wenn du also Zweifel an der Messung hast, dann solltest du mit anwaltlicher Hilfe die Messung als solche anfechten. Die Erfolgsaussichten kann aber niemand hier seriös einschätzen. Ohne anwaltliche Hilfe wird das aber nichts werden.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 24. März 2017 um 11:28:16 Uhr:
Warum man aber so etwas veröffentlicht und nach Meinungen dazu fragt, bleibt mit leider völlig verschlossen.
Die Frage nach einer "Meinung" war bestimmt inhaltlich gemeint, also auf die Messung des Abstands bezogen. Deine klugscheißerischen Moralpredigten waren damit eher nicht gemeint.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 24. März 2017 um 11:47:54 Uhr:
Zitat:
@Harig58 schrieb am 24. März 2017 um 11:28:16 Uhr:
Warum man aber so etwas veröffentlicht und nach Meinungen dazu fragt, bleibt mit leider völlig verschlossen.Die Frage nach einer "Meinung" war bestimmt inhaltlich gemeint, also auf die Messung des Abstands bezogen. Deine klugscheißerischen Moralpredigten waren damit eher nicht gemeint.
Sorry, was hat das mit klugscheißerischen Moralpredigt zu tun?
So eine Fahrweise gefährdet andere Menschenleben. Wenn man unverantwortlich fährt wird man auch berechtigte Kritik anhören müssen.
Der TE hat bereits im ersten Satz eingeräumt, dass er Mist gebaut hat. Das kann man auch einfach mal zur Kenntnis nehmen.