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Abstand

Hallo Kollegen,

habe Post bekommen wegen zu geringem Abstand, habe dann die Fotos angefordert und die sind heute gekommen. Wie sollte es auch anders sein, vor mir ist son Wohnwagen rumgeeiert. Jetzt die Frage, muss der Abstand von 50m nur zwischen zwei LKW über 3,5t eingehalten werden, oder generell auch zwischen einem LKW und jedem anderen Fahrzeug? Ich bin bisher davon ausgegangen das der Abstand von 50m nur zwischen 2 LKW eingehalten werden muss... Habe im Internet ein bissel geschaut, aber nix wirklich brauchbares gefunden..

Danke schonmal im Vorraus..

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von pegus


Halllo

Ich wurde auf der Autobahn A43 gefilmt wegen den abstand habe nur 18m gehabt stadt der 50m.

Dann kam die post 75 euro strafe und drei punkte in FL. Habe dann einspruch eingelegt naja mein anwalt sachte mir wenn ich dreissig meter gehabt hätte dann hätten wir eine schanze.War ja nicht so also habe ich auch verloren.

gruss
pegus

Falls vor dir jemand bei 18 m Sicherheitsabstand voll in die Eisen geht sitzt du zu 100 % auf deinem Vordermann,gerade deswegen passieren so viele LKW Unfälle und zu wenig Sicherheitsabstand ist Unfallursache Nr. 1

Ich hoffe das du nie hinter mir  her fährst mein Truck hat 10 Scheibenbremen, der Unterfahrschutz ist aus Alu und hält vieleicht ein Auto ab mir hinten in die letzte Kammer von 13000 ltr meist mit Benzin gefüllt zu fahren. Du wirst dann mit 100% Sicherheit mit deinem Führerhaus drinne stecken. P.S. Benzin soll sehr leicht entzündlich sein.............

Unfall zu wenig Sicherheitsabstand

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Kann mich nicht mehr erinnern, ist schon über 1 Monat her.

@ Moralapostel
Doch das eigene Leben ist mir schon wichtig aber weisst du eigentlich wie weit 50 Meter sind? Das halten die wenigsten ein. Hast du sicher auch schon mal gemacht aber nur habens dich halt net erwischt.

Zitat:

Original geschrieben von Wob_80


Kann mich nicht mehr erinnern, ist schon über 1 Monat her.

@ Moralapostel
Doch das eigene Leben ist mir schon wichtig aber weisst du eigentlich wie weit 50 Meter sind? Das halten die wenigsten ein. Hast du sicher auch schon mal gemacht aber nur habens dich halt net erwischt.

Nein ich halte mein Sicherheitsabstand immer ein 50m ist der Abstand zwischen 2 Leitpfosten ( zur Info) Wenn du mit meiner Ladung fahren würdest so würdest du mit Sicherheit über die Sicherheit von dir und anderen anders denken.

Dieser Sicherheitsabstand von 50m ist wirklich das minimum an Abstand für mich.

Was mich viel mehr nervt ist wenn LKWs trotz Überholverbot überholen   und mir meinen Sicherheitsabstand klauen so das ich wegen deren Fehlverhalten auch  noch bremsen muss.

Ich habe mal eine Frage zum Thema Abstand ...

Folgendes Scenario:
Ich fahre auf der Autobahn mit meinem Brummi, es kommt eine Auffahrt, ein LKW und ein PKW ( dahinter ) wollen auffahren ). Gleichzeitig wird es aber grade enger, runter auf zweispurige Autobahn und es ist bereits Überholverbot für LKWs.

Ich habe das Gas weggenommen, da ich sowieso keine Chance hatte, beim dichten Verkehr nach links auszuweichen um den Kollegen reinzulassen.
Der LKW gibt Gas und schert cirka 20 Meter vor mir ein, ich bremse noch etwas, aber der PKW-Fahrer bekommt Angst und macht fast ne Vollbremsung auf dem Beschleunigungsstreifen und fällt zurück.

Unter der anschliessenden Brücke, nur cirka 50 Meter hinter dem Ende des Beschleunigungsstreifen, werde ich geblitzt.
Bei der anschliessenden Nachfrage über Funk, erzählen mir die Kollegen, das dort Abstandskontrolle war.

Wenn das Bild so gilt, habe ich den Abstand klar unterschritten.
Aber die Stelle finde ich idiotisch, um einen Abstand zu messen. Von rechts fahren LKW und PKW auf die Autobahn auf, von links scheren PKWs ein, weil es zweispurig wird.

Sollte ich abwarten, oder gleich meinen Anwalt und die Rechtsschutzversicherung informieren ???
Was droht mir beim 20 Meter Abstand bei noch 75-78 km/H ???

Solche Auswertungen von Abstandsmessungen
werden meistens ,,manuell'' also von einen
Beamten am PC ausgewertet. Wenn dort zu
erkennen ist, dass dir der Kollege quasi in
den Abstand gefahren ist, kommt auch nichts.
Da du ja auch noch gebremst hast um den
Abstand wieder herzustellen sowieso nicht.
Falls doch was kommt, dann Anwalt einschalten!

Gruß Marco

Bei 40 m lassen die Richter noch mit sich reden, aber 20 wären eindeutig zu wenig.

Bevor Du noch zu nichts aufgefordert wirst, brauchst Du auch nicht handeln. Sofern aber etwas kommt, mach' keine Aussage ohne Anwalt.

Aber das würde ich doch sowieso nicht, Chris.
Ich rede ja nichtmal verbindlich mit meiner Freundin, ohne das der Anwalt zugegen ist ... *lacht

Bei der Freundin kann's noch wichtiger sein, als bei Verkehrsdelikten - obwohl: wo ist da jetzt eigentlich der Unterschied?

Ein Kumpel von mir hatte keinen Anwalt dabei, als seine Freundin mit ihm etwas besprach. Das Ergebnis: Er wohnt jetzt mit ihr am A.... - ok: Hinterteil - der Welt! So kann's gehen und das erscheint mir noch eine rechtlich verträgliche Situation. *LOL*

Trotz Deiner Vorsicht - die absolut lobenswert ist - machen immer noch viele den Fehler a) überhaupt gar keine Rechtschutzversichung für den Job (Verkehr und Arbeit) zu haben und b) sie plappern drauf los, ohne sich vorher beraten zu lassen. Deshalb werde ich diese Hinweise auch weiterhin fortsetzen.

Tja, heute kam der Brief mit der Anhörung zum "Verkehrsdelikt".

Angeblich gibt es dazu eine Videoaufnahme und mir wird ( trotzdem ) zur Last gelegt, das ich den nötigen Abstand unterschritten habe.
Klar ist ja auch kein Wunder, wenn alle bremsen und ich auch noch nen Kollegen rein lasse, der frisch auf die Bahn will. *grummelt*

jaja...der liebe abstand...

ich hatte heute auch mal wieder so ein erlebniss auf der A81...allerdings ich mit PKW...ich fuhr auf die BAB auf und sehe im linken spiegel einen LKW ein stück nach hinten versetzt neben mir...und nach vorne weg mit etwa (!!10!!) metern abstand vor ihm herfahrend einen zweiten zug..um jenen knapp neben mir nicht unnötig abbremsen lassen zu müssen hab ich also beschleunigt, da auch meine spur kurz vorm ende war und ich sonst anhalten hätte müssen, jeder weiss ja wie gut man dann wieder auffahren kann...ich konnte also erfolgreich strecke gut machen und hatte eigentlich angenommen das er soviel courage besitzt und wenigstens ein stück vom gas geht...pustekuchen, er beschleunigt sogar noch etwas und hupt mich wild gestikulierend an...

ich hab mich dermaßen aufgeregt das ich mir sogar überlegt habe am kurz darauffolgenden stau wegen unfall wieder nach hinten zu laufen um ihm mal etwas über abstände zu verklickern...ich fahre selbst hin und wieder mit dem 40t sattelzug und bin bei der FFW, würde also mit sicherheit nicht absichtlich irgendwem was böses wollen - im gegenteil aber diesem holzkopf hätte ich mit sicherheit gehörig was gehustet, zumal er ohnehin schon mit maximal 10metern abstand hinter dem her geeiert ist.

allerdings, gibts auch und gottseidank überwiegend gegenteilige fahrer, einer der neben mir stand machte mich sogar darauf aufmerksam das vorne vollgesperrt is..

Ich habe den Abstand ja nicht mit Absicht unterschritten um dicht aufzufahren.

Ganz im Gegenteil, ich halte meistens eher mehr Abstand ein, zwischen 75 und 90 Meter. Schon weil ich oft mit Gefahrgut fahren darf.
Oder ich fahre teilweise 25 Tonnen schwere 2,5 MEter hohe Papierrollen - glaubst Du, ich habe Lust, das die mir im Führerhaus "Hallo" sagen, falls ich mal eine Gefahrenbremsung machen muss ???

Noch dazu, weil ich als Rettungssani weiss, wie ein Führerhaus ( vom Fahrer ganz zu schweigen ) aussieht, wenn der Fahrer wissen wollte, was der Vordermann geladen hat ...

zurück zum Thema:
Weiss jemand, was mir jetzt blüht ???
Habe nicht allzu oft mit den Ordnungsorganen zu tun. Keine Punkte in Flensburg und kein Ärger mit BAG, Polizei oder sonstwem ...

Zitat:

Original geschrieben von Haya-Nega


Ich habe den Abstand ja nicht mit Absicht unterschritten um dicht aufzufahren.

Ganz im Gegenteil, ich halte meistens eher mehr Abstand ein, zwischen 75 und 90 Meter. Schon weil ich oft mit Gefahrgut fahren darf.
Oder ich fahre teilweise 25 Tonnen schwere 2,5 MEter hohe Papierrollen - glaubst Du, ich habe Lust, das die mir im Führerhaus "Hallo" sagen, falls ich mal eine Gefahrenbremsung machen muss ???

Noch dazu, weil ich als Rettungssani weiss, wie ein Führerhaus ( vom Fahrer ganz zu schweigen ) aussieht, wenn der Fahrer wissen wollte, was der Vordermann geladen hat ...

zurück zum Thema:
Weiss jemand, was mir jetzt blüht ???
Habe nicht allzu oft mit den Ordnungsorganen zu tun. Keine Punkte in Flensburg und kein Ärger mit BAG, Polizei oder sonstwem ...

sorry, das war garnicht auf dich direkt bezogen, ich sah nur das topic "abstand" und wollte meinem ärger luft machen ohne ein neues topic zu öffnen.

sollten sie dich dafür wirklich belängen wär das schon beinahe ne grobe sauerrei, sofern das so ist wie du es schilderst, woran ich nichtmal zweifel habe.

also nochmal, entschuldige, dich wollt ich damit nicht "belehren" oder "angreifen" 🙂

was dir da blüht kann ich dir aber leider auch nicht sagen, ich hatte bisher abgesehen von ein paar kleinen geschwindigkeitsüberschreitungen nichts mit den herren zu tun, gottseidank, dir wünsch ich auf alle fälle das du da gut raus kommst!

Jetzt passt mal auf......

Hatte vor ca nem Jahr den fall das ich in zäh fliessendem Verkehr fuhr.
Achtete auch immer wieder auf den Abstand mit bremsten!
Jetzt kommts.
Der vor mir bemerkte den Messfotoaparat,bremste,abstand wurde zu schnell geringer zu mir und mich haben sie dann wegen Abstand dran bekommen!
Widerspruch.......
ABER,auch trotz der Fotos davor wo mein Abstand stimmte,zu meiner entlastung,
musst ich blechen.
Weil am Messpunkt der Abstand nur noch 35m waren!
Du bist der Depp egal wie!

Zitat:

Original geschrieben von Haya-Nega


Wenn das Bild so gilt, habe ich den Abstand klar unterschritten.
Aber die Stelle finde ich idiotisch, um einen Abstand zu messen. Von rechts fahren LKW und PKW auf die Autobahn auf, von links scheren PKWs ein, weil es zweispurig wird.

Sollte ich abwarten, oder gleich meinen Anwalt und die Rechtsschutzversicherung informieren ???
Was droht mir beim 20 Meter Abstand bei noch 75-78 km/H ???

Die Rechtschutzversicherung informiert dann dein Anwalt, falls deine Selbstbeteiligung bei 0 € ist kannst du gerne deinen Anwalt damit beauftragen das Videomaterial als Kopie zu erhalten.

Es wird in der Regel über eine Beobachtungs und Messtrecke von 300m gerechnet.

Zitat:

Original geschrieben von kleinehexe75


Jetzt passt mal auf......

Hatte vor ca nem Jahr den fall das ich in zäh fliessendem Verkehr fuhr.
Achtete auch immer wieder auf den Abstand mit bremsten!
Jetzt kommts.
Der vor mir bemerkte den Messfotoaparat,bremste,abstand wurde zu schnell geringer zu mir und mich haben sie dann wegen Abstand dran bekommen!
Widerspruch.......
ABER,auch trotz der Fotos davor wo mein Abstand stimmte,zu meiner entlastung,
musst ich blechen.
Weil am Messpunkt der Abstand nur noch 35m waren!
Du bist der Depp egal wie!

Autsch ...

Und was musstest Du zahlen ???

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