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Abstand nicht eingehalten

Themenstarteram 25. September 2009 um 7:15

Hallo zusammen,

Bin heute auf der A42 von einem Streifenwagen angehalten worden. Mir wird vorgeworfen zu wenig Abstand eingehalten zu haben. Als Beweismittel wurden drei Fotos mit einer Digitalkamera aus dem Polizeiauto heraus gemacht.

Müssen Abstandsmessungen nicht gefilmt werden? Was für eine Strafe erwartet mich bei ca. 18 Meter Abstand bei 80 km/h?

Gruß Christian

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Christian74

Hallo zusammen,

Bin heute auf der A42 von einem Streifenwagen angehalten worden. Mir wird vorgeworfen zu wenig Abstand eingehalten zu haben. Als Beweismittel wurden drei Fotos mit einer Digitalkamera aus dem Polizeiauto heraus gemacht.

Müssen Abstandsmessungen nicht gefilmt werden? Was für eine Strafe erwartet mich bei ca. 18 Meter Abstand bei 80 km/h?

Gruß Christian

[

/quot

 

Hoffentlich bekommst du ein Fahrverbot.Diese Unsitte mit der Abstandsunterschreitung sollte noch viel härter bestraft werden.Und während des Fahrverbotes müsstest du bei der Feuerwehr Dienstverpflichtet werden und deine Gleichgesinnten aus den Fahrerhäusern schneiden.

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Zitat:

Original geschrieben von Christian74

Hallo zusammen,

Bin heute auf der A42 von einem Streifenwagen angehalten worden. Mir wird vorgeworfen zu wenig Abstand eingehalten zu haben. Als Beweismittel wurden drei Fotos mit einer Digitalkamera aus dem Polizeiauto heraus gemacht.

Müssen Abstandsmessungen nicht gefilmt werden? Was für eine Strafe erwartet mich bei ca. 18 Meter Abstand bei 80 km/h?

Gruß Christian

Da gibt es ein Urteil darüber, welche Abstandsmeßmethoden rechtssicher sind. Hab' grade keine Zeit, das heraus zu suchen, werde das aber noch nachholen.

Auf jeden Fall werden hohe Anforderungen daran gestellt, ansonsten kommen die mit der Verfolgung nicht weit.

Trotzdem: Immer schon Abstand halten.

Fahrzeuge über 3,5to, bei über 50km/h Abstand unter 50m gibt immer 3 Punkte und das Bußgeld ist gerade erhöht worden, weiß nicht genau wieviel..... Wenn du eine Rechtsschutz hast immer zum Anwalt und gegen angehen... vielleicht kann er am Meßverfahren Mängel feststellen.

Zitat:

Original geschrieben von Christian74

Hallo zusammen,

Bin heute auf der A42 von einem Streifenwagen angehalten worden. Mir wird vorgeworfen zu wenig Abstand eingehalten zu haben. Als Beweismittel wurden drei Fotos mit einer Digitalkamera aus dem Polizeiauto heraus gemacht.

Müssen Abstandsmessungen nicht gefilmt werden? Was für eine Strafe erwartet mich bei ca. 18 Meter Abstand bei 80 km/h?

Gruß Christian

[

/quot

 

Hoffentlich bekommst du ein Fahrverbot.Diese Unsitte mit der Abstandsunterschreitung sollte noch viel härter bestraft werden.Und während des Fahrverbotes müsstest du bei der Feuerwehr Dienstverpflichtet werden und deine Gleichgesinnten aus den Fahrerhäusern schneiden.

Zitat:

Original geschrieben von Christian74

18 Meter Abstand bei 80 km/h?

Bisschen arg wenig findest du nicht auch? Wenn der vor dir in die Eisen gegangen wäre, dann wär dein Führerhaus nur noch halb so lang.

Zitat:

Original geschrieben von Hubertus Humba

Zitat:

Original geschrieben von Christian74

18 Meter Abstand bei 80 km/h?

Bisschen arg wenig findest du nicht auch? Wenn der vor dir in die Eisen gegangen wäre, dann wär dein Führerhaus nur noch halb so lang.

Eher noch kürzer.Bei 80KM/h legst du rund 22 Meter in der Sekunde zurück.Also null Chance.Der vordere muß nicht mal voll bremsen.Ich wohne Luftlinie 500Meter nebem dem Elzer Berg (A3),werden die meisten kennen.Solche Hirnis werden so 3-5mal im Monat von unserer Feuerwehr aus ihren Autos geschnitten.Das interessante daran ist,das die überwiegende Zahl der LKW-Auffahrunfälle hier Bergauf passieren.

Themenstarteram 29. September 2009 um 8:45

Strafe für zu wenig Abstand mit einem LKW liegt bei 80€ und 3 Punkte. Egal ob man 5 Meter oder 45 Meter Abstand hält.

Mein Anwalt meint, es lohnt sich durchaus dagegen anzugehen. Mal abwarten, wann ich Post bekomme.

Zitat:

Original geschrieben von Christian74

Strafe für zu wenig Abstand mit einem LKW liegt bei 80€ und 3 Punkte. Egal ob man 5 Meter oder 45 Meter Abstand hält.

Mein Anwalt meint, es lohnt sich durchaus dagegen anzugehen. Mal abwarten, wann ich Post bekomme.

Klar meint er das,schließlich lebt er davon.

Gegen solche Sachen sollte man immer vorgehen. Die Praxis zeigt, dass kein Rechtsgebiet so biegsam ist, wie das Verkehrsrecht!

Das hat aber nichts mit biegsam zu tun. Vergehen müssen eindeutig nachgewiesen werden, sonst gibt es keine Strafe. Ist ja auch gut so, von daher werden entsprechende Ansprüche an die Beweisfindung gestellt. Ein Foto alleine reicht für Abstandsmessungen nicht aus. Bei mehreren Fotos mit Zeitstempel geht das aber durchaus. Aus dem Zeitabstand der Fotos lässt sich die Geschwindigkeit gut ermitteln und wenn der Abstand sich über eine gewisse Zeit nicht oder nur kaum ändert ...

... unabhängig davon sind 18m bei üblichen 90km/h schlicht erheblich zu wenig und eine Strafe dann durchaus gerechtfertigt. (sofern es denn so wenig waren)

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von gwiazda

Zitat:

Original geschrieben von Hubertus Humba

 

 

 

Bisschen arg wenig findest du nicht auch? Wenn der vor dir in die Eisen gegangen wäre, dann wär dein Führerhaus nur noch halb so lang.

Das interessante daran ist,das die überwiegende Zahl der LKW-Auffahrunfälle hier Bergauf passieren.

 

klar.. und warum, weil es dort sicher ein sehr wichtiges lkw überholverbot gibt ..

Zitat:

Original geschrieben von 45weber

Zitat:

Original geschrieben von gwiazda

 

Das interessante daran ist,das die überwiegende Zahl der LKW-Auffahrunfälle hier Bergauf passieren.

klar.. und warum, weil es dort sicher ein sehr wichtiges lkw überholverbot gibt ..

Und was hat das Überholverbot mit mit solch Hirnloser Fahrweise zu tun?

Es dient an dieser Steigung dazu,das nicht der eine LKW mit 52KM/H den Kollegen mit 50KM/H überholt.

Warum wird immer versucht den Vordermann anzuschieben?Wenn du es wirklich so eilig hast dann überhole doch im Überholverbot,das ist billiger und Gesünder als Drauffahren.Aber nein,es wird lieber das Leben riskiert als ein paar Euro Bußgeld.

100% Zustimmung,

entweder hab ich's wirklich eilig und zieh vorbei oder halt nicht und halte den Abstand. Bei einigen Kollegen würde schon ein schlichtes Verschalten zum Auffahrunfall führen.

Grüße

Steini

am 3. Oktober 2009 um 23:46

Ich schüttele auch oft mit dem Kopf wie  einige Fahrer die Abstände so dermaßen unterschreiten, es mangelt den offensichtlich am Selbsterhaltungstrieb oder Sie wissen einfach nicht wie so ein beladener LKW bremst.

 

Bei einer Situation auf der Landstrasse ( B213 ) fuhr mir ein Holländer so dicht auf, das an der  nächsten Ampel rechts ranfuhr um Ihn fahren zu lassen. Ich war beladen mit 37000 lt Super und wenn ich wirklich hätte bremsen können, hätte er null Chance gehabt und das hätte durchaus zu einer Katastrohe führen können.

 

Ich gehe Idioten aus dem Weg oder mache für die auch mal Platz.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Ich schüttele auch oft mit dem Kopf wie  einige Fahrer die Abstände so dermaßen unterschreiten, es mangelt den offensichtlich am Selbsterhaltungstrieb oder Sie wissen einfach nicht wie so ein beladener LKW bremst.

Kenne ich leider auch nur zu gut. Da wird dicht aufgefahren bis zum geht nicht mehr nur schert derjenige nicht aus zum überholen. Einfach nur so. Nicht das das ansaugen zu Überholzweck okay wäre aber so ergibt es nicht mal den geringsten Sinn.

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