Absolutes Halteverbot oder Parkverbot?

Habe mich heute ziemlich geärgert, weil ich per Post eine Verwarnung wegen unerlaubten Haltens erhalten habe: Bringe jeden morgen meinen kleinen in die Schule. Dort gibt es kurz vor der Schule eine Straße, die auf eine Kreuzung zuführt. Rechts gibt es absolutes Halteverbot (zeichen 283) bis zur Kreuzung. Direkt an der Kreuzung in der Nachbarstraße befinden sich Senkrecht-Parker (5m Länge) auf der rechten Seite. Der Letzte "Parkplatz" ist durchgestrichen - quasi eine Sperrfläche. Dort habe ich kurz gehalten (auf der vollen Fläche) um den Kleinen rauszuschmeißen und bin nach 10 sec. wieder weitergefahren. Ich bin der Meinung ich habe mich auf einer Sperrfläche der Parkplätze befunden, wo ich , wie in jedem Parkverbot, 3 Minuten halten darf, um jemanden aussteigen oder Einsteigen zu lassen. Die Sperrfläche ist ebenfalls 5m lang, wie die Parkplätze aus der Nachbarstraße und nicht 6,50m wie ein Längsparker, den man der Halteverbotsstrasse zuordnen könnte. Meiner Meinung nach gilt das Halteverbot nur auf der Straße und nicht auf dieser Fläche. Meine Meinung: 1. wird mir die falsche Straße angehängt, 2. ein Halteverbot,welches dort nicht herrscht. Es geht mir nicht um die 10 Euro, ich lass mich nur nicht gern vereppeln...
Was meint Ihr?

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Zitat:

@regnirps schrieb am 22. Januar 2015 um 23:33:42 Uhr:


(...) wenn sie ihre Kinder (mit Schrittgeschwindigkeit) in die Schule bringen...(...)

Ich weiß, es ist völlig offtopic und hilft Dir auch nicht weiter: Meine Eltern hatten einen super Trick, um diesen Abzockern zu entgehen: Die haben uns Kinder zu Fuß in die Schule gehen oder mit dem Rad fahren lassen. Als wir noch ganz, ganz klein waren, ist meine Mutter mitgegangen. Leider scheint das heute keine Option mehr zu sein...

Sorry für offtopic.

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 24. Januar 2015 um 17:04:10 Uhr:


"Um bestehende Halteverbote zu verdeutlichen" - ohne Schild kein Halteverbot. Linien allein reichen nicht, um ein Halteverbot zu begründen.

Nun, wir wissen ja nicht, ob da, wo der TE gehalten hat, auch so ein Halteverbot besteht. Vielleicht ist da eine Grundstücksausfahrt? Oder einfach ein Gehweg? Da bräuchte es kein extra Haltverbotsschild.

Ist natürlich ohne genaue Kenntnis der fraglichen Stelle reine Spekulation.

Und selbst wenn die Grenzmarkierung unzulässig ist: ob eine rechtswidrige Grenzmarkierung einfach ignoriert werden darf oder trotz der Rechtswidrigkeit Rechtswirkung entfaltet, ähnliche einem zu Unrecht aufgestellten Tempolimit-Schild - auch das kann hier glaube ich niemand mit Sicherheit sagen. Würde im Zweifelsfall auf einen Rechtsstreit ankommen, das wäre es mir persönlich bei drohenden 10 Euro Verwarnung sicher nicht wert.

Zitat:

@CV626 schrieb am 24. Januar 2015 um 19:10:54 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 24. Januar 2015 um 17:04:10 Uhr:


"Um bestehende Halteverbote zu verdeutlichen" - ohne Schild kein Halteverbot. Linien allein reichen nicht, um ein Halteverbot zu begründen.
Nun, wir wissen ja nicht, ob da, wo der TE gehalten hat, auch so ein Halteverbot besteht. Vielleicht ist da eine Grundstücksausfahrt? Oder einfach ein Gehweg? Da bräuchte es kein extra Haltverbotsschild.

Ist natürlich ohne genaue Kenntnis der fraglichen Stelle reine Spekulation.

Und selbst wenn die Grenzmarkierung unzulässig ist: ob eine rechtswidrige Grenzmarkierung einfach ignoriert werden darf oder trotz der Rechtswidrigkeit Rechtswirkung entfaltet, ähnliche einem zu Unrecht aufgestellten Tempolimit-Schild - auch das kann hier glaube ich niemand mit Sicherheit sagen. Würde im Zweifelsfall auf einen Rechtsstreit ankommen, das wäre es mir persönlich bei drohenden 10 Euro Verwarnung sicher nicht wert.

....dort ist die Standfläche für den LKW, der die Glasflaschencontainer leeren soll. Es dürfte wohl niemand stören, dort kurz zu halten, um ein Kind aussteigen zu lassen,...jedenfalls habe ich abgelehnt die Verwarnung zu zahlen - mal schauen was passiert...

Bin gespannt wie es ausgeht

Da lobe ich mir doch Schottland: Vor 3 Jahren bin ich morgens kurz vor 8 von unserem B&B-Wirt geweckt worden - ein Polizist hatte mein Auto mit deutschem Kennzeichen im Parkverbot gesehen (ich hab an der Stelle wohl die Müllabfuhr blockiert), und anstatt gleich abschleppen zu lassen, ist er zum B&B gegangen, für den Fall, dass der Besitzer des Autos da logiert (kommt anscheinend öfter vor da). Hab mich natürlich sofort umgezogen und das Auto weggefahren. Strafe gab's keine.

Hatte die gelbe Markierung und das winzige Parkvebotsschild vorher auch völlig übersehen, war nämlich am Vortag sehr spät da angekommen und an der Stelle war es dunkel. Trotzdem, in D wäre man wohl eher nicht so freundlich mit mir verfahren.

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Zitat:

@CV626 schrieb am 28. Januar 2015 um 23:13:16 Uhr:


Da lobe ich mir doch Schottland: Vor 3 Jahren bin ich morgens kurz vor 8 von unserem B&B-Wirt geweckt worden - ein Polizist hatte mein Auto mit deutschem Kennzeichen im Parkverbot gesehen (ich hab an der Stelle wohl die Müllabfuhr blockiert), und anstatt gleich abschleppen zu lassen, ist er zum B&B gegangen, für den Fall, dass der Besitzer des Autos da logiert (kommt anscheinend öfter vor da). Hab mich natürlich sofort umgezogen und das Auto weggefahren. Strafe gab's keine.

Hatte die gelbe Markierung und das winzige Parkvebotsschild vorher auch völlig übersehen, war nämlich am Vortag sehr spät da angekommen und an der Stelle war es dunkel. Trotzdem, in D wäre man wohl eher nicht so freundlich mit mir verfahren.

Ist aber nicht unbedingt landes- sondern auch personenabhängig. Ich habe mal in Stirling einen Strafzettel bekommen, weil ich 30 cm zu weit über der Parkplatzmarkierung geparkt habe, damit ich kurz zu einer öffentlichen Toilette gehen konnte. Da war keine Behinderung, nix. Einfach nur dieses kleinkarierte Verhalten eines Ordnungshüters, das so gerne als "typisch deutsch" abgestempelt wird.

Zitat:

@debiler schrieb am 29. Januar 2015 um 11:41:48 Uhr:


Ist aber nicht unbedingt landes- sondern auch personenabhängig. Ich habe mal in Stirling einen Strafzettel bekommen, weil ich 30 cm zu weit über der Parkplatzmarkierung geparkt habe, damit ich kurz zu einer öffentlichen Toilette gehen konnte. Da war keine Behinderung, nix. Einfach nur dieses kleinkarierte Verhalten eines Ordnungshüters, das so gerne als "typisch deutsch" abgestempelt wird.

Vielleicht hat Schottland kurze Zeit vorher auch im Fußball verloren und der Beamte wollte es Dir "Kraut" heimzahlen?

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 29. Januar 2015 um 11:45:05 Uhr:



Zitat:

@debiler schrieb am 29. Januar 2015 um 11:41:48 Uhr:


Ist aber nicht unbedingt landes- sondern auch personenabhängig. Ich habe mal in Stirling einen Strafzettel bekommen, weil ich 30 cm zu weit über der Parkplatzmarkierung geparkt habe, damit ich kurz zu einer öffentlichen Toilette gehen konnte. Da war keine Behinderung, nix. Einfach nur dieses kleinkarierte Verhalten eines Ordnungshüters, das so gerne als "typisch deutsch" abgestempelt wird.
Vielleicht hat Schottland kurze Zeit vorher auch im Fußball verloren und der Beamte wollte es Dir "Kraut" heimzahlen?

Ach komm - was Fußball angeht, sind die Schotten doch leidensfähig. Vielleicht lag's daran, dass ich einen ENGLISCHEN Mietwagen hatte... Jetzt wird mir einiges klarer. 😁

Zitat:

@regnirps schrieb am 28. Januar 2015 um 22:56:09 Uhr:


....dort ist die Standfläche für den LKW, der die Glasflaschencontainer leeren soll. Es dürfte wohl niemand stören, dort kurz zu halten, um ein Kind aussteigen zu lassen,...jedenfalls habe ich abgelehnt die Verwarnung zu zahlen - mal schauen was passiert...
Aus deinem Eingangsbeitrag:
Der Letzte "Parkplatz" ist durchgestrichen - quasi eine Sperrfläche. Dort habe ich kurz gehalten (auf der vollen Fläche) um den Kleinen rauszuschmeißen und bin nach 10 sec. wieder weitergefahren. Ich bin der Meinung ich habe mich auf einer Sperrfläche der Parkplätze befunden,

Sperrflächen sind doch gesperrte Flächen.

Dein Fahrzeug hat dort nicht zu sein, außer du entleerst die Glasflaschencontainer.

Betrachte es mal anders.

Diese Fläche könnte auch DEIN FÜR DICH eingerichteter Abstellplatz sein.

Du könntest dann das kurze Halten tolerrieren oder eben auch NICHT.

Letzeres war eben hier der Fall

Und wie sieht das dann hier aus? Gilt das für die 2 Spurige Straße oder für den Gehweg?
Man muss sagen das dort überall welche parken aber das Schild hat mich verunsichert, aber es steht ja zur Straße gedreht...

Ja, der A5 läuft große Gefahr, abgeschleppt zu werden, dem Wagen weiter vorne, der sich da rechts neben dem Radweg versteckt, droht vermutlich eher ein Knöllchen.

Da an Kreuzungen ohnehin nicht geparkt werden darf, gilt das Schild für die rechte Straßenseite in Pfeilrichtung. Auf dem Gehsteig, bzw. Radweg ist parken ohnehin verboten, dazu bedarf es keines extra Schildes.

Ok, aber quasi in Fahrtrichtung des A5 ist wie sone Mitte die Rad und Gehweg "trennt" wo auch wie sone Parklücken sind die mit sone Metallbögen getrennt werden. Das ist auch naya "bloss eine Einbahnstraße die dort reingeht. Also keine Straße die dort auf die Hauptstraße endet. Gilt das denn auch?

Kannste ma sone Foto von den Dingern machen, damit ich weiß, was Du meinst? 🙂

Mache ich morgen mal.. Jetzt ist gerade doofes Wetter

Oder erkennst du es?

Zitat:

@A5xx696 schrieb am 8. Februar 2015 um 18:06:48 Uhr:


Und wie sieht das dann hier aus? Gilt das für die 2 Spurige Straße oder für den Gehweg?
Man muss sagen das dort überall welche parken aber das Schild hat mich verunsichert, aber es steht ja zur Straße gedreht...

Auf Geh- und Radweg darf man nicht parken, außer es ist ausdrücklich per Verkehrsschild erlaubt. Hier nicht der Fall. Und auf der Straße ist Haltverbot.

Ergo: Der Audi parkt ganz eindeutig falsch.

EDIT: Der BMW oder Mercedes oder was das auf dem anderen Foto ist auch. Der könnte sogar den Fußgängerüberweg blockieren (nicht eindeutig erkennbar), womit das Abschlepprisiko etwas erhöht wäre.

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