Absolutes Halteverbot oder Parkverbot?
Habe mich heute ziemlich geärgert, weil ich per Post eine Verwarnung wegen unerlaubten Haltens erhalten habe: Bringe jeden morgen meinen kleinen in die Schule. Dort gibt es kurz vor der Schule eine Straße, die auf eine Kreuzung zuführt. Rechts gibt es absolutes Halteverbot (zeichen 283) bis zur Kreuzung. Direkt an der Kreuzung in der Nachbarstraße befinden sich Senkrecht-Parker (5m Länge) auf der rechten Seite. Der Letzte "Parkplatz" ist durchgestrichen - quasi eine Sperrfläche. Dort habe ich kurz gehalten (auf der vollen Fläche) um den Kleinen rauszuschmeißen und bin nach 10 sec. wieder weitergefahren. Ich bin der Meinung ich habe mich auf einer Sperrfläche der Parkplätze befunden, wo ich , wie in jedem Parkverbot, 3 Minuten halten darf, um jemanden aussteigen oder Einsteigen zu lassen. Die Sperrfläche ist ebenfalls 5m lang, wie die Parkplätze aus der Nachbarstraße und nicht 6,50m wie ein Längsparker, den man der Halteverbotsstrasse zuordnen könnte. Meiner Meinung nach gilt das Halteverbot nur auf der Straße und nicht auf dieser Fläche. Meine Meinung: 1. wird mir die falsche Straße angehängt, 2. ein Halteverbot,welches dort nicht herrscht. Es geht mir nicht um die 10 Euro, ich lass mich nur nicht gern vereppeln...
Was meint Ihr?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@regnirps schrieb am 22. Januar 2015 um 23:33:42 Uhr:
(...) wenn sie ihre Kinder (mit Schrittgeschwindigkeit) in die Schule bringen...(...)
Ich weiß, es ist völlig offtopic und hilft Dir auch nicht weiter: Meine Eltern hatten einen super Trick, um diesen Abzockern zu entgehen: Die haben uns Kinder zu Fuß in die Schule gehen oder mit dem Rad fahren lassen. Als wir noch ganz, ganz klein waren, ist meine Mutter mitgegangen. Leider scheint das heute keine Option mehr zu sein...
Sorry für offtopic.
61 Antworten
Zitat:
@Kai R. schrieb am 23. Januar 2015 um 14:11:06 Uhr:
eher ja, da eine Parkmarkierung alleineOffernsichtlich war die Parkmarkierung durchkreuzt. Wird die damit zur Sperrfläche ?
ein und aussteigen sind vom Schild ebenfalls explizit nicht erfasst
Aber von der StVO. Wer aussteigt, parkt.
Ist doch ganz einfach. Es heißt Sperrfläche, weil gesperrt. Sonst würde es Parkplatz oder Parkfläche heißen.
Viel Gerede wegen nichts.
Im Abschnitt "Markierungen" der StVO wird festgelegt:
"Ge- oder Verbot
Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken; ....... Die durch die Parkflächenmarkierung angeordnete Aufstellung ist einzuhalten."
Die Meinung was die Zeit (hier 10 s) anbetrifft, ist i.d.R. subjektiv und wird sehr unterschiedlich wahrgenommen. Der letzte der bei uns vor der Tür im eingeschränkten Halteverbot stand, faselte was von "nur 5 Minuten". Es war über eine Stunde!
Zitat:
@trouble01 schrieb am 23. Januar 2015 um 16:57:13 Uhr:
Ist doch ganz einfach. Es heißt Sperrfläche, weil gesperrt. Sonst würde es Parkplatz oder Parkfläche heißen.
Eine Sperrfläche ist gemeinhin schraffiert. Hier war aber nur ein Kreuz auf einer Parkfläche. Warum wurde die nicht auch schraffiert ? Oder kann man Sperrflächen im öffentlichen Raum markieren, wie es beliebt ?
Dafür gibts doch sicherlich eine Vorschrift in D.
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Wer den Herrschaftsbereich seines Kfz verläßtZitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 23. Januar 2015 um 16:43:09 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 23. Januar 2015 um 14:11:06 Uhr:
eher ja, da eine Parkmarkierung alleineOffernsichtlich war die Parkmarkierung durchkreuzt. Wird die damit zur Sperrfläche ?
ein und aussteigen sind vom Schild ebenfalls explizit nicht erfasst
Aber von der StVO. Wer aussteigt, parkt.
, der parkt, d.h. wer so weit weg ist, daß er sich nicht sofort wieder ins Auto schmeißen und wegfahren kann. Is er so weit weg, hat er die besagte Herrschaft nich mehr. Parken geht los. Drin sitzen bleiben ist aber der sicherste Weg, keinem Räuber vom Ordnungsamt die Definition näher bringen zu müssen 🙂
Zitat:
@Creeper45 schrieb am 23. Januar 2015 um 21:53:43 Uhr:
Wer den Herrschaftsbereich seines Kfz verläßt, der parkt, d.h. wer so weit weg ist, daß er sich nicht sofort wieder ins Auto schmeißen und wegfahren kann. Is er so weit weg, hat er die besagte Herrschaft nich mehr. Parken geht los.
So ,so. Und das steht wo ? Oder ist das nur deine eigene Definition ?
Dass die vom Ordnungsamt nicht akzeptiert wird, ist gut vorstellbar.
Nach diesem ausgemachten Unsinn wäre bei so ziemlich jedem Menschen ein anderer Bereich zu erwarten. Vielleicht ist man ein wenig gehbehindert. 1m weg reicht. Ein Anderer ist Leistungssportler, da sollten es vermutlich 5 - 10m sein. Schwangere rennen gar nicht gern, da reichen 2m.
Also laut StVO parkt man sobald man das Auto verlässt, oder länger als 3 Minuten hält, § 12(2).
Verstehe aber nicht was das mit der Situation von OP zu tun hat.
Laut eigenen Angaben hat er ja nicht selbst das Auto verlassen. Von daher lediglich gehalten, aber nicht geparkt. So steht es ja anscheinend auch in seinem Verwarngeldbescheid, da geht es ja um Halten und nicht um Parken.
Jetzt ist die Frage, ist auf so einem durchgekreuzten Parkplatz das Halten auch verboten oder nicht?
Laut Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrbahnmarkierung#Grenzmarkierungen
Zitat:
Um bestehende Haltverbote zusätzlich zu verdeutlichen oder zu verlängern, können auf der Fahrbahn so genannte Grenzmarkierungen für Halt- und Parkverbote (auch Zick-Zack-Linien) aufgebracht werden. Man unterscheidet unterbrochene und durchgehende Zick-Zack-Linien. Gemäß StVO sind Grenzmarkierungen ausschließlich in N-Form zulässig. Die Ausführung in X-Form macht eine Zulassung durch die jeweilige oberste Landesbehörde erforderlich, auch wenn sie in der Richtlinie für die Markierung von Straßen (RMS) aufgeführt wird.
WENN diese Information so stimmt (was ich leider nicht überprüfen kann), dann kann diese X-Markierung also tatsächlich ein echtes Haltverbot signalisieren und nicht bloß ein Parkverbot. Bedingung wäre dann lediglich eine Zulassung durch die Landesbehörde.
Ob die Grenzmarkierung im Fall des TE aber überhaupt zulässig ist oder nicht, das kann man ohnehin nicht beurteilen, ohne die Situation genau zu sehen (welche sonstigen Verkehrsschilder stehen da? Ist an der Stelle eine Grundstücksausfahrt? etc)
Zitat:
@digibär schrieb am 23. Januar 2015 um 07:25:57 Uhr:
Ich weiß, es ist völlig offtopic und hilft Dir auch nicht weiter: Meine Eltern hatten einen super Trick, um diesen Abzockern zu entgehen: Die haben uns Kinder zu Fuß in die Schule gehen oder mit dem Rad fahren lassen. Als wir noch ganz, ganz klein waren, ist meine Mutter mitgegangen. Leider scheint das heute keine Option mehr zu sein...Zitat:
@regnirps schrieb am 22. Januar 2015 um 23:33:42 Uhr:
(...) wenn sie ihre Kinder (mit Schrittgeschwindigkeit) in die Schule bringen...(...)Sorry für offtopic.
...wenn wir schon in der Vergangenheit schwelgen: früher gab es immer diese Dummschwätzer, die im Sportunterricht und auf dem Pausenhof ganz alleine irgendwo auf der Bank sitzen mußten. Das hat sich heute leider mit der Erfindung des Internets geändert...dort dürfen die auch mal ihren Senf dazugeben...ich ich hoffe das war jetzt nicht zu "offtopic"
😁
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 23. Januar 2015 um 13:45:09 Uhr:
...
Warum? Das sind doch 2 Paar Schuhe. §12 definiert, wo Halten generell (auch ohne Schild) verboten ist und was der Unterschied zum Parken ist. Zeichen 286 sagt aus, dass hier Halten für länger als 3 Minuten verboten ist, außer eben zum Be- und Entladen und zum Aus- und Einsteigen.
...
Gibt doch gemäß § 12 gar kein "Halten über 3 Minuten", weil das dann "Parken" ist.
Vermute das war das, was der andere Poster mit (sinngemäß) Unklarheit meinte.
Zitat:
@regnirps schrieb am 24. Januar 2015 um 12:05:53 Uhr:
...wenn wir schon in der Vergangenheit schwelgen: früher gab es immer diese Dummschwätzer, die im Sportunterricht und auf dem Pausenhof ganz alleine irgendwo auf der Bank sitzen mußten. Das hat sich heute leider mit der Erfindung des Internets geändert...dort dürfen die auch mal ihren Senf dazugeben...ich ich hoffe das war jetzt nicht zu "offtopic"Zitat:
@digibär schrieb am 23. Januar 2015 um 07:25:57 Uhr:
Ich weiß, es ist völlig offtopic und hilft Dir auch nicht weiter: Meine Eltern hatten einen super Trick, um diesen Abzockern zu entgehen: Die haben uns Kinder zu Fuß in die Schule gehen oder mit dem Rad fahren lassen. Als wir noch ganz, ganz klein waren, ist meine Mutter mitgegangen. Leider scheint das heute keine Option mehr zu sein...Sorry für offtopic.
😁
Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser. 😁
"Um bestehende Halteverbote zu verdeutlichen" - ohne Schild kein Halteverbot. Linien allein reichen nicht, um ein Halteverbot zu begründen.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 24. Januar 2015 um 17:04:10 Uhr:
"Um bestehende Halteverbote zu verdeutlichen" - ohne Schild kein Halteverbot.
Das sieht der §12 Abs.1 StVO etwas anders 😉
Zitat:
Linien allein reichen nicht, um ein Halteverbot zu begründen.
Das ist richtig, mit Linien können aber bestehende Halt- und Parkverbotsbereiche, auch die nicht ausgeschilderten, in ihrem Wirkungsbereich konkretisiert werden.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 24. Januar 2015 um 17:04:10 Uhr:
- ohne Schild kein Halteverbot. Linien allein reichen nicht, um ein Halteverbot zu begründen.
Also müsste an jeder Sperrfläche ein Halteverbotsschild aufgestellt werden ?