Abschleppunternehmen will Leerfahrt bezahlt haben.

VW Sharan 2 (7N)

Hält die Achse einen Zug auf den abschlepper aus?

Achse
Beste Antwort im Thema

Ganz im Ernst: Ein paar Worte zu deinem Fall und zu deiner Fragestellung sind echt nicht zu viel verlangt. Du willst Hilfe haben in Form einer Antwort? Dann gib uns die nötigen Infos und lass uns nicht raten!

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Was hat das Bild mit der Überschrift zu tun ?

Das gleiche hab ich mich auch gefragt

Das ist der Abschlepphaken an der Achse

Ganz im Ernst: Ein paar Worte zu deinem Fall und zu deiner Fragestellung sind echt nicht zu viel verlangt. Du willst Hilfe haben in Form einer Antwort? Dann gib uns die nötigen Infos und lass uns nicht raten!

Vorne an der Stoßstange unter einer kleinen Abdeckung kann man eine Öse zum abschleppen/ziehen eingeschraubt werden- auf keinen Fall an der Achsaufhängung!
Aber wie bereits erwähnt, wären ein paar hilfreiche Worte zur Fragestellung sehr hilfreich!

Ja ich hatte es ausführlicher vorgetragen , hab es dann aber wieder korrigiert, weil der Abschlepper hier mitliest. Ich hatte eine Panne. Dem Unternehmen wurde vorab mitgeteilt, dass keine Öse vorhanden ist. Nun kam er drei Stunden später und wollte das Auto an der Achse hochziehen. Das habe ich abgelehnt und er ist nach einer Diskussion davon gefahren und ließ mich im Regen stehen. Nun macht er eine Leerfahrt geltend. Das Bild zeigt den Haken des Abschlepper. Da hat er den Haken montiert, um das Auto hochzuziehen. Wenn ich gelenkt hätte , hätte er noch mit Sicherheit den Reifen getroffen/ beschädigt.
Auf Nachdruck schickte der adac dann drei weitere Stunden später einen Schlepper mit Kran. Da musste ich mir noch so dummes Zeug anhören „wissen Sie was das kostet so ein Kran, wo ist das Problem an der Achse hochzuziehen, das machen die Abschlepper immer so“. Er schien nicht zu wissen , was so eine Achse kostet.

Zitat:

@HUHIBU schrieb am 26. März 2019 um 21:05:50 Uhr:


Vorne an der Stoßstange unter einer kleinen Abdeckung kann man eine Öse zum abschleppen/ziehen eingeschraubt werden- auf keinen Fall an der Achsaufhängung!
Aber wie bereits erwähnt, wären ein paar hilfreiche Worte zur Fragestellung sehr hilfreich!

So sah ich das auch. Ich frag mich wie der Abschlepper darauf kommt, ein über 2 Tonnen schweres Fahrzeug an einer Achse hochziehen zu wollen und dann standfest zu behaupten „das mache ich seit Jahren so“. Die Querdenker ist doch nur mit drei popligen Schrauben an dem Gelenk befestigt. Es ging hier ja nicht um Bergung.

Zur Info:
Vor kurzem bin ich mit einem Seat Arosa auf der Autobahn liegengeblieben, Abschlepper kam, fand den Zugangspunkt für die Öse nicht und stellte dann anschließend das Fzg auf die Abschleppbrille und versuchte nicht an der Achse anzuhängen( selbst bei dem leichten Fzg)!

Ich sitze gerade in meinem Büro und frage mich, wo im Auto liegt die Abschleppöse? Ich habe sie noch nicht gebraucht und daher auch noch nie danach geschaut.

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 27. März 2019 um 12:21:16 Uhr:


Ich sitze gerade in meinem Büro und frage mich, wo im Auto liegt die Abschleppöse? Ich habe sie noch nicht gebraucht und daher auch noch nie danach geschaut.

Hahahahahahah, Ja so ging es mir auch. Man rechnet nie damit.

So kenne ich das auch eigentlich, dass man behutsam mit dem Eigentum Dritter umgeht. Er hat ja nichtmal versucht an beiden Achsen anzudocken , sondern an einer Achse ohne sich Gedanken zu machen, was bei den Passatachsen passierten könnte. Die sind ohnehin total überfordert und dann robbt so ein Fuzzi dran rum.

Darf ich fragen, warum du keine Öse hast? Ist Vorschrift der StVZO!
In Deutschland sind an Kraftfahrzeugen Abschleppösen Pflicht und durch die StVZO §43 „Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen“ geregelt: (...) (2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein (siehe § 43 Abs. 2 StVZO).

Die Öse sollte beim Bord"werkzeug" dabei sein, bei mir ist es zumindest so.

Jup, so ist es. Selbst wenn man Seal Reifen fährt, dann besteht das Bord Werkzeug eigentlich nur aus der Öse. Mehr ist da glaube ich gar nicht drinnen, aber eine recht große Tasche, gerollt mit kleinem Schleifchen dann.

Allerdings würde ich mich bei der Achse genauso wehren. Sehe ich nicht als zulässigen Zugpunkt. Aber ich bin auch nur Leihe...

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