Abschleppunternehmen will Leerfahrt bezahlt haben.

VW Sharan 2 (7N)

Hält die Achse einen Zug auf den abschlepper aus?

Achse
Beste Antwort im Thema

Ganz im Ernst: Ein paar Worte zu deinem Fall und zu deiner Fragestellung sind echt nicht zu viel verlangt. Du willst Hilfe haben in Form einer Antwort? Dann gib uns die nötigen Infos und lass uns nicht raten!

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Zitat:

@Sharandreamer schrieb am 27. März 2019 um 18:05:32 Uhr:


Darf ich fragen, warum du keine Öse hast? Ist Vorschrift der StVZO!
In Deutschland sind an Kraftfahrzeugen Abschleppösen Pflicht und durch die StVZO §43 „Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen“ geregelt: (...) (2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein (siehe § 43 Abs. 2 StVZO).

Klar darfst du fragen. Nur ist die Frage unter dem Gesichtspunkt, dass nunmal keine vorhanden ist, zielführend?

Ich kann dir die Frage leider selbst nicht beantworten. Ich hätte sie in der Bordtasche vermutet, in der auch der Heber ist. Dort war sie aber nicht. Hab mir jetzt eine bestellt. Tüv hat auch nie danach gefragt. Hier wäre doch mal eine EU Verordnung sinnvoll. Die Verwendung einer fahrzeugübergreifenden einheitlichen Aufnahme der Ösen, da ja fast alle moderne Autos sowas haben. Da brauch die Pannenhilfe nur eine mit sich zu führen, um Fahrzeuge aufzunehmen.

Ich glaube die Aufnahme bzw. das Gewinde ist immer gleich. Nur die Länge der Ösen ist unterschiedlich.

Schaut doch mal bezgl. Dem Boardwerkzeug, bzw dem kleinen Täschchen mit Schleife hinten links unten an der Kofferraumklappe. Dazu müsst ihr den linken hinteren Sitz hochklappen. In dem Täschen sind bei mir Abschleppöse, Schraubendreher, und so ein kleiner Haken um die Kappen für Felgenschrauben zu entfernen und die Nuss fürs Felgenschloss. Wagenheber liegt in einer Tasche im kleinen Kofferraum unter den Sitzen.
Hab auch die Sealreifen und mir trotzdem günstig ein Tireset bei ebay gekauft. Da ist auch alles nochmal dabei.
Bezgl. Kosten zum Abschleppen, eine Leistung wurde erbracht auch wenn nicht zu Ende geführt. Der Abbruch der Leistung ist aber dein gutes Recht, wenn du mit der Ausführung nicht zu Frieden bist, bzw. Wenn du befürchtest das indirekt was anderes kaputt geht und das Vertragsverhältnis nicht passt. Rede mit dem ADAC, die sollten duch kulanter weiße die Kosten für den ersten Abschlepper übernehmen sofern er vom ADAC auch beauftragt wurde. Dann sollte die Sache vom Tisch sein.

Zitat:

@blob787 schrieb am 28. März 2019 um 07:13:25 Uhr:


Schaut doch mal bezgl. Dem Boardwerkzeug, bzw dem kleinen Täschchen mit Schleife hinten links unten an der Kofferraumklappe. Dazu müsst ihr den linken hinteren Sitz hochklappen. In dem Täschen sind bei mir Abschleppöse, Schraubendreher, und so ein kleiner Haken um die Kappen für Felgenschrauben zu entfernen und die Nuss fürs Felgenschloss. Wagenheber liegt in einer Tasche im kleinen Kofferraum unter den Sitzen.
Hab auch die Sealreifen und mir trotzdem günstig ein Tireset bei ebay gekauft. Da ist auch alles nochmal dabei.
Bezgl. Kosten zum Abschleppen, eine Leistung wurde erbracht auch wenn nicht zu Ende geführt. Der Abbruch der Leistung ist aber dein gutes Recht, wenn du mit der Ausführung nicht zu Frieden bist, bzw. Wenn du befürchtest das indirekt was anderes kaputt geht und das Vertragsverhältnis nicht passt. Rede mit dem ADAC, die sollten duch kulanter weiße die Kosten für den ersten Abschlepper übernehmen sofern er vom ADAC auch beauftragt wurde. Dann sollte die Sache vom Tisch sein.

Danke für den guten Vortrag!

Könnte vielleicht ein Foren-Admin die Themen-Überschrift in etwas wie „Abschleppen am Querlenker“ ändern?

Zitat:

@bigredwulf schrieb am 28. März 2019 um 07:35:34 Uhr:


Könnte vielleicht ein Foren-Admin die Themen-Überschrift in etwas wie „Abschleppen am Querlenker“ ändern?

Naja, könnte schon, aber die Fragestellung zielte auf etwas anderes ab. Die Beiträge entwickeln so manchmal ihre eigene Dynamik. Im Grunde ist lediglich der vorletzte User die Frage eingegangen 😉. Der Fokus liegt hier auf die Frage, ob man die Leerfahrt im konkreten Fall zahlen müsste, wenn sich der Abschlepper vorhalten muss unsachgemäß mit dem Eigentum Dritter umgegangen zu sein. Hier geht es nicht um Bergung!

Zitat:

@MSank schrieb am 27. März 2019 um 09:22:21 Uhr:



So sah ich das auch. Ich frag mich wie der Abschlepper darauf kommt, ein über 2 Tonnen schweres Fahrzeug an einer Achse hochziehen zu wollen und dann standfest zu behaupten „das mache ich seit Jahren so“. Die Querdenker ist doch nur mit drei popligen Schrauben an dem Gelenk befestigt. Es ging hier ja nicht um Bergung.

Die drei popligen Schrauben halten auch die Kräfte einer Vollbremsung aus 200 km/h mit einem vollbeladen 2,6 Tonnen schweren Fahrzeug problemlos aus.
Da werden sie eher nicht an ein paar Metern Schleppen zu Grunde gehen.

Zitat:

@Matsches schrieb am 28. März 2019 um 10:13:47 Uhr:



Zitat:

@MSank schrieb am 27. März 2019 um 09:22:21 Uhr:



So sah ich das auch. Ich frag mich wie der Abschlepper darauf kommt, ein über 2 Tonnen schweres Fahrzeug an einer Achse hochziehen zu wollen und dann standfest zu behaupten „das mache ich seit Jahren so“. Die Querdenker ist doch nur mit drei popligen Schrauben an dem Gelenk befestigt. Es ging hier ja nicht um Bergung.

Die drei popligen Schrauben halten auch die Kräfte einer Vollbremsung aus 200 km/h mit einem vollbeladen 2,6 Tonnen schweren Fahrzeug problemlos aus.
Da werden sie eher nicht an ein paar Metern Schleppen zu Grunde gehen.

Die Kraft ist doch ganz anderes verteilt! Seit wann bist du mit 200 unterwegs? Die Karre fährt doch nur 190.... hahhahah

Wahrscheinlich wird man das Fahrzeug an dem Lenker hochziehen können - die Kraft ähnelt schon der einer Bremsung, wenn auch in umgekehrter Richtung. Aber trotzdem: Was richtet der Abschlepphaken am Querlenker selbst an? Und an sonstigen Teilen. Was könnten Folgeschäden sein, wie z.B. Rostbildung? Und wenn man schon beim Anruf sagt, dass keine Abschleppöse da ist, ist das hochziehen an irgendeinem Fahrwerksbauteil keine ernstzunehmende Alternative. Adäquat wäre eben nur gewesen: Anheben per Kran oder Abschleppen mit angehobenen Vorderrädern, sofern das möglich ist.

Ja eben. Ich sag denen das noch am Telefon. Der zweite Abschlepper meinte hingegen, dass er sowas nicht machen würde. Schon gar nicht, wenn der Wagen Tage stand und die Bremsen fest sitzen. Allenfalls an beiden Achsen, aber nicht nur an einer.

Der Vergleich mit der Vollbremsung aus 200 vom Vorredner hinkt etwas. Die Bremskraft verteilt sich auf alle vier Achsen, auf die vordern mehr. Das ist was ganz anderes als an einer Achse rumzurobben

Zitat:

@MSank schrieb am 29. März 2019 um 08:06:39 Uhr:


Der Vergleich mit der Vollbremsung aus 200 vom Vorredner hinkt etwas. Die Bremskraft verteilt sich auf alle vier Achsen, auf die vordern mehr. Das ist was ganz anderes als an einer Achse rumzurobben

Wenn du das meinst, dann wird's wohl so sein.

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