Abschleppen, wie läuft'?

Hallo,

banale Frage: Der Schlepper kommt in ca. 1h und nimmt mich mit. Kann ich dazu im Auto bleiben, oder muss ich in die Fahrerkabine? Dann würde ich meinen Kram schonmal packen. Klingt komisch, würde mir aber grad wirklich helfen!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@zille1976 schrieb am 17. Februar 2017 um 07:46:45 Uhr:



Zitat:

@JSuperstars schrieb am 16. Februar 2017 um 23:14:29 Uhr:



BTW: Wenn man über den ADAC abgeschleppt wird, müssen (!) sie einen mitnehmen, sagte der Fahrer.

Der ADAC gibt mir aber mein Leben nicht zurück, wenn ich an so einen meuchelnden Geisteskranken oder einen Selstmordspinner gerate, der mein Fahrzeug klauen will um damit ein Blutbad anzurichten.

Bei mir würde die Tür fest verschlossen bleiben. Soll sich der Typ doch nen Taxi rufen.

Die Zeitungen sind ja auch voll von Berichten über Psychos, die eine Panne vortäuschen, nur um in die Fahrerkabine des Schleppers zu kommen und den Fahrer dann grausam zu ermorden.

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Das mit den Arbeiten auf der Ladefläche hat mit Autotransporten nichts zu tun und ist wenn mich nicht alles täuscht ohnehin nur bei geringen Geschwindigkeiten zulässig (maximal 25 km/h oder so).

Es ist vergebene Mühe birscherl das zu erklären.
Die Tatsachen passen nicht zu seinen Behauptungen und sind somit falsch.

Zitat:

@CV626 schrieb am 18. Februar 2017 um 21:10:42 Uhr:


Das mit den Arbeiten auf der Ladefläche hat mit Autotransporten nichts zu tun …

Gratuliere, das hast du richtig erkannt. Deswegen hab ich ja geschrieben "… aber das ist wieder ein anderes Thema."

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 18. Februar 2017 um 21:13:03 Uhr:


Es ist vergebene Mühe birscherl das zu erklären.
Die Tatsachen passen nicht zu seinen Behauptungen und sind somit falsch.

Meine Behauptung, dass der Transport auf der Ladefläche im Rahmen des rechtfertigenden Notstands erlaubt ist, ist also falsch? Ah ja …

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Zitat:

@birscherl schrieb am 18. Februar 2017 um 23:35:38 Uhr:



Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 18. Februar 2017 um 21:13:03 Uhr:


Es ist vergebene Mühe birscherl das zu erklären.
Die Tatsachen passen nicht zu seinen Behauptungen und sind somit falsch.

Meine Behauptung, dass der Transport auf der Ladefläche im Rahmen des rechtfertigenden Notstands erlaubt ist, ist also falsch? Ah ja …

Lies mal oben was du geschrieben hast.
Der Rechtfertigende Notstand kam erst später ins Spiel und hat mit dem Ursprungsthema überhaupt nichts zu tun.
Erst als Du gemerkt hast das du im Unrecht bist, brachtest du den Notstand ins Spiel.
Lass es gut sein. Du hast Recht ...

Falsch ist vor allem diese Aussage deinerseits:

Zitat:

@birscherl schrieb am 16. Februar 2017 um 20:40:13 Uhr:



– nur ist ein Pkw auf einer Ladefläche keine Ladefläche und kein Laderaum. Es geht beim § 21 um den Transport von Personen (der übrigens als Arbeitsstätte auch wieder genehmigt ist, siehe z.B. Müllabfuhr oder Straßenmeisterei), die dort nicht gesichert werden können. Das ist bei einem verzurrten Pkw, in dem die Insassen angegurtet sind, nicht der Fall.

Selbstverständlich verbietet §21 auch den Transport von Personen, die in einem Auto sitzen, das auf der Ladefläche steht.

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 18. Februar 2017 um 23:43:47 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 18. Februar 2017 um 23:35:38 Uhr:


Meine Behauptung, dass der Transport auf der Ladefläche im Rahmen des rechtfertigenden Notstands erlaubt ist, ist also falsch? Ah ja …

Lies mal oben was du geschrieben hast.
Der Rechtfertigende Notstand kam erst später ins Spiel und hat mit dem Ursprungsthema überhaupt nichts zu tun.
Erst als Du gemerkt hast das du im Unrecht bist, brachtest du den Notstand ins Spiel.
Lass es gut sein. Du hast Recht ...

Das Ursprungsthema ist "Der Schlepper kommt in ca. 1h und nimmt mich mit. Kann ich dazu im Auto bleiben, oder muss ich in die Fahrerkabine?" Wieso hat der Transport auf der Ladefläche damit nichts zu tun?

Und ja, bei einem "rechtfertigenden Notstand" kann man pratkisch jede Vorschrift überschreiten - das Überschreiten einer _eigentlich_ geltenden Vorschrift ist ja gerade das, was durch den "Notstand" ge"rechtfertigt" wird.

Es sind auch Notstände denkbar, die etwa die Überschreitung des Tempolimits oder das Vorbeifahren an einer roten Ampel rechtfertigen. Deshalb sind die Aussagen "Überschreiten des TL ist verboten" und "An einer roten Ampel muss man anhalten" nicht falsch.

Zitat:

@birscherl schrieb am 18. Februar 2017 um 23:46:55 Uhr:



Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 18. Februar 2017 um 23:43:47 Uhr:


Lies mal oben was du geschrieben hast.
Der Rechtfertigende Notstand kam erst später ins Spiel und hat mit dem Ursprungsthema überhaupt nichts zu tun.
Erst als Du gemerkt hast das du im Unrecht bist, brachtest du den Notstand ins Spiel.
Lass es gut sein. Du hast Recht ...

Das Ursprungsthema ist "Der Schlepper kommt in ca. 1h und nimmt mich mit. Kann ich dazu im Auto bleiben, oder muss ich in die Fahrerkabine?" Wieso hat der Transport auf der Ladefläche damit nichts zu tun?

Merkst du noch was?

Zitat:

@CV626 schrieb am 18. Februar 2017 um 23:44:39 Uhr:


Selbstverständlich verbietet §21 auch den Transport von Personen, die in einem Auto sitzen, das auf der Ladefläche steht.

Der §21 erlaubt sogar die Verrichtung von Tätigkeiten auf der Arbeitsfläche während der Fahrt. Ganz so "selbstverständlich" wie du sagst ist das nur, wenn man es nicht zu Ende betrachtet.

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 18. Februar 2017 um 23:48:55 Uhr:


Merkst du noch was?

Ich schon. Du nicht?

Trump soll ja deutsche Verwandtschaft haben. 🙂

Zitat:

@birscherl schrieb am 18. Februar 2017 um 23:49:10 Uhr:



Zitat:

@CV626 schrieb am 18. Februar 2017 um 23:44:39 Uhr:


Selbstverständlich verbietet §21 auch den Transport von Personen, die in einem Auto sitzen, das auf der Ladefläche steht.

Der §21 erlaubt sogar die Verrichtung von Tätigkeiten auf der Arbeitsfläche während der Fahrt. Ganz so "selbstverständlich" wie du sagst ist das nur, wenn man es nicht zu Ende betrachtet.

Doch, ist es. Der Transport von Personen, die in einem Auto sitzen, das auf der Ladefläche steht, fällt SELBSTVERSTÄNDLICH nicht unter die Ausnahmen des §21. Das hast du doch selbst festgestellt. Niemand verrichtet "dort nötige Arbeiten", es wird auch kein Baustellenpersonal auf Baustellen befördert, und land- und forstwirtschaftliche Zwecke liegen auch keine vor. Weitere Ausnahmen gibt es nicht. Warum streitest du das jetzt ab?

Weil er vor lauter Rechthaberei im Forum nicht mehr weiß was er schreibt.

Zitat:

@CV626 schrieb am 18. Februar 2017 um 23:57:40 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 18. Februar 2017 um 23:49:10 Uhr:


Der §21 erlaubt sogar die Verrichtung von Tätigkeiten auf der Arbeitsfläche während der Fahrt. Ganz so "selbstverständlich" wie du sagst ist das nur, wenn man es nicht zu Ende betrachtet.

Doch, ist es. Der Transport von Personen, die in einem Auto sitzen, das auf der Ladefläche steht, fällt SELBSTVERSTÄNDLICH nicht unter die Ausnahmen des §21. Das hast du doch selbst festgestellt. Niemand verrichtet "dort nötige Arbeiten", es wird auch kein Baustellenpersonal auf Baustellen befördert, und land- und forstwirtschaftliche Zwecke liegen auch keine vor. Weitere Ausnahmen gibt es nicht. Warum streitest du das jetzt ab?

Warum liest du meine posts nicht, bevor da darauf antwortest? Dass die Ausnahmen vom §21 ein ganz anderes Thema sind, habe ich doch weiter vorne geschrieben. Was soll ich deiner Meinung nach denn abstreiten?

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