ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Abschlepp Schäden/ Polizei

Abschlepp Schäden/ Polizei

Themenstarteram 24. April 2018 um 12:37

Hallo, vor etwa 3 Wochen wurde meine Harley beschlagnahmt wegen zu laufen Auspuff. Habe das Motorrad wieder abgeholt und wieder einen Normalen Auspuff drauf gemacht. Im dem Polizeibericht von dem Abschlepp Unternehmen, steht drine : Schäden am Fahrzeug keine, so wurde auf dem Abschlepp Bericht vermerkt.... als ich das bike wieder abholen wollte, habe ich einige Schäden bemerkt! Kratzer am Tank, am Heck

, an der Felge und an der unteren Abdeckung! Tag der abschleppung wurden auch keine Fotos von dem Bike gemacht, also bevor es abgeschleppt wurde... die Schäden waren vorher nicht!!! Wie gehe ich am

Besten vor!

 

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Warum muss ich den Kopf schütteln? Da beklagt sich einer über Kratzer an seinem Liebling, der auf der anderen Seite unbeteiligte Personen mit illegalen Krawalltüten belästigt?

38 weitere Antworten
Ähnliche Themen
38 Antworten

Nun,

die Reichweite der Tips hier wird von "Hab Dich nicht so..." bis hin zu "Rechtsanwalt, Gutachten, Verklagen etc..." gehen. Also nicht erschrecken und mit gesundem Menschenverstand handeln.

Ich persönlich würde mir zuerstmal überlegen, wie ich die Aussage"Vorher war das nicht..." beweise. Und im nächsten Schritt dann die notwendige Vorgehensweise aus dem Resultat von Schritt 1 überlegen.

Vel Glück auf jeden Fall jetzt schonmal.

Zitat:

@Audi2k15 schrieb am 24. April 2018 um 14:37:24 Uhr:

Hallo, vor etwa 3 Wochen wurde meine Harley beschlagnahmt wegen zu laufen Auspuff. Habe das Motorrad wieder abgeholt und wieder einen Normalen Auspuff drauf gemacht. Im dem Polizeibericht von dem Abschlepp Unternehmen, steht drine : Schäden am Fahrzeug keine, so wurde auf dem Abschlepp Bericht vermerkt.... als ich das bike wieder abholen wollte, habe ich einige Schäden bemerkt! Kratzer am Tank, am Heck

, an der Felge und an der unteren Abdeckung! Tag der abschleppung wurden auch keine Fotos von dem Bike gemacht, also bevor es abgeschleppt wurde... die Schäden waren vorher nicht!!! Wie gehe ich am

Besten vor!

Mit freundlichen Grüßen

Hast du, als du es abgeholt hast, die Schäden gleich bemerkt und an Ort und Stelle angezeigt ?

Themenstarteram 24. April 2018 um 12:50

Als ich das Motorrad abgeholt habe, habe ich erstmal nicht mit genommen, und dem Chef die Schäden gezeigt vom Abschlepp Unternehmer. Er hat sich die Schäden dann alle dokumentiert. Also vor Ort am Abholtag vor dem Chef seine Augen... vorher habe ich mein Bike nicht angerührt.

Na, das ist doch schonmal sehr gut... Die Frage wird nun sein: Wer hat sie verursacht?

Zitat:

@dobifan schrieb am 24. April 2018 um 14:52:16 Uhr:

Na, das ist doch schonmal sehr gut... Die Frage wird nun sein: Wer hat sie verursacht?

Und selbst wenn man das nachweisen könnte, wer muss Schadenersatz leisten?

Problem wird ohnehin sein dem Unternehmen nachzuweisen, dass genau sie genau diese Schäden verursacht haben.

Die Behauptung (auch wenn sie wahr ist) "vorher war nichts dran" wird nicht reichen.

Aber vielleicht hast Du Glück, das Unternehmen zeigt sich kulant (z.B. weil die Spuren eindeutig sind) und alles wird schnell und zufriedenstellend abgewickelt.

Recht dran glauben tu ich nicht.

Bisher wurde nichtmal einheitlich entschieden, ob das Abschleppunternehmen überhaupt Ansprechpartner des Geschädigten ist.

Gerade bei behördlich veranlassten Transporten.

Themenstarteram 24. April 2018 um 13:17

Es wurde ja vor dem abschleppen dokumentiert von der Polizei das keine Schäden an der Maschine waren... habe ich schwarz auf weiß!

Zitat:

@Matsches schrieb am 24. April 2018 um 15:07:40 Uhr:

Zitat:

@dobifan schrieb am 24. April 2018 um 14:52:16 Uhr:

Na, das ist doch schonmal sehr gut... Die Frage wird nun sein: Wer hat sie verursacht?

Und selbst wenn man das nachweisen könnte, wer muss Schadenersatz leisten?

Problem wird ohnehin sein dem Unternehmen nachzuweisen, dass genau sie genau diese Schäden verursacht haben.

Die Behauptung (auch wenn sie wahr ist) "vorher war nichts dran" wird nicht reichen.

Aber vielleicht hast Du Glück, das Unternehmen zeigt sich kulant (z.B. weil die Spuren eindeutig sind) und alles wird schnell und zufriedenstellend abgewickelt.

Recht dran glauben tu ich nicht.

Bisher wurde nichtmal einheitlich entschieden, ob das Abschleppunternehmen überhaupt Ansprechpartner des Geschädigten ist.

Gerade bei behördlich veranlassten Transporten.

Gerade für diesen Fall hat der Bundesgerichtshof aber bereits im Jahr 2014 entschieden, dass gegenüber dem Geschädigten nicht das Abschleppunternehmen, sondern die Behörde haftet, die das Abschleppen veranlasst hat: BGH, Urteil vom 18.2.2014, Az. VI ZR 383/12

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 24. April 2018 um 13:31

Zitat:

@Ostelch schrieb am 24. April 2018 um 15:24:25 Uhr:

Zitat:

@Matsches schrieb am 24. April 2018 um 15:07:40 Uhr:

 

Und selbst wenn man das nachweisen könnte, wer muss Schadenersatz leisten?

Problem wird ohnehin sein dem Unternehmen nachzuweisen, dass genau sie genau diese Schäden verursacht haben.

Die Behauptung (auch wenn sie wahr ist) "vorher war nichts dran" wird nicht reichen.

Aber vielleicht hast Du Glück, das Unternehmen zeigt sich kulant (z.B. weil die Spuren eindeutig sind) und alles wird schnell und zufriedenstellend abgewickelt.

Recht dran glauben tu ich nicht.

Bisher wurde nichtmal einheitlich entschieden, ob das Abschleppunternehmen überhaupt Ansprechpartner des Geschädigten ist.

Gerade bei behördlich veranlassten Transporten.

Gerade für diesen Fall hat der Bundesgerichtshof aber bereits im Jahr 2014 entschieden, dass gegenüber dem Geschädigten nicht das Abschleppunternehmen, sondern die Behörde haftet, die das Abschleppen veranlasst hat: BGH, Urteil vom 18.2.2014, Az. VI ZR 383/12

Grüße vom Ostelch

Aber warum sollen die Behörden dafür haften, wenn der abschlepper schuld ist? Dann muss der abschlepper sein Job halt besser machen!

Zitat:

@Audi2k15 schrieb am 24. April 2018 um 15:31:33 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 24. April 2018 um 15:24:25 Uhr:

 

Gerade für diesen Fall hat der Bundesgerichtshof aber bereits im Jahr 2014 entschieden, dass gegenüber dem Geschädigten nicht das Abschleppunternehmen, sondern die Behörde haftet, die das Abschleppen veranlasst hat: BGH, Urteil vom 18.2.2014, Az. VI ZR 383/12

Grüße vom Ostelch

Aber warum sollen die Behörden dafür haften, wenn der abschlepper schuld ist? Dann muss der abschlepper sein Job halt besser machen!

Lies dir das Urteil durch, dann weist du es. Du kannst auch, wie in dem dem Urteil zugrundeliegenden Fall, den Falschen verklagen und dir die Rechtslage noch einmal vom Gericht schildern lassen. Oder du suchst dir jetzt einen Anwalt, der deine Interessen gegenüber der zuständigen Behörde vertritt.

Grüße vom Ostelch

... korrekt und man nennt es Amtshaftung.

Warum muss ich den Kopf schütteln? Da beklagt sich einer über Kratzer an seinem Liebling, der auf der anderen Seite unbeteiligte Personen mit illegalen Krawalltüten belästigt?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. April 2018 um 15:49:29 Uhr:

... korrekt und man nennt es Amtshaftung.

Nö. Die Polizei schließt einen Vertrag mit dem Abschlepper, alle Beschädigungen sind mit dem Schlepper zu klären, die sind nämlich versichert.

Zitat:

@oldie1962 schrieb am 24. April 2018 um 17:24:38 Uhr:

Warum muss ich den Kopf schütteln? Da beklagt sich einer über Kratzer an seinem Liebling, der auf der anderen Seite unbeteiligte Personen mit illegalen Krawalltüten belästigt?

Ok, ein nicht korrektes Verhalten einerseits rechtfertigt also in deinen Augen eine Sachbeschädigung der "Gegenseite"? Spannendes Rechtsverständnis.

am 24. April 2018 um 15:47

Zitat:

@oldie1962 schrieb am 24. April 2018 um 17:24:38 Uhr:

Warum muss ich den Kopf schütteln? Da beklagt sich einer über Kratzer an seinem Liebling, der auf der anderen Seite unbeteiligte Personen mit illegalen Krawalltüten belästigt?

Hast du mal im Ansatz mal drueber nachgedacht was du von dir gibst?

Deine Antwort
Ähnliche Themen