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Abschleppen, wie läuft'?

Themenstarteram 16. Februar 2017 um 18:10

Hallo,

banale Frage: Der Schlepper kommt in ca. 1h und nimmt mich mit. Kann ich dazu im Auto bleiben, oder muss ich in die Fahrerkabine? Dann würde ich meinen Kram schonmal packen. Klingt komisch, würde mir aber grad wirklich helfen!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@zille1976 schrieb am 17. Februar 2017 um 07:46:45 Uhr:

Zitat:

@JSuperstars schrieb am 16. Februar 2017 um 23:14:29 Uhr:

 

BTW: Wenn man über den ADAC abgeschleppt wird, müssen (!) sie einen mitnehmen, sagte der Fahrer.

Der ADAC gibt mir aber mein Leben nicht zurück, wenn ich an so einen meuchelnden Geisteskranken oder einen Selstmordspinner gerate, der mein Fahrzeug klauen will um damit ein Blutbad anzurichten.

Bei mir würde die Tür fest verschlossen bleiben. Soll sich der Typ doch nen Taxi rufen.

Die Zeitungen sind ja auch voll von Berichten über Psychos, die eine Panne vortäuschen, nur um in die Fahrerkabine des Schleppers zu kommen und den Fahrer dann grausam zu ermorden.

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 16. Februar 2017 um 19:16:19 Uhr:

Nur wenn du Glück hast, darfst du in die Fahrerkabine. Müssen musst du nicht. Und mitnehmen muss der Fahrer dich auch nicht, auch wenn dies meistens gemacht wird.

Der Fahrer des Abschleppwagens darf dich einfach so stehen lassen??

Das kann ich mir nicht vorstellen. Zumindest muss irgendwie sichergestellt werden, dass die ehemaligen Passagiere des abzuschleppenden Autos irgendwie von der Autobahn verschwinden. Die ist für Fußgänger schließlich tabu.

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 16. Februar 2017 um 20:08:46 Uhr:

… § 21 Abs. 2 StVO: "Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten."

Das ist richtig – nur ist ein Pkw auf einer Ladefläche keine Ladefläche und kein Laderaum. Es geht beim § 21 um den Transport von Personen (der übrigens als Arbeitsstätte auch wieder genehmigt ist, siehe z.B. Müllabfuhr oder Straßenmeisterei), die dort nicht gesichert werden können. Das ist bei einem verzurrten Pkw, in dem die Insassen angegurtet sind, nicht der Fall. Im Rahmen des rechtfertigenden Notstands ist es im Einzelfall gängige Praxis: http://www.autohaus.de/fm/2353/asp8_04_n7_s14_16.pdf (siehe vorletzter Absatz), das wird sogar von der Betriebshaftpflicht gedeckt.

Und ein Tisch mit Pizza´s auf dem Auto das auf der Ladefläche steht ist kein Auto sondern eine Pizzaria.

Bieg dir deine Träume so zurecht wie es dir gefällt.

Schönen Tag noch.

Wenn die Argumente ausgehen, wird wieder rumgeblödelt. Wie so oft in V&S. Schade.

Der Fall des berechtigten Notstandes trifft auf den TE und auf deine beiden Fälle nicht zu.

 

Das rumblödeln überlass ich dir.

"In der Antwort auf eine entsprechende Anfrage des VBA verweigerte das Bundesverkehrsministerium jedoch die generelle Anerkennung eines „rechtfertigenden Notstands“ (§ 16 Ordnungswidrigkeitengesetz) und verwies auf die Prüfung jedes Einzelfalls."

Was durchaus als rechtfertigender Notstand angesehen werden kann, steht auch im Artikel. Resümee: Generell verboten, in Ausnahmefällen aber gerechtfertigt. Und wie ist es noch mit dem Notstand, wenn der Abschlepper mit dem Passagieren hinten im abgeschleppten Auto an einer Raststätte vorbei fährt? Ab da ist es nicht mehr Notstand, sondern Bequemlichkeit.

Auch, dass der Unternehmer seine Haftpflicht entsprechend angepasst hat, steht im Artikel. Daraus schließe ich messerscharf, dass die normale Haftpflicht dieses Risiko nicht abdeckt.

Ob es in deinem Fall Glück oder Notstand war, kann ich nicht beurteilen. Ist letztlich auch egal, wichtig ist nur, dass nichts passiert und man nicht erwischt wird.

...ich hab das mal bei einer größeren Spedition mitbekommen, die LKWs transportieren. Bei der Lastfahrt in der einen Richtung sah das z.B. so aus (klick). In Gegenrichtung also bei der Leerfahrt haben se einen LKW zerlegt und verladen... also aus 3 Zügen haben se 2 gemacht... einer der beiden sah dann so (klick) aus. Wobei der Fahrer des verladenen LKWs nicht in der Kabine des Kollegen Platz genommen hat sondern in seiner Wohnung ähm Kabine des verladenen LKWs geblieben ist und dort vermutlich geschlafen hat... Vorhänge zu!

Dacht mir damals nur hoffentlich isser klever genug, ned dass er die Zündung z.B. wegen dem Radio oder gar wegen der Klima den Motor anmacht... so dass das Mautgerät aktiv wird und se für das verladene Fahrzeug auch noch Maut zahlen.

So (klick) is natürlich blöd, da fällste ja ausm Bett, so schief wie der verladen ist...

Hat zwar nicht mit dem Thema zu tun, ist aber trotzdem interessant.

Genau dieses Thema hatte ich gestern, Auto auf der AB verreckt.

Wenn das Auto auf dem Schlepper steht, darf man nicht drin sitzen bleiben, sondern muss in die Fahrerkabine.

Meine Klamotten zusammen packen konnte ich dann in der Werkstatt wo das Auto abgeladen wurde.

Der Fahrer des Schleppers war sogar noch so nett mir während der Fahrt zur Werkstatt eine Taxe zu bestellen, die mich von der Werkstatt zur nächsten Autovermietung gebracht hat.

DANKE dafür !. Auch der Taxifahrer war Klasse.

Danke auch noch an die Leasingfirma und den ADA-Dingdabums welcher mit der Leasingfirma zusammen arbeitet.

Alles in allem hat es sehr gut geklappt und ich konnte schnell nach Hause weiter fahren.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 16. Februar 2017 um 21:27:09 Uhr:

… Wenn das Auto auf dem Schlepper steht, darf man nicht drin sitzen bleiben, sondern muss in die Fahrerkabine. …

Das ist zunächst deine Meinung. Hast du auch Belege für deine Meinung? Das Gesetzt gibt es nämlich nicht her.

Zitat:

@birscherl schrieb am 16. Februar 2017 um 22:17:22 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 16. Februar 2017 um 21:27:09 Uhr:

… Wenn das Auto auf dem Schlepper steht, darf man nicht drin sitzen bleiben, sondern muss in die Fahrerkabine. …

Das ist zunächst deine Meinung. Hast du auch Belege für deine Meinung? Das Gesetzt gibt es nämlich nicht her.

Doch, tut es. Und der Artikel wurde sogar schon zitiert. Auf der Ladefläche dürfen keine Passagiere befördert werden. Punkt. Und in einem Auto, das auf der Ladefläche steht, ist auch auf der Ladefläche.

Selbst die von dir verlinkte Broschüre gibt diese Einsicht indirekt her - es wird nämlich selbstverständlich davon ausgegangen, dass der Transport von Passagieren im eigenen Auto nur im Rahmen eines "rechtfertigenden Notstandes" zulässig ist. Das heißt: "Eigentlich" ist es verboten, es ist nur deshalb ausnahmsweise gestattet, weil dadurch eine Gefahr abgewendet wird. Und natürlich auch nur dann, wenn es anders nicht geht. Wenn der Platz im Führerhaus reicht, dann gibt es gar keine Diskussion, denn dann liegt auch kein Notstand vor, der das ausnahmsweise Übertreten der Vorschriften rechtfertigen würde. Und selbst wenn der Platz nicht reicht: Dann ist der Notstand spätestens beim nächsten Parkplatz zuende, da können die Passagiere ja zB von einem Taxi abgeholt werden. Bei extremem Wetter ist vielleicht noch die Mitfahrt zum nächsten Rastplatz zu rechtfertigen. Weiter aber auf gar keinen Fall.

Zitat:

Das ist zunächst deine Meinung. Hast du auch Belege für deine Meinung? Das Gesetzt gibt es nämlich nicht her.

§ 21 Abs. 2 StVO

Das ist so.

Der Fall des berechtigten Notstandes trifft hier in keinem Fall zu.

Das hab ich dir schon oben geschrieben.

Also hör auf dir die Gesetze so zurecht zu biegen wie es in deinen kram passt.

Themenstarteram 16. Februar 2017 um 22:14

Also aus der gerade gemachten Erfahrung: Der Fahrer fand die Vorstellung, dass jemand hinten mitfährt recht merkwürdig ;) Er meinte, bei Familien etc. schicken sie einen Abschleppwagen mit größerer Kabine.

Sagt natürlich nichts darüber aus, ob es denn erlaubt wäre. Bin aber nach der Diskussion hier auch überzeugt, dass es nicht erlaubt ist.

BTW: Wenn man über den ADAC abgeschleppt wird, müssen (!) sie einen mitnehmen, sagte der Fahrer.

Natürlich kann und darf dich der Fahrer des Abschleppwagens in seiner Kabine mitnehmen. Irgendwie musst du ja eventuell mit in die Werkstatt.

Als uns mal der Passat unterwegs stehen blieb hat uns der Abschleppdienst mit in die Werkstatt genommen, und da haben wir dann (Mobilitätsgarantie) einen Ersatzwagen bekommen, mit dem wir dann nach Hause sind. Geht doch gar nicht anders. Oder meinst du, der hätte uns mit einem Baby nachts um 1 in der Pampa stehen gelassen? Das mit der Versicherung ist Blödsinn. Das kann man regeln und das wird auch so geregelt. Müllautos sind da was anderes, obwohl es Trucker, gibt die gerne mal jemand entgegen der eventuell anderslautenden Anweisung mitnehmen, damit sie jemand zum quatschen haben. Aber das ist deren privates Risiko. Versichert sind Mitfahrer sowieso, denn bei einem Unfall ist es egal ob du im LKW drin sitzt oder drunter liegst.

Das bestreitet ja auch alles keiner.

Die Frage war aber, ob du auch in deinem eigenen Auto sitzen darfst, während es abgeschleppt wird. Und die Antwort ist: Nein, das ist per StVO eindeutig verboten.

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