abschleppen mit seil?
hallo Leute wollte mal fragen ich muss mein auto abschleppen lassen und da ich kein abschlepper gerade bekomme wollte ich fragen ob mich nen freund mit nem Opel astra ziehen kann.? hab nen Automatik Getriebe. geht das oder geht das Getriebe kaputt?
31 Antworten
es geht aber nur eine begrenzte Wegstrecke, lies mal die Bedienungsanleitung. Du solltest allerdings beachten beim Seil abschleppen mußt Du hinten mit Deinem den Astra vorne mit abbremsen und das ohne Bremskraftunterstützung und schwergängiger Lenkung weil die Servo Unterstützung bei stehenden Motor fehlt.
Gruß
deKoch
Hallo,
laut BA:
Fahrzeuge mit Automatic-Getriebe:
1. Wählhebel auf N
2. Schleppgeschwindigkeit:
maximal 70 km/h
3. Schleppstrecke:
maximal 150 km.
Dazu gibt es noch den Tipp, dass man kein Fahrzeug abschleppen sollte, dass schwerer als das Zugfahrzeug ist. Wie weit musst du dich schleppen lassen?
Gruß Steffen
Die 9km dürften ja kein Problem sein.
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Zitat:
Original geschrieben von bmw2202
danke für eure antworten. wären 9 km.
denk' d'ran, deklariere es als Panne. Andernfalls hast Du ein Zug mit mehr als zwei Achsen deren Achsabstand des Anhängers weiter als 1meter ist. Dann zählt der abgeschleppte Wagen als "Anhänger" und der, der den Astra fährt braucht eine Fahrerlaubniss der Klasse II oder CE. Als "Panne" ist's erlaubt
ich weiß klingt paradox....
...wollt's nur mal erwähnt haben, is aber so :-)
Gruß
deKoch
Rein rechtlich darf wohl die Anhängezuglast nicht überschritten werden, auch wenn kein Hängerzug verbaut ist. Zudem muss der Schleppende in Besitz des Führerscheins mit "großen Anhänger" (ich glaub BE) sein, natürlich gilt auch der LKW-Schein. Auch wenn dies meist vernachlässigt und wahrscheinlich auch selten geahndet wird, bei einem besonders aufmerksamen Ordnungshüter könnte es Probleme geben. Insbesondere bei 9 km Wegstrecke sehe ich ansonsten kein großes Hindernis bezüglich Automatik und Opel Astra, auch wenn die Kombination anders herum wohl günstiger wäre!😁
Was für Halbwahrheiten es hier gibt 😉
Der Abgeschleppte braucht nichtmal n Führerschein 😉
Und BE wird auch nicht benötigt.
@yalee:
wo steht das???
mit sochen aussagen sollte man sehr vorsichtig sein... sofern man keinen nachweis erbringen kann...
das mit der führerscheinklasse habe ich auch schon mal gehöhrt...
soll kein persönlicher angriff sein...
aber bitte untermaure deine hier niedergeschriebene these....
Zitat:
Original geschrieben von yalee
Was für Halbwahrheiten es hier gibt 😉
Der Abgeschleppte braucht nichtmal n Führerschein 😉
Und BE wird auch nicht benötigt.
Ich sprach nicht vom "Abgeschleppten" sondern vom Schleppenden!🙂 Und dieser braucht wohl in der Tat (mindestens) BE, auch wenn es selten oder nie beanstandet wird.😉 (schrieb ich bereits) genaueres wäre noch nachzulesen.
Wie ich gerade lese, ist es ziemlich verworren:
Zitat:
Abschleppen, anschleppen und schleppen
Nur weil zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe. Es ist also nicht immer Abschleppen, wenn ein Auto das andere zieht.
Abschleppen Ein Fahrzeug wird gezogen, weil es eine Panne hat, die sich nicht mit Bordmitteln an Ort und Stelle beheben lässt. Beim Abschleppen reicht der Führerschein, der für das Zugfahrzeug vorgeschrieben ist. Der "Fahrer" im Pannenauto braucht keinen Führerschein. Laut StVZO ist nicht mal eine Zulassung für das hintere Fahrzeug notwendig. Es ist also erlaubt, seinen Schrottwagen zum Verwerter zu schleppen.
Schleppen Ein geschlepptes Fahrzeug könnte auch aus eigener Kraft fahren. Für das Schleppen wird eine Genehmigung der Zulassungsbehörde benötigt. Der Ziehende braucht nach Gewicht des Zuges, den alten "Zweier" oder nach EU-Recht – BE, C1E oder CE. Der Geschleppte benötigt den für sein Fahrzeug.
Anschleppen Dem Gezogenen wird Starthilfe gegeben. Beide benötigen die entsprechende Fahrerlaubnis. aus: http://www.autobild.de/artikel/abschleppen-47437.html
Hallo,
solange der Grund für das Abschleppen der sogenannte "Nothilfegedanke" ist - ist es auch Abschleppen im Sinne der StVO. Abschleppen zum Reparieren zählt also dazu - Abschleppen zum Verwerter dagegen nicht!
Gruß Steffen
Zitat:
Original geschrieben von steffenxx
Hallo,solange der Grund für das Abschleppen der sogenannte "Nothilfegedanke" ist - ist es auch Abschleppen im Sinne der StVO. Abschleppen zum Reparieren zählt also dazu - Abschleppen zum Verwerter dagegen nicht!
Gruß Steffen
So dachte ich auch, so ist es lt. dem Zitat allerdings nicht ganz. Ich lese heraus, dass:
-zur Verschrottung ziehen, der Ziehende n normalen Führerschein braucht und der Gezogne höchstens n Personalausweis😁
-beim defekten zu ziehenden Fahrzeug, beide den Führerschein (wie auch beim so genannten "Anschleppen"
- bei allen weiteren Schleppvorgängen der Ziehende mindestens BE und der Gezogene ne gültige Fahrerlaubnis für das gezogene Fahrzeug.
Sehe ich das jetzt so richtig?
Obwohl ich das Ganze ziemlich unsinnig finde, denn die Schilder abzumontieren und die Papiere nicht vorzulegen und zu behaupten den Karren auf den Schrott ziehen zu wollen, kann ja nun jeder!😕
Also, entweder beide Fahrer haben Kl III ( alt ) was ja auch wegen der Panne wiederum Sinn macht, weil der Pannenfahrer bevor er die Panne hatte gefahren ist, oder aber Kl II weil keine Nothilfe mehr vorlag.
Gruß
deKoch