Abschied von meinem geliebten Dicken und vom W212 Forum
Hallo.
Leider ist "ER" Geschichte. Ich habe mittlerweile eine Arbeitsstelle 5 km von meinem Wohnort, daher habe ich mich schweren Herzens zum Verkauf entschieden.
Es waren bisher die schönsten 2 Autojahre die ich hatte. Diese Auto (E250CDI) war ein absolutes Sahnestück und ich bin mir sicher dass ich irgendwann zumindest in den E-Klasse Bereich zurückkehren werde.
Ich war mehr stiller Mitleser des Forums daher sage ich Danke an alle die hier so fleisig posten.
Mein Neuer ist ein Skoda Superb Kombi Benziner. Auch ein tolles Auto aber Emozion ist was anderes.
Bis irgendwann.
Gruß Mario
Beste Antwort im Thema
Meine Arbeitsstelle liegt 3km vom Wohnort.
Aber deshalb verkauf ich doch nicht den Benz.
Dir alles Gute
Andy
82 Antworten
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 16. November 2015 um 13:31:48 Uhr:
Ein Auto wird auf sechs Jahre abgeschrieben, also betägt die AfA 16,67 % p.a.Zitat:
@yzf1006 schrieb am 16. November 2015 um 09:17:18 Uhr:
Der Wertverlust ist fast genau so hoch wie die steuerliche AfA und darüber freust Du dich? Bei einem Fahrzeug mit geschätzten Anschaffungskosten in Höhe von 70 TEUR beträgt die AfA 11,67 TEUR p. a. Solltest Du das Fahrzeug nicht neu gekauft haben, dürfte die AfA p. a. nicht stark abweichen da ja die Restnutzungsdauer angepasst wird.
Nur ein neues Kfz wird über 6 Jahre (=16,67 %) abgeschrieben. Bei einem Gebrauchtfahrzeug muss die Restnutzungsdauer geschätzt werden.
Zitat:
@yzf1006 schrieb am 16. November 2015 um 14:11:15 Uhr:
Nur ein neues Kfz wird über 6 Jahre (=16,67 %) abgeschrieben. Bei einem Gebrauchtfahrzeug muss die Restnutzungsdauer geschätzt werden.Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 16. November 2015 um 13:31:48 Uhr:
Ein Auto wird auf sechs Jahre abgeschrieben, also betägt die AfA 16,67 % p.a.
Das ist grundsätzlich richtig, aber ein Gebrauchtwagen wird eher nicht über einen längeren Zeitraum als 6 Jahre abgeschrieben. Ein Abschreibungssatz von 11,67 % würde einer Nutzungsdauer von ca. 8,5 Jahren entsprechen.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 16. November 2015 um 14:36:33 Uhr:
Das ist grundsätzlich richtig, aber ein Gebrauchtwagen wird eher nicht über einen längeren Zeitraum als 6 Jahre abgeschrieben. Ein Abschreibungssatz von 11,67 % würde einer Nutzungsdauer von ca. 8,5 Jahren entsprechen.Zitat:
@yzf1006 schrieb am 16. November 2015 um 14:11:15 Uhr:
Nur ein neues Kfz wird über 6 Jahre (=16,67 %) abgeschrieben. Bei einem Gebrauchtfahrzeug muss die Restnutzungsdauer geschätzt werden.
Schau mal genau mein Beispiel an -->Anschaffungskosten 70.000 EUR / 6Jahre ND =11.66,67 EUR AfA. Habe nirgends Prozent erwähnt ;-).
Oh, Entschuldigung. Habe das auf dem kleinen Display vom Smartie nicht richtig gesehen. Asche auf mein Haupt.
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Hallo ins Forum,
Zitat:
@yzf1006 schrieb am 16. November 2015 um 09:17:18 Uhr:
Der Wertverlust ist fast genau so hoch wie die steuerliche AfA und darüber freust Du dich? Bei einem Fahrzeug mit geschätzten Anschaffungskosten in Höhe von 70 TEUR beträgt die AfA 11,67 TEUR p. a.
das Fahrzeug war werksneu (ging ja eh nicht anders, weil ich den M276 haben wollte), so dass die AfA im normalen Weg berechnet wird und ja, sie liegt in dem von Dir genannten Bereich. womit ich auch gerechnet habe. Der Ankauf eines Neuwagens ist vor diesem Hintergrund eh immer wirtschaftlicher Unsinn, aber auch schön.
Ich freue mich daher nicht über die AfA in der anfallenden Höhe, sondern darüber dass der reale Wertverlust durch die aktuellen Effekte nicht besonders von der (linearen) steuerlichen AfA abweicht. Dies war beim 211er ganz anders, da musste eine deutliche AfaA ansetzen, als der in Zahlung genommen wurde, weil es einen starken Unterschied zwischen dem realen Wertverlust und dem typisierend gerechneten Wertverlust gab.
Viele Grüße
Peter
Zitat:
@212059 schrieb am 16. November 2015 um 22:17:20 Uhr:
Hallo ins Forum,
Zitat:
@212059 schrieb am 16. November 2015 um 22:17:20 Uhr:
das Fahrzeug war werksneu (ging ja eh nicht anders, weil ich den M276 haben wollte), so dass die AfA im normalen Weg berechnet wird und ja, sie liegt in dem von Dir genannten Bereich. womit ich auch gerechnet habe. Der Ankauf eines Neuwagens ist vor diesem Hintergrund eh immer wirtschaftlicher Unsinn, aber auch schön.Zitat:
@yzf1006 schrieb am 16. November 2015 um 09:17:18 Uhr:
Der Wertverlust ist fast genau so hoch wie die steuerliche AfA und darüber freust Du dich? Bei einem Fahrzeug mit geschätzten Anschaffungskosten in Höhe von 70 TEUR beträgt die AfA 11,67 TEUR p. a.Ich freue mich daher nicht über die AfA in der anfallenden Höhe, sondern darüber dass der reale Wertverlust durch die aktuellen Effekte nicht besonders von der (linearen) steuerlichen AfA abweicht. Dies war beim 211er ganz anders, da musste eine deutliche AfaA ansetzen, als der in Zahlung genommen wurde, weil es einen starken Unterschied zwischen dem realen Wertverlust und dem typisierend gerechneten Wertverlust gab.
Viele Grüße
Peter
Hallo Peter,
war nicht böse gemeint und evt. habe ich mich falsch ausgedrückt. Dachte Du hättest ein Verständnisproblem bezüglich der AfA.
Ich persönlich finde es Wahnsinn für ein Auto so viel Geld zu verlieren. Bei einem gebrauchten Kfz ist der Fahrkomfort nicht wesentlich schlechter. Aber Neuwagenkäufer sind sehr wichtig, sonst würde ich ja keine gebrauchten Fahrzeuge kaufen können.
Du musst dabei berüchsichtigen, dass es beim zu versteuernden "geldwerten Vorteil" ohne belang ist, ob das Auto neu oder 10 Jahre alt ist, es ist immer 1% vom Listenpreis.
Das verstehe, wer will. 🙄🙄
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 17. November 2015 um 13:53:36 Uhr:
Du musst dabei berüchsichtigen, dass es beim zu versteuernden "geldwerten Vorteil" ohne belang ist, ob das Auto neu oder 10 Jahre alt ist, es ist immer 1% vom Listenpreis.Das verstehe, wer will. 🙄🙄
Ja, das ist eine von diesen Schwachsinns-Regelungen im Steuerrecht.