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ABS totlegen?

Themenstarteram 19. Oktober 2003 um 14:44

Bei meinem Auto springt selbst bei leichtem Bremsen ständig das ABS an. Da mir das ziemlich auf die Nerven geht und ich Student bin und somit quasi keine Kohle für die Werkstatt habe, würde mich interessiern, wie man das ABS einfach "abschaltet".

Sicherung ziehen bringt nichts.

Danke und viele Grüße

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38 Antworten
am 20. Oktober 2003 um 15:04

Also nun mal langsam Leute.

Wer sein ABS stilllegt SOLLTE sich der Gefahr bewust sein. Der Kollege ( skullu )der dieses Thema in`s Forum gebracht hat hat von mir ( per pn ) schon eine genaueste Anleitung bekommen und wird das Problem lösen.Sprich:er baut einen neuen Sensor ein.Den neuen Sensor hat er schon und den Rest bekommen wir auch noch hin.

Fakt ist:

Wenn ich mein Auto derart verändere und einen Unfall damit baue hab ich so wieso die Ars....karte gezogen. Und man kann da von ausgehen.das die Versicherungen auch noch ein Wort mitreden werden.

zu Designs:

Nur weil man bei einem Fahrzeug das ABS deaktiviert hat das noch lange nichts mit Verkehrsgefährdung zu tun, sonst müßte man ja alle Fahrzeuge ohne ABS aus dem Verkehr ziehen.

ANTWORT: ( ich gebe hier MEINE MEINUNG WIEDER )

Ob ich bei einem Fahrzeug das ABS ausschalte oder schon kein`s hatt spielt schon eine Rolle.( In den Fall muß ich " bauto " schon Recht geben:Falls nicht, machen sich alle die Tips zum Abschalten des ABS gegeben haben der Beihilfe zur Verkehrsgefährdung mitschuldig. )

Es geht hier aber auch NICHT um eine Rechtsfrage sondern um die Frage: Zitat von skullu -- Bei meinem Auto springt selbst bei leichtem Bremsen ständig das ABS an. Da mir das ziemlich auf die Nerven geht und ich Student bin und somit quasi keine Kohle für die Werkstatt habe, würde mich interessiern, wie man das ABS einfach "abschaltet".

Hab ihm geschrieben und er wird den Schaden beheben !

Auch ihm geht seine und der anderen Verkehrsteilnehmer Sicherheit dann doch vor.In dieser Richtung werde ich ihn nach meinen Möglichkeiten unterstützen.

Wegen der Rechtsfrage kann man ja mal im Freundeskreis darüber diskutieren. Das wird mit schicherheit sehr heiß werden.

In diesem Sinne werden wir das Kind schon schaukeln.

Gruß hnzsap

Daß eine Reparatur der beste Weg ist, daran gibts nix zu rütteln, darüber müssen wir glaube ich auch nicht diskutieren.

Zitat:

Wenn ich mein Auto derart verändere und einen Unfall damit baue hab ich so wieso die Ars....karte gezogen. Und man kann da von ausgehen.das die Versicherungen auch noch ein Wort mitreden werden.

Wer sagt das? Ich könnte mich nicht entsinnen, daß bei einem defekten ABS die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.. wäre mir neu. Dann erklärt ihr mir mal wie Audi das mit dem Versicherungsschutz der 100er Reihe löst, bei dem das ABS standardmäßig abschaltbar war... :)

Und daß man sich der Beihilfe zur Verkehrsgefährdung strafbar macht, wenn man jemandem erklärt wie er sein ABS abschalten kann - sorry, da kann ich nur darüber schmunzeln. Ihr würdet ihn also lieber mit defektem ABS weiterfahren lassen, daß ständig im Regelbereich ist, statt es abzuschalten. Klasse...

Naja.. will euch ja hier nicht in Rage bringen. Fands nur etwas übertrieben. Hauptsache dem Jungen wird geholfen und er bekommt seinen neuen Sensor bald verbaut...

Gruß Jürgen

am 20. Oktober 2003 um 20:35

Original geschrieben von Designs

Wer sagt das? Ich könnte mich nicht entsinnen, daß bei einem defekten ABS die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.. wäre mir neu. Dann erklärt ihr mir mal wie Audi das mit dem Versicherungsschutz der 100er Reihe löst, bei dem das ABS standardmäßig abschaltbar war... :)

Und daß man sich der Beihilfe zur Verkehrsgefährdung strafbar macht, wenn man jemandem erklärt wie er sein ABS abschalten kann - sorry, da kann ich nur darüber schmunzeln. Ihr würdet ihn also lieber mit defektem ABS weiterfahren lassen, daß ständig im Regelbereich ist, statt es abzuschalten. Klasse...

Naja.. will euch ja hier nicht in Rage bringen. Fands nur etwas übertrieben. Hauptsache dem Jungen wird geholfen und er bekommt seinen neuen Sensor bald verbaut...

Gruß Jürgen

ANTWORT VON HNZSAP:

Und wie die Leute mich mittlerweile kenne kann ich nun mal nicht anders.

Von erlöschen einer Betriebserlaubnis hat keiner geschrieben.Und moralisch macht man sich doch "straftbar" wenn man rät man sollte das ABS einfach stilllegen.FÜR MICH IST DAS AUF JEDEN FALL SO !!!!

Bei solchen Äußerungen kommt der nächste auf die gloreiche Idee seinen hintern Bremskreis stillzulegen weil eine Seite nicht vernünftig bremst. ( das ist ein Scherz !!! )Und der nächste benutzt dann die freigewordene Beleuchtungbirne um damit nun seine schon lange druchgebrannte Birne der Anhängerkonmtrollleuchte zu "erneuern" !!

Dem guten Mann wird geholfen. Und wir hatten unseren Spaß im Forum. Das ist es doch dann was uns alle wieder mutig und mit neuem Elan neue Beiträge schreiben läst.

Gruß hnzsap

Die Deaktivierung elementarer Sicherheitseinrichtungen zum Zweck, Reparaturkosten zu sparen ist keinesfalls zu unterstützen.

am 20. Oktober 2003 um 21:30

ABS totlegen

 

Orginal von P-Petes:

Die Deaktivierung elementarer Sicherheitseinrichtungen zum Zweck, Reparaturkosten zu sparen ist keinesfalls zu unterstützen.

Tut mir leid ! Aber ich möchte dich mal sehen wenn du nur wenig Geld hast und dir jeden Cent vom Munde absparen must wie einfallsreich du dann wirst wenn du dein Auto dringend Beruflich brauchst. Du würdest es warscheinlich nicht in`s Forum setzten.

Fast jeder de hierzu einen Betrag geschrieben hat,war davon überzeugt das stillegen des ABS NICHT die richtige Lösung ist.

Und der Kollege wollte damit auch nur einen Aufschub der fälligen Reparatur erreichen und sich das Geld dafür zusammensparen. Von ÜNTERSTÜZTUNG kann man da wirklich nicht sprechen.

Nimm es BITTE nicht persönlich,aber genau auf so einen Einwand habe ich gewartet.Womit ich nicht sagen will das du unrecht hast.

Wie der Kollege sein Problem geschildert hat war abzusehen,das er nur einen Tipp für schnelle kurzzeitige Hilfe suchte. Und genau so haben es auch die anderen Beträge gezeigt und verstanden.

Muß denn jeder Beitrag gleich mehr oder weniger in der Luft zerrissen werden.Vielmehr wäre es schön wenn du den Kollegen mit Rat und Tipp`s unterstüzten würdest und nicht den Richtedaumen hochhälst.Und jedem kann man es mit seinem Betrag auch nicht recht machen.

Wir werden es uns bestimmt alle zu Herzen nehmen da der Einwand nicht ganz unbegründet ist.

Und BITTE nicht persönlich nehmen !!!

In diesem Sinne hnzsap

nur mal so als frage: was sagt eigentlich ein prüfer bei der hu wenn er feststellt, daß das abs nich geht???

Wird er wohl kaum merken. Bei der HU gibts ja schließlich keinen Punkt, der das ABS überprüft. Und ich denke mal nicht, daß er mit ner Vollbremsung in die Halle einfährt ;)

Selbst dann weiß er ja noch nicht ob das Fahrzeug überhaupt mit ABS ausgerüstet ist.

Kurz: Ich denke es wird ihn nicht interessieren.

Gruß Jürgen

meine frage war ja auch "WENN ER ES FESTSTELLT?" und nich ob er es feststellt!

iss es nich sogar so, daß das abs ein sicherheitsrelevantes bauteil iss und das dieses zu funktionieren hat, wenns denn eingebaut iss. und weitergesponnen: passiert ein unfall und die grünen onkels oder ein sachverständiger der versicherung stellt fest, daß das abs totgelegt iss, erlischt dann nich evtl. sogar der versicherungsschutz???

Er kann es aber nicht feststellen! Und damit kann er es auch nicht bemängeln. Denn wenn gar keine Chance besteht den Fehler zu sehen, wie soll er ihn dann bemängeln? Außerdem wenn es von Wichtigkeit wäre, das ABS zu prüfen, dann würde man es ja in die HU mit aufnehmen oder nicht?

Bzgl. dem Versicherungsschutz haben wir das ja oben schon mal kurz angesprochen. Ich denke nicht, daß es Folgen haben wird, denn es gibt ja schließlich auch Fahrzeuge mit abschaltbarem ABS, bzw. die neuere Generation hat eben ESP - auch meist abschaltbar.

Dann würde ja mit Abschalten dieser Funktion der Versicherungsschutz erlöschen...

Gruß Jürgen

ABS

 

n´ Abend,

auf meiner TÜV Bescheinigung steht unten rechts:

"Abbremsung FBA(%): Räder blockiert"

Was hat denn das zu sagen? Demnach müsste es dem Prüfer doch eigentlich möglich sein, das ABS zu prüfen oder?

MfG

Marshall22

@designs:

wenn er drauf achtet, daß die abs-lampe nich leuchtet, bemerkt er's!

was würde er denn eigentlich machen, wenn die lampe dauernd leuchten würde? würde das fahrzeug trotzdem die plakette bekommen?

ich denke man kann auch nich abschaltbare systeme als vergleich anführen, schließlich hat der hersteller (in dem falle opel) das bei seinen fahrzeugen nich vorgesehen.

@arv

Nun, es ist natürlich schon eine interessante Frage... vielleicht frag ich einfach mal beim TÜV nach. Nur, ob der da spontan eine Antwort parat hat, weiß ich auch nicht.

Ich finde ob ein abschalten des ABS vorgesehen ist oder nicht, ist doch eigentlich egal, das Ergebnis ist im Prinzip das selbe, oder?

Es gab schon Situtationen, an denen ich bei meinem alten Audi das ABS wissentlich abgeschalten habe. Und das war auch nicht schlecht - hat mich vielleicht sogar schon vor einem Unfall gerettet.

Gruß Jürgen

@designs

die antwort würd mich echt interessieren. falls du was rausgekriegt hast, laß es mich mal bitte wissen.

das ergebnis ob's abschalten vorgesehen iss oder nich iss natürlich das selbe, nur könnt ich mir eben vorstellen, daß vielleicht die betriebserlaubnis des fahrzeugs nich mehr aufrechterhalten wird wenn das abs in seiner funktion als sicherheitsrelevantes bauteil außer betrieb iss, obwohl's diese funktion nich vorgesehen iss.

ich fand die lösung vom audi auch besser, wenn man es selbst abschalten kann.

am 25. Oktober 2003 um 7:02

Hallo,

also ich muss meinen Senf auch noch dazu geben :-)

Also Plakette mit leuchtendem ABS- Kontrollämpchen ist nicht. Da kann ich aus Erfahrung mitreden :-(

Ich kann aber gut verstehen wenn jemand mit dem Gedanken spielt die kompl. ABS Anlage still zu legen. Wenn die Fahrzeuge so ins Alter kommen, dann ist das ABS bei Vectra/ Cali eben sehr anfällig und irgendwie ist immer was dran. Mit der Zeit geht das ganz schön ins Geld.

Jetzt aber noch ein paar Fragen:

Ist denn nun das Fahren mit defekten ABS ein Verkehrsgefährdung? Wenn ja, müsste dann jeder bei dem eine Fehler während der Fahrt auftritt sofort stehen bleiben?

Was mich aber etwas verwirrte waren einige Beiträge. Bis heute dachte ich immer, dass ein ABS entweder funktioniert oder eben nicht. Da gibt es nichts dazwischen. Wenn das Steuergerät einen Fehler entdeckt, dann wird das gesamte ABS sofort deaktiviert und die Warnlampe geht an. Irre ich mich da?

@JilMan

Ist doch interessant zu wissen, daß ein nicht funktionelles ABS die HU verweigert.... hätte ich mir ehrlich gesagt nicht gedacht. Aber kommt eben drauf an ob´s der TÜV´ler merkt.

Generell ist es normalerweise schon so, daß bei Fehlerhaften Werten eines Sensors das komplette ABS deaktiviert wird. Hatte aber auch schon den Fall, daß bei langsamer Fahrt und leichtem Bremsen das ABS angesprochen hat, obwohl überhaupt kein Anlaß dazu war. Hat aber ansonsten doch immer funktioniert und eine Fehlermeldung kam nicht.

Gruß Jürgen

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