Abrechnung wirtschaftlicher Totalschaden

VW Golf 3 (1H)

Mein Golf (BJ 96) wurde letzte Woche zum wirtschaftlichen Totalschaden, als ihm jemand die Linke Seite bei einem Parkunfall versaute. Der Restwert lt Gutachten beträgt 320 €, Wiederbeschaffungskosten 1600 €. Die gegnerische Versicherung hat heute kommentarlos einen Scheck über 1300 € geschickt (inkl 20 € Pauschale). Der Wagen ist fahrbereit und verkehrssicher. Prinzipiell bin ich mit der Entschädigung einverstanden in dieser Höhe.

1. Frage: Wir wollen den Wagen abgeben. Muss ich einen evtl. höheren Erlös angeben? Was, wenn ich nur weniger erlösen kann?
2. Frage: Kann ich bei einer Ersatzbeschaffung auch in 4-6 Wochen, nach Einlösung des Schecks also, die Kosten für Ab-, Anmeldung und neue Kennzeichen geltend machen, muss ich die gegn. Versicherung darüber schon jetzt in Kenntnis setzen? Soll ich den Scheck noch nicht einlösen?

Danke für hilfreiche Antworten,
Colina

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Tombay1969 schrieb am 9. Dezember 2014 um 07:10:43 Uhr:



Srimmt diese Rechnung hier?
Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert? Also 2400-980 = 1420€?

Grundsätzlich ja.

Wobei in meinen Augen ein fast 15 Jahre alter Corsa C mit der vorliegenden Laufleistung eher steuerneutral im WBW zu betrachten ist.

Sieh nochmals genau in das Gutachten, was hier zur Mehrwertsteuer in Bezug auf den WBW festgehalten ist - mehr als allenfalls eine Differenzbesteuerung darf es auf keinen Fall sein.
Ansonsten nochmals Rücksprache mit dem SV nehmen.

Zitat:

@Tombay1969 schrieb am 9. Dezember 2014 um 07:10:43 Uhr:



Zahlen die mir das dann aus und ich kann mit dem Auto machen was ich möchte ob zu einem höheren restwert veräußern oder mit dem auto weiter fahren?

Ja.

Das Auto ist und bleibt dein Eigentum - kannst du mit machen, was du willst, hier kann dir keiner etwas vorschreiben.

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Zitat:

@twelferider schrieb am 9. Dezember 2014 um 09:04:59 Uhr:



Zitat:

@Tombay1969 schrieb am 9. Dezember 2014 um 07:10:43 Uhr:



Srimmt diese Rechnung hier?
Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert? Also 2400-980 = 1420€?
Grundsätzlich ja.

Wobei in meinen Augen ein fast 15 Jahre alter Corsa C mit der vorliegenden Laufleistung eher steuerneutral im WBW zu betrachten ist.

Sieh nochmals genau in das Gutachten, was hier zur Mehrwertsteuer in Bezug auf den WBW festgehalten ist - mehr als allenfalls eine Differenzbesteuerung darf es auf keinen Fall sein.
Ansonsten nochmals Rücksprache mit dem SV nehmen.

Zitat:

@twelferider schrieb am 9. Dezember 2014 um 09:04:59 Uhr:



Zitat:

@Tombay1969 schrieb am 9. Dezember 2014 um 07:10:43 Uhr:



Zahlen die mir das dann aus und ich kann mit dem Auto machen was ich möchte ob zu einem höheren restwert veräußern oder mit dem auto weiter fahren?
Ja.

Das Auto ist und bleibt dein Eigentum - kannst du mit machen, was du willst, hier kann dir keiner etwas vorschreiben.

Hallo und danke erstmal für eure Antworten, ich finde im gutachten nichts von ( Sieh nochmals genau in das Gutachten, was hier zur Mehrwertsteuer in Bezug auf den WBW festgehalten ist) Es sind 8 seiten und da steht unter Wiederbeschaffungswert und Restwert folgendes:

Wiederbeschaffungswert
Der angegebene Wert berücksichtigt alle relevanten Faktoren wie Alter, Erhaltungs- und
Pflegezustand, Laufleistung, Ausstattung, Besitzverhältnisse, Marktlage und ggf. im Gutachten
erwähnte behobene und nicht behobene Vorschäden.
Aufgrund der Gegenüberstellung von Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten, wurde ein
Restwertangebot eingeholt. Falls keine Reparaturabsicht besteht, wird vorab auf Basis eines
wirtschaftlichen Totalschadens abgerechnet.
Restwert EUR 980,00
Im Hinblick auf den Schadenumfang und den noch verwendbaren Fahrzeugteilen, ist der
angegebene Restwert realisierbar. Ein entsprechendes Angebot liegt vor:
Autohandel xxxx

Habe heute auch bei der gegnerischen versicherung angerufen und die sagte die Auszahlung ist Wiederbeschaffungswert 2400€ - Restwert 980€

In deinem letzten Posting stand zum WBW geschrieben:

Zitat:

@Tombay1969 schrieb am 9. Dezember 2014 um 07:10:43 Uhr:



Wiederbeschaffungswert mit MwSt. EUR 2.400,00

Daher mein Hinweis auf die Besteuerungsart im Gutachten zu schauen.

Wenn die Abrechnung nun so erfolgt, wie von dir geschrieben, wurde das Fahrzeug (richtigerweise) steuerneutral im WBW angesetzt - somit erfolgt auch kein Abzug der Mehrwertsteuer.

Also müsste doch 2400€ - 980€ = 1420€ auszahlung erfolgen oder?

Wenn der WBW steuerneutral angesetzt ist, dann ja.

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Würde gerne wissen wo ich das sehen kann ob wbw steuerneutral ist...

Da bei mir Wiederbeschaffungswert mit MwSt. EUR 2.400,00€ steht heißt das doch steuerneutral oder täusch ich mich?

Nein, heisst es nicht. Aber ein seriös arbeitender Sachverständiger wird den Wiederbeschaffungswert eines 12 Jahre alten Opel Corsa wohl kaum mit Mehrwertsteuer (auch nicht differenzbesteuert) ausweisen wollen. Diese Fahrzeuge werden überwiegend nur noch privat angeboten.

Ich hab ja die rechnung vom sachverständiger auf seite 1 rein kopiert, da steht ja reparaturkosten 2101 € WBW 2400€ also die rep. Kosten sind niedriger als der WBW das ist doch dann kein wirtschaftlicher totalschaden oder? Oder geht das vom restwert aus? Also dann müsste ich doch netto vom rep. Kosten bekommen die ca 1700€ oder wie schaut es aus? Irgendwie werd ich nicht schlau draus.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 9. Dezember 2014 um 12:00:00 Uhr:



Zitat:

@Tombay1969 schrieb am 9. Dezember 2014 um 07:10:43 Uhr:



Srimmt diese Rechnung hier?
Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert? Also 2400-980 = 1420€?
Wenn Du, wie Du schriebst, Dein Auto weiterfahren möchtest, stimmt die Rechnung nicht.
Dann stehen Dir die Netto-Reparaturkosten in Höhe von 1.7651,71 € zu. Der Restwert spielt dann keine Rolle.

Diese Aussage ist im Schadenfall inhaltlich vollkommen richtig.

Allerdings ist das in der Praxis u.U. mal mit Zeitverzögerung der Fall. Die Versicherung wird erstmal Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert erstatten.

Der Totalschadenfall wird immer vorerst angenommen, wenn eine Reparaturabsicht nicht besteht und Wiederbeschaffungswert - Restwert<Reparaturkosten ist.

Wenn Du allerdings das Fahrzeug weder vollständig und fachgerecht instandsetzen willst noch verkaufen willst, kannst Du der Versicherung das mitteilen.

Dann wird die Versicherung entscheiden, ob Sie dir direkt die Netto - Reparaturkosten erstatten oder ob Sie in einem halben Jahr nochmal einen Nachweis anfordern, dass Du noch im Besitz des Fahrzeugs bist und dann die Differenz nachzahlen.

Das ist ähnlich wie bei der Reparatur, wenn die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert, allerdings kleiner als 130% vom Wiederbeschaffungswert liegen. Auch hier hat sich der Zeitraum von einem halben Jahr in der Rechtssprechung gefestigt.

Ich möchte das Auto behalten und weiter damit fahren, da es ja fahrtauglich ist und nur lackschaden hat und ich mit dem auto total zufrieden bin. Also möchte ich eine auszahlung und da würde es dann so aussehen das 2400€ - 980 = 1420€ als auszahlung gibt richtig?

Zitat:

@twelferider schrieb am 9. Dezember 2014 um 17:40:53 Uhr:


Wenn der WBW steuerneutral angesetzt ist, dann ja.

Lach da sind wir wieder bei steuerneutral...ich weiß nicht ob es steuerneutral ist :-( sagen wir mal so, was ist wenn es nicht steuerneutral ist? Bekomme ich dann die netto rep kosten 1761€ oder wie?

Ich denke nicht das es steuerneutral ist sonst würde denk ich mal hinter wbw oder so in klammern steuerneutral stehen oder? Also ich denke mal das ich netto die rep kosten ausgezahlt bekomme die 1761€ und ich mit dem auto weiter fahre weil ich es nicht verkaufen möchte.

Und noch frage....ist mein auto wirklich wirtschaftlicher totalschaden bei 1761€ netto rep kosten bzw mit mwst 2100€ rep kosten bei 2400 € wbw und 980 restwert?

Zitat:

@Tombay1969 schrieb am 10. Dezember 2014 um 00:53:25 Uhr:


Und noch frage....ist mein auto wirklich wirtschaftlicher totalschaden bei 1761€ netto rep kosten bzw mit mwst 2100€ rep kosten bei 2400 € wbw und 980 restwert?

Nein.

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