Abrechnung wirtschaftlicher Totalschaden
Mein Golf (BJ 96) wurde letzte Woche zum wirtschaftlichen Totalschaden, als ihm jemand die Linke Seite bei einem Parkunfall versaute. Der Restwert lt Gutachten beträgt 320 €, Wiederbeschaffungskosten 1600 €. Die gegnerische Versicherung hat heute kommentarlos einen Scheck über 1300 € geschickt (inkl 20 € Pauschale). Der Wagen ist fahrbereit und verkehrssicher. Prinzipiell bin ich mit der Entschädigung einverstanden in dieser Höhe.
1. Frage: Wir wollen den Wagen abgeben. Muss ich einen evtl. höheren Erlös angeben? Was, wenn ich nur weniger erlösen kann?
2. Frage: Kann ich bei einer Ersatzbeschaffung auch in 4-6 Wochen, nach Einlösung des Schecks also, die Kosten für Ab-, Anmeldung und neue Kennzeichen geltend machen, muss ich die gegn. Versicherung darüber schon jetzt in Kenntnis setzen? Soll ich den Scheck noch nicht einlösen?
Danke für hilfreiche Antworten,
Colina
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Tombay1969 schrieb am 9. Dezember 2014 um 07:10:43 Uhr:
Srimmt diese Rechnung hier?
Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert? Also 2400-980 = 1420€?
Grundsätzlich ja.
Wobei in meinen Augen ein fast 15 Jahre alter Corsa C mit der vorliegenden Laufleistung eher steuerneutral im WBW zu betrachten ist.
Sieh nochmals genau in das Gutachten, was hier zur Mehrwertsteuer in Bezug auf den WBW festgehalten ist - mehr als allenfalls eine Differenzbesteuerung darf es auf keinen Fall sein.
Ansonsten nochmals Rücksprache mit dem SV nehmen.
Zitat:
@Tombay1969 schrieb am 9. Dezember 2014 um 07:10:43 Uhr:
Zahlen die mir das dann aus und ich kann mit dem Auto machen was ich möchte ob zu einem höheren restwert veräußern oder mit dem auto weiter fahren?
Ja.
Das Auto ist und bleibt dein Eigentum - kannst du mit machen, was du willst, hier kann dir keiner etwas vorschreiben.
30 Antworten
Also der Sachverständiger hat in meinem Gutachten noch dieses hier erwähnt:
Wiederbeschaffungswert
Der angegebene Wert berücksichtigt alle relevanten Faktoren wie Alter, Erhaltungs- und
Pflegezustand, Laufleistung, Ausstattung, Besitzverhältnisse, Marktlage und ggf. im Gutachten
erwähnte behobene und nicht behobene Vorschäden.
Aufgrund der Gegenüberstellung von Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten, wurde ein
Restwertangebot eingeholt. Falls keine Reparaturabsicht besteht, wird vorab auf Basis eines
wirtschaftlichen Totalschadens abgerechnet.
Restwert EUR 980,00
Da ich das Auto behalten möchte und werde und nicht zur Reparatur bringen werde möchte ich eine auszahlung was die gegnerische versicherung auch von mir mitgeteilt bekommen hat. Nur ist die Frage wie abgerechnet wird ob WBW 2400€ - Restwert 980€ = 1420 oder netto die Reparaturkosen bekomme von 1765€