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Abrechnung wirtschaftlicher Totalschaden

VW Golf 3 (1H)
Themenstarteram 14. Februar 2013 um 14:11

Mein Golf (BJ 96) wurde letzte Woche zum wirtschaftlichen Totalschaden, als ihm jemand die Linke Seite bei einem Parkunfall versaute. Der Restwert lt Gutachten beträgt 320 €, Wiederbeschaffungskosten 1600 €. Die gegnerische Versicherung hat heute kommentarlos einen Scheck über 1300 € geschickt (inkl 20 € Pauschale). Der Wagen ist fahrbereit und verkehrssicher. Prinzipiell bin ich mit der Entschädigung einverstanden in dieser Höhe.

1. Frage: Wir wollen den Wagen abgeben. Muss ich einen evtl. höheren Erlös angeben? Was, wenn ich nur weniger erlösen kann?

2. Frage: Kann ich bei einer Ersatzbeschaffung auch in 4-6 Wochen, nach Einlösung des Schecks also, die Kosten für Ab-, Anmeldung und neue Kennzeichen geltend machen, muss ich die gegn. Versicherung darüber schon jetzt in Kenntnis setzen? Soll ich den Scheck noch nicht einlösen?

Danke für hilfreiche Antworten,

Colina

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Tombay1969 schrieb am 9. Dezember 2014 um 07:10:43 Uhr:

 

Srimmt diese Rechnung hier?

Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert? Also 2400-980 = 1420€?

Grundsätzlich ja.

Wobei in meinen Augen ein fast 15 Jahre alter Corsa C mit der vorliegenden Laufleistung eher steuerneutral im WBW zu betrachten ist.

Sieh nochmals genau in das Gutachten, was hier zur Mehrwertsteuer in Bezug auf den WBW festgehalten ist - mehr als allenfalls eine Differenzbesteuerung darf es auf keinen Fall sein.

Ansonsten nochmals Rücksprache mit dem SV nehmen.

 

Zitat:

@Tombay1969 schrieb am 9. Dezember 2014 um 07:10:43 Uhr:

 

Zahlen die mir das dann aus und ich kann mit dem Auto machen was ich möchte ob zu einem höheren restwert veräußern oder mit dem auto weiter fahren?

Ja.

Das Auto ist und bleibt dein Eigentum - kannst du mit machen, was du willst, hier kann dir keiner etwas vorschreiben.

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Da ich deine Fragen leider nicht korrekt beantworten kann,schlage ich

vor das du dich einfach mal mit einem Berater DEINER Versicherung in Verbindung setzt.

Der weiß doch sicherlich Antwort auf deine Fragen.;)

1. Überschuss muss nicht abgegeben werden. Ein Mindererlös ist dein Problem, da hinter dem Restwert ein Angebot eines Verwerters steht, der den Wagen zu dem Preis definitiv kauft. Der Gutachter/Versicherer muss dir auf Nachfragen das Angebot vorlegen, damit du es im Zweifelsfall annehmen kannst.

2. Die gegnerische Versicherung stiehlt sich ganz schön billig davon! Dir steht mehr zu als 1300€! Der Gutachter hat eine Ersatzbeschaffungszeit notiert 8idR 14 Tage). Die Anzahl an Tagen*Aufwandspauschale für Mietwagen steht dir auch noch zu.

3. Du musst beim Verkauf den wirtschaftlichen Totalschaden angeben, weil das Auto über den Versicherer gelistet ist und so nicht mehr (Voll-)Kaskoversicherungsfähig ist.

4. Hattest du Abschlepp- und/oder Bergungskosten? Verbringungskosten in die Werkstatt? Wenn ja, Rechnung an die Versicherung schicken.

5. Weiterhin würde ich An- und Abmeldekosten in Rechnung stellen (ist ja dein Mehraufwand, der ohne Unfall nicht wäre)

Lös den Scheck ein und melde der Versicherung, dass nach abgeschlossener Ersatzbeschaffung noch die Kosten für die Ummeldung nachgereicht werden.

Bei meinemm Passat war das so

 

2600 Zeitwert

520 restwert

+16tage x25€ = 400

+zulassungs behörden kram

 

520 von den 2600 abziehen= 2080

2080€ von der versicherung + der Nutzungs ausfall 400€ =2480

2480+520 = 3tausend alles zusammen

 

Lief alles über den Anwalt da ich unschuldig war. Würde ich wieder so machen.

 

Die Werte sind ca angaben nur zum rechnen dargelegt

Hallo Colina,

zu Deiner Frage kann ich jetzt nicht wirklich was sagen, da ich mich zu wenig auskenne in solchen Dingen.

Ich möchte Dir für zukünftige Fälle nur einen Rat mit auf den Weg geben: ANWALT :)

In meinen bisher 31 Autofahrer-Jahren hatte ich natürlich auch schon so manchen unverschuldeten Unfall,

habe das jeweilige Auto prinzipiell von einem mit meinem Rechtsanwalt zusammenarbeitenden unabhängigen Gutachter schätzen lassen.

Mein Anwalt hat jeweils die komlette Abwicklung übernommen. Sämtliche Gutachter- und Anwaltskosten MÜSSEN von der gegnerischen Versicherung getragen werden.

Du hast keinerlei Ärger oder Stress, und wirst auch nicht übers Ohr gehauen, finanziell.

Das Beste daran: Der Anwalt (meiner zumindest) geht in Vorlage, also überweist Dir die vom Gutachter ermittelte Schadenssumme incl. aller Nebenkosten (Mietwagen, Nutzungsausfall, etc.) sofort nach Erhalt des Gutachtens, und holt sich das Geld von der gegn. Versicherung wieder.

LG, Mani

Themenstarteram 14. Februar 2013 um 18:38

Vielen Dank für die Antworten.

Ich hab gedacht, wenn der Wagen noch fahrtüchtig ist, dann gibts keinen Mietwagen bzw. Entschädigung... Und ich dachte auch, dass für so einen recht geringen Schaden kein Anwalt nötig ist.

Jetzt hab ich das so verstanden:

1. Wagen verkaufen und der Versicherung melden

2. Nutzungsausfall geltend machen

3. Parallel einen Ersatzwagen suchen

4. Zulassen und die hier entstandenen Kosten auch gegenüber der gegn. Versicherung geltend machen.

Richtig so?

Kann ich versuchen, mehr für den Wagen zu bekommen oder ist das aussichtslos bei dem BJ? Er ist bis auf den Schaden gut in Schuss, gewartet, sehr gepflegt und zuverlässig. Geht der Mehrerlös an die Versicherung oder ist das Glück für mich, die Meinungen darüber gehen ja auseinander. Da ich einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn habe, kommen krumme Touren für mich nicht in Frage und auch deswegen will ich mich nicht über den Tisch ziehen lassen. Zu verschenken habe ich ja auch nichts.

Grüße von Colina

Hallo Colina,

Deine Fragen zum Totalschaden werden im Versicherungsforum besser behandelt.

Siehe hier:

http://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html

Vielleicht erbarmt sich ein Moderator und verschiebt Dein Thema dorthin.

Viele Grüße

quali

Zitat:

Original geschrieben von spaetbremser

 

2. Die gegnerische Versicherung stiehlt sich ganz schön billig davon! Dir steht mehr zu als 1300€! Der Gutachter hat eine Ersatzbeschaffungszeit notiert 8idR 14 Tage). Die Anzahl an Tagen*Aufwandspauschale für Mietwagen steht dir auch noch zu.

Du solltest dich der Mühe unterwerfen und mal die Artikel lesen die sich mit der Frage beschäftigen: Was ist mein Golf 3 noch wert, bzw. beim Kaufinteresse, wie viel ist dieser Golf noch wert?

Alles über 500€ läuft da bereits unter Wucher :D - incl. 2 Jahre Tüv.

Mein 3er sollte mir beim Gebrauchtwagenkauf mit 300€ verrechnet werden, egal welcher Zustand, da er umgehend in den "Export" geht. :rolleyes:

Themenstarteram 16. Februar 2013 um 11:35

Ich möchte das Thema hiermit schließen.

Ich habs kapiert... Werde nun den Verwerter kontaktieren und zum Restwert veräußern, Wucher finde ich selbst auch zum K... und ich glaub kaum, dass ein Privatkäufer noch glücklich würde.

Gruß Colina123

Guten Morgen zusammen ich habe diesbezüglich auch ein anliegen und fragen an euch.

Ich hatte am 30.11.2014 einen leichten verkehrsunfall wo ich der geschädigter bin, bei mir am kotflügel und fahrertüre ist der Lack von dem unfallverusacher zerkratzt worden und habe schadensersatzanspruch gestellt. Nun war auch der Gutachter vom gegnerichen versicherung da und hat alles aufgenommen von meinen alten Opel corsa C bj 2002 mit 134.000 gelaufenen km. gestern bekam ich dann die nachricht vom Gutachter das er wirtschaftlicher Totalschaden ist was ich mir auch gedacht habe. Ich möchte das Auto behalten und weiter fahren weil ich voll zufrieden mit dem Auto bin und keine probleme verursacht, daher möchte ich den schaden ausgezahlt bekommen oder denen ein Angebot machen? Also das was ich vom gutachter bekommen hat steht das hier drin:

Zusammenfassung

Beurteilung reparaturwürdig

Reparaturkosten ohne MwSt. EUR 1.765,71

Mehrwertsteuer 19 % EUR 335,48

Reparaturkosten mit MwSt. EUR 2.101,19

Bei fiktiver Abrechnung wird die MwSt. nur in der Höhe erstattet, in der sie

tatsächlich angefallen ist und nachgewiesen wurde.

Wertminderung keine

Wiederbeschaffungswert mit MwSt. EUR 2.400,00

Restwert EUR 980,00

Reparaturdauer ca. 2 Arbeitstage

Wiederbeschaffungsdauer ca. 8 Kalendertage

 

Srimmt diese Rechnung hier?

Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert? Also 2400-980 = 1420€? Zahlen die mir das dann aus und ich kann mit dem Auto machen was ich möchte ob zu einem höheren restwert veräußern oder mit dem auto weiter fahren?

Gruß Tom

Zitat:

@Tombay1969 schrieb am 9. Dezember 2014 um 07:10:43 Uhr:

 

Srimmt diese Rechnung hier?

Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert? Also 2400-980 = 1420€?

Grundsätzlich ja.

Wobei in meinen Augen ein fast 15 Jahre alter Corsa C mit der vorliegenden Laufleistung eher steuerneutral im WBW zu betrachten ist.

Sieh nochmals genau in das Gutachten, was hier zur Mehrwertsteuer in Bezug auf den WBW festgehalten ist - mehr als allenfalls eine Differenzbesteuerung darf es auf keinen Fall sein.

Ansonsten nochmals Rücksprache mit dem SV nehmen.

 

Zitat:

@Tombay1969 schrieb am 9. Dezember 2014 um 07:10:43 Uhr:

 

Zahlen die mir das dann aus und ich kann mit dem Auto machen was ich möchte ob zu einem höheren restwert veräußern oder mit dem auto weiter fahren?

Ja.

Das Auto ist und bleibt dein Eigentum - kannst du mit machen, was du willst, hier kann dir keiner etwas vorschreiben.

Zitat:

@Tombay1969 schrieb am 9. Dezember 2014 um 07:10:43 Uhr:

 

Srimmt diese Rechnung hier?

Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert? Also 2400-980 = 1420€?

Wenn Du, wie Du schriebst, Dein Auto weiterfahren möchtest, stimmt die Rechnung nicht.

Dann stehen Dir die Netto-Reparaturkosten in Höhe von 1.7651,71 € zu. Der Restwert spielt dann keine Rolle.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 9. Dezember 2014 um 12:00:00 Uhr:

Zitat:

@Tombay1969 schrieb am 9. Dezember 2014 um 07:10:43 Uhr:

 

Srimmt diese Rechnung hier?

Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert? Also 2400-980 = 1420€?

Wenn Du, wie Du schriebst, Dein Auto weiterfahren möchtest, stimmt die Rechnung nicht.

Dann stehen Dir die Netto-Reparaturkosten in Höhe von 1.7651,71 € zu. Der Restwert spielt dann keine Rolle.

Man kann aber auch Glück haben bei einem 15 Jahre alten Auto.

Hab bei meinem 15 Jahre alten CLK vor 2 Jahren auch den Bruttobetrag - Restwert bekommen!

Zitat:

@Deutz_Agrotron schrieb am 9. Dezember 2014 um 15:04:07 Uhr:

 

Man kann aber auch Glück haben bei einem 15 Jahre alten Auto.

Hab bei meinem 15 Jahre alten CLK vor 2 Jahren auch den Bruttobetrag - Restwert bekommen!

Und was bitte ist daran Glück, wenn man 345,71 € weniger bekommt?

Der Bruttobetrag ist ein höherer Betrag als der Nettobetrag, und somit die Auszahlung höher.

Und wenn man bei einem 15 Jahre alten Fahrzeug den WBW brutto erhält ist das sehr außergewöhnlich. Deshalb hab ich es mal als Glück hingestellt.

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