Abrechnung Strom mit Arbeitgeber

Audi Q4 FZ

Hallo zusammen,

Hat jemand eine Idee, wie man die Ladevorgänge an den heimischen Wallboxen mit dem Arbeitgeber abrechnen kann?
Wir haben eine SMA EV Charger und eine Openwb Pro
Beide haben kein Ladelog, das man auslesen könnte.
Da wir noch ein privates e-Auto haben müssen wir den Geschäftswagen und Privatwagen auseinander halten.

Daher bleibt m.E. als Quelle nur der Q4 selbst. Hat jemand eine Idee, ob man da etwas irgendwo herunterladen kann.
Die Ladevorgänge an einer öffentlichen Ladestation müsste ich dann wahrscheinlich manuell markieren, da diese direkt über eine App abgerechnet werden.

40 Antworten

ich hab 3 autos angelegt

Zitat:

@Flauschi83 schrieb am 30. Januar 2023 um 22:45:37 Uhr:


ich hab 3 autos angelegt

Ok, und das sind welche Autos und wallbox(en)?
Das lässt mich ja gerade hoffen…

Also mit der openwb geht nach dem Software Update auch das Unterscheiden der Fahrzeuge. Es wird eine Id übergeben. Man kann auch einphasig mit 2A statt 6A laden. Das ist super wenn man wirklich dunkle PV Tage oder Randzeiten hat.

Asset.JPG

Es ging ja ursprünglich um den SMA Charger. das Sunny Portal liefert derzeit (Stand April 2024) leider kein schönes pdf mit der Ladeleistung pro Monat, welches man dem AG vorlegen könnte.

Was das Sunny Portal hergibt, ist die folgende Übersicht. Ich muss auch mal prüfen, ob das meinem AG ausreichend ist. Bei mir würde nur der Dienstwagen an der Wallbox geladen werden.

Gruß, Michael

Wallbox-sma
Ähnliche Themen

Das hat für mich zwei Probleme:
1. Stellt sich die Frage ob der Zähler eichfest (MID/Eichung) ist.
2. Man sieht, welche PV-Menge du entnimmst.
a) Evtl. will der AG nur den EEG-Anteil erstatten
b) Du verkaufst PV-Strom zu einem teuren Satz und musst Deine Steuererklärung entsprechend anpassen.

Lösung: MID-Zähler vor der Wallbox. Jeden Monat eine Rechnung mit Foto vom Zähler.

Zitat:

@StefanLi schrieb am 3. April 2024 um 14:27:17 Uhr:


Das hat für mich zwei Probleme:
1. Stellt sich die Frage ob der Zähler eichfest (MID/Eichung) ist.
2. Man sieht, welche PV-Menge du entnimmst.
a) Evtl. will der AG nur den EEG-Anteil erstatten
b) Du verkaufst PV-Strom zu einem teuren Satz und musst Deine Steuererklärung entsprechend anpassen.

Lösung: MID-Zähler vor der Wallbox. Jeden Monat eine Rechnung mit Foto vom Zähler.

Und wie weißt du nach, dass nur dein Fahrzeug geladen wurde?

Zitat:

@kuni82 schrieb am 4. April 2024 um 16:26:21 Uhr:


Und wie weißt du nach, dass nur dein Fahrzeug geladen wurde?

Über den Kilometerstand und ggfs. Vertrauen in den Mitarbeiter. So kenn ich das noch von meinem Verbrenner. Ist doch wenn öffentliche Ladesäulen über eine Jarte genutzt werden können das gleiche….
Ansonsten bleibt für zuhause eine Wallbox mit integriertem geeichten Zähler und RFID-Freigabe, aber auch da kann ich als Nutzer betrügen wenn ich das möchte

Ich - bin mein eigener Arbeitgeber und mißtrauisch mir gegenüber - habe dazu eine Tabelle mit den Kilometerständen und den Ladeleistungen. Da mische ich dann auch die wenigen externen dazu. So hat man dann den Überblick über alles, was man wissen möchte.

Aber - es gibt auch für den Arbeitgeber keine Sicherheit, egal wie, dass nicht Schindluder getrieben wird.

Mein AG erstattet mir wohl die Kosten per kW, welche ich an meinen Versorger zahle.
Ich denke nicht, dass die Frage aufkommt, wie viel davon aus der PV Anlage kommt. Fände das auch recht frech, wen er nur hierfür die Einspeisevergütung ersetzen würde. Der AG hat sich ja auch nicht an dem Invest der PV Anlage beteiligt und übernimmt hierfür auch keine Reparatur oder Wartungskosten.

Aber ich muss doch nicht ernsthaft dem FA gegenüber die Rechnung aufmachen, wie viel PV Strom ich zu einem höheren Tarif meinem AG verkauft habe???

Ich sage da jetzt bewusst nichts dazu.

Das fällt wohl unter kleinstumsätze wie bei EBay Verkäufen. Außerdem hat Michael recht, seine Abschreibungen müsste er auch auf die einspeisevergütung on top rechnen. Dann fällt der Gewinn minimal aus.

Deine Antwort
Ähnliche Themen