Abrechnung Strom mit Arbeitgeber
Hallo zusammen,
Hat jemand eine Idee, wie man die Ladevorgänge an den heimischen Wallboxen mit dem Arbeitgeber abrechnen kann?
Wir haben eine SMA EV Charger und eine Openwb Pro
Beide haben kein Ladelog, das man auslesen könnte.
Da wir noch ein privates e-Auto haben müssen wir den Geschäftswagen und Privatwagen auseinander halten.
Daher bleibt m.E. als Quelle nur der Q4 selbst. Hat jemand eine Idee, ob man da etwas irgendwo herunterladen kann.
Die Ladevorgänge an einer öffentlichen Ladestation müsste ich dann wahrscheinlich manuell markieren, da diese direkt über eine App abgerechnet werden.
40 Antworten
@stevoboy
Kann ich verstehen, aber reicht deinem AG nicht ein Näherungswert aus gefahrene Kilometer und Durchschnittsverbrauch. Den gibt doch Auto/App her. Dazu noch den kalkulatorischen Ladeverlust und schon hast du einen monatlichen Verbrauch. Der sollte für deinen AG auch steuerlichen Anforderungen genügen.
@magicmat1977 das wäre meine Notlösung. Dass ich geladen habe, kann ich beim SMA Charger über die App Nachweisen und bei der OpenWB durch die MID Zähler.
Ob das akzeptiert, noch keine Erfahrung.
Die Openwb zeigt übrigens auch keine VIN an.
Die 30 EUR Variante habe ich noch nirgendwo in den Vorgaben gelesen
Der Arbeitgeber kann Dir einen pauschalen Zuschuss netto auszahlen.
Wenn Du eine Tank/Ladekarte hast mit der Du auf Firmenkosten laden kannst, dann kannst du nur 30€ netto bekommen. Wenn der Arbeitgeber dir gar keine andere Auflademöglichkeit bietet, dann 70€.
Ansonsten geht es noch, dass Du einen geeichten Stromzähler setzen lässt. Was mal wieder extra kostet, dann kannst Du theoretisch auch die kwh abrechnen.
MID reicht, muss nicht geeicht sein.
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Zähler bringt aber auch nix, wenn an 2 Wallboxen 1x dienstlich und 1x privat geladen werden soll.
Ich glaube eher, dass da der TE Abstriche machen muss und sich doch an eine Wallbox „binden“ muss…
Habe mal folgende Frage, vielleicht kann mir jemand weiter helfen. Bin Einzelunternehmer und habe eine Private Wallbox zu Hause wo ich bis jetzt zu 95% geladen habe. Weiß wer wie sich das mit der Mehrwertsteuer verhält, kann ich die abziehen bzw. geltend machen. Wallbox hat einen Zähler und ich bekomme die Lademenge über die VW App. Interessant wäre auch wie sich das mit der monatlichen Zählergrundgebühr verhält, einfach 50/50 abrechnen oder umgerechnet mit Lademenge und Heizungswärmepumpe.
Edit: Steuerberater weiß es momentan leider auch (noch) nicht.
Da würde ich aber mal den Steuerberater wechseln.
Zitat:
@Lumpistefan schrieb am 28. Januar 2023 um 09:41:27 Uhr:
Zähler bringt aber auch nix, wenn an 2 Wallboxen 1x dienstlich und 1x privat geladen werden soll.
Ich glaube eher, dass da der TE Abstriche machen muss und sich doch an eine Wallbox „binden“ muss…
Genau, die Zähler in den wallboxen bringen mir nichts.
Wenn ich über die Wallboxen nichts tracken kann, bleibt nur das Fahrzeug selbst.
Wie sieht den das reporting im Q4 selbst aus? Kann jemand da mal teilen, was man bei my-Audi sehen kann?
Die Antwort ist einfach: im Gegensatz zu BMW, wo ich genau sehen kann, wieviel wann geladen wurde, liefert Audi nichts.
Zitat:
@stevoboy schrieb am 27. Januar 2023 um 20:31:25 Uhr:
@magicmat1977 das wäre meine Notlösung. Dass ich geladen habe, kann ich beim SMA Charger über die App Nachweisen und bei der OpenWB durch die MID Zähler.
Ob das akzeptiert, noch keine Erfahrung.
Die Openwb zeigt übrigens auch keine VIN an.Die 30 EUR Variante habe ich noch nirgendwo in den Vorgaben gelesen
Das ist am Ende doch eh auch schon heute eine Vertrauensfrage. Niemand kann verhindern, dass du mit einer Tankkarte ein Privatfahrzeug ab und an lädst bzw. tankst. In sofern sollte ein einigermaßen valider Nachweis dem AG genügen. Ansonsten ist das Problem ein ganz anderes.
Das merkt man aber problemlos, die km werden ja beim Tanken i.d.R registriert. Passt der Verbrauch nicht zum Fahrzeug und den gefahrenen km, fällt das auf - sowas wird automatisiert geprüft.
Und was dem Arbeitgeber ggf. reichen würde, muß leider nicht dem entsprechen, was das Finanzamt gerne hätte.
Vollständig sauber bekommt man das mit einer eigenen RFID-Karte für den Firmenwagen, einem geeichten Zähler bzw. Ladelog und ggf. einem Fahrtenbuch hin.
Letztendlich muss es der AG mit der Finanzbehörde irgendwie auskaspern und dementsprechend umsetzen.
Können die Anforderungen dann nicht erfüllt werden, weil z.B. die bisherige private Ladeinfrastruktur beim AN nicht passt oder nicht passend gemacht werden kann, geht es eben nicht.
Möglichkeiten gibt es ja, entsprechende Dienstleister für die Abrechnung auch (s.o.).
Zitat:
@DeBabbe schrieb am 29. Januar 2023 um 22:21:33 Uhr:
Das merkt man aber problemlos, die km werden ja beim Tanken i.d.R registriert. Passt der Verbrauch nicht zum Fahrzeug und den gefahrenen km, fällt das auf - sowas wird automatisiert geprüft.Und was dem Arbeitgeber ggf. reichen würde, muß leider nicht dem entsprechen, was das Finanzamt gerne hätte.
Vollständig sauber bekommt man das mit einer eigenen RFID-Karte für den Firmenwagen, einem geeichten Zähler bzw. Ladelog und ggf. einem Fahrtenbuch hin.
Letztendlich muss es der AG mit der Finanzbehörde irgendwie auskaspern und dementsprechend umsetzen.
Können die Anforderungen dann nicht erfüllt werden, weil z.B. die bisherige private Ladeinfrastruktur beim AN nicht passt oder nicht passend gemacht werden kann, geht es eben nicht.
Möglichkeiten gibt es ja, entsprechende Dienstleister für die Abrechnung auch (s.o.).
Bei letzterem sind die Hürden bei weitem nicht so hoch wie dargestellt. Bei uns (und somit auch dem WiP/Finanzamt) reicht aktuell ein Foto des ungeeichten Zwischenzählers mit Verbrauch plus Arbeitspreis laut Stromvertrag. Den könnte ich übrigens auch an die Waschmaschine klemmen.
Und nein, dass merkt man nicht problemlos. Die KM werden ja nicht registriert sondern wenn überhaupt durch MA selber an der Tankstelle eingegeben . Und da gibt es natürlich je nach Fahrweise etc. eine gewissen Unschärfe.
Ergo es bleibt im gewissen Umfang eine Vertrauensfrage und das ist auch gut so. Wir haben schon genug Überregulierung und gerade wenn man - ob sinnhaft oder nicht - die eMobilität fördern möchte sind pragmatische Ansätze notwendig. Werden die Anforderungen an die private Ladeinfrastruktur zu hoch werden, wirds wieder zurückgehen (wäre doch ökologischer und ökonomischer Wahnsinn zwei Wallboxen nur für den Zwecks anzuschaffen).
Ich kann den nur beipflichten. Im übrigen werden muss man erstmal zwei wallboxen genehmigt bekommen. In Mehrfamilienhäusern kannst du das vergessen. Und im Einfamilienhaus macht das ökonomisch auch keinen Sinn.
Unsere Vorgaben sagen, zwei Zähler in einer Wallbox. So eine Wallbox habe ich auf dem freien Markt noch nicht entdecken können.
Wenn Audi keine Ladehistorie ausspuckt, dann bleibt nur km Stand + Durchschnittsverbrauch oder eben die Pauschale.
EVCC habe ich installiert.
Da sieht man eine Ladehistorie aber wie kann ich das Auto identifizieren wenn das Auto keine FIN übermittelt bzw. der EV charger nichts an den EVCC weiterleitet?
auto definieren siehe doku.
meiner begrüßt mich immer schön wenn ich den Q4 anhänge und in der csv wie in der datenbank sind exakt ladevorgänge, zählerstand, km stand und geladene kWh.
Zitat:
@Flauschi83 schrieb am 30. Januar 2023 um 18:06:55 Uhr:
auto definieren siehe doku.meiner begrüßt mich immer schön wenn ich den Q4 anhänge und in der csv wie in der datenbank sind exakt ladevorgänge, zählerstand, km stand und geladene kWh.
Ja aber hast Du zwei Autos angelegt und erkennt er welches Auto gerade angestöpselt ist?
Bei der Open WB pro zeigt er mir die VIN des Skoda Enyaqs nämlich nicht an und das wäre Voraussetzung, damit er die Fahrzeuge unterscheiden kann.
Müsste der Enyaq und der Q4 dann nicht auch ISO 15118 implementiert haben, damit "Plug & Charge" funktioniert?