Abnutzungspauschale... ärger mit VW

VW Polo 4 (9N / 9N2 / 9N3)

Hallo zusammen,

ich hatte mich anfangs des jahres hier schonmal zu wort gemeldet da ich von VW ein Montagsauto gekommen habe.
Nach langen hin und her wurde das auto zurück genommen.
Aber jetzt kommts ...

Ich soll zu der Km Pauschale 0.67% nochmal 650 € für kleine kratzer im Lack zahlen.

Wofür ist dann diese erste pauschale von 0.67 % ??? Was machen die mit dem Geld?

20 Antworten

Da dein Polo nicht mehr neu ist, verlang VW eine entschädigung für die Zeit in der zu das Auto genutzt hast. In dem Fall eben je km.
Das Auto wird wieder repariert bzw. evtl. auch vom Werk richtig durchgecheckt und kommt dann wieder ganz normal in den Verkauf.
Da dein Auto nun auch noch einen Kartzer hat, stell dieser auch eine Wertminderung dar. Da läßt sich VW eben auch gut bezahlen.

In wie weit die Preise, die von dir verlangt werden, angemessen sind vermag ich dir aber nicht zu sagen.

Ok die Pauschale kann ich nachvollziehen, aber du sagst selbst die ist für die Reperatur der schäden ! Warum sollte ich dann nochmal 600 € zahlen ? ICh habe von den ein Auto niedriger Qualität bekommen. Im Vertrag wird einem eine bestimmte Qualität gewährleistet. Warum soll ich für deren Mängel aufkommen ?

Die 600 EUR werden für den Kratzer sein. Der Rest ist für die reine Abnutzung durch den Gebrauch.
Wie schon gesagt, es ist rechtmäßig das dir VW den Nutzung deines Polos in Rechung stellt.

Und noch mal über die Höhe kann ich dir nichts sagen. Da kenn ich mich nicht aus.

ich galub wir reden anneinader vorbei ^^.

Das ist richtig für die "abnutzung" ich habe keinen kratzer den ich mit dem schlüssel quer übers auto gezogen habe.
Es geht um kratzer im türschweller vom ein und aussteigen! Ich fahr das auto doch nicht in watte eingepackt!

Ähnliche Themen

Mach doch einfach mal ein Foto 🙂

Ich versteh dich gut, aber für VW ist das nun mal Wertminderung gegenüber dem Neuzustand. (zusätzlich zun der km-Pauschale)

Röchtig 😉 aber ich kann kein geld scheißen und will das auch nicht können aber ^^

EuGH : Abnutzungsgebühr nicht mit europäischen Recht vereinbar
Der EuGH hat ein Urteil gefällt, das die Verbraucherrechte weiter stärkt. Werden mangelhafte Sachen innerhalb von zwei Jahren zurückgegeben, so ist eine Nutzungsgebühr, die erhoben wird, nicht rechtmäßig und verstößt gegen EU-Recht.
Da der Käufer seine Pflicht (Kaufpreis bezahlen) nachgekommen sei, der Verkäufer aber eine mangelhafte Sache geliefert hat, treffen die Folgen dieser "Schlechterfüllung" gänzlich den Verkäufer. Dazu gehöre auch eine Abnutzung der Sache.

;O ?

Na bitte, das Urteil druckst aus legst deinem Autohaus oder besser gleich VW vor.

Damit sollte die Sache erledigt sein. Wußte ich gar nicht das es so ein Urteil gibt.

Wirst die Kratzer wahrscheinlich trotzdem bezahlen müssen, da du diese ZUSÄTZLICH gemacht hast. Klingt für mich auch logisch.

wat heist die habe ich zusätzlich gemacht? Das auto ist immernoch ein ebrauchsgegenstand was außen und innen abgenutzt wird!

Sicherlicht ist es ein Gebrauchsgegenstand, aber diese Kratzer unterscheiden das Auto nun mal gegenüber dem Neuzustand.
Zudem sind Kratzer immer wertmindernd, egal wie alt das Auto ist. Das versuch ich dir aber schon die ganze Zeit zu erklären...

Übrigens hat mein Passi an den Türen bzw. den Schwellern und dem Einstiegsbreich keine Kratzer. Der Passi ist jetzt 6

Also ich würde sagen das VW Dir die 600 Euro zahlen sollte.
Weil du (ich duze dich einfach mal) den meisten Ärger mit dem Auto hattest also das heißt.
1. Ausfall des Wagen (Wären der reparaturarbeiten hat du ein Leihwagen bekommen)?
2. Wie viele Kilometer hat dein Auto runter und wie oft Musstest du in die Werkstatt fahren und wie oft haben die Werkstat Typen mit deinem Auto gefahren
(Pobefahrten nach einer Reparatur)? Also würde ich sagen Gefahrene Eigenkilometer Minus - der Kilometer zur Werkstatt hin und der Probefahrten von der
Werkstatt.
3. Kratzer wie viel will VW für die Kratzer bezahlt bekommen? Die machen auch nur Smart Repair und Polieren dein Auto einmal durch. Also das Auto zum
Aufbereiter bringen
ist oder währe Kosten günstiger. (und vielleicht hat ja jemand aus der Werkstatt den Kratzer rein gemacht) versehentlich. Meisten Wäscht WV die Autos nach
der Reparatur
Wenn sie eine eigene Waschanlage haben ist bei mir so gewesen. Dann vergewissere dich ob es Textilbürsten sind oder die Kratzbürsten. Ich habe Bei meinem
VW Händler auch deswegen Beschwert das Auto hatte noch keine feinen Kratzer und danach war die Versiegelung im Eimer. Aus Freundlichkeit und da er es
gemerkt hat das ich es ernst meine hat er das Auto auf eigene Kosten wieder Aufpolieren lassen.
4. Mein Vorredner hat recht es gibt da dieses neue Gesetz, also würde ich mich mal mit meinem Anwalt beraten.
5. Soll VW die Aufwandsentschädigung zahlen da du immer wieder mit dem Auto zur Werkstatt fahren musstest und das Kostet Zeit.
6. Mir fallen noch einige Gründe ein um da gegen anzugehen.
7. Ich würde dagegen angehen, und mir das nicht gefallen lassen.

PS Sorry für die Rechtschreibfehler aber mich regt das jedes mal auf wenn ich so was höre

Das sind Grüne wie es gewesen sein könnte, jetzt einer Werkstatt irgendwelche Kratzer unterjubeln zu wollen, dass regt mich auf. Das Auto wird gewandelt und das ist sicherlich nicht schön für den TS. Aber er hat es trotzdem benutzt. Und wenn jeder "Wandler" muss nunmal von IHM verursachte Schäden zahlen. Sonst kann ja jeder nochmal mitm Vorschlaghammer auf das Auto rauf hauen. Den Kratzer vorher irgendwie zu beseitigen wäre natürlich schlauer gewesen.

Um das ganze mal eben ab zu kürzen!

ICh habe mich mitlerweile mit meiner REchtsschutzversicherung auseinander gesetzt..
Die meinen die 650 € wären nicht gerechtfertigt da ich schon eine Abnutztung von 1200€ zahlen muss und die Schäden da mit inbegriffen sind!
ICh habe nicht die Pflicht für schlechte Leistung ( Scheiß auto ) dem Händler den Schaden zu zahlen! Der Händler versucht lediglich mit einer nullnummer aus der Sache zu kommen.
( Mir stand übringes in der gesammten Werkstattzeit kein Ersatzwagen zur verfügung )

Und zu Duke. Danke !

Das Auto Stand im Ersten Jahr fast 15 mal in der Werkstatt!

Ingesammt nach 9 Monaten 1 davon nur in der Werkstatt. Fahrspass Pur !

Seid doch bitte nicht gleich so brutal! Vorschlaghammer ... . Kleine Kratzer an Schwellern und Türgriffen entstehen selbst beim sachgemäßen gebrauch von Fahrzeugen ziemlich schnell (besonders auf dunklen Lacken gut sichtbar und außerdem taugen die neuen VW-Lacke nichts mehr - Völlig Wertlos). Die meisten jener kleinen, ärgerlichen Schandflecke kann man jedoch mit etwas Schleifpaste und 'ner Poliermaschine ganz einfach und günstig wegbekommen. Man sollte vielleicht mit dem Fahrzeug mal bei 'nem Lackierer vorbeischauen und wenn der meint, dass das funzt, dann für vielleicht 50 € wegpolieren lassen und die 600 € gegenüber VW gespart. Und nachdem das o.g Urteil exisiert, sollte strAs da eigentlich ganz ohne Geldzahlung (ggf. Rückzahlung der geleisteten Zahlung + gezogenen Nutzen) rauskommen. Natürlich nur, wenn VW ihm keine unsachgemäße Handhabung des Fahrzeuges nachweisen kann (Wald- und Feldwege, alles total verdreckt, ...).
"Unterschieben" lässt sich der Freundliche die Kratzer sowieso nicht, da du es nicht 100-prozentig nachweisen kannst. Ich hatte mal nach dem Werksattaufenthalt (2 Wochen mit dem Ergebnis, dass ich letztenendes nur andere Reifen zur Lösung meines Problems bekommen hatte - ohne Erfolg) in der Beifahrertür 'nen Lackschaden samt Sicke. Das sah nach werkstattwagen oder schraubenschlüssel oder sowas aus. Mein Glück war, dass ich bei der "Abnahme" einmal ums Fahrzeug rumgelaufen bin. Sonst wär's mein Problem gewesen.

T.

Deine Antwort
Ähnliche Themen