Abnahme Touran
hallo,
mein touran soll am 20.6. kommen...schon gesapnnnt.....wird auch zeit, da mein golf so langsam den geist aufgibt...merkt wohl, dass es mit uns zum ende zugeht.
nun meine frage (denn meine bisherigen pkw's waren keine fahrenden computer sondern halt 'normale' autos) :
wie laeuft denn heute die abnahme des (computerisierten) tourans ab...bei den vielen variabeln / einstellmoeglichkeiten...und damit moeglichen sachmaengeln, die eine abnahme verhindern koennten(!) ...gibt es da eine festgelegte vorgehensweise, wie man alle funktionen etc. bei der abnahme testen kann...z.b. via checkliste, die abgearbeitet wird ? oder gibt einem der freundliche nur eine kurze einweisung und drueckt einem dann die 'fernbedienung' in die hand ...und dannach muss man die fehlenden 90% selbst herausfinden, ob sie tun bzw. sich selbst beibringen....um dann doch laufend beim freundlichen anrufen zu muessen, wenn man etwas nicht versteht/nicht aendern kann oder ein problem sieht...aber der hat sein geld bereits...und damit geringeres interesse ??
wie ist das heute ...was war/ist eure erfahrung?
vielen, vielen dank im voraus!!
ps. wie soll man dann zahlen...doch erst nach abnahme oder ?
22 Antworten
Eine Abnahme wird es in diesem Sinn bei der Fahrzeugübergabe nicht geben.
Die Funktionsprüfung der Komponenten des Tourans findet schrittweise bis hin zur Endkontrolle im Werk statt.
Je nach Einsatzwillen des 😁 und Deinen Wünschen kann die Übergabe mit Einweisung länger oder kürzer dauern.
Allerdings sind viele variable Einstellmöglichkeiten an einem Auto nicht gleich Sachmängel.
Gruß Jens
Vom Touran-Club gibt es hier eine Checkliste die zwar ursprünglich für die Autostadt gedacht ist, aber sicherlich kannst du sie auch beim 😁 verwenden.
Gruß
Afralu
danke afralu... die liste ist ein guter leitfaden an was man bei der abnahme denken sollte..... kennst du noch andere listen wo/welche/wie man die dynamischen fahrfunktionen checkt (z.b. xenon kurvenlicht, abs)
an juristich begabte: gibt es irgendwo verhaltensregeln falls entweder dinge nicht da sind oder nicht funktionieren wie versprochen (z.b. schiebedach klemmt)...und sollte man bei solchen sachmaengel die abnahme verweigern und nachbesserung verlangen? und dann nachtermin mit abnahme vereinbaren (d.h. zahlung erst nach erfolgreicher abnahme)... oder kann man sich auf kulanz von vw verlassen wenn einem das am naechsten tag erst auffaellt? was ist eure erfahrung?
Zitat:
Original geschrieben von uk46
an juristich begabte
Ja sag mal, holst du ein Auto ab, oder die Queen Mary II ??? 😉 OK, ist zwar ein VW aber so schlecht ist die Qualität nun auch wieder nicht 😁
Gruß
Afralu
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Zitat:
oder kann man sich auf kulanz von vw verlassen wenn einem das am naechsten tag erst auffaellt? was ist eure erfahrung?
du hast ab dem zeitpunkt der abholung exakt 2 jahre zeit um das fahrzeug abzunehmen - im wahrsten sinne des wortes "garantiert" 😁
und unter umständen hast du sogar 4 jahre zeit 😉
Zitat Jens70: Eine Abnahme wird es in diesem Sinn bei der Fahrzeugübergabe nicht geben.
Die Funktionsprüfung der Komponenten des Tourans findet schrittweise bis hin zur Endkontrolle im Werk statt.
Je nach Einsatzwillen des und Deinen Wünschen kann die Übergabe mit Einweisung länger oder kürzer dauern.
Allerdings sind viele variable Einstellmöglichkeiten an einem Auto nicht gleich Sachmängel.
...ist das deine sicht jens? fuer mich ist alles was nicht tut wie versprochen oder was fehlt ein sachmangel ...die frage ist, ab wann kann/sollte man abnahme (und damit zahlung) verweigern.
oder habt ihr erfahrung mit vw, dass die kulant sind und wenn man in den ersten tagen kommt sie sich auch um schnelle und kostenlose erledigung kuemmern? oder haengt das nur vom vreundlichen ab und kann eine ewignummer werden?
bitte lasst mich von eurer erfahrung mit abnahme lernen.
ps. in meinem vertrag steht zwar 'abnahme' doch ohne jegliche kriterien!!
afralu: Ja sag mal, holst du ein Auto ab, oder die Queen Mary II ??? OK, ist zwar ein VW aber so schlecht ist die Qualität nun auch wieder nicht
...natuerlich hole ich die queen mary II ab...was hast du denn gemeint afralu??...wir holen doch alle unsere queen's ab oder??...und da moechte man nicht reinfallen... und da heute das auto zu beinahe 100% von elekronik und IT abhaengt ...ist die abnahme um so komplexer (unmoeglich?).....d.h. man muss vw voll trauen!!..aber dann kann man auch ganz darauf verzichten, den schluessel nehmen und wegfahren
gibt es welche hier im forum, die bei der abnahme auf probleme stiessen..wie wurde das dann gehandhabt?? bitte meldet euch!!
Ich würde ganz extrem auf kleine Kratzer und Dellen achten, besonders bei Alufelgen.
Wenn Du damit am nächsten Tag zum Händler kommst, wird er behaupten, das hättest Du selber verursacht.
Das Gegenteil wirst Du auch nicht beweisen können.
Gruß Otti
Eben. Ich würde mich nach der Langzeittestliste richten. Vorallem eben wie gesagt auf Beulen/Dellen, Kratzer, auch innen ! achten. Und halt gucken das alles was bestellt wurde auch verbaut ist. Liegt die Navi CD, Trenngitter, Warndreieck ... im Auto.
Wenn dann beim Fahren ein Mangel auftritt, wie hier schon öfters beschrieben, z.B. Windgeräusche, dann halt wieder hin zum Freundlichen.
Hatte ich noch keine Probleme mit. Bei meinem T4 war es z.B. das die Schiebetür bei Kopfsteinpflaster geklappert wie nen alter Kieslaster. Bei Bodenwellen, Schlaglöcher war aber nix zuhören. Das wäre mir bei einer "Einführungsfahrt" mit dem Verkäufer dann wohl auch nicht aufgefallen.
Hingefahren, Problem erläutert, Kaffee getrunken und den Bus mit neu eingesteller und gefetteter Schiebetür wieder mitgenommen. Gewaschen und ausgesaugt war er dann auch 😉
tanea danke fuer tip. wo finde ich die langzeitliste? danke im voraus!
nochmals an die rechtsgurus im forum: welche sachmaengel rechtfertigen die ablehnung der abnahme des tourans bei der uebergabe... welche nachfrist sollte man setzen und kann man die zahlung solange zurueckhalten..hat einer erfahrung damit?
ciao
Das hört sich ja fast so an, als wenn du es darauf anlegst ...
Wenn dir irgendwas auffällt, als erstes zum :-) und die Sache klar machen ... das Geld wirst du sowieso erst 2 Wochen nach Überabe des Auto zahlen müssen ... bis dahin gibst ihm Zeit die Probleme zubereinigen ... schafft er es, gut und schön ... wenn nicht, verweigerst du einen Teil der Zahlung, nicht die komplette, da du das Auto ja schon hast ... vielleicht 10 % oder so ... und wenn dann alles behoben ist, zahlst den Rest
Zitat:
Original geschrieben von uk46
nochmals an die rechtsgurus im forum: welche sachmaengel rechtfertigen die ablehnung der abnahme des tourans bei der uebergabe... welche nachfrist sollte man setzen und kann man die zahlung solange zurueckhalten..hat einer erfahrung damit?
Das entscheidet jedes Gericht anders. Beispiel : wenn er dunkelblau statt bestelltem schwarz ist, kannst Du richtig Pech haben und ihn, mit einem Abzug versehen, nehmen müssen. Anders bei z.B. gelb statt schwarz, das musst Du nicht nehmen. Grundsätzlich gibt es keine direkte festgelegte Formel, ......bei so viel Mängeln muss ich ihn nicht nehmen...
Da lässt sich das Sachmängelrecht viele offene Türen. Da ist von Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeiten die Rede. Ein Schwamm lässt schön grüssen 😉
Das wichtigste ist, ein schriftliches Abnahmeprotokoll mit Unterschriften - sofern Mängel vorhanden, machen und zu Hause beim 😁 sofort vorlegen und Frist setzen. Frist natürlich angemessen, als Beispiel bei Neulackierung nicht sagen ......bis übermorgen....so was geht ja nicht. 14 Tage sind immer irgendwo ok. Das Ganze entbindet Dich jedoch nicht vom Zahlungsvorgang, Du musst immer das unbestrittene Guthaben gem. Zahlfrist überweisen. Du fragst also......wieviel macht die Mängelbeseitigung in Kohle aus....und den Betrag darfst Du vom Gesamten abziehen.
Schlecht ist schon von Dir......Du gehst praktisch schon mit Argwohn hin um quasi Fehler zu finden. So jedenfalls lese ich es heraus. Freue Dich doch erstmal auf den Neuen.
POSITIV DENKEN 😉
Original geschrieben von uk46:
...bei den vielen variabeln / einstellmoeglichkeiten...und damit moeglichen sachmaengeln
...fuer mich ist alles was nicht tut wie versprochen oder was fehlt ein sachmangel ...die frage ist, ab wann kann/sollte man abnahme (und damit zahlung) verweigern.
@ uk46
Für mich ist auch alles was nicht tut wie versprochen oder was fehlt ein Sachmangel.
Ich schrieb aber:
Allerdings sind viele variable Einstellmöglichkeiten an einem Auto nicht gleich Sachmängel.
Gruß Jens
danke fuer eure beitraege
anmerkung: nein, ich gehe nicht bereits negativ eingestellt hin.... ich freue mich auf den touran (sonst it es ja kein spass und reine geldverschwendung einen neuen zu kaufen!)...ich will nur vorbereitet sein... und nach den problemberichten, die ich hier lese, koennte einiges schon bei der abnahme abgefangen werden...dafuer braucht es jedoch vorbereitung...weil soviele details speichert mein kopf nicht...
danke nochmals....und falls ihr noch tips habt...her damit