Abmelden eines Rollers mit Kopien

Moin
Ich habe mir einen Roller gekauft, der Verkäufer kann aber erst nächste Woche den Roller abmelden und hat das Nummernschild abgebaut und hat mir die Originalen Papiere mit gegeben, er meint das er sich Kopien gemacht hat und das es so langt mit der Abmeldung. Funktioniert das? Ich bin der Meinung er braucht doch die Originalen Papiere oder? Die wollte ich im natürlich ungern wieder schicken müssen.

Gruss

16 Antworten

Funktioniert natürlich nicht. Eine behördliche Maßnahme mit Kopien durchführen, wie kann man auf so eine Idee kommen.

Ohne Fahrzeugschein wird er nicht weit kommen. Brief braucht er zum abmelden nicht, Schein aber schon.

Was ist das denn für ein Roller, 50er, 125er........
Beim 50er hätte ich dir das Blech halten lassen, hättest höchstens bei der Versicherung dein Namen einzutragen lassen. Das Blech ist doch sowieso nur noch bis Ende des Monats gültig.

Ist ein 125 er, also muss ich im den Fahrzeugschein zuschicken dann geht das? Wenn ich den Roller anmelden will, muss ich dann von ihm den Schein wieder haben und die Abmeldebestätigung, oder geht das einfach mit dem Brief? Danke.

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Er braucht den Schein zum Abmelden, und du dann wieder zum Anmelden. Eine Abmeldebescheinigung gibt es nicht mehr. Der alte Schein hat das ersetzt. Daher brauchst du den auch wieder zurück.

Danke dann weiss ich bescheid.

Und lasse dir auch sicher wieder den Schein geben. Ohne den ist es mit ärger verbunden. Hatte ich erst.
Wobei man das ab und anmelden (ummelden) auch alles in einem machen hätte können.

Könnte mir aber vorstellen das es das eine oder andere Amt es machen würde,das Nummernschild wird ja entwertet.

Zitat:

@Holstenbuddel schrieb am 3. Februar 2020 um 19:04:38 Uhr:


Danke dann weiss ich bescheid.

Weshalb meldest du den Roller nicht einfach um? Dann brauchst du die Papiere nicht aus der Hand geben und es ist gelaufen.

Zitat:

@kranenburger schrieb am 3. Februar 2020 um 20:46:22 Uhr:


Könnte mir aber vorstellen das es das eine oder andere Amt es machen würde,das Nummernschild wird ja entwertet.

Weder das eine noch das andere Amt wird eine Stilllegung auf einer Kopie vermerken. Das kann man doch nicht wirklich glauben. Außerdem wäre dann der originale Schein immer noch gültig, da er ja nicht vorgelegt wurde.

Wer sich ein bisschen damit auskennt weiß auch, dass die Zulassungsstelle in solchen Belangen keine Freiräume hat. Es geht hier einzig um die vorschriftsmäßige Abwicklung eines amtlichen Vorgangs. Sind die Bedingungen erfüllt, wird der Vorgang bearbeitet. Sind die Bedingungen nicht erfüllt, geht man unverrichteter Dinge wieder nach Hause. Da hat der zuständige Mitarbeiter absolut kein Problem damit. Wozu auch? Die Regularien sind kein Geheimnis und für jeden vorher einsehbar.

Zitat:

@creativschrauber schrieb am 3. Februar 2020 um 23:45:11 Uhr:


Weshalb meldest du den Roller nicht einfach um? Dann brauchst du die Papiere nicht aus der Hand geben und es ist gelaufen.

Und genau das wäre der einfachste Weg gewesen. Aber wahrscheinlich wollte der Verkäufer unbedingt verhindern, dass jemand mit seinem Kennzeichen rumfährt. Also will er den Roller persönlich abmelden.

Zitat:

@beku_bus1 schrieb am 4. Februar 2020 um 01:39:11 Uhr:



Zitat:

@kranenburger schrieb am 3. Februar 2020 um 20:46:22 Uhr:


Könnte mir aber vorstellen das es das eine oder andere Amt es machen würde,das Nummernschild wird ja entwertet.

Weder das eine noch das andere Amt wird eine Stilllegung auf einer Kopie vermerken. Das kann man doch nicht wirklich glauben. Außerdem wäre dann der originale Schein immer noch gültig, da er ja nicht vorgelegt wurde.

Wer sich ein bisschen damit auskennt weiß auch, dass die Zulassungsstelle in solchen Belangen keine Freiräume hat. Es geht hier einzig um die vorschriftsmäßige Abwicklung eines amtlichen Vorgangs. Sind die Bedingungen erfüllt, wird der Vorgang bearbeitet. Sind die Bedingungen nicht erfüllt, geht man unverrichteter Dinge wieder nach Hause. Da hat der zuständige Mitarbeiter absolut kein Problem damit. Wozu auch? Die Regularien sind kein Geheimnis und für jeden vorher einsehbar.

Zitat:

@beku_bus1 schrieb am 4. Februar 2020 um 01:39:11 Uhr:



Zitat:

@creativschrauber schrieb am 3. Februar 2020 um 23:45:11 Uhr:


Weshalb meldest du den Roller nicht einfach um? Dann brauchst du die Papiere nicht aus der Hand geben und es ist gelaufen.

Und genau das wäre der einfachste Weg gewesen. Aber wahrscheinlich wollte der Verkäufer unbedingt verhindern, dass jemand mit seinem Kennzeichen rumfährt. Also will er den Roller persönlich abmelden.

Genau der Verkäufer wollte nicht das ich auf seine Versicherung fahre.

Zitat:

@creativschrauber schrieb am 3. Februar 2020 um 23:45:11 Uhr:



Zitat:

@Holstenbuddel schrieb am 3. Februar 2020 um 19:04:38 Uhr:


Danke dann weiss ich bescheid.

Weshalb meldest du den Roller nicht einfach um? Dann brauchst du die Papiere nicht aus der Hand geben und es ist gelaufen.

Dann hat er immernoch kein Kennzeichen. Das ist beim Verkäufer. Ein neues mit Siegeln bekommt er so auch nicht so einfach...

Da gäbe es rein theoretisch sogar eine Möglichkeit, bei der der Verkäufer aber mitziehen müßte. Da der TE ja offensichtlich die originalen Papiere vollständig besitzt, könnte er das Kennzeichen als verloren melden, was zum Beispiel auf der Überführungsfahrt hätte sein können. Das wäre dann ein ganz normaler Vorgang und eine Ummeldung wäre möglich.

Dem ginge natürlich eine Verlustmeldung bei der Polizei voraus und richtig legal ist es auch nicht gerade. Zudem dürfte das beim Verkäufer befindliche Kennzeichen nie mehr auftauchen und sollte zuverlässig vernichtet werden.

Aber wie gesagt, alles illegal und ich will ja nicht zu einer Straftat anstiften.

Man kann ein Fahrzeug mittlerweile sogar schon online abmelden. Aber wozu schreibe ich das überhaupt. Wird ja eh alles ignoriert was ich schreibe.

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