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@beku_bus1 schrieb am 4. Februar 2020 um 01:39:11 Uhr:
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@kranenburger schrieb am 3. Februar 2020 um 20:46:22 Uhr:
Könnte mir aber vorstellen das es das eine oder andere Amt es machen würde,das Nummernschild wird ja entwertet.
Weder das eine noch das andere Amt wird eine Stilllegung auf einer Kopie vermerken. Das kann man doch nicht wirklich glauben. Außerdem wäre dann der originale Schein immer noch gültig, da er ja nicht vorgelegt wurde.
Wer sich ein bisschen damit auskennt weiß auch, dass die Zulassungsstelle in solchen Belangen keine Freiräume hat. Es geht hier einzig um die vorschriftsmäßige Abwicklung eines amtlichen Vorgangs. Sind die Bedingungen erfüllt, wird der Vorgang bearbeitet. Sind die Bedingungen nicht erfüllt, geht man unverrichteter Dinge wieder nach Hause. Da hat der zuständige Mitarbeiter absolut kein Problem damit. Wozu auch? Die Regularien sind kein Geheimnis und für jeden vorher einsehbar.
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@beku_bus1 schrieb am 4. Februar 2020 um 01:39:11 Uhr:
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@creativschrauber schrieb am 3. Februar 2020 um 23:45:11 Uhr:
Weshalb meldest du den Roller nicht einfach um? Dann brauchst du die Papiere nicht aus der Hand geben und es ist gelaufen.
Und genau das wäre der einfachste Weg gewesen. Aber wahrscheinlich wollte der Verkäufer unbedingt verhindern, dass jemand mit seinem Kennzeichen rumfährt. Also will er den Roller persönlich abmelden.
Genau der Verkäufer wollte nicht das ich auf seine Versicherung fahre.