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Ablehnung eines Vollkaskoschadens ( Vandalismus )

Themenstarteram 27. Juli 2018 um 11:58

Hallo,

Auto ist seit 2 Jahren vollkasko versichert.

Nach 2 Jahren tritt ein Kaskoschaden durch Vandalismus ein. Das Auto wird Nachmittags abgestellt und Nachts wird dann der Schaden entdeckt.

Das ganze Auto wird beschädigt und durch einen Schraubenzieher zerkratzt.

(Vandalismus ist abgesichert laut Vertragsbedingungen)

Nachdem der Schaden entdeckt wird, wird eine Anzeige bei der Polizei gestellt die den Schaden polizeilich aufnimmt.

Anschließend wird der Schaden ordnungsgemäß der Versicherung gemeldet. Diese Versicherung schickt dann ein Ablehnungsschreiben mit den Worten:

"Wir konnten uns aufgrund der vorliegenden Gesamtumstände keine Überzeugung verschaffen, dass ein für uns eintrittspflichtiger Schadenfall vorliegt, weshalb wir in diesem Fall keine Leistung erbringen können"

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Versicherung

Nun ist mir hier aufgefallen:

Dies Schreiben ist ohne Unterschrift und ohne verweiß das es ohne Unterschrift gültig ist versendet worden. Ein Ansprechpartner wird nicht erwähnt.

Wir kann das sein das eine Versicherung diese klare Schadensereignis ein nicht einrittspflichtiger Schadensfall ist? Für mich sehr unverständlich.

Wie seht ihr die Abschätzung in diesem Fall ?

Beste Antwort im Thema

Es tut mir wirklich leid für Dich.

Ist das eigentlich fortschreitende Demenz oder einfach nur natürliche Intelligenzabsenz?

Ich hoffe, nichts Schlimmeres.

Ich wünsche jedenfalls von Herzen gute Besserung...

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am 27. Juli 2018 um 12:12

Einfach mal bei der Gesellschaft anrufen und auf das Schreiben verweisen. Eine Schadennummer wird das Schreiben hoffendlich aufweisen, damit können die finden wer zuständig ist. ;)

Mal nachfragen ob sie die Bedingungen nicht kennen. FZG wurde zerkratzt, also ist ein von aussen auf das Fahrzeug wirkendes Ereigniss = Unfall, von Fremden, man nennt dies auch Vadalismuss bzw. mut- und böswillige Beschädigung und dies ist in der Vollkasko abgedeckt. Ein Polizeibericht liegt ja vor.

Wenn die doof kommen zum Rechtsanwalt.

Nebenbei, welche Gesellschaft? Tippe auf HUK, AxA, VHV oder Allianz oder eine der Töchter. LoL

...hatten wir doch eben auch schon mal https://www.motor-talk.de/forum/erledigt-t6405506.html

Das war sein Zwillingsbruder.

Bei einem Fiktiv,

beim anderen wirklich passiert.

Genau danach https://www.motor-talk.de/forum/erledigt-t6405506.html hatte ich gesucht, wurde aber umbenannt:(

Was soll der ganze Scheiß das 3x mal aufzumachen https://www.motor-talk.de/.../...chadens-vandalismus-t6405546.html?...

Ist das jetzt fiktiv oder eine echter Fall?

Und lass das dann zusammenschieben!

Zufälle gibt es. Da überlegst du rein hypothetisch wie die Situation wäre und schon passiert sie ;-)

Vielleicht ist der Fall ja so fiktiv, das er erst noch eintritt... dann hat man wenigstens schon Argumente gesammelt.

Unabhängig ob das ein echter Fall ist oder nicht, man hört und liest und sieht

in allen Medien (aktuell diese Woche im TV mal wieder) wie insbesondere die

 

HUK, Allianz, VHV … versuchen systematisch Gesamtleistungen oder Teilleistungen erst

einmal zu verweigern. Nach dem Motto … probieren wir's mal.

Erst wenn der Leistungsempfänger sich meldet und massiv wird, teils mit Anwalt und

Klage droht, wird gezahlt. … Auf Nachfrage der TV-Journalisten, warum sie dann doch

zahlen, wenn man droht, sagen die, ja der Klageerwiderungsaufwand würde bei z.B.

einer verweigerten Teilleistung in keinem Verhältnis stehen.

Eine dreiste Ausrede, denn wer dann Recht hat, bekäme auch Recht und Kostenerstattung.

Insbesondere die genannten Vers. machen das vorsätzlich und systematisch. Die testen

immer an, wie sich der Gegenüber verhält. Wenn von 10 Fällen schon einer Ruhe gibt,

ist das doch aus deren Sicht schon lohnenswert.

Die Leute richten sich doch heute beim Suchen nach einer KFZ-Vers.-Deckung im

Internet sowieso nur nach dem geringsten Beitrag und springen auch jedes Jahr schneller

von einer zur anderen. Was sollen die da noch lange auf guten Service machen?!

Lohnt sich nicht !!!

Service lohnt sich für die allenfalls bei Firmen-Flotten aber eher sicher weniger im Privatbereich.

Auch wird man sicher schon mal auf die Höhe der SF-Rabatte achten, da gleich geringeres

Risiko. Die jüngeren mit geringer SF, die auch noch jedes Jahr gerne switchen und komische

Schäden bei alten Kisten anzuzeigen um neue Lacke zu bekommen, auf die kann man ja

auch mal gerne verzichten.

So ist die Vers.-Denke. … Teils unverschämt aber teils auch nicht blöd. :-))))

Und genau diese Verallgemeinerung und Beschränkung auf bestimmte Versicherungen ist falsch. Leider fehlt auch, dass es die größten sind und daher ein höheres Meldungsaufkommen haben. Und analog dazu sind diese Versicherungen auch mehr von Besch****versuchen ihrer Kunden getroffen.

Insgesamt ist es aber nicht in Ordnung, in vielen Fällen mit unsinnigen Begründungen abzulehnen. Das ist der unberechtigte Versuch, Geld einzusparen mit der Spekulation, der Kunde lässt es sich gefallen.

Dazu ein Beispiel:

Komplette Neulackierung der Stoßfängerverkleidung unbestritten. Abgelehnt: Entfernen und Neuanbringen einer nicht serienmäßigen kleinen Folierung. Nur mit Hinweis auf nicht Serie und der nach Lackierung sichtbaren Ränder bei späterer möglicher Entfernung sofort anerkannt. Man musss schon mal selbst tätig werden.

Zitat:

@UliBN schrieb am 28. Juli 2018 um 11:54:15 Uhr:

Insgesamt ist es aber nicht in Ordnung, in vielen Fällen mit unsinnigen Begründungen abzulehnen. Das ist der unberechtigte Versuch, Geld einzusparen mit der Spekulation, der Kunde lässt es sich gefallen.

Ach so, das ist nicht in Ordnung?

Auf den Punkt gebracht: Es ist gewerbsmäßiger Betrug in ganz großem Stil, nämlich jährlich in Milliardenhöhe!

Und das nur im Haftpflichtbereich. In der Kasko kommen ähnliche Größenordnungen noch dazu.

Du bist einfach nicht in der Lage, richtig zu lesen. Und bei Deinem Bildungsgrad erübrigt ein Hinweis auf den Blick in die juristische Definition des Betrugs! Vergleichbar anderen Gruppierungen bist Du ja gegen unser demokratisches Prinzip und Rechtssystem! In etlichen Beiträgen von Dir hier bei MT nachzulesen.

Ich gehe mal davon aus, dass Du konsequenter Weise keine Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug leistest und erst gar kein Auto hast, dass Du versichern müsstest.

Es tut mir wirklich leid für Dich.

Ist das eigentlich fortschreitende Demenz oder einfach nur natürliche Intelligenzabsenz?

Ich hoffe, nichts Schlimmeres.

Ich wünsche jedenfalls von Herzen gute Besserung...

Bei fehlenden Argumenten kommen ganz einfach wieder die üblichen Unterstellungen und beleidigenden Ausdrücke. Jeder darf sich selbst dazu ein eigenes Bild zu Auffassungsgabe, Erziehung, Kultur, Kommunikationsfähigkeit, Benehmen, Rechtsauffassung, Demokratieverständnis etc. machen.

Hallo UliBN … Polemik ist unangebracht! Du argumentierst sichtbar Pro-Versicherungen.

Wahrscheinlich selbst Versicherungsmensch.

Juristisch ist vieles was Versicherungen da tun nicht greifbar.

Man kann das auch - wie an vielen anderen Stellen auch - als legalen Betrug oder

Betrugsversuch nennen.

Jetzt mal breiter - unabhängig von solchen Fällen - gefasst:

Ein bekannter Wirtschaftsprofessor und Buchautor hat das mal drastisch so

ausgedrückt:

'Der Beschiss ist Teil unseres Wirtschaftssystems.'

Dann googel doch mal z.B. … "Betrügereien der Deutschen Bank" .

Wäre an der Spitze des Deutschen Bank ein bekannter Mafiosi, würde man

die Deutsche Bank als kriminelle Vereinigung bezeichnen.

So aber hat die Staatsanwaltschaft immer ihre Schwierigkeiten das auch einzeln

den Beschuldigten nachzuweisen. … In Deutschland haben wir - im Gegensatz zu fast

allen westlichen Ländern insbesondere den USA - kein Unternehmensstrafrecht.

Die Justiz ist hier zwangsweise handzahm gegenüber der Wirtschaft.

Die Politik will es wohl so. … In den oft gescholtenen USA rappelt es da ganz

anders, da kriegen Firmen strafen aufgebrummt, ohne Nachweis der Einzelbeschuldigten,

die saftig sind!

Zitat:

Deutschland hat derzeit noch kein Unternehmensstrafrecht kodifiziert.

Zur Sanktionierung von Unternehmen wird in Deutschland vor allem auf

das Ordnungswidrigkeitengesetz11 und dort auf § 30 OWiG (Geldbuße

gegen juristische Personen und Personenvereinigungen) und auf § 130 OWiG

(Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen) zurückgegriffen

sowie auf andere besondere Verwaltungsgesetze.

Zitat:

@munition76 schrieb am 11. Januar 2018 um 15:48:06 Uhr:

UliBN:

Jedes mal wenn ich deine Beiträge lese, bekomme ich das Gefühl, dass du irgendwie auf Streit hinaus bist.

Kannst du mal nicht ein wenig dein Ton entschärfen? Ist ja fürchterlich...

Dachte mir, dass es vielleicht hilfreich wäre und du zukünftig deine Frust woanders ablassen könntest, anstatt hier immer überspitze Antworten zu geben. Bevor du jetzt wieder eine Lücke suchst um irgendwie Recht zu behalten, kannst du ja vielleicht mal in Ruhe darüber nachdenken und dir die Frage stellen, ob du gerne solche Antworten lesen willst, wie du sie verteilst.

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