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Ablaufdatum von Verbandskasten und TÜV

Themenstarteram 30. August 2010 um 16:48

Hi,

Wie lange muß ein Verbandskasten eigentlich noch haltbar sein, damit er beim TÜV nicht beanstandet wird? Reicht es, wenn er am TÜV-Tag noch haltbar ist? Oder sollte die Haltbarkeit mindestens noch bis Ablaufdatum des neuen TÜV betragen?

Beste Antwort im Thema
am 30. August 2010 um 18:36

Zitat:

Original geschrieben von JFZmobil

...allerdings auch nicht unnötig einen Kasten kaufen, der höchstwahrscheinlich auch ungeöffnet verfallen wird ;)

Das kann ich gut nachvollziehen ... Quatsch!

Es geht hier um 32 Cent (!) die du sparen möchtest. Allein das PC anwerfen zum erstellen des Threads hat dich mehr gekostet als jetzt einen neuen Verbandkasten zu kaufen. Von der Energieverschwendung, die für die Bereitstellung von Serverkapazitäten für sinnfreie Threads wie diesen hier anfällt, mal ganz abgesehen.

Mfg Zille

 

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30 Antworten
Themenstarteram 30. August 2010 um 20:24

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Zitat:

Original geschrieben von JFZmobil

...allerdings auch nicht unnötig einen Kasten kaufen, der höchstwahrscheinlich auch ungeöffnet verfallen wird ;)

Das kann ich gut nachvollziehen ... Quatsch!

Es geht hier um 32 Cent (!) die du sparen möchtest. Allein das PC anwerfen zum erstellen des Threads hat dich mehr gekostet als jetzt einen neuen Verbandkasten zu kaufen. Von der Energieverschwendung, die für die Bereitstellung von Serverkapazitäten für sinnfreie Threads wie diesen hier anfällt, mal ganz abgesehen.

Mfg Zille

Dann zeig mir mal den gültigen Verbandskasten für 32ct. Wie gesagt, ich habe eine noch nicht abgelaufenen hier und einen der noch 3 Jahre hält 100km weit weg.

Der PC lief eh schon und die 5km hin- und wieder zurückfahren zum nächsten Händler (wusste bis grade nicht, daß man auch beim TÜV Verbandskästen kriegt) sind bestimmt schlechter für Umwelt und Geldbeutel wie das bisschen Strom.

 

aber meine Frage ist beantwortet. Thread kann zu, der schweift jetzt eh ins unsachliche ab :(

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Vor Jahren, nach Einführung der ASU hieß es mal, daß der Zettel mit den Abgas-Messwerten mitgeführt werden soll. Ich glaube aber, das macht keiner und ist eingeschlafen.

Die ASU Bescheinigung war bei damaliger ASU mitzuführen, seit der AU ist diese Bescheinigung wie der HU Bericht lediglich "aufzubewahren".

Siehe dazu StVZO §47a Absatz 4:

(4) Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hat die Prüfbescheinigung der für die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 verantwortlichen Person sowie auf Verlangen zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde zur Prüfung auszuhändigen. Kann die Prüfbescheinigung nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten eine Zweitschrift von der untersuchenden Stelle zu beschaffen oder eine Abgasuntersuchung durchführen zu lassen.

Zitat:

Original geschrieben von JFZmobil

Dann zeig mir mal den gültigen Verbandskasten für 32ct.

Damit war nicht der Kaufpreis gemeint, sondern der kalkulatorische Restwert für die verbleibenden 2 Monate Haltbarkeit.

Also ich hab anfang des Jahres 2 Stück für je 2,99 Euro in einer Möbelkette erstanden :)

In anderen Foren wird zwar berichtet man habe 15-20 Euro Bußgeld bezahlen müssen, aber da waren die Dinger wohl verschlossen.

Man könne dann das Ding einfach auspacken und sagen man habe die Pflaster getauscht usw.

Halt ich persönlich für Blödsin.

Aber dem TE gig es hier ja nur um die Prüfung beim Tüv und da gibt es bei 2 Monaten Restlaufzeit maximal den freundlichen Hinweiß des Prüfers :)

Moin,

zwei grundlegende Dinge:

1. Bei PKW (ich glaube, in diesem Thread ging es um solche?) ist weder das Vorhandensein noch Vollständigkeit noch Gültigkeit des Verbandskastens ein Mangel bei der HU. Im Gegensatz zu KOM, wo dieses ein Pflichtprüfpunkt wäre, ist dieses bei PKW maximal ein freundlicher Hinweis des Prüfers. Gleichwohl würde ich schon im eigenen Interesse und selbstverständlich auch für die Rennleitung immer einen aktuellen Kasten dabeihaben, denn wie schon richtig weiter oben beschrieben, ist nach §35h StVZO ein solcher mitzuführen. Merke: Haben muß man den Kasten immer, aber für den TÜV ist es nicht (mehr) relevant.

2. Den HU-Bericht muß man nicht im Fahrzeug mitführen. Man spart sich unter Umständen bissel Lauferei, weil der HU-Bericht berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen ist. Es steht in der StVZO explizit nix vom Mitführen im Fahrzeug, aber unter Umständen muß man diesen Bericht dann nachreichen, und das kostet Zeit. Ich sag den Leuten immer, daß sie sich den HU-Bericht und die AU-Prüfbescheinigung einfach ins Handschuhfach legen sollen, das spart viel Nachsuche.

Grüße der Gardiner

am 31. August 2010 um 6:37

Zitat:

Original geschrieben von rolf39

Hinweis auf der KÜS-Bescheinigung:

Dieses Dokument ist in jedem Fall aufzubewahren und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.

Wir empfehlen Ihnen, dieses Dokument im Fahrzeug mitzuführen!

Es ist also wie beim Perso, man muß ihn haben, aber nicht mitführen, wenn man ihn mit hat, spart man evtl. unnötigen Aufenthalt und Zeit, für die notwendige Überprüfung.

Alle Bundesbürger ab 16 Jahre müssen den Perso mit sich führen, um sich Ausweisen zu können.

Anders beden HU-Berichten für PKW, die müssen bis zur nächsten HU aufbewahrt werden und auf Verlangen vorgezeigt werden können.

Beim Verbandkasten ist es auch nicht das gesamte Material, welches ein Verfallsdatum hat. Nur die Steril verpackten Sachen unterliegen einem Verfallsdatum. Es ist ausreichend, diese Materialien zu tauschen.

Und bei der HU interessiert sich schon seit Jahren keiner mehr so wirklich dafür.

MFG Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

 

Alle Bundesbürger ab 16 Jahre müssen den Perso mit sich führen, um sich Ausweisen zu können. 

MFG Thomas

Ich bin selbst zwar kein Jurist, aber mit etwas Googlen könntest Du feststellen, dass diese Aussage nicht richtig ist.

Auch zu diesem Thema gibt es wieder mal in Deutschland ein eigenes Gesetz, das Personalausweisgesetz, welches hier die Dinge regelt.

Dort heißt es sinngemäß, dass ab dem 16. Lebensjahr eine sog. Ausweispflicht besteht, das heißt, es gibt eine Pflicht zum Besitz eines Personalausweises bzw. eines Reisepasses.

Das Mitführen eines Personalausweises ist grundsätzlich aber keine Pflicht.

Lt. Wikipedia kann aber „Unter Umständen … eine Person bis zu 12 Stunden in Polizeigewahrsam genommen werden, wenn sie sich nicht über Personalausweis oder Reisepass identifizieren kann (Polizeirecht oder Strafverfahrensrecht bzw. Bußgeldverfahrensrecht).“

Man kann sich also durchaus in ganz wenigen Fällen viel Ärger ersparen, wenn man einen der beiden Ausweise oder zumindest den amtlichen Führerschein mit sich führt.

Kein Gesetz schreibt jedoch vor, dass man seinen Ausweis ständig dabeihaben muss (Ausnahme Führerschein beim Führen eines Kfz)

 

Sorry, aber jetzt entfernen wir uns allerdings immer weiter vom eigentlichen Thema!

Auch bei de ASU-Bescheinigung bestand keine Mitführpflicht, allerdings eine Pflicht sie zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen, eine Aufbewahrung zu Hause reichte also aus.

am 23. Juli 2014 um 11:44

ASU= Abgassonderuntersuchung, AU= Abgasuntersuchung ;)

In 5 Wochen wäre der letzte Beitrag 4 Jahre alt geworden :D

Zitat:

Original geschrieben von Allradaudi

Auch bei de ASU-Bescheinigung bestand keine Mitführpflicht,

ich bin mir fast sicher, dass das zur Zeiten der ASU (also in den 80ern) eben doch der Fall war

Leider finde ich jetzt spontan keine so alte Fassung der StVZO.

Zitat:

allerdings eine Pflicht sie zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen, eine Aufbewahrung zu Hause reichte also aus.

Das kam dann AFAIK mit der Umstellung von der ASU auf die AU im Jahr 1993 (?).

Und natürlich reicht die Aufbewahrung an einem sicheren Ort aus, wenn keine Mitführpflicht besteht.

Aber da drehen wir uns im Kreis, spätestens in ein paar Jahren wird jemand diesen Thread wieder ausgraben und einfach mal so das Gegenteil behaupten...

am 23. Juli 2014 um 13:41

Zitat:

Original geschrieben von FirstFord

 

Kein Gesetz schreibt jedoch vor, dass man seinen Ausweis ständig dabeihaben muss (Ausnahme Führerschein beim Führen eines Kfz)

 

Sorry, aber jetzt entfernen wir uns allerdings immer weiter vom eigentlichen Thema!

Da gibt es nur ein Problem. Der Führerschein hat nur in Verbindung mit dem Perso Gültigkeit.

am 23. Juli 2014 um 13:51

Der Führerschein oder auch Fahrerlaubnis berechtigt zum Autofahren, der Personalausweis sagt wer man ist, warum sollte der die Fahrerlaubnis nur in Verbindung mit dem Perso gültig sein?

Zitat:

Original geschrieben von Jlaebbischer

Da gibt es nur ein Problem. Der Führerschein hat nur in Verbindung mit dem Perso Gültigkeit.

Das wäre mir neu. Kannst du uns dafür einen Quellen-Link liefern?

am 23. Juli 2014 um 17:30

So habe ich das in der Fahrschule gelernt, dass der Führerschein nur dann als Gültig angeseghen wird, wenn man sich gleichzeitig mit dem Perosnalausweis ausweisen kann. Führerschein hab ich übrigens 2010 gemacht. Also nicht so lange her.

am 23. Juli 2014 um 17:48

Ist doch ein Lichtbild darauf die beim Perso, also kann man den schon zur Person zu ordnen.

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