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Ablaufdatum von Verbandskasten und TÜV

Themenstarteram 30. August 2010 um 16:48

Hi,

Wie lange muß ein Verbandskasten eigentlich noch haltbar sein, damit er beim TÜV nicht beanstandet wird? Reicht es, wenn er am TÜV-Tag noch haltbar ist? Oder sollte die Haltbarkeit mindestens noch bis Ablaufdatum des neuen TÜV betragen?

Beste Antwort im Thema
am 30. August 2010 um 18:36

Zitat:

Original geschrieben von JFZmobil

...allerdings auch nicht unnötig einen Kasten kaufen, der höchstwahrscheinlich auch ungeöffnet verfallen wird ;)

Das kann ich gut nachvollziehen ... Quatsch!

Es geht hier um 32 Cent (!) die du sparen möchtest. Allein das PC anwerfen zum erstellen des Threads hat dich mehr gekostet als jetzt einen neuen Verbandkasten zu kaufen. Von der Energieverschwendung, die für die Bereitstellung von Serverkapazitäten für sinnfreie Threads wie diesen hier anfällt, mal ganz abgesehen.

Mfg Zille

 

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Fakt ist, der FS ist kein amtlicher Lichtbildausweis. Dies sagt aber nichts darüber aus, das der FS nur in Verbindung mit einem Perso gültig ist.

Der FS besagt nur, das man berechtigt ist, ein Fahrzeug zu führen.

Die Personalienfeststellung kann über den FS erfolgen, muss aber nicht, speziell bei Namen/Wohnorten da diese im Gegensatz zum Perso im FS nicht geändert werden müssen.

Aber ist immer wieder schön festzustellen, das ein Thread nach 4 Jahren wiederauflebt und in eine komplett andere Richtung driftet:D

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