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Ablauf bei wirtsch. Totalsschaden, welche Taktik ist die provitabelste?

Themenstarteram 23. Dezember 2015 um 16:14

Hallo

Eines vorweg, ich habe keinen Unfall gehabt. Dieser Thread dient nur zur Info falls ich mal in eine solche Situation komme.

Angenommen ich habe mit meinem Auto einen Unfall wobei ich nicht Schuld war.

Aus meiner Sicht denke ich es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. Auto fährt aber z.B. Seitenwand enorm eingedrückt und noch ein paar Dinge.

Wie gehe ich dann vor?

Ich würde mir einen unabhängigen Gutachter nehmen der den Wagen schätzt. Dieser kommt dann auch zum Ergebnis, wirtschaftlicher Totalschaden.

Sagen wir mal der Wagen hat einen Wiederbeschaffungswert von 5000 Euro. Der Restwert vom Wagen wird an irgendeiner Börse durch Bieter ermittelt und liegt bei höchstens 1000 Euro.

Normalerweise bekomme ich dann 4000 Euro von der gegnerischen VS gezahlt und mein Schrottwagen ist an den Höchstbietenden weggegangen. Richtig?

Was ist aber wenn ich den Schrotthaufen behalten möchte, z.B. für Ersatzteile für meinen nächsten identischen Wagen? Werden mir die 1000 Euro dann trotzdem abgezogen? Dann hätte ich aber das Auto wenigstens noch.

Oder ich möchte den Wagen selbst verkaufen in der Hoffnung mehr rauszuschlagen?

Wie geht man am besten vor?

Vielen Dank im voraus.

Beste Antwort im Thema

Da Du das geschrieben hattest:

.... kann die Versicherung den Wagen verlangen wenn sich im Nachhinein jemand meldet der 1200 zahlt?

Hatte ich so verstanden, daß die Versicherung einen Händler in der Restwertbörse auftreibt, der diese 1.200 Euro bietet.

Im Endeffekt egal um welchen Betrag es am Ende geht, die Versicherung zieht den höchsten Betrag der in der Restwertbörse aufgerufen wird, von dem Wiederbeschaffungswert ab.

Ob Du dann an diesen Händler verkaufst, das Auto für Dich behälst, dem Nachbar für 100 Euro verkaufst oder gar verschenkst, ist der Versicherung so was von egal.

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Von der gegnerischen Versicherung bekommst Du den WBW minus RW.

Egal ob Du den Wagen behälst, verkaufst oder gar verschenkst, wegen Weihnachten und so. :o

Themenstarteram 23. Dezember 2015 um 16:30

Also kann ich den Schrotthaufen behalten und selbst verkaufen?

Demnach die 4000 Euro kassieren und den Wagen für 1500 Euro verhöckern wenns klappt?

Wer gibt denn dann jemals in so einer Situation den Wagen an den Höchstbieter weg? Das wäre ja verschenktes Geld?!

Hallo,

es gibt 2 Möglichkeiten:

Du gibst den Wagen weg und erhältst den Wiederbeschaffungswert ausgezahlt.

Du behältst das Auto und bekommst Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert ausgezahlt. Was du mit dem Auto machst ist deine Sache (komplett verkaufen, Teile verkaufen, behalten und reparieren).

Dazu kommt in beiden Fällen eine Kostenübernahme für einen Mietwagen für die durchschnittliche Wiederbeschaffungsdauer.

Du wirst nach dem Schaden finanziell so gestellt wie unmittelbar vor dem Schaden.

Themenstarteram 23. Dezember 2015 um 16:39

Den Wagen weggeben für den ermittelten Restwert an der Börse ist die dümmste Variante wenn ich das richtig lese.

Und bei Totalschaden bekommst du die Mehrwertsteuer erst ausgezahlt wenn ein neues Fahrzeug auf dich angemeldet wurde! So war es vor paar Jahren zumindest. Oder wurde dies schon geändert?

Was die günstigste Methode ist hängt erstmal vom Schaden ab. Auto mit wenig Aufwand wieder verkehrssicher zu machen oder nicht dürfte schon mal die Frage beantworten ob eine Reparatur überhaupt in Frage kommt.

Die Versicherung zahlt erstmal WBW-Restwert. Ob du das Auto verkaufst ist deine Sache, es handelt es sich ja nur um ein Angebot beim Restwert. Wenn du nicht verkaufst gibt es aber oft Stress wenn die Versicherung noch einen auftreibt der einen höheren Restwert bietet.

Du kannst für den ausgezahlten Betrag natürlich das Auto in Eigenregie reparieren, einfach weiterfahren wenn der Wagen noch fahrbereit ist oder was auch immer dir in den Sinn kommt. Es ist dein Auto und kein anderer hat zu bestimmen was damit passiert.

Wenn abgerechnet und du kannst den Wagen teurer als Restwert verkaufen halt die Klappe - das ist Versicherungsbetrug. Dir steht maximal der WBW zu (plus ggf. Aufwandspauschale und nutzungsausfall), alles darüber wäre unzulässige Bereicherung.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 23. Dezember 2015 um 18:35:05 Uhr:

Was die günstigste Methode ist hängt erstmal vom Schaden ab. Auto mit wenig Aufwand wieder verkehrssicher zu machen oder nicht dürfte schon mal die Frage beantworten ob eine Reparatur überhaupt in Frage kommt.

Die Versicherung zahlt erstmal WBW-Restwert. Ob du das Auto verkaufst ist deine Sache, es handelt es sich ja nur um ein Angebot beim Restwert. Wenn du nicht verkaufst gibt es aber oft Stress wenn die Versicherung noch einen auftreibt der einen höheren Restwert bietet.

Du kannst für den ausgezahlten Betrag natürlich das Auto in Eigenregie reparieren, einfach weiterfahren wenn der Wagen noch fahrbereit ist oder was auch immer dir in den Sinn kommt. Es ist dein Auto und kein anderer hat zu bestimmen was damit passiert.

Wenn abgerechnet und du kannst den Wagen teurer als Restwert verkaufen halt die Klappe - das ist Versicherungsbetrug. Dir steht maximal der WBW zu (plus ggf. Aufwandspauschale und nutzungsausfall), alles darüber wäre unzulässige Bereicherung.

Das würd ich auch empfehlen.

Niemals an den Aufkäufer im Gutachten abgeben.

Hatte schon 3 Totalschäden (1x Haftplicht, 2x Teilkasko bei Wildunfall), jedes mal konnte ich ein paar Hunderter für mich gewinnen.

Also kann man ruhig bei 500€ Restwert lt. Gutachten das Auto online stellen für 1500€.

Und wenn sich keiner meldet, wöchentlich um 100€ runtergehn.

Nach 4 Wochen wärst Du bei 1100€, hier würde die Frist vom Aufkäufer ablaufen.

Meist kommt dann schon ein Interessent und dann kommst Du ihm noch bisschen entgegen und für 900€ nimmt er den Wagen.

Wenn bei 1100€ noch keiner da war, würde ich evtl. den Aufkäufer für 500€ nehmen.

Oder man zockt, dann aber mit dem Risiko, dass man unter 500€ kommt.

Wichtig ist auch zu wissen, dass man dem Aufkäufer das Auto so geben muss, wie im Gutachten beschrieben.

Also Radio, Felgen, Reserverad, CD-Wechsler und sonstige Spielereien müssen im Auto bleiben.

Wenn Du aber selber einen Käufer findest, kannst Du den Wagen vorher noch ein bisschen erleichtern.

Habe meistens die Alufelgen abgebaut und irgendwelche Schrottfelgen draufgemacht, weil in der Preisregion hat niemand große Ansprüche.

Alles ein bisschen Übung und Erfahrung.

Viel Glück Euch da draussen!

Gruß

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 23. Dezember 2015 um 18:24:35 Uhr:

Und bei Totalschaden bekommst du die Mehrwertsteuer erst ausgezahlt wenn ein neues Fahrzeug auf dich angemeldet wurde! So war es vor paar Jahren zumindest. Oder wurde dies schon geändert?

Nein, das ist noch genau so.

Aber bei angenommenen 5.000 WBW brutto handelt es sich nicht mehr um 19% MwSt.,

sondern nur noch um 2,4% Differenzbesteuerung, wegen dem alter des Fahrzeugs.

Also nicht 950 sondern 120 Euro.

Dafür bekommt er aber netto 4.880 statt 4.050 Euro von der Versicherung.

Und diese 120 Euro bekommt er nur von der Versicherung wenn eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. vorgelegt wird.

Von daher ist es nicht so schmerzhaft einen Pkw von privat zu kaufen.

Oki wieder was erfahren zum Thema! Danke

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 23. Dezember 2015 um 21:06:24 Uhr:

Und diese 120 Euro bekommt er nur von der Versicherung wenn eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. vorgelegt wird.

Von daher ist es nicht so schmerzhaft einen Pkw von privat zu kaufen.

Das ist nicht richtig. Die MwSt. muss dann gezahlt werden, wenn der Kaufpreis des Ersatzfahrzeugs mindestens dem WBW entspricht. Auf die Ausweisbarkeit der MwSt. kommt es nicht an. Also auch beim Kauf von Privat.

Themenstarteram 23. Dezember 2015 um 22:56

Zitat:

@Moers75 schrieb am 23. Dezember 2015 um 18:35:05 Uhr:

 

Die Versicherung zahlt erstmal WBW-Restwert. Ob du das Auto verkaufst ist deine Sache, es handelt es sich ja nur um ein Angebot beim Restwert. Wenn du nicht verkaufst gibt es aber oft Stress wenn die Versicherung noch einen auftreibt der einen höheren Restwert bietet.

Das verstehe ich nicht ganz. Wenn ich das Auto als Ersatzteilspender in der Garage behalten möchte dann kann die Versicherung den Wagen verlangen wenn sich im Nachhinein jemand meldet der 1200 zahlt? Ich muss dann das Fahrzeug abgeben?

Nein mußt Du nicht, es ist dein Eigentum.

Wenn die Versicherung allerdings einen Aufkäufer findet, der (theoretisch) die 1.200 Euro geben würde, dann wird dieser höhere Betrag von dem Wiederbeschaffungswert abgezogen.

Themenstarteram 23. Dezember 2015 um 23:48

Wie kann man dies umgehen?

Würde ein "Verkauf" an den Nachbar für 100 Euro was bringen?

Es wird der Wert des Gutachten genommen, ist es ein eigenes Gutachten kann die Versicherung einen Aufkäufer suchen und dieses konkrete Angebot als RW von dem ermittelten WBW abziehen. Dazu gibt es aber dann nochmal entsprechende Regeln.

Apropos Regeln:

Sollte ich auch nur den Verdacht bekommen dass es hier in Richtung Versicherungsbetrug geht, werde ich entsprechend handeln und mindestens das Thema entfernen.

Grüße

Steini

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