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Ablauf Haftpflicht Unfall - bitte um Rat

Themenstarteram 15. Juni 2020 um 16:55

Hallo zusammen,

was macht man am besten in folgender Situation:

Am Freitag im Stau "rollt" mir das vorausstehende Fahrzeug, trotz ca 3-4 Meter Entfernung und exzessiven hupens meiner Seits auf meinen Wagen.

Die Fahrerin des KfZs möchte weiterfahren und wird erst durch mein Aussteigen aus dem Wagen auf den Unfall "angeblich" aufmerksam.

Sie hätte nichts gemerkt und ihr Wagen hat auch keinerlei Beschädigungen.

Bei mir ist das Kennzeichen stark verbogen, die Lufteinlässe ausgesprungen und Stoßstange leicht schräg.

Sie gibt mir ihre Versicherungsnummer, lässt ihr Ausweis fotografieren und meint sie würde sich mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen.

Habe umgehend Kontakt zu ihrer Versicherung aufgenommen und den Unfall gemeldet sowie einen Termin in meiner Werkstatt zwecks Gutachten. Stand heute hat sie sich bei ihrer Versicherung noch nicht gemeldet.

Wie soll ich jetzt am besten - weiter - verfahren?

Habe es leider verpennt Zeugen zu befragen...

Gilt meine Frau, die im Wagen saß als Zeugin?

vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 15. Juni 2020 um 20:28:03 Uhr:

Normale Vorgehensweise:

Polizei rufen, nicht abwimmeln lassen. Dafür sind die da!

Die Aufgaben der Polizei sind schon etwas anders. Einfach mal in den Gefahrenabwehrgesetzen der Länder und in der StPO lesen. Dass die Polizei zu jedem Verkehrsunfall kommen muss, ist ein verbreiteter Irrglaube.

 

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Ja. Deine Frau ist Zeugin und gilt als solche.

Anwalt ... wenn vorhanden gleich den die dir dein Gutachter nennt, die haben oftmals Partneranwälte, alternativ die Werkstatt, die sollten auch einen guten empfehlen können, oder du hast einen eigenen auf den du zurückgreifen kannst ..

Da die Verursacherin ja schon tranig ist, wird das nicht besser werden, sofort die Komunikation mit der gegnerischen versicherung einstellen, das macht dein Anwalt, der weiß am besten was zu tun ist und tritt nicht ins erstbeste Fettnäppchen ...

Ist es so wie du beschrieben, zahlt den Anwalt die geg. V du hast i.d.R. nicht damit zu tun, also zurücklehen und die Profis machen lassen...

Und ich weiß man soll nicht immer gleich mit einem Anwalt um die Ecke kommen, davon war ich auch mal überzeugt, aber es ist einfach viel entspannter, schneller und man wird nicht von den versicherungen verarsch...

Klingt nicht als wenn die Polizei zur Aufnahme gerufen wurde? Die würde ich immer holen, dann hat man schon mal ein Aktenzeichen und möglicherweise eine Aussage von der Verursacherin, wer weiß was die sich jetzt in Ruhe für eine Story ausklüngelt, nicht das da plötzlich der Auffahrunfall verursacht von dir draus wird ... daher eindringlich ... Anwalt.

Themenstarteram 15. Juni 2020 um 18:22

Danke für die ausführliche Antwort.

Wir standen schon im Stau und da wollte ich nicht noch eine Spur sperren...

Sofern ich den Unfall verursacht hätte, würde es ja keinen Sinn machen, dass Sie mir ihre Versicherungsdaten gibt. Rein logisch gedacht.

Desweiteren habe ich direkt am Ort Fotos inkl. Geotagging, d.h. man könnte relativ einfach feststellen, dass es an der angegeben Stelle eine Neigung gibt und ein Auffahrunfall meiner Seits mit einem Schaden an ihrem PKW verbunden wäre.

So zumind. meine Argumenation für den worst-case.

Gibt es Erfahrungswerte wie lange sowas dauern kann?

 

Zitat:

@tartra schrieb am 15. Juni 2020 um 20:13:07 Uhr:

Anwalt ... wenn vorhanden gleich den die dir dein Gutachter nennt, die haben oftmals Partneranwälte, alternativ die Werkstatt, die sollten auch einen guten empfehlen können, oder du hast einen eigenen auf den du zurückgreifen kannst ..

Da die Verursacherin ja schon tranig ist, wird das nicht besser werden, sofort die Komunikation mit der gegnerischen versicherung einstellen, das macht dein Anwalt, der weiß am besten was zu tun ist und tritt nicht ins erstbeste Fettnäppchen ...

Ist es so wie du beschrieben, zahlt den Anwalt die geg. V du hast i.d.R. nicht damit zu tun, also zurücklehen und die Profis machen lassen...

Und ich weiß man soll nicht immer gleich mit einem Anwalt um die Ecke kommen, davon war ich auch mal überzeugt, aber es ist einfach viel entspannter, schneller und man wird nicht von den versicherungen verarsch...

Klingt nicht als wenn die Polizei zur Aufnahme gerufen wurde? Die würde ich immer holen, dann hat man schon mal ein Aktenzeichen und möglicherweise eine Aussage von der Verursacherin, wer weiß was die sich jetzt in Ruhe für eine Story ausklüngelt, nicht das da plötzlich der Auffahrunfall verursacht von dir draus wird ... daher eindringlich ... Anwalt.

Normale Vorgehensweise:

Polizei rufen, nicht abwimmeln lassen. Dafür sind die da!

Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden

Anwalt beauftragen

eigenen Gutachter (wenn man 100% unschuldig ist) beaftragen

Themenstarteram 15. Juni 2020 um 18:43

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 15. Juni 2020 um 20:28:03 Uhr:

Normale Vorgehensweise:

Polizei rufen, nicht abwimmeln lassen. Dafür sind die da!

Schaden bei der gegnerischen Versicherung melden

Anwalt beauftragen

eigenen Gutachter (wenn man 100% unschuldig ist) beaftragen

Anwalt beauftragen sofern die Versicherung das Gutachten nicht anerkennt, sonst macht es doch wenig Sinn, oder sehe ich da was falsch?

 

Wie steht es um die Frage der Wertminderung?

Habe einen drei Jahre alten Wagen, der bisher unfallfrei war / ist

Immer SOFORT einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beauftragen, der sich um die Abwicklung kümmert!

Ob Wertminderung und in welcher Höhe bestimmt der SV

Wenn du es vorerst selber probieren möchtes nur zu .... deine Argumentationsketten "worst case" oben zeigen mir schon, lass es lieber :D:D...

Wenn du damit bei der gegnerischen Versicherung anfängst, wissen die, sie haben es mit einem Laien zu tun .... ist jetzt nicht böse gemeint, so würde aber kein seriöses Anwaltsschreiben sein, da schmunzeln die eher müde und schieben die Akte noch mal nach ganz unten von den Fallstapel, mit dem Vermerk "Hat noch Zeit..." :rolleyes:

Themenstarteram 15. Juni 2020 um 19:10

Ich habe nicht vor damit bei der gegnerischen Versicherung zu probieren.

Ich denke, dass es durchaus sinnvoll ist erstmal abzuwarten was von der Seite an Kostenübernahme und / oder Schuldeingeständnis kommt und dann adäquat zu reagieren. Sofern es eine Abweichung vom Gutachten gibt, dann macht ein Anwalt absolut Sinn.

Gibt es Argumente, die gegen diese Vorgehensweise sprechen?

 

Zitat:

@tartra schrieb am 15. Juni 2020 um 20:51:22 Uhr:

Wenn du es vorerst selber probieren möchtes nur zu .... deine Argumentationsketten "worst case" oben zeigen mir schon, lass es lieber :D:D...

Wenn du damit bei der gegnerischen Versicherung anfängst, wissen die, sie haben es mit einem Laien zu tun .... ist jetzt nicht böse gemeint, so würde aber kein seriöses Anwaltsschreiben sein, da schmunzeln die eher müde und schieben die Akte noch mal nach ganz unten von den Fallstapel, mit dem Vermerk "Hat noch Zeit..." :rolleyes:

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 15. Juni 2020 um 20:28:03 Uhr:

Normale Vorgehensweise:

Polizei rufen, nicht abwimmeln lassen. Dafür sind die da!

Die Aufgaben der Polizei sind schon etwas anders. Einfach mal in den Gefahrenabwehrgesetzen der Länder und in der StPO lesen. Dass die Polizei zu jedem Verkehrsunfall kommen muss, ist ein verbreiteter Irrglaube.

 

Themenstarteram 15. Juni 2020 um 19:24

mal eine andere Frage - kann ich sofort, d.h. auch bevor es Schwierigkeiten mit der gegnerischen Versicherung gibt, einen RA einschalten?

Stichwort Schadensminderung

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 15. Juni 2020 um 21:18:46 Uhr:

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 15. Juni 2020 um 20:28:03 Uhr:

Normale Vorgehensweise:

Polizei rufen, nicht abwimmeln lassen. Dafür sind die da!

Die Aufgaben der Polizei sind schon etwas anders. Einfach mal in den Gefahrenabwehrgesetzen der Länder und in der StPO lesen. Dass die Polizei zu jedem Verkehrsunfall kommen muss, ist ein verbreiteter Irrglaube.

So sieht es aus die haben besseres zutun, gerade bei sowas. Bei blechschaeden kommen die oft nicht raus. Hab ich schon selbst erlebt.

 

Bei Personenschaden, Alkohol, etc ist natürlich immer die Polizei zu verständigen.

 

Ausserdem machen die nichts anderes als das man selber machen würde, Personalien austauschen. Und sagen man soll den unfallbericht ausfüllen den man im Auto haben sollte.

Bei sowas wird sich dann wahrscheinlich die gegnerische Versicherung querstellen zu zahlen, deswegen am besten ein Anwalt einschalten, und bei sowas sollte man am besten Zeugen haben..

Oder man hat halt ne dashcam..

Zitat:

@paxtecum schrieb am 15. Juni 2020 um 21:24:14 Uhr:

mal eine andere Frage - kann ich sofort, d.h. auch bevor es Schwierigkeiten mit der gegnerischen Versicherung gibt, einen RA einschalten?

Stichwort Schadensminderung

Klar wie gesagt bei einen Unfall am besten gleich einen verständigen, gerade wenn die andere sagt sie habe nichts bemerkt.

Themenstarteram 15. Juni 2020 um 20:02

Ok, habt mich überzeugt, ich rufe morgen einen an :) vielen Dank

Dazu würde ich Dir raten.

Kein Anwalt hat Lust darauf, am Ende die letzten strittigen 300 € einzufordern, sondern er möchte das Mandat von Anfang an.

 

Zitat:

@paxtecum schrieb am 15. Juni 2020 um 21:24:14 Uhr:

mal eine andere Frage - kann ich sofort, d.h. auch bevor es Schwierigkeiten mit der gegnerischen Versicherung gibt, einen RA einschalten?

Stichwort Schadensminderung

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