Ablauf bei wirtsch. Totalsschaden, welche Taktik ist die provitabelste?

Hallo

Eines vorweg, ich habe keinen Unfall gehabt. Dieser Thread dient nur zur Info falls ich mal in eine solche Situation komme.

Angenommen ich habe mit meinem Auto einen Unfall wobei ich nicht Schuld war.
Aus meiner Sicht denke ich es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. Auto fährt aber z.B. Seitenwand enorm eingedrückt und noch ein paar Dinge.
Wie gehe ich dann vor?
Ich würde mir einen unabhängigen Gutachter nehmen der den Wagen schätzt. Dieser kommt dann auch zum Ergebnis, wirtschaftlicher Totalschaden.
Sagen wir mal der Wagen hat einen Wiederbeschaffungswert von 5000 Euro. Der Restwert vom Wagen wird an irgendeiner Börse durch Bieter ermittelt und liegt bei höchstens 1000 Euro.
Normalerweise bekomme ich dann 4000 Euro von der gegnerischen VS gezahlt und mein Schrottwagen ist an den Höchstbietenden weggegangen. Richtig?

Was ist aber wenn ich den Schrotthaufen behalten möchte, z.B. für Ersatzteile für meinen nächsten identischen Wagen? Werden mir die 1000 Euro dann trotzdem abgezogen? Dann hätte ich aber das Auto wenigstens noch.

Oder ich möchte den Wagen selbst verkaufen in der Hoffnung mehr rauszuschlagen?

Wie geht man am besten vor?
Vielen Dank im voraus.

Beste Antwort im Thema

Da Du das geschrieben hattest:

.... kann die Versicherung den Wagen verlangen wenn sich im Nachhinein jemand meldet der 1200 zahlt?

Hatte ich so verstanden, daß die Versicherung einen Händler in der Restwertbörse auftreibt, der diese 1.200 Euro bietet.

Im Endeffekt egal um welchen Betrag es am Ende geht, die Versicherung zieht den höchsten Betrag der in der Restwertbörse aufgerufen wird, von dem Wiederbeschaffungswert ab.

Ob Du dann an diesen Händler verkaufst, das Auto für Dich behälst, dem Nachbar für 100 Euro verkaufst oder gar verschenkst, ist der Versicherung so was von egal.

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Zitat:

@rrwraith schrieb am 23. Dezember 2015 um 21:17:03 Uhr:



Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 23. Dezember 2015 um 21:06:24 Uhr:


Und diese 120 Euro bekommt er nur von der Versicherung wenn eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. vorgelegt wird.
Von daher ist es nicht so schmerzhaft einen Pkw von privat zu kaufen.
Das ist nicht richtig. Die MwSt. muss dann gezahlt werden, wenn der Kaufpreis des Ersatzfahrzeugs mindestens dem WBW entspricht. Auf die Ausweisbarkeit der MwSt. kommt es nicht an. Also auch beim Kauf von Privat.

In den AKBs steht was anderes...

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 24. Dezember 2015 um 01:58:18 Uhr:


In den AKBs steht was anderes...

Und was bitte haben die AKB mit einem Haftpflichtschaden zu tun?

Zitat:

Angenommen ich habe mit meinem Auto einen Unfall wobei ich nicht Schuld war.

Wieder mal ein Thema, wie kann ich mich am besten Bereichern

Ich denke fragen sollte erlaubt sein. Ansonsten geht es ihm so wie dem anderen Kollegen hier im Forum der sich von der Vs des Schädigers hat bequatschen lassen und nun der Gutachter gestellt bekommen hat!

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Zitat:

@Coupedrescher schrieb am 24. Dezember 2015 um 00:48:04 Uhr:



Würde ein "Verkauf" an den Nachbar für 100 Euro was bringen?

Ja, denn der Nachbar würde sich sehr freuen. 😮

Und Dir würden 1.100 Euro fehlen, da die Versicherung den Beitrag des Restwertangebotes von 1.200 Euro vom WBW abzieht. 😰

Zitat:

@celica1992 schrieb am 24. Dezember 2015 um 09:57:13 Uhr:


Wieder mal ein Thema, wie kann ich mich am besten Bereichern

Danke für den nützlichen Beitrag!

Was hat das mit bereichern zu tun?! Die Arschkarte hat man in so einem Fall sowieso. Falls man einen gepflegten Wagen hatte, wo der Motor immer warm/kalt gefahren wurde und/oder eine sehr gute und selten zu findene Ausstattung hatte, ist dieser WBW eh immer zu niedrig. Warum soll man die Gesetze nicht mal zu seinen eigenen Gunsten nutzen. Man wird ja eh schon von A bis Z in Deutschland gemolken.

@Siggi

Nun haste mich verwirrt. Wie verhält man sich nun wenn man das Auto behalten möchte?
Wie wahrscheinlich ist es das die VS mit einem Bieter im Anschluss kommt der mehr als 1000 bietet und dieses mir vom WBW abzieht? Ist das eine gängige Methode der VS oder ist eher nicht damit zu rechnen?

Da Du das geschrieben hattest:

.... kann die Versicherung den Wagen verlangen wenn sich im Nachhinein jemand meldet der 1200 zahlt?

Hatte ich so verstanden, daß die Versicherung einen Händler in der Restwertbörse auftreibt, der diese 1.200 Euro bietet.

Im Endeffekt egal um welchen Betrag es am Ende geht, die Versicherung zieht den höchsten Betrag der in der Restwertbörse aufgerufen wird, von dem Wiederbeschaffungswert ab.

Ob Du dann an diesen Händler verkaufst, das Auto für Dich behälst, dem Nachbar für 100 Euro verkaufst oder gar verschenkst, ist der Versicherung so was von egal.

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